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AGAH Annual Meeting 2004 - Workshop am 29. 02. 04 - Phase I - Studien im neuen regulatorischen Umfeld

RL 2001/20/EG ? Implementierung in das AMG. Die 3 Ebenen der Implementierung: 12. Novelle zum AMG, ?? 25 (5), 40 bis 42, 67 (Deutscher Bundestag Drucksache 15/2350 vom 14.01.04 zur Drucksache 15/2109 vom 01.12.03) Verordnung nach ? 42 AMG ( 1. Entwurf vom 02.09.03)

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AGAH Annual Meeting 2004 - Workshop am 29. 02. 04 - Phase I - Studien im neuen regulatorischen Umfeld

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    1. AGAH Annual Meeting 2004 - Workshop am 29. 02. 04 - Phase I - Studien im neuen regulatorischen Umfeld

    2. RL 2001/20/EG Implementierung in das AMG Die 3 Ebenen der Implementierung: 12. Novelle zum AMG, 25 (5), 40 bis 42, 67 (Deutscher Bundestag Drucksache 15/2350 vom 14.01.04 zur Drucksache 15/2109 vom 01.12.03) Verordnung nach 42 AMG ( 1. Entwurf vom 02.09.03) www.bmgs.de 3. Bekanntmachung des BfArM zur klinischen Prfung von Arzneimitteln am Menschen (1. Entwurf Mitte Mrz 04 unter www.bfarm.de)

    3. Entwurf 12. Novelle zum AMG Genehmigungsantrag bei der BOB 42 (2) AMG ? Beantragung durch Sponsor bei der zustndigen BOB ? Der Sponsor hat dabei alle Angaben und Unterlagen vorzulegen, die diese zur Bewertung bentigt, insbesondere Ergebnisse der analytischen Prfung Ergebnisse der pharmakologisch- toxikologischen Prfung den Prfplan die klinischen Angaben zum AM einschlielich der Prferinformation .

    4. Entwurf 12. Novelle zum AMG Versagungsgrnde 42 (2) AMG Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ? die vorgelegten Unterlagen unvollstndig sind ? die vorgelegten Unterlagen, insbesondere die Angaben zum AM und der Prfplan einschlielich der Prferinformation nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen ? oder die in 40 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 und 6, bei xenogenen Zelltherapeutika auch die in Nr. 8 geregelten Anforderungen nicht erfllt sind.

    5. Entwurf 12. Novelle zum AMG Fristen fr die Erteilung der Genehmigung 42 (2) AMG ? Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zustndige BOB im impliziten Genehmigungsverfahren dem Sponsor innerhalb von hchstens 30 Tagen nach Eingang der Antragsunterlagen keine mit Grnden versehenen Einwnde bermittelt. ? Wenn der Sponsor auf mit Grnden versehene Einwnde den Antrag nicht innerhalb einer Frist von hchstens 90 Tagen entsprechend abgendert hat, gilt die klinische Prfung als abgelehnt.

    6. Entwurf 12. Novelle zum AMG Fristen fr die Erteilung der Genehmigung 42 (2) AMG ? Im Falle des expliziten Genehmigungsverfahrens darf die klinische Prfung nur begonnen werden, wenn die BOB dem Sponsor eine schriftliche Genehmigung erteilt ? die Entscheidung ber den Antrag ist durch die BOB innerhalb einer Frist von hchstens 60 Tagen zu treffen ? Fr die Prfung xenogener Zelltherapeutika gibt es keine zeitliche Begrenzung fr den Genehmigungszeitraum

    7. Entwurf der Rechtsverordnung vom 02.09.03 6 (1) Einreichung eines ordnungsgemen Antrages durch den Sponsor 8 (2) Bei Unvollstndigkeit innerhalb von 10 Tagen Nachforderung von Unterlagen durch die BOB Ergnzung der Unterlagen oder Begrndung fr das Fehlen durch den Sponsor innerhalb von 14 Tagen Die Frist von maximal 30-Tagen fr die Entscheidung der BOB beginnt mit dem Eingangsdatum der nachgeforderten Unterlagen bei der zust. BOB Werden vom Sponsor innerhalb von 14 Tagen die Unterlagen nicht nachgereicht, gilt der Antrag als zurckgenommen.

