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Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation

Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006. NSchG. § 54 Recht auf Bildung (1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle

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Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation

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  1. Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  2. NSchG § 54 Recht auf Bildung (1) Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  3. Grundsatzerlasse Die Dokumentation bildet die wichtigste Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen. Sie enthält Aussagen • zur Lernausgangslage, • zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, • zur Maßnahme, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und • zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler. Die individuelle Lernausgangslage wird von den Lehrkräften in einer Prozessbeobachtung zu Beginn der Schulzeit erhoben. Die Aussagen zur Lernausgangslage, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  4. Dokumentation prozessual erfasst die individuellen Entwicklungspotentiale und die Lernentwicklung Ziel: durch entsprechende Unterrichtsplanung Lernangebote und Lernstände miteinander abstimmen überfachliche Qualifikationen sollen einbezogen werden Benotung kriterien- und normbezogen Leistungen werden bezogen auf Bildungsstandards bzw. Kompetenzen in den Curricula gemessen Bewertung wird im Zeugnis festgehalten Leistungsbewertung lässt Aussagen über Leistungen zu bestimmten Zeitpunkten zu. Lernentwicklung und Leistungsüberprüfung Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  5. Regelungen zum Datenschutz • Datenweitergabe vom Kindergarten an die Grundschule (vgl. Rd.Erl. d. MK v. 02.05.2006; SVBl. 6/2006 S. 218) Für den Austausch von Informationen über einzelne Kinder ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. • Weitergabe von Schülerdaten an die weiterführende Schule(vgl. § 31 NSchG) Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung enthält ausschließlich Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie zur Erziehung und Förderung der Schülerinnen und Schüler erfasst werden. • Aufbewahrung von Schriftgut in Schulen (§ 17 Abs. 2 NDSG und Rd.Erl. D. MK vom10.11.2005; SVBl. 1/2006 S. 7) Am Ende der Schulzeit verbleibt die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule und wird ein Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die Schule oder - bei organisatorisch zusammengefassten Schulen - die jeweilige Schulform verlassen haben, aufbewahrt. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  6. Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage und wird kontinuierlich fortgeschrieben. Umsetzung Erhebung der Lernausgangslage zu Beginn der Schulzeit kontinuierliche Fortschreibung bis zum 9. bzw. 10. Schuljahrgang wichtig: in den ersten drei Jahren Erhebung der Lernausgangslage auch zu Beginn des fünften Schuljahrgangs Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  7. Lernausgangslage Grundschule • vorhandene Lerndokumentationen des abgebenden Kindergartens • Beobachtungen der Grundschule ergänzt durch • Gespräche mit den Erzieherinnen und Erziehern, • Gespräche den Eltern und dem Kind (Lernerfahrungen und Selbsteinschätzung) • Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung • Ergebnisse der schulärztliche Untersuchung • ggf. Informationen über vorschulische Therapien und Förderprogramme (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik) Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  8. Einige Kernbereiche müssen erfasst werden.Die Aufnahme weiterer Bereiche ist freigestellt. Inhalte Kernbereiche: • Arbeits- und Sozialverhalten • Lese- und Schreibkompetenz • mathematische Kompetenz • fremdsprachliche Kompetenz Die Aufnahme weiterer Bereiche wie z.B. Motorik und Wahrnehmung ist freigestellt. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  9. Es gibt keine Verpflichtung, eine bestimmte Form für die Dokumentation zu verwenden. Form • einheitlich innerhalb der Schule • aussagekräftig und nachvollziehbar • in angemessenem Zeitaufwand gut handhabbar • tabellarische Übersichten, Fließtexte, Kurznotationen; weitere Formen möglich Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  10. Der Austausch unter den Lehrkräften kann sich im Primarbereich und im Sekundarbereich I unterschiedlich gestalten. Austausch Die Erörterung der individuellen Lernentwicklung erfolgt • in der Klassenkonferenz, • in pädagogischen Dienstbesprechungen oder • Teambesprechungen Eine wechselseitige Information der Grundschulen und weiterführenden Schulen über die verwendeten Dokumentationsformen ist unerlässlich. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  11. Erfahrungen der Pilotschulen Austausch im Primarbereich • häufig im Rahmen von pädagogischen Dienstbesprechungen, manchmal Teambildung • i. d. R. Teilnahme aller Lehrkräfte eines Schuljahrgangs • oft vierteljährlicher mündlicher Informationsaustausch, vielfach auch monatlicher Austausch im Sekundarbereich I • in päd. Dienstbesprechungen oder/und Klassenkonferenzen • häufig Bildung von Klassenteams • Informationsaustausch mündlich oder schriftlich, meist zweimal pro Schuljahr Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  12. Alle Lehrkräfte tragen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bei. Beteiligung Mehr Informationen und Perspektiven führen zu • einer präziseren Erfassung der Lernausgangslage bzw. des aktuellen Standes der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers • und einer genaueren Einschätzung, welche Lernangebote erforderlich sind. • Die Mitwirkung anderer Fachkräfte wird angestrebt (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulpsychologinnen und -psychologen, Träger außerschulischer Maßnahmen) Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  13. In der Dokumentation werden, soweit erforderlich, Verabredungen zu Zielen und zur Umsetzung der Ziele festgehalten. Lernangebote erfolgen mit Blick auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers Kriterien • Welche Lernbereiche sollen entwickelt werden? Welche Bereiche haben Priorität? • fachbezogen oder fächerübergreifend? • für kurze oder längere Zeiträume? • Überprüfung, ob das Lernangebot erfolgreich war; ggf. Klärung, warum gewünschte Wirkung nicht erzielt wurde. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  14. Es finden regelmäßig Gespräche mit den Eltern statt. Elterngespräche Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte: gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung • Lehrkräfte unterrichten die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule • Erfahrungsaustausch und gegenseitige Beratung Erfahrungen der Pilotschulen: • Dokumentation - wesentliche Unterstützung bei Elterngesprächen • günstig: ein Elternsprechtag pro Schulhalbjahr • bei Bedarf zusätzliche Gespräche Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  15. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, selbst Verantwortung für ihre Lernentwicklung zu übernehmen. Verantwortung für eigenes Lernen • zunehmend Fähigkeit zur systematischen Selbsteinschätzung ausbilden • konsequente Nutzung der Selbsteinschätzung Erfahrungen der Pilotschulen: • positive Wirkung: Vergleich von Selbsteinschätzung und Einschätzung durch Lehrkräfte • günstig: Einsatz von Portfolios Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  16. Ausblick • zahlreiche Fortbildungsangebote im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung in den Schuljahren 2006/07 und 2007/2008 • nach ca. zwei Jahren Gelegenheit zur Rückmeldung der Schulen zu ihren Erfahrungen mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung • regelmäßige externe Evaluation durch die Schulinspektion ab 2007 Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

  17. Materialien im Internet unter • www.mk.niedersachsen.de Themen/ Unsere Schulen/ Individuelle Lernentwicklung • http://ile.nibis.de Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 26 Stand: August 2006

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