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Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems

Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems. dr. Géza Patay. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems. Rechtsgrundlagen. Gesetz XL. (über öffentliche Beschaffungen) aus dem Jahr 1995: § 98 + drei Vollstreckungsregeln

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Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems

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Presentation Transcript


  1. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems dr. Géza Patay

  2. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Rechtsgrundlagen Gesetz XL. (über öffentliche Beschaffungen) aus dem Jahr 1995: § 98 + drei Vollstreckungsregeln Gesetz CXXIX. (über öffentliche Beschaffungen) aus dem Jahr 2003: § 422 + 23 Vollstreckungsregeln Gesetzesänderungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes CXXIX.: 2004: 4 Änderungen 2005: 8 2006: 5 2007: 6 2008: 2 insges.: 25 d.h. jährlich 5 Änderungen, bzw. alle 2,4 Monate eine

  3. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Regulierung im Ausland 18 12 82 42 127 0 49 203 161 157 351 422 307 177 Slowenien 116 80 152 160 Malta 104 Zypern 70

  4. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Ländervergleich

  5. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Aktulle Gesetzesänderung Die tatsächliche Zahl der Änderungen: 636 Außerordentlich viele (gleichzeitig auch Auslöser für die Kritik an der vorhergen Änderung) Eine so hohe Anzahl an Änderungen ist eine ernste Herausforderung für alle Marktteilnehmer und Institutionen, die öffentliche Mittel verwalten

  6. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Ablauf der Vorbereitung für die Gesetzesänderung Durch die Regierung eingereichte Gesetzesänderung: 95 §Durch Abgeordnete eingereichte Vorschläge: 163 Ähnliche Änderungsanträge: 48 insgesamt: 211 Nie zuvor gab es so viele Änderungsanträge zum Vergabegesetz!

  7. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Resultate • Die Auftraggeber und Angebotsbieter können in dieser Phase keine Kontrolle mehr ausüben • Der Änderungsvorgang und die Abstimmung sind nicht mehr kontrollierbar • Die direkten und indirekten Auswirkungen der Änderungsanträge sind nicht vorhersehbar • Abstimmung aus parteipolitischem Interesse und nicht als abwägender, technokratischer Vorgang

  8. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Ergebnis • Neben den positiven Auswirkungen sind auch die Nachteile spürbar • Die Anwendbarkeit vieler neuer Regelungen ist fraglich, bzw. hätte negative Auswirkungen Beispiele: 1. 92/A § (2): die Ausschreibung ist ungültig, wenn mehrere Gebote vorliegen, von denen jedoch nur eins gültig ist. Bedenken: a) sanktioniert die fehlerfreien Angebote b) derjenige, der weiß, dass er verliert, kann somit verhindern, dass ein anderer die Ausschreibung gewinnt (z. B. bewusstes Versäumen des Mängelersatzes)

  9. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Ergebnis – Beispiele (Fortsetzung) 2. 70.§(4) …in ein und demselben Ausschreibungsverfahren kann die Institution oder Person nicht als Subunternehmer und als Zweckgesellschaft teilnehmen, wenn deren Gebote 10% der Ausschreibungssumme überschreiten Bedenken:in einigen Fällen • Der Subunternehmer entscheidet über den Ausgang der Ausschreibung • Tendenz zum Monopol, preistreibende Wirkung

  10. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Ergebnis • Die Ungewissheiten erschweren und verlangsamen den Wettbewerb, somit ist das System für einige Zeit unberechenbar • Neue Möglichkeiten für Missbrauch entstehen • Es sind weitere Gesetzesänderungen notwendig um das Vergabegesetz zu erhalten, welches erneut Unberechenbarkeit als Folge hat

  11. Momentaufnahme des ungarischen öffentlichen Beschaffungssystems Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! dr. Géza Patay www.patay.hutel.: +36 1 200 5977

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