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„SEPA“ für Vereine

„SEPA“ für Vereine . Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr. Agenda. Ausgangssituation Stand der SEPA-Migration SEPA-Grundlagen und Standards SEPA-Zahlungsinstrumente SEPA-Kommunikation. Ausgangssituation. Ausgangssituation in Europa.

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„SEPA“ für Vereine

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  1. „SEPA“ für Vereine Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr

  2. Agenda • Ausgangssituation • Stand der SEPA-Migration • SEPA-Grundlagen und Standards • SEPA-Zahlungsinstrumente • SEPA-Kommunikation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  3. Ausgangssituation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  4. Ausgangssituation in Europa • Stark fragmentierte Strukturen im europäischen Zahlungsverkehr • Effizienter nationaler Zahlungsverkehr(schnelle und kostengünstige Abwicklung) • Grenzüberschreitende Zahlungsabwicklung: • Langsam • Teuer • Ineffizient • Die europäische Zahlungsverkehrslandschaft ist/war geprägt durch: • Nationale Besonderheiten bei der Nutzung diverser Zahlungsinstrumente • Nationale Gesetzgebung und Abkommen im Zahlungsverkehr Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  5. Ursprünglich angedachter Zeitplan • < 2008 • 2008 • 2009 • 2010 • danach Entwicklung von pan-europäischen Instrumenten, Verfahren , Regelwerken ✔ ✔ optionale Nutzung der neuen Verfahren auch für Inlands-zahlungen Ab 28. Januar: Angebot SEPA-Überweisungen ✔ Ab 1. November: Angebot SEPA-Lastschrift (nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie) ✘ Abwicklung der bargeldlosen Transaktionen bis Ende 2010 größtenteils über SEPA-Instrumente Erreichen der „kritischen Masse“ Vollständiges Ersetzen der entsprechenden nationalen Instrumente durch SEPA ✘ Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  6. Rechtliche Grundlagen im EU- Zahlungsverkehr • 2009: Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive, PSD) in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der EU  Rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) • 2009: Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (Preisverordnung) • 2012 „Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-Verordnung)  Festlegung des 1. Februar 2014 als Auslauftermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren • 2013 SEPA-Begleitgesetz u. a. Regelungen zum Gebrauch von Übergangsbestimmungen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  7. Stand der SEPA-Migration Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  8. SEPA-Migration - Indikator für die SEPA-Überweisung im Euroraum Juni 2013: SEPA-Anteil bei Überweisungen (Euroraum): 46,95 % Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  9. SEPA-Migration - Nationale Indikatoren für die SEPA-Überweisung 2. Quartal 2013: SEPA-Anteil bei Überweisungen (Deutschland): 10,6% Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  10. SEPA-Migration - Indikator für die SEPA-Lastschrift im Euroraum Juni 2013: SEPA-Anteil Lastschriften (Euroraum) 3,73% Nationaler Indikator Deutschland 2. Quartal 2013: 0,19% Quelle: EZB Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  11. SEPA- Grundlagen und Standards Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  12. SEPA – Grundlagen Kunde-Bank-Beziehung • Maßgeblich in der Kunde-Bank-Beziehung sind die Geschäftsbedingungen der beteiligten Zahlungsdienstleister: • Auf der Gläubigerseite (Zahlungsempfänger) die Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Inkassobedingungen/-vereinbarung) • Auf Schuldnerseite (Zahler) die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift in dem jeweiligen Verfahren • SEPA-Basislastschriftverfahren, • SEPA-Firmenlastschriftverfahren, • Einzugsermächtigungsverfahren, • [Abbuchungsauftragsverfahren.] • Anlage 3 des DFÜ-Abkommens „Spezifikation der Datenformate“ spezifiziert die SEPA-Datenformate für die Kunde-Bank-Schnittstelle:www.ebics.de -> Spezifikation (http://www.ebics.de/index.php?id=77) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  13. Standards IBAN in Deutschland • IBAN = International Bank AccountNumber (ISO 13616) • Standardisierte internationale Bankkontonummer • Für jedes Land eine feste Länge (max. 34 alphanummerische Stellen) • Zusammensetzung der deutschen IBAN (22 Stellen): • Länderkennzeichen konstant „DE“ • Prüfziffer individuell 2-stellig (Modulus 97-10 (ISO 7064)) • Bankleitzahl konstant 8-stellig • Kontonummer konstant 10-stellig (kürzere Kontonummern werden i.d.R. linksbündig mit führenden Nullen auf 10 Stellen erweitert)  Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  14. StandardsBIC = Business Identifier Code (ISO 9362) • International standardisierter Code zur weltweit eindeutigen Identifikation von Geschäftsstellen im Zahlungsverkehr • Ausgabe durch SWIFT • 8 oder 11 Stellen (alphanumerisch) • Die Bestandteile des BIC sind: • Institutscode (4 Stellen) • Ländercode (2 Stellen) • Ortscode (2 Stellen) • Ggf. Filialcode (3 Stellen) • Angabe kann für nationale Zahlungen bis zum 31.01.2014, für grenzüberschreitende Zahlungen bis 31.01.2016 verlangt werden.Danach genügt in der EU die Angabe der IBAN (IBANonly). Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  15. StandardsXML-Format (Extended Markup Language) • Interbankenformat • Pacs (Payment Clearing & Settlement) • Kunde-Bank-Format • Pain (Payment Initiation) • Bank-Kunde-Format • camt (Cash Management) • Mit dem Ende der nationalen Zahlver-fahren werden auch die zugrunde-liegenden technischen Nachrichten-formate (in Deutschland: DTA) abgelöst • Bei den neuen SEPA-Datenformatehandelt es sich um eine Konkretisierungdes ISO-Standards 20022 XML, auch alsUNIFI-Standard (UNIFI = UNIversal Financial Industrymessagescheme) bezeichnet Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  16. SEPA-Zahlungsinstrumente Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  17. SEPA-Verordnung Kontoidentifikation • * Sofern der Zahlungsdienstleister eine Konvertierung anbietet • **Sofern die SEPA-Verordnung bis zum 1. Februar 2016 in den Ländern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) noch keine Anwendung gefunden hat, kann der BIC auch über dieses Datum hinaus bei Zahlungen in diese Länder verlangt werden. Bei Zahlungen außerhalb des EWR (z. B. Schweiz und Monaco) ist der BIC grundsätzlich anzugeben. ** ** Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  18. SEPA-Überweisung • Weiterentwicklung der EU-Standard-überweisung • IBAN und BIC zur Identifizierung von Zahler und Zahlungsempfänger sowie deren Zahlungsdienstleister • Keine Betragsbegrenzung, nur EURO • Verwendungszweck bis zu 140 Zeichen (bislang bis zu 378 Zeichen) • Überweisungsdauer von der Antragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers maximal ein Bankarbeitstag; unabhängig davon, in welchem EU-Land der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält (beleghafte SEPA-Überweisungen plus ein Geschäftstag) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  19. Kein Gebührenabzug! Wertstellung: Tag des Überweisungsausgangs Wertstellung: Tag des Eingangs beim Zahlungsdienstleister SEPA-Überweisung - Abwicklung Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen 4. beleglose Weiterleitung und Verrechnung Prüfpflichten:Deckung, Unterschrift des Zahlers, IBAN 2. Erfassung auf elektronische Medien 1. Einreichung der Überweisung 5. Gutschrift 3. Belastung Grundgeschäft z.B. Kauf von Waren Zahler (Zahlungspflichtiger) Zahlungsempfänger Laufzeit der Überweisung max. 1 Geschäftstag Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  20. SEPA-Lastschrift Zwei Lastschriftverfahren • SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit): • Enthält zahlreiche vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente • Für Verbraucher und Unternehmen als Zahler • Einzugsermächtigungen können aufgrund der AGB-Änderung vom 9.07.2012 grundsätzlich als Mandat im SEPA-Basislastschrift genutzt werden • Rückgabe bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate) • SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) • Ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden (Nicht-Verbrauchern) • Keine Rückgabemöglichkeit nach Einlösung, daher benötigt die Zahlerbank eine Bestätigung des Zahlers über ein erteiltes Mandat • Vorhandene Abbuchungsaufträge können nicht als SEPA-Firmenlastschriftmandat genutzt werden Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  21. SEPA-Lastschrift Wesentliche Merkmale • Festes Fälligkeitsdatum, das zwischen Schuldner/Zahler und Gläubiger/Zahlungsempfänger vereinbart wird (bessere Disposition) • Vorlauffristen (Einreichungsfristen im Kunde-Bank-Verhältnis länger) • SEPA-Basislastschriftverfahren: • Erst- und Einmallastschrift : 5 TARGET-Tage* • Folgelastschrift: 2 TARGET-Tage • ab 4.11.2013: auf einen TARGET-Tag verkürzte Vorlauffrist möglich (D-1, COR1) • SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) • 1 TARGET-Tag • Einführung von • Gläubiger-Identifikationsnummer (kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers – von BBk vergeben) und • Mandatsreferenznummer (vom Lastschriftgläubiger vergeben) zur eindeutigen (automatisierten) Identifizierung des Mandats * TARGET-Tage: die Tage Montag bis Freitag außer 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25. Dezember oder 26. Dezember Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  22. SEPA-Lastschrift Wesentliche Merkmale • Zahlungsempfänger benötigt ein vom Zahler unterzeichnetes (schriftliches) Mandat, das ihn ermächtigt, Lastschriften auf das Konto des Zahlers zu ziehen • Zusätzliche Verbraucherschutzmaßnahmen um Vertrauen in die neuen Instrumente zu schaffen • Verbraucher kann Konto für Lastschriften sperren lassen • Globalsperre für alle Lastschriften • Bezüglich Betrag und/oder Periodizität • Hinsichtlich Zahlungsempfänger (Black or White List) • Verifizierung von Lastschriften ohne Rückerstattungsanspruch z. L. von Verbrauchern vor Abbuchung durch Zahlungsdienstleister des Zahlers („NoRefund“), wird derzeit (noch) nicht angeboten Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  23. SEPA-Lastschrift Ablauf SEPA-Basis-Lastschrift 2. Mandat Zahlungsempfänger (Gläubiger) Zahler (Schuldner) 3. Vorabinformation 1. Inkasso-vereinbarung 6. Belastung ggf. Widerspruch innerhalb von 8 Wochen ab Belastung Additional Optional Servicesz.B. Über-prüfung des Mandats 6. Gutschrift 4. Einzug mit Mandatsdaten Vorlauffrist (en) beachten 5. Vorlage bei Zahlungs-dienstleister des Zahlers ZahlungsdienstleisterdesZahlers ZahlungsdienstleisterdesZahlungsempfängers CSM 6. Verrechnung am Fälligkeitstag ggf. Rückgabe innerhalb von 5 Tagen oder wegen Widerspruch 8 Wochen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  24. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer • Gläubigeridentifikationsnummer (Gläubiger-ID/Creditor-Identifier) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Gläubigers/Lastschrifteinreichers • Vergabe an Gläubiger mit Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland • Kennzeichnet grundsätzlich den formell Einziehenden, jedoch nicht zwingend den materiell Berechtigten • Im Mandat ist die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins bzw. der Person anzugeben, • 1. zu dessen/deren Gunsten das Mandat ausgestellt wird und • 2. das/die im Datensatz als Lastschriftgläubiger erscheint und • 3. auf dessen/deren Namen das Konto lautet, über das der Lastschrifteinzug abgewickelt wird. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  25. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer • Gläubiger-ID ist verpflichtend im Mandat und im Datensatz einer Lastschrift anzugeben • Vergabe nur einer Gläubiger-ID je Lastschriftgläubiger für alle Lastschriften dieses Gläubigers unabhängig vom Grundgeschäft (eigenes Geschäft als Kaufmann und Vertreter eines nicht eingetragenen Vereins) • Vergabe stellt weder formelle Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dar noch ersetzt sie die Bonitätsprüfung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bei Abschluss eines Inkassovertrages Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  26. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer • In Deutschland entgeltfreie Vergabe der Gläubiger-ID durch die Bundesbank (ausschließlich elektronische Antragstellung) • www.bundesbank.de > Kerngeschäftsfelder > Unbarer Zahlungsverkehr> SEPA > Gläubiger-Identifikationsnummer oder • www.glaeubiger-id.bundesbank.de • Rechtsform des Gläubigers: • Natürliche Person z. B. Einzelperson, Einzelkaufmann • Personengemeinschaft z. B. nicht eingetragener Verein • Juristische Person z. B. eingetragener Verein • Folgende Angaben werden zusätzlich benötigt: • Name und Anschrift des Vereins bzw. des Vertreters bei nicht eingetragenen Vereinen (ohne Vereinszusatz) • Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort • Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  27. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer - Antragsverfahren • 1. Antragstellung: Eingabe der Daten und Sicherheitsabfrage • 2. Bestätigungsmail mit der Aufforderung zur Freischaltung der Antragsdaten • Erfolgt die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. • E-Mail mit maschinell erstelltem Mitteilungsschreiben (pdf-Anhang), das die Gläubiger-Identifikationsnummer enthält • Mitteilungsschreiben ist mit einer digitalen Signatur versehen, zur Prüfung auf Echtheit siehe Downloads „Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur“ • Der Versand der Bestätigungsmail bzw. des Mitteilungsschreibens erfolgt nach mehreren Stunden bzw. am nächsten Geschäftstag • Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  28. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer • Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang • Zweistelliger ISO-Ländercode (DE für Deutschland) • Zweistellige individuelle Prüfziffer (Modulus 97-10 (ISO 7064)) • Dreistellige Geschäftsbereichskennung, die vom Inhaber der Gläubiger-ID beliebig gestaltbar und standardmäßig mit "ZZZ" belegt ist. • Stellen 8-18: nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  29. SEPA-Lastschrift Gläubigeridentifikationsnummer • Geschäftsbereichskennung, die vom Zahlungsempfänger frei belegbar ist (Vorbelegung ZZZ) ermöglicht unterschiedliche Gläubiger – IDs für verschiedene Vereinsabteilungen. • Die Geschäftsbereichskennung ist kein Kriterium zur Prüfung einer Gläubiger-ID, fließt also nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein. • Keine Veröffentlichung oder Weitergabe der Daten der Antragsteller • Keine Veröffentlichung eines Verzeichnisses „gültiger“ oder „ungültiger“ Gläubiger-Identifikationsnummern • Gläubiger-ID ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit / Prüfung des Mandats bzw. einer Belastungsbuchung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  30. SEPA-Migration - Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer • Vergebene Gläubiger-IDs (Stand 10.09.2013) • insgesamt: 832.517 • davon an Vereine:179.006 • Zum Vergleich: • In Deutschland registrierte • Unternehmen: ca. 3,6 Mio. • Eingetr. Vereine: ca. 0,6 Mio. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  31. SEPA-Lastschrift Mandatsreferenz • Ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes max. 35-stelliges Kennzeichen eines Mandats (alphanumerisch) • Kombination aus Mandatsreferenz und Gläubiger-ID ermöglicht die eindeutige Identifizierung eines SEPA-Mandats. • Mandatsreferenz ist im Mandatsformular enthalten oder wird dem Zahler nachträglich bekannt gegeben • Eine Mandatsreferenz sollte immer nur einmal vergeben werden. Möglich sind beispielsweise • Eine fortlaufende Nummer • Eine Mitgliedsnummer (mit Versionsnummer) • Mitgliedsname mit Geburtsdatum • Empfohlen wird eine Versionsnummer (z. B. bei Kündigung einer Mitgliedschaft und erneutem Beitritt mit gleicher Mitgliedsnummer) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  32. SEPA-Lastschrift Mandat • Ausgestaltung als (vor)autorisierte