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gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ tätig 

gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ tätig  zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz der Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Schöpfung  . Was ist? - allgemein.

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gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ tätig 

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Presentation Transcript


  1. gläubig, moralisch, tolerant, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ tätig  zur Wahrung, Umsetzung, Förderung und zum Schutz der Menschen nach dem Schöpferbund in Treue zum Glauben für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Schöpfung  

  2. Was ist? - allgemein Laizität Schöpferbund Glaube, Religion, Weltanschauung, Bekenntnis oder Ideologie Transzendenzbezug originäres und profanes Un(r)echt Anwendung des originäres und profanes Un(r)echt überpositives und positives Recht Positivismus Positivismus in der öffentlichen Treue zum Glauben privates Treu und Glauben Faschismus Rechtsstaat ohne Transzendenzbezug Jedermannsrecht Indigenat

  3. Was ist ? Staat und Gesellschaft Staat Bund Staatenbund Bundesstaat Republik Bundesrepublik Staatsfragment Beitritt zum Staatsfragment Staatsangehörigkeit Staatszugehörigkeit Gemeinschaft Zugehörigkeit zum Schöpferbund Gesellschaft Vereinigungen Macht und Gewalt Recht und Gesetz Angehörigkeit Zugehörigkeit Bürger Eingeborener Staatsangehörigkeit Staatsbürger Staatsvolk Nationalvolk Nation Nationalstaat Land

  4. Was sind ? Gemeinden, Städte und Personen Stadt - Gemeinde Fiktion, Schatten oder Maske natürliche und juristische Personen Sachen Lebewesen Mensch und Menschen Eingeborene Bürger Einwohner

  5. Was ist ? Gesetz und Vertrag Was sind die Inhalte und die Bedeutung von: § 12 InsO? Was sind die Inhalte und die Bedeutung von: § 5 (2) VwVfG (§ 70 AktG 1937)? Was sind die Inhalte und die Bedeutung von: Art. 19 GG? Was sind die Inhalte und die Bedeutung von: Art 7 (3) GG? Was ist ein Angehörigkeitsgesetz, was ein Zugehörigkeitsgesetz? Ist ein Angehörigkeitsgesetz ggf. ein Sklavengesetz für Arbeiter? Wird das Staatsangehörigkeitsgesetz im Rechtsstand vom 31.12.1937 nach den Gleichschaltungsgesetz in den Ländern und Städten verwendet? Welchen Rechtstatus erhält ein Mensch nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz? Ist das Staatsangehörigkeitsgesetz ein Nazi-Gesetz im Rechtstand zum 31.12.1937?

  6. Was sind ? Ermächtigungsgesetze Was ist ein Ermächtigungsgesetz? Wie kann ich ein Ermächtigungsgesetz erkennen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch ein Ermächtigungsgesetz? Was ist ein Ermächtigungsgesetz? Wie kann ich ein Ermächtigungsgesetz erkennen? Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch ein Ermächtigungsgesetz?

  7. Was sind? Verträge Ist ein Einigungsvertrag identisch mit einem Einheitsvertrag ? Welches Deutschland ist im Grundlagenvertrag -“die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch mit Deutschland (BVerfGE 2 BvF 1/73)“- gemeint? Was bedeutet „Verstoß gegen das Zitiergebot im GG“ ? Was sind die 10 Gebote und was die 7 Verbote für die Menschen ? Wo befindet sich der Gerichthof der Menschen nach der Landesverfassung und Grundgesetz ? Welche Konfession hat das Deutsche Volk? Bedeutung Anwendung in der Praxis

  8. BundBundesrepublik auf Deutschland • Was bedeutet rechtlich die Hautwohnung (Meldegesetz) und was der Wohnsitz (BGB)? • Gilt das BGB für Menschen ohne einen Wohnsitz? • Ist die Staatsangehörigkeit identisch mit der Staatsbürgerschaft? • Was ist ein Bundesbürger, wenn Bundeskörperschaften nur juristische Personen verwalten? • Was ist die Bundeszugehörigkeit? • Bedeutet Staatsangehörigkeit eine Zwangsmitgliedschaft eines bereichsangehörigen Mitarbeiters? • Ist der Begriff Staatsangehörigkeit gegenüber einem Menschen ein privatrechtlicher Begriff? • Gelten Gebietskörperschaften wie Bund / Länder als Unternehmen im Sinne des § 15 AktG? • Gelten für Unternehmensbeteiligungen des Bundes, Länder und Gemeinden die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen? • Basiert das Aktiengesetz auf dem Staatsangehörigkeitsgesetz nach dem Führerprinzip (§ 70 AktG - 1937) im Rechtsstand zum 31.12.1937? • Wer ist Inhaber des tatsächlichen Rechts und der Macht im Bundesstaat? • Ist ein Land (Territorium) ein Staat? • Kann ein Land oder eine Stadt, -ohne Staat zu sein-, ein Teil eines Bundesstaates sein? • Ist die Bundesrepublik als Bundesstaat von Ländern und Städten ein Staat? • Kann die Bundesrepublik als Bundeskörperschaft Menschen verwalten? • Was ist das Deutsche und was das deutsche Volk? • Wo befindet sich die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik? • Was ist eine Republik oder eine Bundesrepublik? • Vertritt die Bundesrepublik die Rechte und Pflichten des Deutschen Volkes? • Vertritt die Bundesrepublik die Rechte und Pflichten der Menschen? • Vertritt die Bundesrepublik die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiets? • Ist die Bundesrepublik der Justitiar einer Wirtschaftsvereinsverwaltung? • Kann der Mensch in einem Wirtschaftsverwaltungsverein als Sache behandelt werden? • Vertritt die Bundesrepublik das Bekenntnis des Deutschen Volkes (Vgl. Art. 1 (2), 133 GG)? • Vertritt die Bundesrepublik die Rechte und Pflichten der Menschen? • Ist eine Übertragung der Rechte der Menschen auf die Verwaltung erfolgt?