    8. Entwurf der Rechtsverordnung vom 02.09.03 8 (1) Fristen im Verfahren 8 (1) Inhaltliche Prfung des Antrages und ggf. Mitteilung von Einwnden innerhalb von 30 Tagen (implizite Genehmigung) Einmalige nderung des Antrages durch den Sponsor innerhalb von 90 Tagen mglich Erteilung der schriftlichen Genehmigung oder Ablehnung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des genderten Antrags Ergnzt der Sponsor innerhalb der 90 - Tagefrist nicht die Unterlagen, gilt der Antrag als zurckgenommen.

    9. Entwurf der Rechtsverordnung vom 02.09.03 8 (4) Fristen im Verfahren Fr klinische Prfungen, die dem expliziten Genehmigungsverfahren gem. 42 (2) AMG unterliegen, gilt eine Frist von 60 Tagen Prfarzneimittel unter Teil A des Anhangs der VO (EWG) Nr. 2309/93 fallen AM deren Wirkstoff ein biologisches Produkt menschlichen oder tierischen Ursprungs enthlt oder zu ihrer Herstellung derartige Bestandteile erfordern AM mit genetisch vernderten Organismen 60 (90) (180) Tage AM, die somatische Zelltherapeutika oder Gentransfer Arzneimittel sind 60 (90) (180) Tage Xenotherapeutika keine Frist

    10. Entwurf der Rechtsverordnung vom 02.09.03 8 (3) Fristen im Verfahren ? Fr Nachfolgestudien in Phase 1, bei denen sich die Unterlagen zur pharmazeutischen Qualitt die Unterlagen zur pharmakologisch- toxikologischen Prfungen nicht gendert haben gilt fr die BOB eine Frist von maximal 14 Tagen

    11. Anforderungen an den Genehmigungsantrag Qualifizierte Entscheidungen und Einhaltung der kurzen Fristen durch die BOB sind nur mglich, wenn die Antrge formal bersichtlich und hinsichtlich ihrer Struktur weitgehend harmonisiert sind die erforderlichen Informationen, d.h. die Daten zu den entscheidenden Ergebnissen enthalten und diese Daten tabellarisch und soweit sinnvoll grafisch dargestellt sind

    12. Anforderungen an den Genehmigungsantrag Die Antrge sollten den harmonisierten Anforderungen der Leitlinie ENTR/F2/BL D (2003) 2nd revision 13.02.04 entsprechen. Detailed guidance for the request for authorisation of a clinical trial on a medicinal product for human use to the competent authorities in the European Union, notification of substantial amendments and declaration of the end of a clinical trial

    13. Anforderungen an den Genehmigungsantrag RVO 6 (3) Vom Sponsor oder seinem Beauftragten unterzeichnetes Begleitschreiben Eudract-Nummer mit Besttigung der Erteilung Antragsformular nach Annex 1 der Anleitung Prferinformation Angaben zum Prfprparat: Herstellungserlaubnis des pharmazeutischen Unternehmers Einfuhrerlaubnis, soweit zutreffend

    14. Anforderungen an den Genehmigungsantrag RVO 6 (3) 5. Angaben zum Prfprparat (Forts.) c) IMPD Unterlagen zur Qualitt und Herstellung Unterlagen ber die pharmakologisch-toxikologischen Prfungen Klinische Angaben Muster der Kennzeichnung des/der Prfprparates/-e Ergebnisse von gleichzeitig oder zu einem frheren Zeitpunkt durchgefhrten klinischen Prfungen 6. Bezeichnung und Anschrift der federfhrenden EK; Bezeichnung und Anschrift und Anschrift der zu-stndigen Behrden anderer Staaten, in denen die klinische Prfung durchgefhrt wird; 7. Soweit zutreffend, sonstige gem den Anleitungen der Europischen Kommission zu bermittelnden Unterlagen.