Zahlung: das Mandat des Zahlers enthält • Die Ermächtigung des Gläubigers zum Einzug und • Die Ermächtigung der Zahlstelle zur Belastung des Kontos des Zahlers •  SEPA-Lastschrift ist „insolvenzfest“ • Text des SEPA-Mandats ist vorgegeben, Beispiel-Formulare der Deutschen Kreditwirtschaft*, die Mandatstexte sind i.d.R. in den Inkassobedingungen enthalten • Entwicklung eines elektronischen Mandats (bisher nicht umgesetzt) • Mandat enthält Informationen zu den Rückgaberechten • Jeder SEPA-Lastschriftdatensatz enthält Mandatsdaten http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/lastschrift.html Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  33. SEPA-Lastschrift Mandat • Aufbewahrung (Archivierung) eines SEPA-Mandats (mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug) richtet sich nach den nationalen rechtlichen Vorgaben; in DE elektronische Aufbewahrung nach § 257 HGB möglich. • Mandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: • der Zahler widerruft das Mandat oder • ein Mandat verfällt, wenn es 36 Monate seit dem ersten bzw. letzten Lastschrifteinzug nicht „genutzt“ wurde • Einzugsermächtigung kann aufgrund der AGB-Änderung vom 9.07.2012 als Mandat für die SEPA-Basislastschrift genutzt werden • Gläubiger muss Zahler vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift über Verfahrenswechsel mit Gläubiger-ID und Mandatsreferenz informieren • Datum der Unterschrift des Zahlers im Datensatz = Datum der Unterrichtung über den Verfahrenswechsel • Gilt nicht für Abbuchungsaufträge Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  34. SEPA-Lastschrift Mandatsdaten • Vom Zahlungsempfänger • Name und Adresse • Gläubiger-Identifikationsnummer • Mandatsreferenz • Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlung • Vom Zahler • Name und Anschrift des Kontoinhabers • IBAN und ggf. BIC • Unterschrift und Unterschriftsdatum • Besonderheit Firmenlastschriftmandat • Autorisierungstext enthält eine Verzichts-erklärung des Zahlers (kein Verbraucher) auf den Erstattungsanspruch Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  35. SEPA-Lastschrift Vorabankündigung – Pre-Notifikation • Ankündigung einer SEPA-Lastschrift mit Fälligkeitsdatum und genauem Betrag, um die Zuordnung zum Mandat sicherzustellen sollte auch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz enthalten sein • Geeignet ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler • Kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen • Muss dem Zahler rechtzeitig vor Fälligkeit zugesandt worden sein (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) • Zahler kann • sich auf die Kontobelastung einstellen und für Deckung sorgen • Sperraufträge ggf. anpassen Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  36. Unterstützung der Hausbanken bei der SEPA-Umstellung • Kreditinstitute bieten u. a. • Informationsveranstaltungen • umfangreiches Informationsmaterial (einschl. Checklisten) • Umstellungshilfen für Stammdaten • XML-fähige Softwareprodukte • Musterschreiben für die Unterrichtung der Zahler über den Umstieg auf SEPA • Mustermandate Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  37. SEPA-Umstellung für Vereine Wesentliche Maßnahmen • Rechtsgrundlagen prüfen (Vereinssatzung) • Erforderliche Daten beschaffen: • Gläubiger-ID • Umstellung der Bankdaten der Mitglieder auf die IBAN und die BIC • Vergabe Mandatsreferenz • Ist die eingesetzte Software XML-, IBAN- und BIC-fähig ? • Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen • Information der Mitglieder zwingend • über die Einführung des SEPA-Verfahrens (Gläubiger-ID, Mandatsreferenz) • ab 1.2.2014 Vorabinformation • Neue Lastschriftmandate z. B. für Neuzugänge, Mandatsarchivierung Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  38. Hilfestellungen des Kreditgewerbes bei der Stammdatenumstellung • Eigenberechnung einer IBAN aus den vorhandenen Kontonummer/Bankleitzahl-Kombinationen kann zu einer falschen IBAN führen oder einer Bankleitzahl wird ein falscher BIC