  9. Landesverfassung Niedersachsen • Ist das Land (Flurstück) Niedersachsen aus anderen Teilen Deutschlands nach 1945 im Rahmen des BI-Zonenvertrags nach Militärverordnungen entstanden ? • Wann ist der BI- oder TRI-Zonenvertrag im Bezug auf das Kriegsrecht aufgehoben worden ? • Wann ist das Land Niedersachsen dem Grundgesetz beigetreten ? • Sind das Land Niedersachsen und die Landesgesetze mit der deutschen Verfassung von 11.08.1919 in Aufbau, Struktur, Rechte und Gesetze identisch ? • Wo befindet sich die öffentliche Gründungsurkunde in Treue zum Glauben des Landes Niedersachsen von niedersächsischen Volk? • Kann ein imaginärer Staat als Land die Existenz seiner Staatsbürger und das Volk durch Verfassung in einem Territorium imaginär voraussetzen ? • Kann es einen Staat ohne ein Volk geben ? • Wie ist das niedersächsische Volk definiert - wo befindet sich das niedersächsische Volk ? • Handelt es sich bei dem niedersächsischen Volk um ein Staatsvolk oder Landesvolk ? • Wie ist der Transzendenzbezug des Landes Niedersachsen zu definieren ? • Wo befindet sich das Volkszugehörigkeitsgesetz für das niedersächsische Volk ? • Gibt es ein Staatsbürgerschaftsgesetz für Niedersachsen als Staat ? • Wer bürgt für das Land Niedersachsen ohne ein Staatsbürgerschaftsgesetz ? • Gibt es ein Orts- oder Landesindigenat in Niedersachsen ? • Kann es rechtlich -ohne ein Orts- und Landesindigenat- einen Bürger oder ein seßhaftes Volk geben? • Wer ist Inhaber des tatsächlichen Rechts und der Macht in Niedersachsen? • Ist das Land Niedersachsen ein Staat nach der (Drei-) Elementenlehre ? • Kann ein Bundesstaat aus Ländern (Flächenverwaltung) und Städten (Handelsverwaltungen) bestehen, wenn sie keine Staaten sind? • Wann hat sich ein freies homogenes Volk (ethos) des Staates Niedersachsen freier Selbstbestimmung eine Verfassung gegeben ? • Wie ist das Volk von Niedersachsen charakterisiert ? • Welchem Geschlecht (ius gentium) gehört das niedersächsische Volk an ? • Wann hat sich das Volk von Niedersachsen gemäß der Ewigkeitsgarantie von der NS-Ideologie gemäß Art. 116, 139 GG befreit ? • Kann ein originäres Völkerrechtssubjekt, ein moralisches Volk, überhaupt -ohne zu existieren- vergessen werden ? • Wie konnten Nationalsozialisten nach 1945 ein Land, Staat oder Gemeinden begründen oder fortsetzten, wenn die Entnazifizierung nicht stattgefunden hat ? • Ist oder war Ihre Regierung seit 1945 ein Gewahrsamstaat gemäß Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und sind die Menschen als Personen, gemäß genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, interniert ? • Lassen sich die Normen des Heimatrechts (Ortsindigenat) gem. Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September ???? oder die Landesbürgerschaft (Landesinigenat) anwenden? • Wo befindet sich das niedersächsische Volk ? • Wo finde ich das Gesetz über die Staatsbürgerschaft im Land Niedersachsen ? • Können Menschen im Sachenrecht überhaupt besteuert werden ? • Werden die Menschen bewußt irrtümlich oder fälschlich als Sache in Niedersachsen behandelt ? • Kann in einer Republik, also in der öffentliche Sache, die Landesgewalt unmittelbare Gewalt auf Menschen (Gerichte und Polizei) ohne eine Gefährdungshandlung auf Menschen ausüben ? • Was ist das niedersächsische Volk ? (Definition ?) • Wird im niedersächsischen Schulunterricht das bekennende Deutsche Volk in Menschenrechten unterrichtet und wo ist die Glaubensgemeinschaft zu finden ? • Ist das Land Niedersachsen ein Staat und gibt es ein Staatsangehörigkeitsgesetz des Landes ? • Gilt das Einwohnermeldegesetz für Menschen oder für Personen ? • Können sie verfassungsgemäß das Volk von Niedersachsen (Art. 3 NV) zeigen oder das Volkszugehörigkeitsgesetz für Niedersachsen vorweisen ? • Gibt es ein Staatsbürgerschaftsgesetz von Niedersachsen ? • Können Personen als juristische Fiktionen überhaupt bürgen ? • Ist das Rom I, II & III-Statut, BGB, StGB, RiStBV, ZPO, StPO, AO, OWiG...... im Geltungs- und Anwendungsbereich auf Menschen oder auf Personen anwendbar ?

  10. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei Gibt es staatliche Gerichte (§15 GVG)? Sind die Ausgleichs- und Schiedsgerichte in Arbeitsstreitverfahren – KRG 35 für Menschen bestimmt? Kann es ohne Staatsgerichte gemäß § 15 GVG überhaupt Staatsanwaltschaften geben? Sind ohne ein Staatsgericht die „Richter“ beamtet nach deutschem Recht gemäß § 11 StGB? Handelt es sich bei den „Richtern“ des Landes um rechtmäßige Richter? Ist die Polizei eine Wortmarke? Ist das Personalvertretungsgesetz auf Menschen anwendbar? Was sind Personen nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)? Ist das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) auf Menschen anwendbar?

