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Buchführung wer schreibt, der bleibt

Buchführung wer schreibt, der bleibt. New Come 2006. Name Uschi Heger Tätigkeit Büroservice Computerschule. Wer schreibt, der bleibt. hiermit ist das gesamte kaufmännische Rechnungswesen gemeint. Was gehört dazu?. Buchhaltung welche Einnahmen/Ausgaben haben wir Kostenrechnung

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Buchführung wer schreibt, der bleibt

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Presentation Transcript


  1. Buchführung wer schreibt, der bleibt New Come 2006

  2. Name Uschi Heger Tätigkeit Büroservice Computerschule erstellt von Uschi Heger

  3. Wer schreibt, der bleibt • hiermit ist das gesamte kaufmännische Rechnungswesen gemeint erstellt von Uschi Heger

  4. Was gehört dazu? • Buchhaltung • welche Einnahmen/Ausgaben haben wir • Kostenrechnung • welche Abteilung macht Gewinn / Verlust? • Statistiken • Kundenumsätze der letzen drei Jahre • Planung • wie entwickelt sich das Firmenergebnis erstellt von Uschi Heger

  5. Buchführung ein alter Hut? • Die erste systematische Aufzeichnung lieferte der Dominikanermönch Luca Pacioli im Jahr 1494 (doppelte Buchführung) • Darstellung komplett und in der heutigen Form noch gültig • zwei Jahre vorher wurde Amerika entdeckt erstellt von Uschi Heger

  6. Buchführung heute • Die Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben • Die Buchführung ist ein Hilfsmittel für den Überblick der Geldmittel einer Firma • Finanzlücken werden rechtzeitig erkannt • woher kommt kurzfristig Geld • wann sind die nächsten Zahlungen fällig erstellt von Uschi Heger

  7. Wer muss eine Buchhaltung führen?

  8. Buchführungspflicht • Der gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegen (Doppelter Buchführung mit Jahresabschluss) • alle Kaufleute • Nichtkaufleute mit Umsätzen von mehr als 350.000 € (500.000 € ab Ende 2006) • Gewerbebetriebe mit einem Gewinn von mehr als 30.000 € erstellt von Uschi Heger

  9. keine Buchführungspflicht • alle anderen Nichtkaufleute • alle anderen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft • Freiberufler erstellt von Uschi Heger

  10. trotzdem beachten • Unternehmer, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, sollten dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. • Für sie gilt: Auch wenn sie nicht buchführungspflichtig sind, müssen sie die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzeichnen. erstellt von Uschi Heger

  11. Warum brauche ich eine Buchführung?

  12. der Blick nach innen • Die Buchführung informiert über: • Forderungen und Verbindlichkeiten in bestimmten Zeiträumen • Umsatzerlöse in beliebigen Zeiträumen • Deckungsgrad der Ausgaben durch die Einnahmen • Umsatzsituation bei Kunden und Lieferanten erstellt von Uschi Heger

  13. der Blick nach außen • Die Buchführung erfüllt die Dokumentations- und Berichtspflicht gegenüber: • Finanzamt • Besteuerungsgrundlage • Kontrolle (Betriebsprüfung) • Banken • Kreditwürdigkeit (Rating) erstellt von Uschi Heger

  14. Gesetzesgrundlagen • GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung • § 238 Abs. 1 - 2 des HGB • § 239 Abs. 1- 4 des HGB erstellt von Uschi Heger

  15. Gesetzesgrundlagen • § 238 Abs. 1-2 des HGB • Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. • Die Buchführung muss so sein, dass sie einem sachverständigen Dritten in einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. erstellt von Uschi Heger

  16. Gesetzesgrundlagen • § 238 Abs. 1-2 des HGB • Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. • Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmenden Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Datenträger) zurückzubehalten. erstellt von Uschi Heger

  17. Gesetzesgrundlagen • § 239 Abs. 1-4 des HGB • Muss sich der Kaufmann bei der Führung von Handelsbüchern und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen einer „lebenden Sprache“ bedienen. • Werden Abkürzungen, Ziffern oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. • Die Eintragungen in Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. erstellt von Uschi Heger

  18. Gesetzesgrundlagen • § 239 Abs. 1-4 des HGB • Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Wert nicht mehr erkennbar ist erstellt von Uschi Heger

  19. Konsequenzen

  20. Keine Buchung ohne Beleg • Es darf nur gebucht werden was durch Rechnung, Quittung oder Eigenbeleg belegt werden kann • Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig und sachlich geordnet festge-halten werden • Belege müssen nummeriert sein erstellt von Uschi Heger

  21. Keine Buchung ohne Beleg • Belege und Buchungen sollen nicht durch radieren, überschreiben oder löschen verändert werden • Korrekturen sollten durch Storno-buchungen erfolgen • zeitnahe Buchungen erstellt von Uschi Heger

  22. Keine Buchung ohne Beleg • Kassenbuch sollte täglich geführt oder nach Buchung der Kasse im Lexware-Buchhalter als Kassenbuch gedruckt werden • Belege lückenlos buchen • Rechnungsbeträge dürfen nicht auf- oder abgerundet werden erstellt von Uschi Heger

