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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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    1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zeitraum 11.05 - 11.06 Rechtsanwalt und Fachanwalt fr Arbeitsrecht Uwe Jahn Schwerin

    2. Individualarbeitsrecht - Beendigung, Kndigung, Kndigungsschutz - Teilzeitarbeit und Befristung - Betriebsbergang - AGB-Kontrolle - Insolvenz - Betriebliche Altersversorgung - finanzielle Ansprche - Urlaub, Urlaubsabgeltung - Gleichbehandlung - Diverse Entscheidungen

    3. Betriebsverfassungsrecht Beteiligungsrechte Diverse Entscheidungen

    4. Tarifvertragsrecht Tariffhigkeit, Tarifzustndigkeit gewerkschaftliche Bettigung Gleichstellungsabrede, Bezugnahme Verschlechterung Wirksamkeit Abschlu eines Tarifvertrages Diverse Entscheidungen

    5. 2 AZR 614/04 v. 24.11.2005 Wartezeit Kndigungsschutz Wird der Anstellungsvertrag eines Geschftsfhrers gekndigt, der Geschftsfhrer aber mit im Wesentlichen gleichen Aufgaben als Arbeitnehmer weiterbeschftigt, so wird soweit nichts anderes vereinbart ist -. die Beschftigungszeit als Geschfts-fhrer auf die Wartezeit gem. 1 Abs. 1 KschG angerechnet. PM 73/05 6 AZR 199/05 v. 15.12.2005 Sozialauswahl bei berbetrieblicher Versetzungsklausel Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kndigung bleibt auf den betreffenden Betrieb beschrnkt, auch wenn arbeitsvertraglich mit den Mitarbeitern des Betriebes die Versetzungsmglichkeit in andere Betriebe des gleichen Unternehmens vereinbart wurde. PM 79/05

    6. 2 AZR 676/05 v. 18.10.2006 Zusammenlegung von Niederlassungen, Sozialauswahl Vergleichbarkeit zwischen Arbeitnehmern fehlt, wenn der Arbeitgeber sie nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann. Die Vergleichbarkeit kann auch nicht dadurch herbeigefhrt werden, da anllich des betrieblichen Ereignisses, welches Grundlage der betriebsbedingten Grnde fr eine Kndigung ist, vertraglich oder durch nderungskndigung eine Versetzbarkeit hergestellt wird. PM 63/06 2 AZR 812/05 v. 9.11.2006 Rechtsprechungsnderung Domino-Theorie Bei fehlerhafter Sozialauswahl mu diese zuknftig fr die jeweils angefochtene Kndigung urschlich geworden sein. Anderenfalls ist die Kndigung gleichwohl wirksam. Wird fr die Sozialauswahl eine Rangliste erstellt und ist diese in Hinblick auf einen Arbeitnehmer fehlerhaft, so kann nur derjenige die Unwirksamkeit seiner Kndigung geltend machen, der anstelle dieses Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl gefallen wre. PM 68/06

    7. 2 AZR 412/05 v. 18.5.2006 Betriebsbedingte Kndigung eines Leiharbeitnehmers, Auftragswegfall Kurzfristige Auftragslcken gehren zum typischen Unternehmensrisiko eines Leiharbeitsunternehmens und sind kein Anzeichen fr einen dauerhaften Rckgang des Beschftigungsvolumens. Demnach fehlt es dann an einem dringenden betrieblichen Erfordernis, welches die betriebsbedingte Kndigung rechtfertigt. PM 35/06 2 AZR 126/05 v. 12.1.2006 nderungskndigung zur Entgeltsicherung, Arbeitnehmerberlassung Eine betriebsbedingte nderungskndigung zur Entgeltabsenkung setzt ein dringendes betriebliches Erfordernis voraus, welches einer Weiterbeschftigung zu unvernderten Bedingungen entgegensteht. Dies ist nicht bereits deswegen gegeben, weil es neue gesetzliche Regelungen gibt, die eine solche Absenkung ermglichen oder weil die Arbeitsbedingungen im Betrieb vereinheitlicht werden sollen, nachdem andere Arbeitnehmer der Absenkung zugestimmt haben. PM 2/06

