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Dekanat WiSo -Fakultät: Evaluation HmbHG

Dekanat WiSo -Fakultät: Evaluation HmbHG. Zur Kommentierung durch den Fakultätsrat WiSo am 10.2.2010. Vorwort. HmbHG in vorliegender Fassung konsequent aufgebaut

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Dekanat WiSo -Fakultät: Evaluation HmbHG

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Presentation Transcript


  1. Dekanat WiSo-Fakultät:Evaluation HmbHG Zur Kommentierung durch den Fakultätsrat WiSo am 10.2.2010

  2. Vorwort • HmbHG in vorliegender Fassung konsequent aufgebaut • Probleme weniger in Konzeption des Gesetzes als in Tatsache, dass Regelungen nicht von allen Akteuren gelebt werden, gilt insbes. für: • Aufteilung Kompetenzen Stadt – Hochschule • Aufteilung Kompetenzen Präs.ebene – Fakultäten • Sinnvoll als Konsequenz: Klarstellung und Besinnung auf Grundstruktur des Gesetzes

  3. Selbstverwaltung Fakultäten, Struktureinheiten • Wahl und Abwahl von Gremien und Gremienvorsitzen, insbesondere Dekanate und FB-Sprecher/Vorstände durch die Einheiten (nach Statusgruppen oder durch ihre Gremien), die von diesen Personen geleitet werden • § 92 Absatz 2 (nur eine Ebene unterhalb Fakultät) ist zu streichen • Universitätskammer mit Kompetenz ausstatten • konkret: bei Regelungen, die Einvernehmen Präs./Fakultät(en) erfordern, kann Kammer angerufen werden. Sie empfiehlt mit Mehrheit eine Lösung.

  4. Vertikale Beziehungen FHH – Präsidium – Fakultäten • Einbeziehung der Fakultäten in die Entwicklung der ZLV Uni – FHH • Verminderung des Einflusses des Präsidiums auf Ressourcenallokationsentscheidungen in den Fakultäten (etwa Zeitlichkeit von Berufungszusagen, Vorgaben zur belastungs-orientierten Mittelverteilung u.a.)

  5. Hochschulrat & Wahl Präsident/in • Neu verfassen als Beirat und Kontrollgremium, in jedem Falle aber Ausdünnung der Kompetenz insbesondere in operativen Fragen, weil Arbeitsweise des HR nicht zu einer zeitaufwändigen und regelmäßigen Mikrosteuerung passt • Wahl Präsident/in durch geeignetes Gremium und in öffentlichem Verfahren sowie unter Beteiligung der Dekane bei Findung und Wahl • „konstruktives“ Misstrauensvotum, d.h. bei Abwahl eines/einer Präsidenten/Präsidentin muss gleichzeitig explizit eine zeitlich befristete Interimslösung definiert werden

  6. Berufungen • Zuständigkeit Wahl Berufungsausschüsse beim FR(auf Vorschlag des Dekanates) • Abstimmung über Berufungsvorschläge im FR • Konflikt mit Verantwortung Dekanat für strategischeEntwicklung der Fakultät • Stellvertreterregeln für Gruppen, die nur mit einer Person im BA vertreten sind (Studierende, akad. Mitarbeiter) • Zuständigkeit für Umgang mit frei werdenden Professuren nicht Präsidium, sondern Dekanat • Möglichkeit außerordentlicher Berufungsverfahren • Zur Gewinnung besonders herausragender Wissenschaftler/innen • für hauptamtliche Dekanninnen/Dekane ohne bestehendes Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der FHH

  7. Studium • Hochschulzugang ohne Abitur • Bitte um Konkretisierung: Was/wie soll abweichend von § 38 Absatz 1 und 2 geregelt werden? • Möglichkeit der Exmatrikulation bei wiederholter Täuschung (Plagiat, Täuschung in Prüfungen) aufnehmen • Hochschullehrer/-lehrerinnen sowie Hochschul-dozenten/-dozentinnen können in allen Prüfungen ihres Faches prüfen • Lehre in der Doktorandenausbildung anrechenbar

  8. Personalkategorien • Abschaffung LfbA als Personalkategorie, einheitliche Kategorie wiss. Mitarbeiter/in • Tenure Track für Juniorprofessoren/-professorinnen als Option, wenn von außen in ordentlichem Verfahren berufen wurde

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