  23. Was muss nummeriert sein? • Ausgangsrechnungen • Gutschriften • Kassenbelege • Bankbelege • Eingangsrechnungen • Lieferantenrechnungsnummer erstellt von Uschi Heger

  24. Buchungsbelege • Kleine Belege sollten auf ein Blatt Papier geheftet werden, damit Bemerkungen und Kontierung darauf Platz haben • Sollte ein Betrag geändert werden müssen, so sollte dies ebenfalls auf dem Blatt notiert und dokumentiert sein erstellt von Uschi Heger

  25. Buchungsbelege • Sollte ein Beleg verloren gegangen sein, so könnten Sie im Notfall einen Eigenbeleg erstellen • sollte aber nicht häufig vorkommen • Belege sollten kontiert werden, damit auch noch nach Jahren die Buchung nachvollzogen werden kann erstellt von Uschi Heger

  26. Zusammenfassung • Buchführung ist eine • übersichtliche, • lückenlose, • zeitlich geordnete, • nachprüfbare, • schriftliche, Erfassung aller Geschäftsvorgänge erstellt von Uschi Heger

  27. Aufbewahrungsfristen • Die Aufbewahrungsfristen liegen zwischen 6 und 10 Jahren • aktuelle Liste über Steuerberater oder • aktuelle Liste aus dem Internet (IHK) erstellt von Uschi Heger

  28. Bei Einsatz von PC-Software • Wichtig auch hier müssen • die üblichen Unterlagen in einer geordneten Ablage vorhanden sein. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen und Datenträger während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verfügbar und jederzeit lesbar gemacht werden können. erstellt von Uschi Heger

  29. Buchführung und Konten am Beispiel Kontenplan SKR 03

  30. Kontenklassen erstellt von Uschi Heger

  31. Kontenplan erstellt von Uschi Heger

  32. Einfache und doppelte Buchführung mit Lexware Buchhalter und Faktura und Auftrag

  33. Vorteile EDV-Buchführung • Einfache und schnelle Buchung • Zeiteinsparung, da Routinearbeiten von der EDV übernommen werden • Hilfestellungen und Plausibilitätskontrollen • Gesetzliche Änderungen werden vom Softwarelieferanten termingerecht vor-genommen erstellt von Uschi Heger

  34. Vorteile bei Lexware • Echtheitszertifikat mit Seriennummer • Bestätigt Ihnen die Sicherheit des Originals • GKV-Zertifikat • Prüfung durch die Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung • Garantiert Ihnen, dass die Software alle Qualitäts-, Zuverlässigkeits- und Sicherheitsstandards erfüllt erstellt von Uschi Heger

  35. Vorteile Lexware • DPdU – Betriebsprüfermodus • Sicher und bequem in die Betriebsprüfung • GoB – Testat • Die Software entspricht den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ und erfüllt Sicherheitsstandards erstellt von Uschi Heger

  36. Lexware Buchhalter erstellt von Uschi Heger

  37. Einnahmeüberschussrechnung • Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben • ab 2005 amtlicher Vordruck • Ist - Versteuerung • die Umsatzsteuer ist • fällig bei Zahlungseingang • fällig bei Zahlungsausgang erstellt von Uschi Heger

  38. Einnahmenüberschussrechnung • nur Sachkontenbuchungen erforderlich • Vorteil: schnelle und einfache Buchung • Nachteil: keine Aussage über • Forderungen • Verbindlichkeiten erstellt von Uschi Heger

  39. Einnahmenüberschussrechnung erstellt von Uschi Heger

  40. Formularservice EÜ • Formulare • Anleitung • Excel Tabelle für • Schuldzinsen • Anlagegüter www.bundesfinanzministerium.de erstellt von Uschi Heger

  41. Doppelte Buchführung • vorgeschrieben für alle buchführungspflichtigen Unternehmen • Sachkonten • Personenkonten erstellt von Uschi Heger

  42. Doppelte Buchführung erstellt von Uschi Heger

  43. Doppelte Buchführung erstellt von Uschi Heger

  44. Doppelte Buchführung • Splittbuchung erstellt von Uschi Heger

  45. Mahnungen • Automatischer Mahnlauf • Mahnvorschlag • mit variablen Texten • mit Mahnstufen 1, 2, 3 und Inkassostufe • mit Mahngebühren und Zinsen erstellt von Uschi Heger

  46. Umsatzsteuererklärung • ELSTER steht für • ELektronische STeuerERklärung • Automatische Übernahme aus der Fibu • mit Druck des Übertragungsprotokolls erstellt von Uschi Heger

  47. Aktuelle Berichte • Buchungsjournal • Summen- und Saldenliste • Sachkonten • Personenkonten • OP - Personenkonten erstellt von Uschi Heger

  48. Auswertungen • Bilanz • Einnahme – Überschuss • amtliches Formular EÜR • BWA • Betriebswirtschaftliche Auswertung • erweiterte BWA • Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Kontennachweis erstellt von Uschi Heger

  49. Berichte + Auswertungen • Anwahl • Monat • Quartal • Wirtschaftsjahr • einige nach „von – bis Datum“ • einige nach Periode erstellt von Uschi Heger

  50. Übertrag an/von DATEV • Buchungsdaten • von – bis • Personendaten erstellt von Uschi Heger

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