    8. 6 AZR 283/05 v. 9.2.2006 Kndigung 2003, Klage 2004, Anwendbarkeit 4, 7 KschG n.F., Kndigung vor Arbeitsantritt Wird gegen eine im November 2003 ausgesprochene Kndigung im Jahr 2004 Kndigungsschutzklage erhoben, so ist die neue Regelung zur Klagefrist, die ab dem 1.1.2004 gilt, auch auf diese Klage so anzuwenden, da die Drei-Wochen-Frist am 21.1.2004 abluft. Bei Kndigung vor Arbeitsantritt ist ohne ausdrckliche Vereinbarung nicht davon auszugehen, da eine Mindestbeschftigung vereinbart war. Die Kndigungsfrist beginnt daher unmittelbar mit Ausspruch der Kndigung. PM 9/06 2 AZR 148/05 v. 15.12.2006 Klagefrist nach 4 KschG, Geltendmachung einer falschen Kndigungsfrist Die Geltendmachung einer falschen Kndigungsfrist unterliegt nicht der Klagefrist des 4 KschG. Die Wirksamkeit der Kndigung bleibt unberhrt. Nur der Zeitpunkt des Wirkungseintritts ist streitig. PM 81/05

    9. 2 AZR 343/05 v. 23.3.2006 nderung der Rechtsprechung, Entlassung im Sinne des 17 Abs.1 KSchG In Umsetzung des Urteils des EuGH v. 27.1.2005 und unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BAG ist zuknftig unter Entlassung im Sinne des 17 Abs. 1 KSchG der Ausspruch der Kndigung zu verstehen, nicht mehr der Eintritt der Kndigungswirkung. Bis zum Bekanntwerden der Rechtsprechung des EuGH konnte ein Arbeitgeber angesichts der anderslautenden Rechtsprechung des BAG aber von Vertrauensschutz ausgehen. Insoweit ist eine Kndigung nicht unwirksam. PM 18/06 6 AZR 198/06 v. 13.7.2006 Ausma des Vertrauensschutzes bei Massenkndigung und Umstellung der Rechtsprechung Der Vertrauensschutz des Arbeitgebers fiel nicht bereits mit Bekanntwerden des EuGH-Urteils weg, nachdem der 2. Senat des BAG die richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden deutschen Rechts noch unter dem 18.9.2003 ausgeschlossen hatte. Entscheidend ist die Kenntnis des Arbeitgebers von einer nderung der Rechtsauffassung der Arbeitsverwaltung. PM 49/06

    10. 2 AZR 840/05 v. 21.9.2006 Kleinbetriebsklausel im Wandel der Jahre Sinkt in einem Betrieb die Zahl der Alt-Arbeitnehmer, die zum 31.12.2003 beschftigt wurden, auf fnf oder weniger, entfllt fr diese Alt-Arbeitnehmer der Kndigungsschutz nach den Regeln fr Kleinbetriebe, auch wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, die Zahl von 10 Mitarbeitern aber nicht erreicht wird. PM 59/06 6 AZR 638/04 v. 19.1.2006 Beendigung eines Umschulungsvertrages schriftlich? Ein Umschulungsvertrag kann ohne Beachtung der Schriftform aufgehoben werden. Die Regelung fr Arbeitsverhltnisse in 623 BGB ist nicht direkt oder analog auf die Aufhebung eines Umschulungsvertrages gem. 1 Abs. 4, 47 BbiG a.F. Anzuwenden. PM 3/06

    11. 2 AZR 462/04 v. 15.12.2005 Mutterschutz auch bei medizinisch indizierter, eingeleiteter Totgeburt Entbindung im Sinne des 9 Abs.1. Satz 1 MuSchG ist in Anlehnung an entsprechende personenstandsrechtliche Bestimmungen dann anzunehmen, wenn die Leibesfrucht mindestens 500 Gramm wiegt, auch bei einer Totgeburt. Auch dann besteht Sonderkndigungsschutz, schon vom Sinn und Zweck der Regelung her. PM 80/05 2 AZR 53/05 v. 2.3.2006 Ski-Unfall whrend der Arbeitsunfhigkeit, a.o. Kndigung Geht ein Arbeitnehmer whrend seiner Arbeitsunfhigkeit einem Sport nach, dessen Risiken durch den Grund der Arbeitsunfhigkeit noch erhht werden, kann dieses auerdienstliche Verhalten Grund fr eine a.o. Kndigung sein. Dies gilt verstrkt, wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, wo die Berechtigung von Arbeitsunfhigkeitsbescheinigungen berprft wird und ein Verhalten erwartet werden kann, welches nicht Neutralitt und Glaubwrdigkeit dieser Ttigkeit in Frage stellt. PM 16/06