    15. Anleitung zum Genehmigungsantrag 4.1.5 Investigators Brochure (CPMP/ICH/135/95 NfG on GCP) 4.1.6 Investigational Medicinal Product Dossier 4.1.6.1 Full IMPD 4.1.6.1.1 Quality data 4.1.6.1.2 Non-clinical pharmacology and toxicology data 4.1.6.1.3 Previous clinical trial and human experience data 4.1.6.1.4 Overall risk and benefit assessment 4.1.6.2 Simplified IMPD

    17. Anleitung zum Genehmigungsantrag Vereinfachtes IMPD ? wenn Prfprparat in einem Mitgliedsstaat der EU eine Zulassung hat und entsprechend der Zulassung eingesetzt wird ? wenn im betroffenen Mitgliedsstaat bereits frher eine klinische Prfung mit dem Prfprparat genehmigt wurde (???)

    18. Anforderungen an den Genehmigungsantrag 3. Bekanntmachung des BfArM, PEI und der zustndigen Behrden sowie des Arbeitskreises medizini- scher der EKs) zur klinischen Prfung von Arzneimitteln am Menschen Umsetzung der Vorgaben der europischen Leitlinien zum Genehmigungsantrag bei der zustndigen Behrde (BOB) Formale und inhaltliche Anforderungen an die mit dem Genehmigungsantrag vorzulegenden Unterlagen in Abhngigkeit vom Stand der Entwicklung der Prfprparate bzw. von deren Zulassungsstatus

    19. Anforderungen an den Genehmigungsantrag Vollstndiges IMPD ? Anforderungen sind abhngig von der Art des Arzneimittels dem Entwicklungsstand / der Phase der klinischen Prfung der Patientenpopulation der Art und Schwere der Erkrankung ? Art und Dauer der Behandlung Grundsatz: Aufgelistete Untersuchungen sind nie schematisch abzuarbeiten; sind Vorgaben im konkreten Fall aus methodischen, wissenschaftlichen oder ethischen Grnden nicht durchfhrbar bzw. nicht erforderlich, so ist dieser Sachverhalt zu begrnden.

    20. Vollstndiges IMPD Anforderungen zur pharmazeutischen Qualitt ? Chemisch - pharmazeutische Unterlagen fr jedes Pfprparat erforderlich ? Strukturierung der Unterlagen analog CTD, d.h. separate Teile fr Wirkstoff und Prparat ? z. Zt. Erarbeitung differenzierter Anforderungen an die Unterlagen zur pharmazeutischen Qualitt in Abhngigkeit vom Entwicklungsstand des Prfarzneimittels (Phase I bis III der klinischen Prfung)

    21. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik ? Die als Basis fr den prklinischen Teil des IMPD erforderlichen Studien sind in relevanten EU- Guidelines vorgegeben ? Alle Studien sind nach aktuell akzeptablem Stand von state-of-the-art- Protokollen durchzufhren. ? Das Testmaterial sollte reprsentativ fr die vor- gesehene klinische Prfung, und hinsichtlich Verunreinigungen qualitativ und quantitativ aus- reichend charakterisiert sein.

