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Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -

Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -. Industrie-/ Handelsverbände. Gewerkschaften. Inhalte. Umsetzung. rechtliche Aspekte. DIHK. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Ausbildungsordnung. Dauer der Ausbildung.

Rita
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Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -

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  1. Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -

  2. Industrie-/ Handelsverbände Gewerkschaften Inhalte Umsetzung rechtliche Aspekte DIHK Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Ausbildungsordnung

  3. Dauer der Ausbildung Ausbildungsinhalte Prüfungen Sachliche und zeitliche Gliederung Aufbau einer Ausbildungsordnung Rahmenlehrplan

  4. Handlungs- und Prozessorientierung Rahmenbedingungen Neue inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung

  5. Handlungs- und Prozessorientierung Information Planung Kontrolle Durchführung

  6. Abschlussprüfung Übliche Prüfungsstruktur Zwischenprüfung lediglich Rückmeldung über Ausbildungsstand Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung

  7. Abschlussprüfung Teil II gestreckte Prüfungsstruktur Abschlussprüfung Teil I 20 - 40 % der Abschlussprüfung Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Teil II

  8. Rahmenbedingungen Warum Neuordnung in den Metall- und Elektroberufen? • zeitnahes Abprüfen der Kompetenzen • Einsparung von Prüfungsvorbereitungszeiten • Einsparung von Prüfungskosten • Ausbildung eines neuen Facharbeitertyps • Unmittelbare Verwendbarkeit der Qualifikationen nach der Ausbildung

  9. Aufbau der Abschlussprüfung Prüfungsziel: Fachkompetenz

  10. praktisch schriftlich Aufbau der Abschlussprüfung Prüfungsziel: Prozesskompetenz

  11. Herausforderungen • zwei schwer vergleichbare Prüfungsarten bei der AP II • doppelter organisatorischer Aufwand • doppelter Prüferaufwand • neue Prüfungskompetenzen (Fachgespräch!) • allgemeine Unsicherheit und Unzufriedenheit • Uneinigkeit über die Definition von „Prozesskompetenz“

  12. Aufbau der Abschlussprüfung * Die Dauer des betrieblichen Auftrags ist in der jeweiligen Verordnung für den Aufbildungsberuf festgelegt: • Anlagenmechaniker: max. 21 h • Industriemechaniker: max. 21 h • Konstruktionsmechaniker: max. 21 h • Werkzeugmechaniker: max. 21 h • Zerspanungsmechaniker: max. 18 h

  13. Aufbau der Abschlussprüfung * Die Dauer des betrieblichen Auftrags ist in der jeweiligen Verordnung für den Aufbildungsberuf festgelegt: • Elektroniker für Betriebstechnik: max. 18 h • Elektroniker für Automatisierungstechnik: max. 18 h • Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme: max. 30 h • Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme: max. 18 h • Elektroniker für Maschinen- u. Antriebstechnik: max. 18 h • Elektroniker für Geräte und Systeme: max. 18 h • Systeminformatiker: max. 24 Stunden

  14. Betrieblicher Auftrag Praxisbezogene Unterlagen • Der Prüfungsteilnehmer erstellt während der Durchführung praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das Fachgespräch. Sie sollen die Durchführung der Arbeitsaufgabe nachvollziehbar dokumentieren. Die Unterlagen werden im Idealfall während des gesamten Prozesses „automatisch“ erzeugt und nicht gesondert für die Prüfung erstellt. Unterlagen sind z.B. Prüf-/Messprotokolle, Liefer-/ Materialscheine sowie die Beschreibung der Vorgehensweise des Prüflings (diese soll fünf Seiten nicht überschreiten!). • Es handelt sich hierbei nicht um eine zu bewertende Dokumentation, wie bei der Mechatroniker-Abschlussprüfung. • Das Fachgespräch muss nicht im Betrieb stattfinden. Es findet auch keine Bewertung der geleisteten Arbeit statt!

  15. Betrieblicher Auftrag Inhalte des Genehmigungsantrags • Auftragsbezeichnung, Zielsetzung und Zeitplanung • Kurze Beschreibung des Auftrags (siehe Vordruck) Verpflichtende Gliederung des Auftrags • Information • Planung • Durchführung • Kontrolle

  16. Betrieblicher Auftrag Prüfkriterien des Prüfungsausschusses • betrieblicher Nutzen • übliche Tätigkeit eines Facharbeiters • Prozesscharakter • Zeit • Unterschriften • Plausibilität

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