    12. 5 AZR 19/05 v. 7 12 2005 Annahmeverzugslohn und unwirksamer Aufhebungsvertrag Annahmeverzugslohn wird nur geschuldet, wenn die Arbeitskraft ausdrcklich angeboten wird. Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer erst nach sieben Monaten nach seinem tatschlichen Ausscheiden die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertra-ges geltend macht. PM 75/05 6 AZR 394/06 v.23.11.2006 Vergleich im Kndigungsschutzverfahren, Kndigung als widerrechtliche Drohung, Schriftform, Befristungsgrund Wird ein Kndigungsschutzverfahren durch einen Vergleich beendet und das Arbeitsverhltnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet, kann diese Einigung nicht wegen Drohung mit Kndigung angefochten werden. Zum Zeitpunkt der Einigung besteht keine Drohung. Auch der Vergleichsschlu im Beschluverfahren nach 278 Abs. 6 ZPO erfllt die Anforderungen an die Schriftform gem. 623 BGB bzw. 14 Abs.4 TzBfG und kann Grundlage einer Befristung sein gem. 14 Abs. 1 Satz 2 Nr 8 TzBfG. PM 73/06

    13. 7 AZR 500/04 v. 26.4.2006 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG Altersdiskriminierung Die bis zum 31.12.2006 erweitert bestehende Mglichkeit, ltere Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet zu beschftigen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar und ist nicht anzuwenden. (Verweis auf EuGH C 144/04 v. 22.11.2005)? PM 27/06 7 AZR 514/05 v. 26.7.2006 Schriftformerfordernis gem. 14 Abs. 4 TzBfG Die Vereinbarung einer Befristung bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien auf einer Urkunde, 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, um dem Schriftformerfordernis zu gengen. Es reicht jedoch aus, wenn eine Seite die Befristung schriftlich anbietet und die andere Seite diese durch Unterschrift auf dieser Urkunde annimmt. PM 53/06

    14. 7 AZR 12/06 v. 23.8.2006 Verlngerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages Vernderung der Vertragskonditionen Wird eine an sich zulssige Verlngerung einer sachgrundlosen Verpflichtung direkt mit einer nderung der Konditionen verknpft auch wenn dies zu Gunsten des Arbeitnehmers passiert -, kommt dadurch ein neuer unzulssiger sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag heraus. nderungen der Konditionen knnen vor oder nach der Verlngerung vereinbart werden, auch deren Wirksamkeit ab Verlngerung, aber nie gleichzeitig mit der Verlngerung. PM 54/06

    15. 8 AZR 211/05 v. 16.2.2006 Betriebsbergang und Gemeinschaftsbetrieb Erwerben verschiedene Dritte einzelne Betriebsmittel eines Betriebes und bilden sie mit diesen Betriebsmitteln sodann gemeinsam einen Gemeinschaftsbetrieb, so liegt kein Betriebsbergang vor, Bei einem Gemeinschaftsbetrieb bleiben die einzelnen beteiligten Unternehmen Arbeitgeber der bei ihnen beschftigten Arbeitnehmer. Auerdem wird auf die Betriebsfhrungsgesellschaft nicht bertragen, was die Identitt einer wirtschaftlichen Einheit ausmacht. PM 11/06 8 AZR 147/05 v. 2.3.2006 Neubereederung als Betriebsbergang Ein Forschungsschiff mit seiner fr Forschungszwecke erforderlichen Organisation und wissenschaftlichen Einrichtung kann eine wirtschaftliche Einheit darstellen, die bei Neubereederung bergehen kann. PM 14/06

    16. 8 AZR 299/05 v. 4.5.2006 Betreiberwechsel als Betriebsbergang ndert sich mit dem Betreiberwechsel auch das Betriebskonzept in erheblichem Umfang, liegt keine Betriebsfprtfhrung im wesentlichen unverndert, und damit auch kein Betriebsbergangm, vor. PM 32/06 8 AZR 271/05 v. 13.6.2006 Neuvergabe eines Auftrages als Betriebsbergang Die Neuvergabe des Auftrages zur Personenkontrolle auf einem Flughafen ist ein Betriebsbergang, wenn vom Auftragnehmer die Gerte und Anlagen zur Personenkontrolle nahtlos weiternutzt. Die eigenwirtschaftliche Nutzung dieser Anlagen und Gerte und die bernahme von Personal ist nicht ausschlaggebend.. PM 40/06