  11. Gemeinden, Städte, Land • Ist die Meldestelle nach dem Meldegesetz ein Fundbüro nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz, nach dem verlorene Sachen die Aufnahme finden und es auf Menschen nicht anwendbar ist? • Was ist der Bürgermeister? • Ist der Bürgermeister der Verwalter der aufgenommenen Staatsangehörigen und anderen juristischen Personen im Rechtstand zum 31.12.1937 – Nazi-Deutschland? • Wo befinden sich echte und unechte (politische) Gemeinden? • Wo sind die mündigen und freien Bürger? • Sind Einwohner-Meldebehörden Fundstellen von unmündigen Privatpersonen (Idioten)? • Wo finde ich die eingeborenen Menschen und welche Rechte haben Menschen? • Ist die Gemeinde ............. eine echte Gemeinde von moralischen Menschen oder eine Gesellschaft des Sachenkults? • Was und wo ist die Gemeinschaft der moralischen Menschen? • Sind Personen, die die Aufnahme nach dem Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz im Rechtsstand zum 31.12.1937 der Personen annehmen (müssen), NAZI ́s (Vgl. Art. 79 (3), 116, 139 GG)? • Vertritt die Bundesrepublik das Bekenntnis des Deutschen Volkes (Vgl. Art. 1 (2), 133 GG)? • Wird in den Schulen in der Gemeinde ............... im Unterricht das bekennende Deutsche Volk in Menschenrechten unterrichtet und wo ist die Glaubensgemeinschaft zu finden? • Ist die Gemeinde ........................ eine Gebietskörperschaft? • Gelten die Personalkörperschaftsgesetze für Menschen oder für Personen? • Hat die Gemeinde ..................... ein Ortsindigenat oder ein Landesindigenat? • Ist das Land Niedersachsen ein Staat und gibt es ein Staatsangehörigkeitsgesetz oder ein Staatsbürgerschaftsgesetz des Landes? • Gilt das Einwohnermeldegesetz für Menschen oder für Personen? • Können sie verfassungsgemäß das Volk von Niedersachsen (Art. 3 NV) zeigen oder das Volkszugehörigkeitsgesetz für Niedersachsen vorweisen? • Können Personen als juristische Fiktionen überhaupt bürgen ? • Ist das Rom I, II & III-Statut, BGB, StGB, RiStBV, ZPO, StPO, AO, OWiG...... im Geltungs- und Anwendungsbereich auf Menschen oder auf Personen anwendbar ?

  12. Mensch und Recht Das Recht ist eine geistige Wissenschaft • Der Mensch wird als ganzheitlicher Körper, Seele und Geist frei in Liebe geboren, trägt die schöpferische Botschaft als Grenze auf Erden und alle Rechte in der Welt in sich, nur weil Er Mensch ist. Der Mensch, als Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden, ist im heiligen Auftrag des Schöpferbundes als Terminus Urheber und begünstigter Walter des Sachenrechts. • Terroristen in der Welt werden natürlich nicht geboren oder vorgefunden, sondern von profanen Ideologien gegen den heiligen Auftrag durch Rechtsbruch gemacht oder fingiert. Gefährlicher und schädlicher als aller Rechts- und Linksextremismus zusammen, sind für die Menschheit die von den positivistischen Ideologien durch Unrechtsextremismus betriebenen Rechtsverletzungen am Menschen, denn Positivismus kennt keine Treu zum Glauben.

  13. Völkerrechtssubjekte Die Schöpfung ist allen Ursprungs. Der Mensch vereint sich zur Urgemeinschaft der Menschen durch Glauben. Durch Glauben in • Einheit • Freiheit • Toleranz zum Schöpferbund entsteht die Gemeinschaft der Menschen. Völkerrechtssubjekt sind juristische Gesellschaften, die dem Menschen dienen müssen. Staaten sind Verwaltungen der Gemeingutes der Schöpfung.

  14. Subjekte

  15. Völkerrechtsobjekte

  16. Völkerrechtssubjekte

  17. Generation nach Völkerrecht „Ein Volk hat stets das Recht, seine Verfassung zu überprüfen, zu reformieren und zu ändern. Eine Generation kann nicht die kommenden Generationen ihren Gesetzen unterwerfen“ (Verfassung der Französischen Republik vom 24. Juni 1793, Erklärung der Menschen und Bürgerrechte, Art. 28.Constitution de l’an I (1793), Déclaration des droits de l’homme et du citoyen, article 28.). Eine Generation, ein Krieg, eine Schuld dauert nach Völkerrecht 30 Jahre. Alle 30 Jahre muß eine neue Verfassung nach der Erkenntnislehre der Positivisten erfolgen.

  18. Fiktion - Person Fiktion (lat. fictio, „Gestaltung“, „Personifikation“, „Erdichtung“ von fingere „gestalten“, „formen“, „sich ausdenken“) bezeichnet die Schaffung einer eigenen Welt durch Literatur, Film, Malerei oder andere Formen der Darstellung sowie den Umgang mit einer solchen Welt. Bei der Fiktion handelt es sich um eine bedeutende Kulturtechnik, beackern von Mensch zur Person in Flächen als Länder, ins Hirn wichsen durch Usurpation, die in weiten Teilen der Kunst zum Einsatz kommt. Erklärung von Fiktion Zur Erklärung von Fiktionen werden in der Literatur- und Kunsttheorie unter anderem fehlender Wahrheitsanspruch und mangelnde Übereinstimmung mit der Realität herangezogen. Es gibt viele unterschiedliche Ansätze, Fiktion zu erklären. Eine allgemein akzeptierte Theorie der Fiktion gibt es bis heute nicht.

