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Bürgerinformation Weingarten am 17.09.2013

Bürgerinformation Weingarten am 17.09.2013. Bürgerinformation Weingarten. Städtebauliche Erneuerung in Baden-Württemberg (Gesamtvolumen 120 Mio. EURO) Erfolgreiche Erneuerungsprogramme Gemeinde erhält Finanzhilfe von 60 % für förderfähige Kosten und Maßnahmen von Bund und Land

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Bürgerinformation Weingarten am 17.09.2013

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Presentation Transcript


  1. Bürgerinformation Weingarten am 17.09.2013

  2. Bürgerinformation Weingarten • Städtebauliche Erneuerung in Baden-Württemberg (Gesamtvolumen 120 Mio. EURO) • Erfolgreiche Erneuerungsprogramme • Gemeinde erhält Finanzhilfe von 60 % für förderfähige Kosten und Maßnahmen von Bund und Land • Gemeinde steuert Komplementäranteil von 40 % zu • Was bedeutet städtebauliche Erneuerung • Beseitigung von Missständen und Mängeln • Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Investitionen • Durchführungszeitraum 8 - 10 Jahre

  3. Bürgerinformation Weingarten • Ablauf eines förmlichen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch • Phase 1 • Grobanalyse und Antragstellung für das Sanierungsprogramm • Feststellung und Analyse der städtebaulichen Missstände • Gestaltungskonzept • Maßnahmenplan • Kosten- und Finanzierungsübersicht

  4. Bürgerinformation Weingarten • Ablauf eines förmlichen Erneuerungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch • Phase 2 • VorbereitendeUntersuchungen • Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände • Gespräche mit den beteiligten Bürgern über Mitwirkungsbereitschaft und -Fähigkeit • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange • Untersuchung der Durchführungsmöglichkeiten für eine Sanierung • Wahl des Verfahrens • Städtebauliche Neuordnungskonzepte • Detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht • Öffentlichkeitsarbeit • Gemeinderatsbeschluss • Förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes als Satzung am 06.06.2013

  5. Bürgerinformation Weingarten • Ablauf eines förmlichen Erneuerungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch • Phase 3 • Sanierungsdurchführung • Weitere Vorbereitung: Planerische Konkretisierung, z. B. Bebauungsplan, Rahmenplan, Ideenwettbewerb • Grunderwerb • Ordnungsmaßnahmen: - Abbruchmaßnahmen - Neugestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen - Bodenordnung • Baumaßnahmen: - Modernisierung und Instandsetzung von privaten und gemeindeeigenen Gebäuden

  6. Bürgerinformation Weingarten • Ablauf eines förmlichen Erneuerungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch • Phase 4 • Aufhebung der förmlichen Festlegung des Erneuerungsgebietes durch • Gemeinderatsbeschluss • Abschluss und Abrechnung der Erneuerung

  7. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein? • Das Grundstück / Gebäude muss im förmlich festgelegten Gebiet liegen. • Das Bauvorhaben muss dem Sanierungsziel entsprechen und ortsbild- gerecht durchgeführt werden. • Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde in einer so genannten Modernisierungsverein- barung oder in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wurden.

  8. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein (Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude) • Die Gebäude müssen umfassend saniert werden, d. h. die wesentlichen Missstände und Mängel müssen beseitigt sein.

  9. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Instandsetzung, nicht Instandhaltung von Gebäuden, auch bei neuer Nutzung • Geringfügige Ausbaumaßnahmen • max. Förderung 20/25 v. H. • Förderobergrenze 20.000,00/25.000,00 € • Freiwillige Leistung der Gemeinde • Gemeinde hat hierzu Förderrichtlinien für private Eigentümer • beschlossen/Beschluß durch den Gemeinderat am 06.06.2013

  10. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Beispiele für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: • Einbau bzw. Erneuerung von zeitgemäßen Heizungsanlagen • Erneuerung der Sanitärinstallation bzw. der Sanitärbereiche (Bad/WC) • Erneuerung der Elektroinstallation • Verbesserung des Wärme-/Schallschutzes • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses • Einbau von Isolierfenstern • Erneuerung des Daches • Erneuerung des Fundaments

  11. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Ordnungsmaßnahmen z.B. • Abbruch von Gebäuden • Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem Eigentümer die Abbruchkosten gemäß Förderobergrenze erstattet werden. • Für die Kosten des Neubauvorhabens können jedoch keine Fördermittel • eingesetzt werden. • Fördervoraussetzung ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Eigentümer • über das Ziel der Erneuerung.

  12. Bürgerinformation Weingarten • Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten • Für Modernisierungsaufwendungen, die nicht durch einen Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem EStG. • § 7 h EStG (bei vermieteten Wohnungen/Gebäuden): Im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des § 177 BauGB. • § 10 f EStG (bei Eigennutzung): Im Jahr der Herstellung und in den folgenden 9 Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % der bescheinigten Sanierungskosten.

  13. Bürgerinformation Weingarten • Welche Auswirkungen hat die Sanierungssatzung sonst noch? • - § 144 BauGB - • Im Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des • Erneuerungsgebietes sind bestimmte Vorhaben, wie z. B. die • Veräußerung eines Grundstückes, genehmigungspflichtig. • Diese Genehmigungspflicht soll verhindern, dass Investitionen erfolgen, • die dem Sanierungsziel zuwiderlaufen.

  14. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

  15. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Regionalbüro Freiburg Habsburger Straße 125 79104 Freiburg Roland Hecker Telefon 0761 36897-25 Telefax 0711 24134 Roland.Hecker@lbbw-im.de www.kommunalentwicklung.de

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