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Zuschüsse

Zuschüsse. Das wichtigste vorweg:. Antragsvordrucke gibt es: a) bei der WSJ oder b) unter www.wsj.de oder c) unter www.jugendarbeitsnetz.de Beachten sie die Antragstermine! Vereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden brauchen eine gültige Jugendordnung.

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Presentation Transcript


  1. Zuschüsse Das wichtigste vorweg: Antragsvordrucke gibt es: a) bei der WSJ oder b) unter www.wsj.de oder c) unter www.jugendarbeitsnetz.de Beachten sie die Antragstermine! Vereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden brauchen eine gültige Jugendordnung. Nicht gefördert werden... Reisen von Einzelpersonen touristische Rundreisen Trainings- und Wettkampfreisen Studien- oder Bildungsreisen Begegnungen ohne Partnerverein

  2. Zuschüsse Sportvereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden erhalten Zuschüsse... • ...aus der Sportförderung • ...aus der Jugendförderung

  3. Zuschüsse Wichtig! Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan das Bundes sowie dem Landesjugendplan werden über die WSJ beantragt. Für den Kreis- bzw. Gemeindejugendplan sind die jeweiligen Institutionen vor Ort (Kreisjugendring, Gemeindeverwaltung) zuständig.

  4. Zuschüsse Fördervoraussetzungen: Gefördert werden nur Antragsteller, die gemäß § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und §§ 4 und 12 des Jugendbildungs-gesetzes (JBG) als Träger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind. Durch Mitgliedschaft im WLSB e.V. ist die Vereinsjugend automatisch auch Mitglied in der WSJ und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Den selben Status haben auch Sportkreis- und Fachverbandsjugenden.

  5. Zuschüsse Achtung! Nicht der Verein (Sportkreis, Fachverband), sondern die Vereinsjugend kann als Antragsteller auftreten. Entscheidend für die öffentliche Anerkennung ist eine gültige Jugendordnung und deren Verankerung in der Vereinssatzung. Zuschüsse können nur auf genau ein Konto überwiesen werden. Abteilungsjugendkonten und Freizeitkonten werden nicht berücksichtigt.

  6. Zuschüsse Was wird gefördert? • In der Regel werden jugendpflegerische Maßnahmen oder Maßnahmen zur politischen Bildung gefördert. • Für sportartspezifische Maßnahmen (Trainingslager, Wettkämpfe etc.) gibt es keine Jugendfördermittel.

  7. Zuschüsse Wie wird gefördert? Für jede Maßnahme gibt es entsprechende Antragsformulare (diese finden sie unter www.wsj.de oder bekommen sie bei der WSJ-Geschäftsstelle). Achtung: Mitgliedsnummer nicht vergessen! Jeder Verein hat eine vier- oder fünfstellige WLSB-Mitgliedsnummer. Nur Anträge, auf denen diese Nummer angegeben ist, können bearbeitet werden.

  8. Der Landesjugendplan Der Landesjugendplan: Alle finanziellen Hilfen, die das Land Baden-Württemberg für die Jugendarbeit zur Verfügung stellt, sind im Landesjugendplan zusammengefasst. Die Bestimmungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erlassen. Beispiel: Geregelt wird, welche Anträge in welcher Form bei wem gestellt werden müssen.

  9. Der Landesjugendplan Für den Jugendsport im Württemberg gilt: Alle Anträge müssen an die WSJ gerichtet werden Überprüfung auf sachliche Richtigkeit Weiterleitung ans Regierungspräsidium (RP), Entscheidung über Bewilligung und Höhe der Förderung Die WSJ erhält den entsprechenden Gesamtbetrag Auszahlung an Vereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden

  10. Der Landesjugendplan Achtung! Bei allen Fragen rund um den Landesjugendplan ist die WSJ Ansprechpartner für Vereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden

  11. Landesjugendplan-Zuschuss-Titel Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (Skifreizeiten, Heimfreizeiten, Gruppenfahrten) Jugenderholungseinrichtungen Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter(Tages-/Mehrtageslehrgänge) Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Abendlehrgänge) Seminare der außerschulischen Jugendbildung

  12. Landesjugendplan-Zuschuss-Titel Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend Studienfahrten zur politischen Bildung Gedenkstättenfahrten Gesellschaftliche Eingliederung junger Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie junger Flüchtlinge (Freizeiten oder Seminare)

  13. Der Landesjugendplan Zuschüsse für Betreuer und Leiter von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten: • Zuschüsse für pädagogische Betreuer von... • a) Freizeiten und • b) Jugendgruppenfahrten • gibt es, wenn die Betreuer mindestens 16 Jahre (Gruppenleiter mindestens 18) alt sind.