  19. Fiktion - Person Rechtswissenschaft Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes für Personen gegen das Recht des Menschen, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozeß auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Der Mensch kann nicht eine Person sein, weil eine Person eine Fiktion ist, denn dann wäre die juristische Person im Umkehrschluß auch ein Mensch. Es gibt keine juristischen Menschen, nur zwangsinternierte Idioten. Das Wort leitet sich vom griechischen Idiotes ab und bedeutet Privatperson. Privatperson Ins lateinische als idiōta entlehnt, verschob sich die Bedeutung des Wortes hin zu „Laie“, auch „Pfuscher“, „Stümper“, „unwissender Mensch“. Der Mensch wird gegen Seinem Willen in dem System "Staat" als Privatperson, Angehöriger eines "Staates" unmündig gehalten und Seine Rechte und gegen die Laizität Seiner Immunität als Botschaft Mensch beraubt.

  20. Laizität Trennung von moralischem Glaubensgemeinschaft der Menschen Recht , Wirkbereich global und profanen Gesellschaftsvereinigungen der Personen Un(r)echt durch Gesetz, Wirkbereich international-partiell

  21. Schöpferbund ist das Bündnis, ein Abkommen, ein moralischer Vertrag zwischen Gott und Menschen. Bund = Vertrag als Menschen Sohn (Mann und Männin) mit dem Schöpfer. Es bedarf keines Eides, denn im neuen Testament verlangt Jesus in der Bergpredigt (Matth. 5, 33–37) überhaupt nicht zu schwören, sondern Sein Wort auch ohne eidliche Bekräftigung zu halten. Es bedarf keine vertraglichen Regelung im profanen Unrecht des Gesetzes für die Zugehörigkeit der Menschen.

  22. global / international / national • global - auf Erden in der Welt • International - zwischenstaatlich • National – staatlich (partiell)

  23. Glaube an das Paradies

  24. Glaube - Liebe Glaube bedeutet etwas für wahr halten. Ein Glaube ist keine körperschaftliche Religion. Das Reich des Menschen ist innwendig. Ein moralisches Volk entsteht durch den Schöpferbund. Eine Religion ist eine Personalgesellschaft (deutsch Ehalti, Ehafti E steht für den Menschen) Bekenntnis bedeutet eine Untergruppe innerhalb einer Religion; durch die Ideologie werden Menschen genormt, sein zum sollen (schaffen, werden)

  25. Transzendenzbezug originäres Recht Der Transzendenzbezug entsteht, wenn von einer tieferen Ebene der Wirklichkeit zu einer höheren überschreitet wird, ein Akt oder Prozeß des Überschreitens einer Grenze, der Terminus, die zwei Bereiche der Rechtsnatur in fundamental verschiedene Bereiche trennt. Die Begriffsbildung geht von einem räumlichen Schema aus, und sind die Begriffe „Bereich“ und „Grenze“ nicht räumlich zu verstehen. Jeder der beiden Bereiche ist durch die spezifischen Möglichkeiten der Erkenntnis und Erfahrung, die in ihm gegeben sind, charakterisiert und definiert. profanes Un(r)echt durch Gesetz Im Transzendenzbezug des Grundgesetzes ist die Macht definiert und die Gewalt begrenzt. Im Transzendenzbezug der verfassunggebenden Gewalt des Volkes ist rechtlich festgeschrieben, „das Volk bekennt sich zu den Menschenrechten“, welche sich in Begrenzungen der Volkssouveränität, in Form von Menschenrechten, Verantwortlichkeit der Staatsgewalt und anderen überpositiven Rechtsgrundsätzen bestimmt. Ein Staat ist kein Gewaltkonstrukt einer politischen Ordnung, sondern untersteht der Rechtsaufsicht der Macht des Volkes mit gemeinsamen moralischen, religiösen, kulturellen, toleranten, medialen, sittlichen, mildtätigen und erzieherischen Zielen und Werten von freien Menschen.

  26. Rechtsebenen 1. überpositives Recht (Rechtsaufsicht der Gewalten zum Schutz der Menschenrechte) 2. positives Recht (Legislative, um Gesetze unter Rechtsaufsicht zu erlassen) 3. einfaches Recht durch Gesetz (Justiz und Verwaltung unter Rechtsaufsicht tätig) positivistisches Recht: legislative Gesetzespositivisten als Fiktionen, juristische Rechtspositivisten als Schatten und exekutive Gewaltpositivisten als Masken kennen in der Bundesrepublik keine Treue zum Glauben und müssen daher unbedingt einer Rechtsaufsicht in einem Rechtsstaat unterworfen werden. Die Bundesrepublik auf Deutschland ist kein Rechtsstaat, sondern ein Bundesstaat mit juristischen Personen und (er)kennt den Menschen und die Rechte des Menschen nicht. In den Bundesländern gibt es derzeit nur positives und einfaches Recht nach Soft Law, weil keine natürlich-freien Menschen, sondern juristische Personen verwaltet werden, und dies ohne eine Rechtsaufsicht der Gewalten bei Menschenrechtsverletzungen.