    22. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik Dokumentation Methoden Ergebnisse Bewertung Format fr die tabellarischen Darstellung der Angaben: Es werden die Tabellenvorlagen aus der Notice to appli-cants empfohlen. (Nonclinical summaries templates according to Appendix B: Notice to Applicants, Module 2.6 Nonclinical Summary)

    23. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik Dokumentation der fr die betreffende klinische Prfung relevanten Untersuchungen Methoden Bezeichnung, Art, Methodik des verwendeten Testsystems, Ar/Stamm (in vivo) bzw. Zell- bzw. Bakterientyp, Geschlecht und Anzahl/Behandlungsgruppe, Art und Dauer der Anwendung sowie Nachbeobachtung Darreichungsform (Vehikel, Art der Formulierung) Dosis/kg

    24. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik Dokumentation Ergebnisse Beschreibung des beobachteten Befundes (ggf. inklusive Schweregrad) Messparameter (quantitative Angaben inklusive Normalwerte, Angabe der statistischen Tests, prozentuale Angaben im Vergleich zur Kontrolle) Dosis-Konzentrations-Beziehungen von in vitro-Befunden Dosis-Wirkungs-Beziehungen von in vivo-Befunden Dosis-Effekt-Beziehungen mit Angabe der Anzahl der Tiere, bei denen der Befund auftrat Angaben zu no level effects Zeit-Wirkungs-Beziehungen

    25. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik Dokumentation der fr die betreffende klinische Prfung relevanten Untersuchungen Bewertung Kritische Analyse und Bewertung der Daten insbesondere bezglich der Sicherheit des Prfprparates fr die Anwendung in der vorge-sehenen klinischen Prfung unter Bewertung folgender Aspekte: Dosisabhngigkeit Schweregrad Geschlechts- und artspezifische Unterschiede Dauer des Effekts Zugrundeliegender Mechanismus Dosis bzw. Exposition bei der die Effekte auftreten un deren Bedeutung fr die vorgesehene Anwendung am Menschen

    26. Vollstndiges IMPD Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik Dokumentation (nach Anleitung Anhang 2 Nr. 2.2.1.1; 2.2,2.1; 2.2.3.1) Liste aller prklinischen Untersuchungen mit der Prfsubstanz / dem Prfprparat: Art der Studie Test System (in vitro, in vivo) Tierart / Tierstamm Geschlecht (Anzahl/Gruppe) Applikation/Darreichungsform Dosierungen und Dauer der Verabreichung Code der Studie GLP-Status relevante Ergebnisse

    27. Genehmigungsantrag klinische Prfung Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik

    28. Pharmakodynamik primre und sekundre Pharmakodynamik Sicherheitspharmakologie CPMP/ICH/539/95, mod. NfG on Safety Pharmacology Studies for Human Pharmaceuticals ZNS kardio-vaskulres System CPMP/ICH/423/02 NfG on Safety Pharmacology Studies for assessing the Potential for Delayed Ven- tricular Repolarisation (QT Interval Prolongation) by Human Pharmaceuticals respiratorisches System zustzliche Systeme, abhngig von den Eigenschaften des Wirkstoffs: Nieren- und harnableitendes System autonomes NS Gastrointestinalsystem andere Funktionssysteme

    29. Pharmakodynamik primre und sekundre Pharmakodynamik Sicherheitspharmakologie CPMP/ICH/539/95, mod. NfG on Safety Pharmacology Studies for Human Pharmaceuticals ZNS kardio-vaskulres System CPMP/ICH/423/02 NfG on Safety Pharmacology Studies for assessing the Potential for Delayed Ven- tricular Repolarisation (QT Interval Prolongation) by Human Pharmaceuticals respiratorisches System zustzliche Systeme, abhngig von den Eigenschaften des Wirkstoffs: Nieren- und harnableitendes System autonomes NS Gastrointestinalsystem andere Funktionssysteme

    30. Anforderungen an die Unterlagen zur Prklinik CPMP/ICH/286/95 mod.: NfG Non-Clinical Safety Studies for Conduct of Human Clin.Trials

    31. Akute Toxizitt - single dose toxicity` Eudralex Vol 2 B 2 Tierarten, gleiche Anzahl beiderlei Geschlechts: 1 Anwendungsart soll der fr die klinische Prfung am Menschen vorgesehnen Anwendung entsprechen, 1 Anwendungsart soll iv. bzw. geeignet sein, die Substanz unverndert in den Kreislauf bringen Bei Nagetieren sollte die approximative Letalitt quantitativ und deren Dosisabhngigkeit bestimmt werden.