    17. 8 AZR 305/05 v. 13.7.2006 Beginn der Widerspruchsfrist nach 613 a Abs. 6 BGB Die einmonatige Widerspruchsfrist beginnt nur zu Laufen, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausreichend informiert wurde. Dazu gehrt neben den gesetzlichen Inhalten ( 613 a Abs. 5 Nr. 1-4 BGB) auch die identifizierbare Benennung des bernehmers und der Gegenstand des Betriebsbergangs. Unterbleibt diese Information oder ist sie unzutreffend, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, Widerspruch ist jederzeit mglich. PM 50/06 8 AZR 574/05 v. 24.8.2006 Arbeitgeberrolle des Veruerers im Kndigungsschutzproze In dem Kndigungsschutzverfahren gegen eine vor einem Betriebsbergang ausgesprochene Kndigung bleibt der Veruerer weiterhin Beklagter. Er kann auch einen Beendigungsvergleich mit dem Arbeitnehmer mit Wirkung fr den Erwerber abschlieen, wenn der Erwerber die genehmigt. PM 56/06

    18. 8 AZR 606/05 v. 23.11.2006 Aufhebungsvertrag und Betriebsbergang Vor einem Betriebsbergang kann ein wirksamer Aufhebungsvertrag mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhltnisses abgeschlossen werden, wenn damit zum einen nicht lediglich die Kontinuitt des Arbeitsverhltnisses verhindert werden soll und der Arbeitnehmer auch nicht ber eine angebliche Stillegung des Betriebes getuscht wurde. PM 74/06

    19. 4 AZR 536/04 v. 14.12.2005 Gleichstellungsabrede/Bezugnahmeklausel in neuen Arbeitsvertrgen Nimmt ein tarifgebundener Arbeitgeber in den von ihm benutzten Formulararbeits-vertrgen auf den einschlgigen Tarifvertrag Bezug, so soll nach bisheriger Auslegung des BAG darin eine Gleichstellungsabrede zu sehen sein. Das BAG kndigt an, bei Arbeitsvertrgen, die nach dem 1.2.2002 abgeschlossen wurden, diese Auslegung nicht mehr aufrecht zu erhalten, 305 c Abs. 2 BGB. PM 77/05 9 AZR 557/05 v. 11.4.2006 Wirksamkeit einer Versetzungsklausel im Formulararbeitsvertrag Eine Klausel, mit der der Arbeitgeber das Recht erhlt, dem Arbeitnehmer unter Wahrung dessen Interessen eine andere Ttigkeit zuzuweisen, ist wirksam. Sie ent-spricht der gesetzlichen Regelung des 106 GewO. Eine genauere Spezifizierung der mglichen Grnde widersprche den Erfordernissen des Arbeitsrechts.

    20. 9 AZR 610/06 v. 11.4.2006 Rckzahlungsklausel zu Ausbildungskosten Enthlt eine Rckzahlungsklausel im Formulararbeitsvertrag die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rckzahlung von Ausbikldungskosten, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Arbeitsverhltnis beendet wird, ist diese Klausel gem. 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen und treuwidrig und damit unwirksam. Sie bercksichtigt nicht die unterschiedlichen Grnde, aus denen ein Arbeitsverhltnis beendet werden kann. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel (z.B. Auf Eigenkndigungen des Arbeitnehmers oder verhaltensbedingte Kndigungen des Arbeitgebers) scheidet im AGB-Recht aus. PM 25/06

    21. 6 AZR 107/05 v. 17.11.2005 Standortsicherungsvereinbarung und Insolvenz Sozialauswahl Eine vor Eintritt der Insolvenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlos-sene Standortsicherungsvereinbarung (Lohn- gegen Kndigungsverzicht) verhindert keine betriebsbedingten Kndigungen des Insolvenzverwalters. Die Sozialauswahl erstreckt sich nur auf Betriebsteile, innerhalb denen die Arbeitnehmer ohne Anlernzeit versetzt werden knnen. PM 70/05 8 AZR 2/05 v. 24.11.2005 Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft Gesellschafter oder Geschftsfhrer einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft haften bei Insolvenz persnlich nur, wenn sie in besonderem Mae Vertrauen fr sich in Anspruch genommen haben oder ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an der Mitarbeiterbeteiligung hatten. Die Beweislast trgt der Klger. PM 72/05