  14. Der Landesjugendplan Zuschüsse für Betreuer von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten: • Zelt- und Wanderlager • Kanu- und Radtouren • Kletter- und Skiausfahrten • usw. Freizeiten: • Mögliche Übernachtungsstätten: • Hütten • Jugendherbergen • Hotels • usw.

  15. Der Landesjugendplan Zuschüsse für Betreuer von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten: Jugendgruppenfahrten: Jugendgruppenfahrten sind Maßnahmen wo die Gruppen zu Fuß, mit dem Boot oder mit dem Fahrrad ohne zentralen Aufenthaltsort unterwegs sind.

  16. Der Landesjugendplan Zuschüsse für Betreuer und Leiter vonFreizeiten und Jugendgruppenfahrten: Dauer: Freizeiten und Jugendgruppenfahrten: Mindestens fünf und höchstens 21 Tage (Skifreizeiten 14 Tage) Zuschusshöhe: Bei Heimfreizeiten und Zeltlagern wird pro elf Teilnehmer ein Betreuer mit € 9,70 bezuschusst Bei Skifreizeiten und Jugendgruppenfahrten gibt‘s bereits ab sechs Teilnehmern einen Betreuerzuschuss (bei zwölf gibt‘s zwei usw.) Wichtig: Bei Skifreizeiten müssen die Betreuer eine Lizenz vorweisen (Übungsleiter Grundstufe, Skilehrer Grundstufe oder eine vergleichbare Qualifikation) Achtung: Betreuer mit bezahltem Sonderurlaub erhalten keinen Zuschuss!

  17. Der Landesjugendplan Zuschüsse aus für Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten: Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien können bei Freizeiten und Jugendgruppenfahrten einen Zuschuss von bis zu € 5,10 pro Tag bekommen. Zuschüsse aus dem Landesjugendplan für Jugenderholungseinrichtungen: Großzelte, normale Zelte, Zeltreparaturen sowie Zeltzubehör (Kochgeschirr, Tische, Bänke, Liegen etc.) werden mit bis zu 50 % des anerkannten Gesamtaufwandes bezuschusst.

  18. Der Landesjugendplan Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen: • Bildungsmaßnahmen, die bezuschusst werden: • Jugendgruppenleiter-Lehrgänge • Seminare • Praktische Maßnahmen Jugendgruppenleiter-Lehrgänge, Seminare und Praktische Maßnahmen dienen der außerschulischen Bildung bzw. der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern und anderen Vereinsmitgliedern.

  19. LJP/Jugendgruppenleiter-Lehrgänge a) Jugendgruppenleiter-Lehrgänge: Jugendgruppenleiter-Lehrgänge müssen staatspolitische oder jugendpflegerische Themen (z.B. Jugendfreizeiten, internationale Begegnungen, Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen etc.) beinhalten, sie dürfen also nicht nur sportfachlich sein. Mindestalter: Teilnehmer: mindestens 15 Jahre (in Ausnahmefällen 14 Jahre) Mindestdauer: Ein Lehrgangstag muss mindestens 5 Stunden dauern. Halbe Tage werden nur mit 2,5 Stunden berechnet, wenn ein ganzer Lehrgangstag vorangestellt ist oder folgt. Ausnahme: 3 halbe Lehrgangstage sind innerhalb 1 Monats möglich. Zuschuss: € 9,70 pro Tag und Teilnehmer. Antragsteller muss für mindestens 25 % der gesamten Kosten selbst aufkommen.

  20. LJP/Seminare b) Seminare: Seminare sind zuschussfähig, wenn Jugendliche im Alter von 14 bis 26 Jahren daran teilnehmen. Seminare müssen sich mit sozialen, sportlichen, musisch-kulturellen, politischen, technologischen oder ökologischen Themen befassen. Zuschuss: Pro Tag und Teilnehmer: € 9,70. Der Antragsteller muss für 25 % der Seminarkosten selbst aufkommen.

  21. LJP/Praktische Maßnahmen c) Praktische Maßnahmen: Praktische Maßnahmen sind besonders Gruppenaktivitäten, die sich von der laufenden, normalen Gruppenarbeit unterscheiden müssen. Sie sind gekennzeichnet durch eine Vorbereitungs-, eine Umsetzungs- und eine Auswertungsphase. Alter: 12 bis 26 Jahre. Zuschuss: Bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten.