  27. Recht Was ist originäres und was profanes Recht ? Originäres Recht kommt durch Erkenntnisschöpfung im Menschen hervor. Profanes Recht ist unheiliges Recht und bezeichnet die Eigenschaft von Objekten oder Handlungen, welche nicht im Zusammenhang mit einem Kult stehen, keine rituelle oder religiöse Bedeutung tragen, also nicht heilig sind. Profanes Unrecht zeichnet sich durch Affekte, Peinlichkeit und Verschwendung aus. Wie darf originäres und wie profanes Recht angewandt werden ? originäres Recht ist originäres Völkerrecht (Schöpfer- und Naturrecht) und steht über profanes Un(r)echt des Gesetzes im Gesellschaftsrecht (BGB, ABGB)

  28. Recht Was ist unter überpositives Recht und Positivismus zu verstehen ? Vergleich der Hierarchie des Rechts überpositiv ist die Tora, Bibel, Koran, Buddha, Naturrecht, Menschenrecht) positives Recht wird von Menschen gesetzt Positivismus ist der Aufbau eines wissenschaftlichen Religionsersatzes ohne Moral zum Glauben und sollte in der Rechtsphilosophie der historischen Entwicklung des Menschen zum Durchbruch ohne die moralische Rechtsaufsicht verhelfen! Rechtspositivismus führt die Geltung von Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen Ehrlich, H.L.A. Hart) zurück; Positivismus und Rechtspositivismus kennt kein Schöpferbund, keine Moral und keine Menschen!

  29. Transzendenz / Rechtsstaat Kann es einen Rechtsstaat ohne einen Transzendenzbezug geben ? Nein denn Recht ist durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis über die Bedingungen der Möglichkeit von Sinnverstehen des Geistes. Recht ist die Wissenschaft des Geistes! Die Rechtsstaatlichkeit zur Ausübung staatlicher Gewalt passiert auf der Grundlage einer Verfassung durch formell und materiell verfassungsmäßig erlassener Gesetz gegen das Recht des Menschen und muß dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit genügen.“ Eine Verfassung im formellen Sinn ist als zivilisatorische Errungenschaft, der Gesamtwille eines freien Volkes über seine politische Existenz, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt. Ohne Transzendenzbezug gibt es keine Treue zum Glauben an die Menschen, an das Volk und den Bürgen, den Bürger. Sachen, Tiere oder Person ohne Moral können nicht bürgen.

  30. Jedermannsrecht ist gültiges Gewohnheitsrecht, welches allen Menschen bestimmte grundlegende Rechte bei der Nutzung der Wildnis und gewissen privaten Landeigentums zugesteht und dient im deutschen Strafprozeßrecht der Strafverfolgung (Repression). Da hinter jeder Maske ein Mensch steht, tritt der Menschen aus der Maske nur dann hervor, wenn er aus Notwehr und Notstand handelt, um einen rechtwidrigen Angriff auf den Mensch abzuwehren. Sonst darf die Polizei nur Sachen und Tiere verwalten. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG). Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist eine Garantenpflicht, denn im Völkerrecht ist Willkür verboten. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter (Sachbeschädigung)! Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine erforderliche Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, die geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

  31. Indiginat Indigenat bedeutet Eingeboren sein, und begründet Rechte am Territorium. Das Indigenat ist die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen. Die deutsche Staatsangehörigkeit war nie dazu vorgesehen, ein Bundesindigenat zu begründen, denn Bund bedeutet Vertrag. Bundesindigenat bedeutet, in einen Vertrag hineingeboren (Art. 1, 20 ARMR, franz Revolution). Der Bund kann nur juristische Personen verwalten und deswegen gibt es keine bundesdeutschen Staatsbürger oder eingeborene Menschen nicht. Der Mensch wird nach der Geburt natürlich mit seiner Eigenschaft des Namens vorgefunden …….. und wird mit der Geburtsurkunde zur juristischen Sache als Fundsache beim Fundbüro gemeldet und seinen Rechten als Mensch im profanen Un(r)echt der Gesetze beraubt.

  32. Staat ist die politische Grundordnung einer Verwaltung. Das deutsche Wort „Staat“ ist dem lateinischen „status“ („Stand, Zustand, Stellung“) eine Verfassungsform einer Gesellschaftsverwaltung. Gewahrsamsstaaten sind Staaten ohne die Macht des Volkes und treten nur in die Rechte und Pflichten des Sachenrechts ein (Republik). Das Wort Republik (über französisch république von lateinisch res publica ‚die öffentliche Sache‘) steht zunächst für das Gemeinwesen und Gemeinwohl. Als Staatsform versteht man darunter (seit der römischen Antike und insbesondere der Französischen Revolution) in erster Linie das Gegenmodell zur Monarchie.

  33. Nationsstaatsarten • Ein Nationalstaat ist ein Staatsmodell, das auf der Idee und Selbstverwaltung der Nation beruht. Sprachliche, kulturelle oder ethnische Homogenität wurden zwar im Diskurs um die Nation oft als Voraussetzung des Nationalstaates benannt, sind aber in der Realität nirgends vollständig verwirklicht. Die Ideen der Nation und des Nationalstaats werden auch als Konstrukte (Fiktionen) bezeichnet. • Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen – so die Anhänger der Nationalstaatsidee – die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen eines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. • Den Gegensatz zum Nationalstaat bildet der Vielvölkerstaat, der innerhalb eines Staates Angehörige von mehr als einer Nation vereint. Wenn unterschiedliche Völker in einem Staat zusammenleben wollen, spricht man von einer Willensnation.

  34. Gewahrsamsstaat Ein Gewahrsamsstaat ist ein Polizeistaat und der Polizeistaat ist in Deutschland verboten. Der Wortbegriff "Polizei" ist im übrigen ohne Unsere Rechtsaufsicht grundsätzlich verboten, denn § 86a StGB besagt, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist strafbar. Die Billigung, Belohnung und Beihilfe von Straftaten ist strafbar und eine Volksverhetzung! In Wikipedia wird öffentlich erklärt, .....eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahmen im Zweiten Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil. Schon vor Kriegsausbruch waren deutsche Polizeikräfte an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes und der Errichtung des „Protektorats“ auf dem Gebiet der Tschechoslowakei beteiligt. Auch am Angriff auf Polen nahmen Polizisten teil und führten hier bereits Exekutionen polnischer Staatsbürger durch, die als „gefährlich“ oder „unerwünscht“ eingestuft wurden. An der Abschiebung von Juden in den damaligen sowjetischen Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt. Das Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die so genannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in die Vernichtungsmaßnahmen (meist Massenerschießungen) gegen Juden und andere NS-Opfer zwischen 1941 und 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach Einschätzung des Buchautors und ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20.000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen jüdischer Opfer wurden unter direkter und indirekter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet....". • Der Personalgötzenkult der Polizei und der Juristen, zu denen auch die Spitzbuben der Advocati gehören und den nationalsozialistischen Vertretungszwang gegen Menschen ausüben, ist ebenfalls verboten. https://menschenrecht-amt.de/faq/spitzbubenerlass ".... Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt...."