    32. Toxizitt bei wiederholter Anwendung CPMP/ICH/286/95 mod.: NfG Non-Clinical Safety Studies for Conduct of Human Clin.Trials CPMP/ICH/300/95: NfG on Duration of Chronic Toxicity Testing in Animals (Rodent and Non-Rodent Toxicity Testing) CPMP/SWP/1042/99 corr.: NfG on Repeated Toxicity

    33. Genotoxizitt CPMP/ICH/286/95 mod. NfG Non-Clinical Safety Studies for Conduct of Human ClinicalTrials CPMP/ICH/142/95 NfG on Genotoxicity: Guidance on Specific Aspects of Regu-latory Genotoxicity Tests for Pharmaceuticals CPMP/ICH/174/95 NfG on Genotoxicity: Battery for Genotoxicity Testing of Pharmaceuticals

    34. Reproduktion CPMP/ICH/286/95 mod. NfG on Non-Clinical Safety Studies for the Conduct of Human Clinical Trials for Pharmaceuticals

    35. Reproduktion CPMP/ICH/286/95 mod. NfG on Non-Clinical Safety Studies for the Conduct of Human Clinical Trials for Pharmaceuticals Frauen im generativen Alter: Phase I: Fertilitt, Studien zur embryonalen Entwicklung, Toxizitt auf die reproduktiven Organe (Ergebnisse der Prfungen zur Toxizitt bei wiederholter Anwendung) Genotoxizitt in vitro und in vivo Phasen 2 und 3: vollstndige Studien zur reproduktiven Toxizitt, einschlielich peri- und postnatale Studien, Genotoxizitt in vitro und in vivo Frauen mit effektiver kontrazeptiver Kontrolle und sorgfltiger berwachung: ggf. Einbeziehung in Phase I- und II-Studien auch ohne vollstndige Studien zur Reprotoxizitt

    36. Pharmakokinetik CPMP/ICH/384/95 NfG on Toxicokinetics: A Guidance for Assessing Systemic Exposure in Toxicological Studies

    37. Vollstndiges IMPD Daten aus klinischen Studien und Erfahrungen zur Anwendung am Menschen ENTR/F2/BL Europische Leitlinie zum Genehmigungsantrag Attachement 4 Headings for clinical trial and previous human experience data 1. Klinische Pharmakologie 1.1 Pharmakodynamik 1.1.1 kurze Zusammenfasssung 1.1.2 Mechanismus der primren Wirkung 1.1.3 sekundre pharmakologische Effekte

    38. Vollstndiges IMPD Daten aus klinischen Studien und Erfahrungen zur Anwendung am Menschen 1.2. Klinische Pharmakokinetik 1.2.1 kurze Zusammenfasung 1.2.2 Absorption 1.2.3 Distribution 1.2.4 Elimination 1.2.5 Pharmakokinetik aktiver Metaboliten 1.2.6 Plasma-Konzentrations-Effekt- Beziehungen 1.2.7 Dosis und Zeitabhngigkeiten 1.2.8 spezielle Patientenpopulationen 1.2.9 Interaktionen

    39. Vollstndiges IMPD Daten aus klinischen Studien und Erfahrungen zur Anwendung am Menschen 2. Erfahrungen zur Anwendung am Menschen 2.1 kurze Zusammenfassung 2.2 bersicht zur Sicherheit und Wirksamkeit 2.3 Studien an gesunden Probanden 2.4 Studien an Patienten 2.5 vorherige Erfahrungen zur Anwendung am Menschen 2.6 Nutzen-Risiko-Bewertung