  22. LJP/Praktische Maßnahmen c) Praktische Maßnahmen: Beispiel: Sie veranstalten einen Gemeinschaftstag mit Kindern aus dem Sportverein und behinderten Kindern. Anerkannte Kosten sein Leihgebühren, Mieten, Betriebskosten, Organisationskosten, Werbematerial, Versicherungen und Verpflegung. Weitere Beispiele für Praktische Maßnahmen: Waldputzete, Mädchensporttag, Sporttag zur Integration ausländischer Jugendlicher, Tag der Umwelt usw.

  23. LJP/Bildungsmaßnahmen Mögliche Inhalte und Themen (Lehrgänge, Seminare, Praktische Maßnahmen): • Praktische Inhalte: • Musik - Singen, chorisches Singen, musizieren am Tisch, im Kreis • Schauspiel – Stehgreifspiele, Pantomime, Sketche, Scharaden, Laienspiel • Basteln und Werken mit verschiedenen Materialien und Werkstoffen • Herstellen von Plakaten, Dekoration, Flugblätter (Drucktechnik) • Heimabendgestaltung • Freizeiten und Wanderungen • Diskussionen • Sitzungs- und Versammlungstechnik • Fotografieren und Filmen, Vertonen, Bildbearbeitung, Filmentwicklung etc. • usw.

  24. LJP/Bildungsmaßnahmen Mögliche Inhalte und Themen (Lehrgänge, Seminare, Praktische Maßnahmen): • Theoretische Inhalte: • Vorbereitung für Fahrt und Lager, Freizeiten, Wanderungen • Diskussion (freies Reden, Diskussionsleitung) und Sitzungstechnik • Einsatz von Musik, Bildenden Künsten u.a. als Mittel pädagogisch wertvoller Jugendarbeit • Gesellschaftliche Funktion des Sports • Gruppendynamik • Rechtsfragen (Vereins- u. Verbandsrecht, Satzungen, Jugendordnungen usw.) • Einführung in allgemeine Rechtsbegriffe (Aufsichtspflicht, Jugend-, Vereins-, Verbands- und Haftungsrecht usw.) • Aufbau und Organisation der Sportselbstverwaltung • Der Sportverein in der modernen Gesellschaft • Finanzierungsquellen (z.B. Zuschüsse) für die Jugendarbeit • Öffentlichkeitsarbeit

  25. LJP/Bildungsmaßnahmen Mögliche Inhalte und Themen (Lehrgänge, Seminare, Praktische Maßnahmen): • Theoretische Inhalte: • Motivation und Lernziele im Sport • Lernen und Erziehen in der Sportgruppe • Entwicklung und Belastbarkeit des Jugendlichen • Grundfragen der Jugend- und Sportpolitik • Modell der Gruppenpädagogik • Der Jugendleiter als Erzieher • Einführung in Planungs- und Führungstechniken • Betreuung von Randgruppen inner- und außerhalb des Vereins • Zusammenarbeit mit anderen (Jugend-) Organisationen • Sozialisierung durch Sport • usw.

  26. LJP/Bildungsmaßnahmen Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend Gefördert werden praktische Maßnahmen und Seminare, wenn sie die Ursachen für die Entstehung von Sucht und die verschiedenen Suchtformen (Alkohol-, Mager-, Medikamenten-, Rauschgift- und Spielsucht) behandeln. Teilnehmer sollen nicht nur aus dem eigenen Verein sondern auch aus der ganzen Gemeinde und aus dem Umland kommen. Zuschuss: € 8,70 pro Tag und Teilnehmer (bei Seminaren) bzw. mit bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten (bei Maßnahmen) werden gefördert.

  27. LJP/Bildungsmaßnahmen Gedenkstättenfahrten Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts Zuschuss: Bis zu 50% der Fahrtkosten Die Fahrten können nach Natzweiler/Stuthof, Dachau, Flossenbürg, Oberer Kuhberg/Ulm, Brettheim und Mannheim-Sandhofen führen. Fragen Sie bei anderen Zielen bitte die WSJ.

  28. Internationale Jugendbegegnungen Internationale Jugendbegegnungen • Internationale Jugendbegegnungen sind Treffen zwischen Jugendlichen eines deutschen und eines ausländischen Vereins. • Die Förderung erfolgt über die WSJ aus Mitteln... • des Kinder- und Jugendplans des Bundes oder • des Deutsch-Französischen Jugendwerks oder • des Deutsch-Polnischen Jugendwerks.

