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Schikane oder Alltagsprobleme?

Schikane oder Alltagsprobleme? . Anlagenbetreiber als Opfer eines Interessenkonflikts. Dipl.-Ing. Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Inhalt. 1. Umstellung unserer Energieversorgung auf Erneuerbare Energien Konfliktpotential: dezentrale Stromerzeugung.

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Schikane oder Alltagsprobleme?

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Presentation Transcript


  1. Schikane oder Alltagsprobleme? Anlagenbetreiber als Opfer eines Interessenkonflikts Dipl.-Ing. Susanne Jung Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

  2. Inhalt 1. Umstellung unserer Energieversorgung auf Erneuerbare Energien Konfliktpotential: dezentrale Stromerzeugung 2. Auswahl wesentlicher Konflikte zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreibern • 3. Lösungsansätze • a) Neuregelungen in EEG-Novelle? • b) Bußgelder? • b) Bereitstellungsgebühr? • c) EEG-Clearingstelle

  3. Stellenanzeige der Energiewirtschaft MEVAG-Anzeige: 29.03.1997 „Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt zum einen in der Sicherung des Umsatzes durch Verhinderung von Stromeigenerzeugungs-anlagen (z.B. Erkennen von Eigenerzeugungs-gefahrenpotentialen) ...“

  4. Solarstrom-Gutschriften und Einspeiseverträgen von RWE Rhein-Ruhr und anderen Netzbetreibern erhalten folgenden Zusatz: „Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)“

  5. E.ON zahlt nur dann die Vergütung aus, wenn der Anlagenbetreiber jedes Jahr auf`s Neue fristgerecht und ordnungsgemäß ein 2-seitiges Formular zur „... Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus Photovoltaikanlagen“ zusendet.

  6. Aufgabenstellung des SFV • Allgemeine Beratung zu rechtlichen Problemsituationen • Seit Inkrafttreten EEG: mehrere 1000 Anfragen an SFV • oft unzureichende rechtliche Informationen durch den Netzbetreiber • in vielen Fällen aureichend: Informationen zur allgemeinen Rechtssituation „Echter“ Streitfall? Gerichtliche Klärung

  7. Wesentliche Streitfälle • Netzbetreiber verzögern Netzausbau und Netzanschluss • „Unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Verzögern“ • mehrere Schadensersatzklagen anhängig • Netzanschlussverweigerungen • pauschales Abweisen von > 30 kWp • Konfliktsituation Netzanschluss am Jahresende Regelung im EEG: § 4 (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ... unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom ... vorrangig abzunehmen und zu übertragen. “

  8. Wesentliche Streitfälle • Netzausbau - Netzanschlusskosten • Netzausbau auf Kosten des Anlagenbetreibers (Leitungen, Trafo etc.) • Zumutbarkeit des Ausbaus: „25 %-Regel“ • Forderung: paralleler Leitungsbau • Regelung im EEG: • § 4 Abs. 2: „Die Pflicht zum Ausbau erstreckt sich auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen ... „ • bisher 5 BGH-Urteile, u.a.: • VIII ZR 391/03 v. 10.11.04: Netzbetreiber muss Netzverstärkung zahlen • VIII ZR 149/06 v. 27.06.07: Netzausbaukosten • VIII ZR 288/05 v. 18.07.07: Pflicht zum Netzausbau

  9. Wesentliche Streitfälle • Bestimmung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum öffentlichen Netz • bis 30 kWp oft unstrittig • Offenlegung Netzdaten laut EEG § 4 Abs. 4 wird verzögert oder exorbitant hohe Gebühren verlangt (Beispiel: 2400 Euro) • als Leistungsgrenze Modulleistung anstelle Wechselrichterausgangsleistung in Ansatz gebracht.

  10. Wesentliche Streitfälle • Forderung nach Abschluss eines Einspeisevertrages: • ohne Vertrag kein Netzanschluss • ohne Vertrag keine Vergütung Regelung im EEG: § 12 (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.

  11. Wesentliche Streitfälle • Zähleinrichtung • Wucher-Zählermieten (z.B. 120 Euro / Jahr) • saldierende Zähler bei Anlagen unter 10 kW werden abgewiesen (trotz VDEW-Richtlinie) • Zählerablesung darf nicht vom Anlagenbetreiber durchgeführt werden • Lizenz zum Messstellenbetreiber gefordert Bürgerliches Gesetzbuch § 448: „ Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache ...“

  12. Wesentliche Streitfälle • Kostenintensive, registrierende Leistungsmessung bereits für Anlagen unter 500 kW gefordert • vor allem bei Durchleitung durch ausgedehnte Hausnetze Regelung im EEG: § 5 (1): „Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom, der in Anlagen gewonnen wird, die ausschließlich Erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen ... nach Maßgabe der §§ 6 bis 12 zu vergüten. Die Verpflichtung nach Satz 1 besteht bei Anlagen mit einer Leistung ab 500 Kilowatt nur, soweit eine registrierende Leistungsmessung erfolgt.“