zugeordnet. • Hilfestellung bei Umwandlung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN und BIC u. a. durch die Kreditwirtschaft • IBAN-Portal des Bank-Verlages • Besonderheiten bei IBAN-Berechnung sind hinterlegt • www.iban-service-portal.de • Zugangspasswort über Hausbank • SEPA AccountConverter der Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH • CD-ROM-Lösung • Besonderheiten bei IBAN-Berechnung sind hinterlegt • IBAN-Konverter der Volks- und Raiffeisenbanken (www.vr-iban-konverter.de) Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  39. SEPA-Kommunikation Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  40. SEPA-Migrationsunterstützung Deutscher SEPA-Rat • Wer? • Gemeinsamer Vorsitz: Deutsche Bundesbank, Bundesministerium der Finanzen (BMF) • Nachfragerseite (z. B. Verbraucher, Versicherungen, Handel, öffentliche Hand) • Anbieterseite (z. B. private, öffentliche und genossenschaftliche Banken sowie Sparkassen) • Was? • Migrationsplan für Deutschland • www.sepadeutschland.de • Printmedien: SEPA-Flyer und Poster Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  41. SEPA-Migrationsunterstützung Deutscher SEPA-Rat • Warum? • Reibungslose und nutzerfreundliche Umstellung auf SEPA in Deutschland fördern • Anbieter- und Nachfragerseite des deutschen Zahlungsverkehrsmarkt zusammenbringen • Konsensfindung für die nächsten Schritte im deutschen SEPA-Prozess forcieren • Nationale Besonderheiten der SEPA-Implementierung in Deutschland angehen • Transparenz und Kommunikation des SEPA-Projekts in Deutschland verbessern Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  42. SEPA-Migrationsplan Deutschland • Der SEPA-Migrationsplan bietet Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentlichen Kassen, gemeinnützigen Organisationen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle Übersicht, was bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren zu beachten ist. • Darüber hinaus ist der aktuelle Stand der Vorbereitung auf SEPA dokumentiert. Dieser „Fortschrittsbericht“ soll in vierteljährlichen Abständen aktualisiert werden. Er enthält die jeweils aktuellen Indikatoren zur Nutzung der SEPA-Zahlverfahren bei Zahlungsdienstleistern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. • Erstellt von der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit dem Deutschen SEPA-Rat • Download von www.sepadeutschland.de Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  43. Pressearbeit • Presseartikel für einzelne Zielgruppen (z. B. Vereine) • Pressegespräch „SEPA – Die Zeit drängt“ am 18. Juni 2013 in Berlin mit der Deutschen Bundesbank, dem Bundesfinanzministerium, der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2013/2013_06_18_thiele.html Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  44. Kommunikation Deutsche Bundesbank: Anzeigenkampagne ab Herbst 2013 Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  45. SEPA in Deutschland Kommunikation • Website: www.sepadeutschland.de • Herausgeber: Deutsche Bundesbankin Zusammenarbeit mit dem BMF und Mitgliedern des SEPA-Rats • Printmedien: SEPA-Faltblatt und SEPA-Poster • Verteilung über Kreditinstitute und öffentliche Kassen • Möglichkeit der Bestellung von Exemplaren • Möglichkeit „Co-Branding“ Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  46. Fragen zur SEPA-Migration • Internetauftritte der Banken und Sparkassen • Deutsche Kreditwirtschaft: • http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa.html • Deutsche Bundesbank: • http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html • https://www.sepadeutschland.de/ • Europäische Zentralbank (EZB): • http://www.ecb.int/paym/sepa/html/index.en.html • European Payments Council (EPC), dem SEPA-Entscheidungsgremium des europäischen Kreditgewerbes: • http://www.europeanpaymentscouncil.eu/. Informationsveranstaltung SEPA für Vereine

  47. Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main https://www.sepadeutschland.de/ Seite 47

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