  29. Internationale Jugendbegegnungen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Ziel: der Dialog mit den ausländischen Mitbürgern und mit den Nachbarn in Europa soll durch z.B. internationale Jugendbegegnungen gefördert werden. Der KJP sieht vor, dass immer zwei Treffen, eines im Heimatort und eines beim ausländischen Partnerverein, stattfindet. Pro Antragsteller und pro Jahr kann maximal eine Inlands- und eine Auslandsmaßnahme gefördert werden. Alter der Teilnehmer: Bei Reiseantritt 12 bis 26 Jahre Zuschuss: Für je 10 Jugendliche kann ein Betreuer gefördert werden.

  30. Internationale Jugendbegegnungen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Aufenthaltsdauer am Zielort: Mindestens 5 (ohne An- und Abreisetag!) und höchstens 30 Tage. Teilnehmerzahl: Mindestens 10 Personen (9 Jugendliche und 1 Betreuer), höchstens 50 bei Auslandsmaßnahmen. Bei Auslandsmaßnahmen mit genehmigten Flügen werden maximal 18 Personen gefördert. Bei Inlandsmaßnahmen werden höchstens 55 Personen (50 Ausländer plus 5 deutsche Betreuer) gefördert.

  31. Internationale Jugendbegegnungen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Wie finde ich einen Partnerverein? Fast jede Stadt hat eine Partnergemeinde bzw. –stadt. Über das Rathaus oder ausländische Mitbürger ist es leicht, mit einem Verein in Kontakt zu kommen. Wenn dies passiert ist, können Termin, Inhalt und Programm der Begegnung (nach Tagen gegliedert) abgestimmt werden. Günstig ist es, wenn für die Unterbringung der Gruppe Gasteltern gefunden werden.

  32. Internationale Jugendbegegnungen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Antragstermin Antrag, Programm und Einladung des Partnervereins (Auslandsmaßnahmen) bzw. Bestätigung/Zusage des Partnervereins (Inlandsmaßnahmen) müssen bis zum 15. Januar bei der Deutschen Sportjugend, Bettina Kuchler, vorliegen.

  33. Internationale Jugendbegegnungen Kinder und Jugendplan des Bundes: Begegnungen in Deutschland (in) (sogenannte In-Maßnahme) Begegnungen im Ausland (out) (sogenannte Out-Maßnahme) Egal ob Sie nach Japan, Israel oder nach Italien reisen möchten, für welche Länder zum jetzigen Zeitpunkt Fördermöglichkeiten bestehen, können Sie bei der Deutschen Sportjugend (www.dsj.de) nachlesen.

  34. Internationale Jugendbegegnungen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Deutsch-Israelische Jugendbegegnungen Sind förderfähig. Allerdings gibt es Sonderbestimmungen und Extra-Fördersätze Der israelische Partner muss die Begegnung bei einem israelischen Verband anmelden. Die Deutsche Sportjugend und der israelische Verband entscheiden, welche Vorhaben in die Förderung einbezogen werden können. Nur vollständige und fristgerecht vorgelegte Anträge können berücksichtigt werden. Formulare und weitere Infos LJP gibt‘s im Internet unter www.wsj.de oder bei Gerlinde Stengle, Tel. 0711/28077-143 oder E-Mail gerlinde.stengle@wsj.de.Für Internationale Jugendbegegnungen unter www.dsj.de

  35. Internationale Jugendbegegnungen Deutsch-Französisches Jugendwerk Nur die Zuschüsse der reisenden Gruppe werden über das Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) gewährt. Bezuschusst werden Bus- und Bahnfahrten Alter: 10 bis 26 Jahre Betreuer: Auf 10 Jugendliche ein Betreuer über 26 Jahre Dauer: Mindestens 5 (4 volle zuzüglich An- und Abreisetag) und höchstens 21 Tage Antragsschluss: 15. Dezember des Vorjahres, bei Maßnahmen im zweiten Halbjahr der 15. Mai.

  36. Internationale Jugendbegegnungen Deutsch-Polnisches Jugendwerk Gefördert werden Maßnahmen in Polen und Deutschland

  37. Zuschüsse Sonderurlaub Sonderurlaub können diejenigen beantragen, deren Arbeitsplatz sich in Baden Württemberg befindet, der Antrag läuft über die WSJ. Jugendförderung der Kreise, Gemeinden und Städte Im Gegensatz zu Kreisen ist es bei Gemeinden nicht selbstverständlich, dass es dort schriftlich fixierte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gibt.

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