  13. Wesentliche Streitfälle • Falsche Berechnung der Einspeisevergütung nach EEG § 11 „Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie“ • bei mehreren Anlagen auf einem Dach • bei Anlagen über 30 kW • bei verschiedenen Inbetriebnahmejahren • ungerechtfertigte Abzüge von Leitungs- und Trafoverlusten, obwohl netzseitig entstanden

  14. Wesentliche Streitfälle • Gebühren für Solarstromabrechnung, keine Abschlagszahlungen • Netzbetreiber können nur dann Gebühren berechnen, wenn Anlagenbetreiber von ihnen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. • Abschlagszahlung: Netzbetreiber missachten das Rechts auf Gleichbehandlung(Strombezug = verpflichtende Abschlagszahlung!)

  15. Wesentliche Streitfälle • Gebäudebegriff • Landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen etc. im Außenbereich werden nicht als Gebäude anerkannt. • Nachgeführte Solarsysteme auf Dächern erhalten nur den Freiflächenvergütung Regelung im EEG: §11, Abs. 2, Satz 3„Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

  16. Wesentliche Streitfälle Selten: Gewährung des Fassadenzuschlag Aus EEG-Begründung zu § 11, Abs.2 „... So fallen Fassadenelemente, die anstelle einer andersartigen Verkleidung den Abschluss der Gebäudehülle bilden ebenso unter die Regelung, wie aktive oder passive Verschattungselemente, selbst wenn diese nicht senkrecht sondern in einer Schräge zur Wand montiert sind."

  17. Wesentliche Streitfälle Hausnetzdurchleitung nach EEG § 4 Abs. 5 wird abgewiesen Kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung am Beispiel einer Schule

  18. Wesentliche Streitfälle • Netzsicherheitsmanagement für kleinere Anlagen • neue Entscheidung des LG Halle: Netzsicherheitsmanagement auf Kosten des Anlagenbetreibers für Anlagen bis … nicht zulässig

  19. Statistik registrierter Streitfälle Fassadenbonus Baugenehmigung Vergütung / Gebühren Leitungsverluste Sicherheitsmanagement Hausnetzdurchleitung Zählergestaltung Verschattung durch Strommasten Einspeisevertrag Netzausbaukosten Anschlussverzögerung

  20. Widerspruch einlegen! Keinesfalls den Kopf in den Sand stecken!

  21. Novelle EEG – Lösungsansätze? Bisher geltendes EEG: 21 Paragraphen Entwurf zu EEG-Novelle: 66 Paragraphen(Stand 5.12.2007) • Neuregelungen und Klarstellungen • Netzbetreibers muss Unzumutbarkeit Netzausbau, Verzögerung Netzanschluss beweisen, ansonsten: Schadensersatzpflicht • Wahl des Netzverknüpfungspunkt • Haftungsregelungen • Klarstellung zum Betreiben der Messeinrichtung

  22. Auszug aus Entwurf zur EEG-Novelle § 10 "Schadensersatz" Abs. 1: "Verletzt der Netzbetreiber seine Verpflichtungen aus § 9 Abs. 1 (Anm. des SFV: hier: Regelung zum unverzüglichen Ausbau und Verstärkung der Netze, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien möglich zu machen), können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.“

  23. Bereitstellungsgebühr statt Schadensersatz Vorschlag des SFV • Zahlung einer Bereitstellungsgebühr • keine Rechtsstreitigkeiten über Pflichtverletzungen zum unverzüglichen Netzausbau • Umlage der Bereitstellungsgebühr auf allgemeine Netzgebühren

  24. Bußgeldvorschriften? • EEG-Novelle, § 62: • (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig • entgegen § 56 Abs. 1 Strom oder Gas mehrfach verkauft, anderweitig überlässt oder entgegen § 34 oder § 36 Abs. 4 an dritte Person veräußert oder • 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 oder 2 oder § 69 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zuwiderhandelt. • (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

  25. EEG-Clearingstelle • Mitarbeit des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. • als „Interessengruppe“ akkreditiert, um EEG-Anwendungs- und Auslegungsfragen zu diskutieren. • Teilnahme an Diskussionsprozessen in Empfehlungsverfahren (bisher 3 Verfahren) • Beisitzer in Votumsverfahren (bisher eine Anfrage) http://www.clearingstelle-eeg.de

  26. Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.- Bundesgeschäftsstelle –Herzogstr. 6, 52070 Aachen Tel.: 0241-511616http://www.sfv.de, zentrale@sfv.de

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