  35. Verantwortlichkeit für das Verhalten von natürlichen und juristischen Personengegenüber Menschen • Verursacht eine Person eine Gefahr gegen einen Menschen oder gegen das Recht, Eigentum oder Besitz des Menschen, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten. • Ist für die Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so können die Maßnahmen im Rahmen ihres oder seines Aufgabenkreises auch gegen die Betreuerin oder den Betreuer gerichtet werden. • Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen denjenigen gerichtet werden, der die andere Person zu der Verrichtung bestellt hat. • Geht von einem Tier, einer Sache, einer natürlichen oder juristischen Person eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen diejenige Person zu richten, die die tatsächliche Gewalt innehat. Die für Sachen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Tiere und Fiktionen entsprechend anzuwenden. • Maßnahmen können auch gegen eine Person gerichtet werden, die Eigentümerin oder Eigentümer oder sonst an der Sache berechtigt ist. Dies gilt nicht, wenn die tatsächliche Gewalt ohne den Willen des Menschen ausgeübt wird. • Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache oder Fiktion aus, so können die Maßnahmen gegen diejenige Person gerichtet werden, die das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. Juristische Personen sind Fiktionen. • Der Gerichtshof der Menschen kann Maßnahmen gegen andere Personen als Verantwortlichen richten, • wenn eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist, • Maßnahmen gegen die Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind oder keinen Erfolg versprechen, • der Gerichtshof die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und die natürlichen und juristischen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. • Die Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, solange die Abwehr der Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist.

  36. Tyrannei Tyrann bezeichnete in der griechischen Antike den Inhaber einer Tyrannis, später allgemeiner einen Herrscher, dem die Legitimität abgesprochen wurde (Usurpator-Vergewaltiger). Heute wird der Begriff als Synonym zu „Gewaltherrscher“ verwendet. Die Tyrannei hat eine eigene Sprache, die die einfachen Menschen nicht verstehen, gegen die sie gelten soll. In der Theologie wird zwischen der Heteronomie als unfreiwilliger Willensabhängigkeit (Tyrannei), Heteronomie als freiwilliger Willensgehorsam gegenüber natürlichen Autoritäten und der Heteronomie als Willensgehorsam gegenüber Gott (Theonomie) unterschieden. In diesem Sinne ist die natürliche Heteronomie und die Theonomie die Bedingung der Möglichkeit von Autonomie.

  37. Polizeistaat verboten -AKHG Quellen: Art. 139 GG, AHK-Gesetze Gesetz Nr. 104 vom 05.03.1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus geändert durch Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119) Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58) Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58) Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12.01.1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen geändert am 16. November 1946 (ABl. S. 228, ber. S. 287) für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268) (für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955) In der Ewigkeitsklausel ist die Schaffung des Menschenreichs die besondere Pflicht (Art. 79 (3) GG in Verpflichtung mit Art. 1 (2), 25, 139-140, 146 GG)!

  38. KRG Nr. 31 Die Polizei als Agentur untersteht dem Fundbüro des Bürgermeisters im Zusammenhang mit dem Meldegesetz! Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz Deutschland aufgelöst. Diese Bestimmung ist auf alle Polizeibüros und -agenturen anwendbar, die entweder gesetzmäßig eingesetzten deutschen Polizeistellen unterstehen oder unter die Kontrolle von Ortsbehörden gestellt sind. Jede Neueinrichtung sowie jede Tätigkeit von Polizeibüros oder -agenturen der in Artikel I näher bezeichneten Art wird hierdurch verboten. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch ist strafbar. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem Gesetz steht. wird hierdurch aufgehoben. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft .  Ausgefertigt in Berlin, den 1. Juli 1946.

  39. KRG Nr. 31 Wortlaut Kontrollratsgesetz Nr. 31 - Polizeibüros und -agenturen politischen Charakters - vom 1. Juli 1946 in Kraft getreten am 5. Juli 1946 für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durchArtikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268) für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955bereits durch das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950 (GBl. S. 95) in der DDR faktisch außer Wirksamkeit gesetzt Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz: Artikel I. Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder Kontrolle der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für ganz Deutschland aufgelöst. Diese Bestimmung ist auf alle Polizeibüros und -agenturen anwendbar, die entweder gesetzmäßig eingesetzten deutschen Polizeistellen unterstehen oder unter die Kontrolle von Ortsbehörden gestellt sind. Artikel II. Jede Neueinrichtung sowie jede Tätigkeit von Polizeibüros oder -agenturen der in Artikel I näher bezeichneten Art wird hierdurch verboten. Artikel III. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls einer Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch ist strafbar. Artikel IV. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im Widerspruch zu diesem Gesetz steht. wird hierdurch aufgehoben. Artikel V. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft . Ausgefertigt in Berlin, den 1. Juli 1946.

  40. Staatsfragment ist lat. frangere brechen, frāgmentum, ‘(Bruch)Stück’, Überbleibsel eines Staates Was ist ein Beitritt zum Staatsfragment im Bezug auf das Grundgesetz? Für Staaten, Verwaltungen, ist ein verpflichtender Beitritt zu den heiligen Grundrechten der Menschen, denn die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person innerhalb einer staatlichen Gesellschaft. Die Staatsbürgerschaft ist setzt ein Volk von moralischen Menschen voraus.