    22. 3 AZR 78/05 v. 25.4.2006 Insolvenzschutz fr Versorgungsanwartschaft, Unter- brechung des Arbeitsverhltnisses Wird ein Arbeitsverhltnis fr die Aufnahme eines Studiums beendet, und nach Abschlu des Studiums wieder begrndet. So liegt kein Ruhen des Arbeitsverhltnisses vor, sondern eine Neubegrndung. Auch wenn der Arbeitgeber die frhere Beschftigungszeit anerkennt, ist ein Pensionssicherungsverein daran nicht gebunden. Dieser sichert die Versorgungsanwartschaften nur in Hhe des gesetzlichen Mindestschutzes. PM 26/06 6 AZR 364/05 v. 27.4.2006 Tarifvertraglicher Abfindungsanspruch in der Insolvenz Kann ein Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrages eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes aus Rationalisierungsgrnden verlangen, so handelt es sich um eine bloe Insolvenzforderung gem. 38 InsO, nicht um eine Masseschuld, auch wenn die Kndigung erst durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen wird. PM 29/06

    23. 9 AZR 97/06 v. 21.11.2006 Urlaub in der Insolvenz in der Insolvenz (Masseunzu- lnglichkeit)? Offene Urlaubsansprche des Arbeitnehmers sind bei Erffnung der Insolvenz Mas-severbindlichkeiten, desgleichen auch Urlaubsabgeltungsansprche bei Beendigung in der Insolvenz. Zeigt der Insolvenzverwalter Masseunzulnglichkeit an, kann auch der Masseglubiger nur eine quotale Befriedigung verlangen. Wird ein Arbeitnehmer nach dieser Anzeige noch vom Insolvenzverwalter beschftigt, wird sein Urlaubsanspruch fr jeden Arbeitstag um 1/260 (bei 5-Tage-Woche) zur Neumasseverbindlichkeit, der Rest bleibt Altmasseverbindlichkeit. PM 71/06

    24. 3 AZR 205/05 v. 30.5.2006 Insolvenzschutz fr Versorgungsanwartschaften, Anrechnung von Nachdienst-zeiten Versorgungsanwartschaften sind im Falle der Insolvenz nur in Hhe des gesetzlichen Mindestschutzes gesichert. Vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Anrechnungen von z.B. Nachdienstzeiten binden zwar den Arbeitgeber, nicht jedoch im Insolvenzfall den Pensionssicherungsverein. (s.a.3 AZR 78/05 v. 25.4.2006 PM 26/05)? PM 37/06 3 AZR 196/05 v. 27.6.2006 Nettogesamtversorgungsobergrenze Eine durch Tarifvertrag nachtrglich eingerichtete Nettogesamtversorgungsobergren-ze gilt auch im noch laufenden Arbeitsverhltnis, wenn entweder Tarifbindung be-steht oder arbeitsvertraglich auf den jeweils geltenden Versorgungstarifvertrag Bezug genommen wird. Tarifvertragsrechtlich ist ein berversorgungsabbau zulssig. PM 42/06

    25. 3 AZR 352/05 v. 27.6.2006 Altersabstandsklausel in der Betrieblichen Altersversorgung Eine Klausel in der Versorgungsordnung eines Unternehmens, wonach eine Hinterbliebenenversorgung dann ausscheidet, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jnger ist, als der verstorbene Mitarbeiter, ist aus Sicht des bundesrepublikanischen Arbeitsrechts zulssig, sie dient der Risikobegrenzung des Arbeitgebers. Ob darin eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen ist, wird der vom BAG angerufene EuGH zu klren haben. Dieser wird auch zu klren haben, ob dieses Dirkriminierungsverbot auch unter privatwirtschaftlichen Vertragsparteien gilt und inwieweit dieses Verbot gegebenenfalls Rckwirkung entfaltet. PM 43/06

    26. 5 AZR 97/05 v. 11.1.2006 Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit 11 Abs. 2 ArbZG enthlt eine Rechtsgrundverweisung unter der Voraussetzung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen, keine Rechtsfolgenverweisung. Ein Arbeitnehmer, der an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit leistet, kann einen Zuschlag verlangen. Ein Arbeitnehmer, der tagsber an Sonn- und Feiertagen arbeitet, kann keinen Zuschlag verlangen, wenn er nicht anderweitig (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) geregelt ist. PM 1/06 5 AZR 628/04 v. 1.2.2006 Pauschale Lohnsteuer bei geringfgiger Beschftigung Liegt eine Bruttolohnvereinbarung dem Arbeitsverhltnis zu Grunde, trgt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer im Verhltnis zum Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann diese auch bei geringfgig Beschftigten vom Lohn abziehen. PM 6/06