    40. Anforderungen an den Genehmigungsantrag Vollstndiges IMPD Zusammenfassende Risiko-Nutzen- Bewertung des aktuellen Kenntnisstandes zur pharmazeutischen Qualitt, zur prklinischen Pharmakologie und Toxikologie zu bisherigen klinischen Prfungen des Wirkstoffs unter Bercksichtigung der im Prfplan vorgesehenen Dosierung, Behandlungsdauer, Ein- und Ausschlusskriterien, zu beachtender Risiken sowie der Zielstellung des Prfplans

    43. EudractCT Project Milestones Update for 13th February 2004 Meeting 1) Progressing during February with following priorities: Electronic sponsor CT Application Form Printed forms Registration and Log-in Enter Data in EudractCT DB Amendments End-of Trial Inspection Data Queries

    44. EudractCT Project Milestones Update for 13th February 2004 Meeting Integration Test 1st March 2004 10 days Public availability of EudractCT numbers Mid March 2004 User Acceptance Test (Sponsor and MSCA representatives) Mid March 2004 Training and Development of production system During April Live Access to system By 30th April 2004

    46. Entwurf der Rechtsverordnung nderung der Durchfhrung der klinischen Prfung 9 nderungen der Studiendurchfhrung, die geeignet sind, 1. sich auf die Sicherheit der Prfungsteilnehmer/-innen auszuwirken, 2. die Auslegung der wissenschaftlichen Dokumente, auf die die Prfung gesttzt wird, oder die wssenschaftliche Aussagekraft der Studie zu beeinflussen, 3. die Art der Leitung oder Durchfhrung der Studie wesentlich zu verndern, 4. die Qualitt oder Unbedenklichkeit der Prfprparate zu beeintrchtigen, legt der Sponsor der zustndige BOB unter Angabe des Inhalts und der Grnde fr die nderung zur Genehmigung vor.

    47. Entwurf der Rechtsverordnung nderung der Durchfhrung der klinischen Prfung ? Inhaltliche Prfung des nderungsantrages und ggf. Mitteilung von begrndeten Einwnden innerhalb von hchstens 20 Tagen bei impliziter Genehmigung bzw. hchstens 35 Tagen bei expliziter Genehmigung ? BOB kann den von Sponsor auffordern, die von ihm vorgeschlagenen nderungen nach ihren Magaben zu modifizieren

    48. Entwurf 12. Novelle zum AMG, 42a Rcknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung Die Genehmigung ist zurckzunehmen, wenn nachtrglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgrnde des 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1- 3 ? unvollstndige Unterlagen ? vorgelegte Unterlagen entsprechen nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Prfung ist ungeeignet, den Nachweis der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit eines Arzneimittels zu erbringen ? Anforderungen unter 40 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 9, Abs.4 (klinische Prfung bei Minderjhrigen)und 41 (besondere Voraussetzungen der klinische Prfung bei kranken Personen) sind nicht erfllt bei der Erteilung vorgelegen hat;

    49. Entwurf 12. Novelle zum AMG, 42a Rcknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn einer der Versagungsgrnde des 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 ? vorgelegte Unterlagen entsprechen nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Nr. 3, soweit dieser 40 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 betrifft ? Sponsor oder Vertreter des Sponsors innerhalb der EU nicht mehr vorhanden ? Nutzen-Risiko-Relation rztlich nicht mehr vertretbar nachtrglich eingetreten ist. In diesen Fllen kann auch das Ruhen der Zulassung befristet angeordnet werden.

    50. Entwurf 12. Novelle zum AMG, 42a Rcknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung Die zustndige BOB kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Gegebenheiten der klinischen Prfung nicht mit den Angaben im Genehmigungsantrag bereinstimmen oder wenn sie Kenntnisse erlangt, die Anlass zu Zweifeln an der Unbedenklichkeit oder der wissenschaftlichen Grundlage der klinischen Prfung geben. In allen Fllen kann auch das Ruhen der Genehmigung befristet angeordnet werden.

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