  41. Staatsbürger und Staatsangehörige Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum Staat. Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnischeAbstammung eines Staatsbürgers muß nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.

  42. Depositar • Der Depositar (lat.depositum „Hinterlegtes“) eines multilateralenvölkerrechtlichen Vertrages ist ein Staat, eine Internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer Internationalen Organisation, dem/der in diesem Vertrag die treuhänderische Verantwortung für die mit der Verwaltung des Vertrages verbundenen Aufgaben übertragen ist. Zud diesen völkergewohnheitsrechtlichen Aufgaben gehören in der Regel die Verwahrung der Originaldokumente des Vertrags, die Annahme und Verwahrung von Ratifikations- und Beitrittserklärungen sowie von anderen Erklärungen der Vertragsparteien und die Bekanntgabe dieser Erklärungen an alle Vertragspartner. Diese grundsätzlichen Aufgaben des Depositars sind seit 1969 auch in Artikel 77 der Wiener Vertragsrechtskonvention kodifiziert, sie können jedoch für jeden Vertrag abweichend oder weitergehend festgelegt werden. • Die meisten multilateralen Verträge sehen heute die Vereinten Nationen (UN) oder eine ihrer Unterorganisationen als Depositar vor. In anderen Fällen wird die Depositareigenschaft oft dem Initiator eines Vertrages übertragen, der außerdem auch meist die Vertragskonferenz ausgerichtet hat. Existiert eine Führungsmacht unter den Vertragsparteien oder sieht ein Vertrag eine Garantiemacht mit besonderen Rechten oder Aufgaben vor, ist diese oft gleichzeitig auch Depositar. Aufgrund ihrer besonderen Verbindung mit dem Vertrag sehen sich die Depositare oft in einer Initiativrolle bei der Weiterentwicklung des Vertrages, bei der Vergrößerung des Kreises der Vertragsparteien oder auch bei der diplomatischen Beilegung von eventuellen Streitigkeiten über die Vertragsauslegung

  43. Civitas und popolus Bürger und Volk Volk = Krieger Zugehöriger wird man durch Überzeugung Mitglied durch Beitritt

  44. Nation • Ein Nationalstaat ist ein Staatsmodell, das auf der Idee und Selbstbestimmung der Nation beruht. Sprachliche, kulturelle oder ethnische Homogenität wurden zwar im Diskurs um die Nation oft als Voraussetzung des Nationalstaates benannt, sind aber in der Realität nirgends vollständig verwirklicht. Die Ideen der Nation und des Nationalstaats werden auch als Konstrukte bezeichnet. • Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen nach der Nationalstaatsidee, die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen eines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. • Den Gegensatz zum Nationalstaat bildet der Vielvölkerstaat, der innerhalb eines Staates Angehörige von mehr als einer Nation vereint. Wenn unterschiedliche Völker in einem Staat zusammenleben wollen, spricht man von einer Willensnation (Schweizerische Eidgenossenschaft oder die Vereinigten Staaten von Amerika).

  45. Staatsbürgerschaft / Wirkung der Bürgerrechte /EGBGB • Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muß nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen. • Ein Staat regelt den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten in eigenen Gesetzen. So wird im deutschen Rechtskreis die Staatsbürgerschaft in der Regel durch Geburt und in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Eltern erworben oder durch eine Einbürgerung. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen entsprechend angewandt. • Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozeßführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerliche Pflichten sind im modernen Staatsverständnis ( Wehrpflicht, Wahlpflicht oder Pflicht, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu bezahlen). • Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden. Die Staatsbürgerschaft ist eine individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat völkerrechtlich nur solange als solcher angesehen werden kann, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (→ Drei-Elemente-Lehre). Die durch die Staatsbürgerschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. • Historisch betrachtet ist die Staatsangehörigkeit eine „Institution des Nationalstaates“. Gehören die Staatsbürger (ausschließlich oder überwiegend) einer gemeinsamen Nationalität an, so spricht man von einem (reinen) Nationalstaat; gehören die Staatsbürger (zumeist) unterschiedlichen Nationalitäten an, so spricht man von einem Nationalitätenstaat, Vielvölkerstaat oder auch multikulturellen Staat. • Reisepaß – Ausweis der Staatsbürgerschaft • Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, im Reisepaß, dokumentiert. In einigen Staaten wird dabei zusätzlich auch die Nationalität angegeben.

  46. Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft • Die Staatsbürgerschaft ist ein Rechts- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem Staat, aus dem sich bestimmte (staatsbürgerliche) Rechte (z. B. Wahlrecht) und Pflichten (z. B. Steuerpflicht) ergeben. Die Staatsbürgerschaft regeln die Staaten unterschiedlich. Prinzipiell wird unterschieden zwischen 1. S., die aufgrund des Abstammungsprinzips (ius sanguinis = lat.: Recht des Blutes) erworben wird, d. h. das Kind erhält die S. der Eltern, eines Elternteils oder bei Unehelichkeit die der Mutter (gilt z. B. in A, CH, D: Art. 116 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 GG) und 2. S., die aufgrund des Territorialprinzips (ius soli = lat.: Recht des Bodens) erworben wird, d. h., das Kind erhält die S. des Staates, in dem es geboren wurde (gilt z. B. in den USA). Darüber hinaus kann die S. durch Einbürgerung, Legitimation oder Annahme an Kindes statt erworben werden. Nach Art. 16 Abs. 1 GG darf die deutsche S. nicht zwangsweise entzogen werden. • Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.