    27. 5 AZR 549/05 v. 26.4.2006 Sittenwidrige Vergtung an Privatschulen Die Sittenwidrigkeit der Vergtung ist nicht nur durch ihre Hhe definiert, sondern auch durch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens. Erhlt eine Privatschule einen staatlichen Personalkostenzuschu in Hhe von 96 % der Personal-kosten einer vergleichbaren staatlichen Schule und ist Genehmigungsvoraussetzung fr die Schule eine Vergtungshhe von mindestens 75 % der vergleichbaren Gehlter im ffentlichen Dienst, ist eine Vergtung, welche diesen Prozentsatz unterschreitet, sittenwidrig. PM 28/06 9 AZR 500/05 v. 11.4.2006 Bonusmeilen als Angestellter Gelangt ein Mitarbeiter im Rahmen seiner dienstlichen und vom Arbeitgeber bezahlten Flugreisen in den Genu eines Bonussystems, so hat er diese Bonusleistungen an den Arbeitgeber gem. 667 2.Var. BGB herauszugeben. PM 23/06

    28. 8 AZR 568/05 v. 28.9.2006 Aufklrungspflichten der Konzernmutter gegenber Arbeitnehmern eines Tochterunternehmens Erwirbt der Arbeitnehmer eines Tochterunternehmens wegen des beabsichtigten Brsenganges der Konzernmutter auf deren Angebot hin vorab nicht brsennotierte Aktien, so ist diese nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, da er die Aktien bei Absage oder Verschiebung des Brsenganges nicht zurckgeben kann. PM 60/06

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    31. 6 AZR 631/05 v. 18.5.2006 berbrckungsbeihilfe und vorgezogenes Altersruhegeld Eine tarifvertragliche berbrckungsbeihilfe fr entlassene Arbeitnehmer, die mit der Mglichkeit des Arbeitnehmers endet, ein vorgezogenes Altersruhegeld zu beantra-gen, diskriminiert nicht die Frauen, weil diese frher Altersruhegeld, wenn auch mit Abstrichen, beantragen knnen. Bei der vorgezogenen Rente fr Frauen handelt es sich um eine Begnstigung, die mit gewissen Nachteilen verknpft ist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers. Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, diese Nachteile zu kompensieren. PM 34/06

    32. 10 AZR 439/05 v. 20.9.2006 Wettbewerbsverbot in der Ausbildung Auch ein Auszubildender darf fr die Dauer seines Ausbildungsverhltnisses keinen Wettbewerb zu Lasten des Ausbildungsbetriebes betreiben PM 58/06 10 AZR 407/05 28.6.2006 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot auch bei Beendigung des Arbeitsverhltnisses in der Probezeit Ein wirksam vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit entsprechend vereinbarter Karenzentschdigung gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhltnis noch in der Probezeit beendet wird. Auch dann kann dem Mitarbeiter eine Karenzentschdigung zustehen. PM 44/06

    33. 9 AZR 229/05 v. 13.6.2006 Berufliche Rehabilitation stufenweise Wiedereingliederung Ein Wiedereingliederungsanspruch setzt eine Bescheinigung des behandelnden Arztesber den jeweiligen Grad der Belastbarkeit,und die Dauer der Stufen sowie eine Prognos ber den Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit im Sinne eines Wiedereingliederungsplanes voraus, vgl. 74 SGB V. PM 39/06 9 AZR 176/06 v. 21.11.2006 Schwerbehinderung und Mehrarbeit Schwerbehinderte haben gem. 124 SGB IX Anspruch darauf, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Seit dem 1.1.2004 ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und daher auch bei der Beurteilung zu bercksichtigen, ob die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden berschritten wird, d.h. Mehrarbeit vorliegt. Abweichende tarifliche oder tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam. PM 72/06

    34. 5 AZB 36/06 v. 8.11.2006 Rechtsweg fr Streitigkeiten zwischen dem erwerbsfhigen Hilfebedrftigen und dem Leistungserbringer aus dem Rechtsverhltnis der im ffentlichen Interesse liegenden zustzlichen Arbeiten (Ein-Euro-Job)? Fr Rechtsreitigkeiten zwischen dem erwersfhigen Hilfebedrftigen und dem Trgerbetrieb fr den Ein-Euro-Job sind nicht die Arbeitsgerichte, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zustndig. PM 75/06

    35. 1 ABR 50/04 v. 22.11.2005 Spruch der Einigungsstelle fr Arbeitnehmerbeschwerden (gem. 85 Abs. 2 BetrVG Der Schiedsspruch einer Einigungsstelle fr Arbeitnehmerbeschwerden mu erken-nen lassen, welche tatschlichen Umstnde als zu vermeidende Beeintrchtigungen angesehen werden. Anderenfalls ist er nicht hinreichend bestimmt und unwirksam. PM 71/05 10 ABR 42/05 v. 28.6.2006 Zustimmung zur Eingruppierung Fr die Kontrolle der richtigen Eingruppierung ist die vereinbarte wchentliche Ar-beitszeit ohne Bedeutung. Unter Hinweis auf diese kann der Betriebsrat die Zustim-mung zur Eingruppierung gem. 99 Abs.1 Satz 1 BetrVG nicht verweigern. PM 45/06

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    40. 1 AZR 460/04 v. 28.2.2006 Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung im Betrieb Aus der grundrechtlich geschtzten Bettigungsfreiheit der Gewerkschaften folgt das Recht der Gewerkschaften, auch durch Betriebsfremde in den Betrieben Mitglieder-werbung zu betreiben. Ebenfalls zu beachten ist aber das Grundrecht des Betriebs-inhabers auf strungsfreien Betriebsablauf undEigentum sowie Hausrecht. Mageblich sind die Umstnde des Einzelfalls. PM 13/06

    41. 5 AZR 128/05 v. 9.11.2005 Auslegung einer Bezugnahme Ob in einem Arbeitsvertrag die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag statisch oder dynamisch sein soll, ist gegebenenfalls auszulegen. Dabei gehen bei einem Formulararbeitsvertrag Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. PM 67/05 5 AZR 351/05 v. 9.11.2005 Bezugnahme mit Einschrnkungen Vereinbart ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber arbeitsvertraglich, Gehaltssteige-rungen im Tarifvertrag nachzuvollziehen, wenn es sich nicht um eine strukturelle nderung handelt, schuldet er eine tarifliche Einmalzahlung dann nicht, wenn diese Ausdruck einer Strukturnderung ist. PM 68/05

    42. 4 AZR 536/04 v. 14.12.2005 Bezugnahme als Gleichstellungsabrede Die Bezugnahme des einschlgigen Tarifvertrages im vor dem 1.1.2002 abgeschlos-senen Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitnehmers ist gegenber einem nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer als Gleichstellungsabrede auszulegen. Geht der Betrieb auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber ber, so ergeben sich fr den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer die gleichen rechtlichen Konsequenzen, wie fr den tarifgebundenen Arbeitnehmer bergang des status quo auf die individual-rechtliche Ebene. Fr Arbeitsvertrge gleichen Zuschnitts, die nach dem 1.1.2002 abgeschlossen werden, beabsichtigt der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts eine nderung der Rechtsprechung unter Bercksichtigung der Unklarheitsregelung in 305 c Abs. 2 BGB. PM 77/05

    43. 3 AZR 134/05 v. 25.7.2006 Dynamische Verweisung im Tarifvertrag Verweist der Haustarifvertrag eines Unternehmens im PNV auf den entsprechen-den Tarifvertrag des ffentlichen Dienstes mit den im Gebiet der Gemeinden ergnzenden Tarifvertrgen in der jeweils geltenden Fassung, so ist darin eine dynamische Verweisung auch in Hinblick auf den bezogenen Tarifvertrag zu sehen. PM 52/06

    44. 2 AZR 58/05 v. 2.2.2006 Verschlechterung Sonderkndigungsschutz Ein tarifvertraglicher Sonderkndigungsschutz trgt den immanenten Vorbehalt einer spteren nderung in sich, zumindest dann, wenn eine ordentliche Kndigung nter bestimmten Voraussetzungen immer zulssig blieb und diese Voraussetzungen angepasst werden. PM 7/06 4 AZR 486/05 v. 11.10.2006 Rckwirkende verschlechternde nderung Grundstzlich knnen die Tarifvertragsparteien eine tarifvertragliche Regelung nachtrglich und rckwirkend verschlechternd abndern. Voraussetzung ist allerdings, da sie damit keinen Vertrauensschutz der tarifgebundenen Arbeitnehmer verletzen. Das ist dann der Fall, wenn vor Entstehung des abgenderten Anspruchs bereits Anzeichen fr die beabsichtigte nderung vorlagen. Entscheidend sind die Umstnde des Einzelfalls. PM 61/06