  47. Fiktion Bundesrepublik auf Deutschland Zustand der Bundesrepublik durch die Fiktionstheorie: • keine öffentlichen Urkunden, sondern nicht prüfbare Entwürfe, • keine Bindung an Recht und Gesetz, sondern gegen das Völkerrecht nur Willkür, • keine moralischen Beamten unter Rechtsaufsicht, sondern juristische Bedienstete in Willkür, • keine Bürger mit Hauptwohnsitz, sondern Einwohner in Hauptwohnungen ohne Bürgerrechte • keine In-, sondern Ausländer ohne Heimatrecht durch fehlendes Orts- und Landesindiginat, • keine echten, sondern unechte Gemeinden als Gebietskörperschaft nach dem Aktiengesetz, • keine natürlichen, sondern nur juristische Personen (Gleichschaltungs- und Aktiengesetz), • keine Staaten mit Bürgern, sondern nur Länder mit juristischen Fiktionsagenten, • keine Staatsbürger, sondern nur juristische Staatsangehörige, • kein Landesvolk, kein Staatsvolk, keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik" und • keine rechtsfähigen Körperschaften, sondern nur geschäftsmäßige Privatorgane.

  48. Realzustand in der Bundesrepublik auf Deutschland durch die Fiktionstheorie • keine öffentlichen Urkunden, sondern nicht prüfbare Entwürfe • keine Bindung an Recht und Gesetz, sondern gegen das Völkerrecht nur Willkür • keine moralischen Beamten unter Rechtsaufsicht, sondern juristische Bedienstete in Willkür • keine Bürger mit Hauptwohnsitz, sondern Einwohner in Hauptwohnungen ohne Bürgerrechte • keine In-, sondern Ausländer ohne Heimatrecht durch fehlendes Orts- und Landesindiginat • keine echten, sondern unechte Gemeinden als Gebietskörperschaft nach dem Aktiengesetz • keine natürlichen, sondern nur juristische Personen (Gleichschaltungs- und Aktiengesetz) • keine Staaten mit Bürgern, sondern nur Länder mit juristischen Fiktionsagenten • keine Staatsbürger, sondern nur juristische Staatsangehörige • kein Landesvolk, kein Staatsvolk, keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik" • keine rechtsfähigen Körperschaften, sondern nur geschäftsmäßige Privatorgane

  49. WüD Im Sinne des Art. 1 WüD haben die Ausdrücke die Bedeutung • a) der Ausdruck "Missionschef" bezeichnet die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein; • b) der Ausdruck "Mitglieder der Mission" bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission; • c) der Ausdruck "Mitglieder des Personals der Mission" bezeichnet die Mitglieder des diplomatischen Personals, des Verwaltungs- und technischen Personals und des dienstlichen Hauspersonals der Mission; • d) der Ausdruck "Mitglieder des diplomatischen Personals" bezeichnet die in diplomatischem Rang stehenden Mitglieder des Personals der Mission; • e) der Ausdruck "Diplomat" bezeichnet den Missionschef und die Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission; • f) der Ausdruck "Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals" bezeichnet die im Verwaltungs- und technischen Dienst der Mission beschäftigten Mitglieder ihres Personals; • g) der Ausdruck "Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals" bezeichnet die als Hausbedienstete bei der Mission beschäftigten Mitglieder des Personals; • h) der Ausdruck "privater Hausangestellter" bezeichnet eine im häuslichen Dienst eines Mitgliedes der Mission beschäftigte Person, die nicht Bediensteter des Entsendestaats ist; • i) der Ausdruck "Räumlichkeiten der Mission" bezeichnet ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Gebäude oder Gebäudeteile und dazugehörige Gelände, die für die Zwecke der Mission verwendet werden, einschließlich der Residenz des Missionschefs. • Alternativ kommen durch das originäre Recht des Menschen analog Art. 14 WüD für folgende Klassifizierungen als Missionschef in Frage, die Abgesehen von Fragen der Rangfolge und der Etikette zwischen den Missionschefs kein Unterschied auf Grund ihrer Klasse macht. • Die Missionschefs sind in folgende drei Klassen eingeteilt: • a) die Klasse der Botschafter oder Nuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind, und sonstiger in gleichem Rang stehender Missionschefs; • b) die Klasse der Gesandten, Minister und Internuntien, die bei Staatsoberhäuptern beglaubigt sind; • c) die Klasse der Geschäftsträger, die bei Außenministern beglaubigt sind.

  50. Vatikan • Der Staat Vatikanstadt oder Staat der Vatikanstadt, kurz Vatikan, Vatikanstadt oder Vatikanstaat genannt, ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Er ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und etwa 930 Einwohner • Der Staat Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene. • Von den derzeit (2011) 993 Menschen, die im Vatikan leben, haben 572 die vatikanische Staatsbürgerschaft, welche immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen wird. Sie ersetzt nie eine andere Staatsbürgerschaft. • Im Vatikan lebt der Papst mit seinen Kardinälen, Prälaten, Schweizergardisten und dem Gendarmeriekorps. Von den 3.000 Angestellten leben nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der staatseigenen Bank (Vatikanbank) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen: • Hauspersonal: Köche, Reinigungskräfte, Kammerdiener etc. • Geistlichkeit: Priester, die einen Großteil der Verwaltungs- und kunsthistorischen Aufgaben übernehmen. • Sicherheit: Päpstliche Schweizergarde, Gendarmeriekorps und Aufsichtspersonal für Kirchen und Museen. • Rundfunk und Presse: Herausgeber des L’Osservatore Romano sowie des Radio Vatikan und des Centro Televisivo Vaticano. • Lehrpersonal für die dem Vatikan angeschlossenen Universitäten und Lehrstühle.

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