    45. 4 AZR 795/05 v. 3.5.2006 Teilkndigung eines Anerkennungstarifvertrages Ein Tarifvertrag ist nur insgesamt kndbar. Eine Teilkndigung ist nur dann zulssig, wenn diese ausdrcklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Dies gilt auch dann, wenn Teile des Tarifvertrages berholt sind. PM 30/06

    46. 4 AZR 316/05 v. 7.6.2006 Tarifvertragliche Residenzpflicht Die Regelung einer tarifvertraglichen Residenzpflicht eines Hausmeisters, so da er den Lebensmittelpunkt in einer Dienstwohnung haben mu, ist zulssig. Dabei ist al-lerdings auf den tatschlichen Lebensmittelpunkt abzustellen, nicht auf den melde-rechtlichen Hauptwohnsitz. PM 38/06 2 AZR 587/05 v. 6.7.2006 Tarifvertragliche Beschftigungsbrcke Eine tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, ausgelernte Auszubildende fr mindestens 12 Monate zu bernehmen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Bezugsgre fr Arbeitslosengeld anzuheben, ist dann zulssig, wenn sie auch Ausnahme- bzw. Hrteregelungen enthlt, die die Belange des Arbeit-gebers bercksichtigen. Abweichende Vereinbarungen mit Auszubildenden sind un-wirksam. PM 47/06

    47. 4 AZR 552/05 v. 25.1.2006 Einwirkungspflichten von Spitzenverbnden Aus von Spitzenverbnden abgeschlossenen Tarifvertrgen kann sich die Verpflichtung ergeben, auf Mitgliedsverbnde einzuwirken, bestimmte Tarifvertrge abzuschlieen. Der Umfang der Einwirkungspflicht ergibt sich direkt aus dem Tarifvertrag der Spitzenverbnde. PM 5/06 4 AZR 381/05 v. 5.7.2006 Verpflichtung zum Abschlu eines Tarifvertrages Aus verbindlich festgehaltenen Verhandlungsergebnissen der Tarifvertragsparteien, die die Zustimmung der jeweiligen Gremien gefunden haben, kann vergleichbar mit einem Vorvertrag die Verpflichtung fr die Tarifvertragsparteien erwachsen, einen entsprechenden Tarifvertrag abzuschlieen bzw. Einen unvollstndig abgeschlossenen Tarifvertrag zu ergnzen. PM 46/06

    48. 1 ABR 6/05 v. 24.1.2006 Wochenarbeitszeit und Tarifvertrag Die Ausnahme in 25 Satz 1 ArbZG fr Alttarifvertrge ist in europarechtskonformer Auslegung so zu verstehen, da die Hchstgrenze von 48 Wochenstunden Arbeits-zeit gem. 7 Abs. 8 ArbZG auch fr diese Altvertrge gilt. PM 4/06 10 AZR 769/05 Besuchertoilette ohne Zugangskontrolle oder ffentliche Bedrfnisanstalt Eine Erschwerniszulage fr die Reinigung von ffentlichen Bedrfnisanstalten ( 9 Ziff. 2.5 des Rahmentarifvertrages fr die gewerblich Beschftigten im Reinigungsge-werbe) fllt nicht an bei der Reinigung von Kunden- und Besuchertoiletten. Toiletten in Flughfen sind nur fr Besucher und Kunden und keine ffentlichen Bedrfnisan-stalten. PM 69/06

    49. Arbeitsrechtliche Runde fr Arbeitgeber/Personalleiter 3-4 mal im Jahr in meiner Kanzlei 2-3 aktuelle Beitrge aktueller berblick ber die BAG-Rechtsprechung Kostenlos und trotzdem wertvoll Gste herzlich willkommen Einladung anfordern ber meine Kanzlei

    50. Herzlichen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit und auf Wiedersehen www.ra-uwe-jahn.de Neumhler Str. 22 19057 Schwerin 0385/616106 ra-jahn@mvnet.de

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