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Präsentation Berlin 23.5.2007

Präsentation Berlin 23.5.2007. Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente zwischen Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg vom 3.5.2007.

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Presentation Transcript


  1. Präsentation Berlin 23.5.2007 Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente zwischen Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg vom 3.5.2007

  2. TV zur Altersteilzeit (gekoppelt an die Laufzeit der BA-Förderung (§ 16 ATZG)); inhaltlich gekoppelt an den Rentenzugang nach ATZ (Bemessung Abfindungsregelung): 10 Jahre Laufzeit (BaWü) (Jg. 54). TV zur Beschäftigungsbrücke (weitgehend obsolet durch Streichung des Rentenzugangs nach ATZ) TV Bruttoaufstockungsmodell (nur freiwillige BV) TV Entgeltumwandlung (gefährdet für niedrige und mittlere Einkommen durch Auslauf der Nichtveranlagung zur SV 2008) Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (Durchführungsweg Entgeltumwandlung ) Tarifliche Regelung zu Langzeitkonten (BaWü 2005) (Umwandlung von Restguthaben in bAV ) MTV Bestimmungen zu Langzeitkonten Welche tariflichen Regelungen gibt es heute bei M+E ? Vortrag Berlin 23.5. 2007

  3. Die Ziele der Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und das Ziel, jungen Menschen Chancen zum Berufseintritt und zur beruflichen Entwicklung zu geben, müssen gleichzeitig verfolgt werden. Die flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Austritt aus dem Erwerbsleben ist Gestaltungsaufgabe des Einzelnen, der Betriebe, der Tarifparteien und der Politik. Die Tarifparteien sind sich einig, dass auch in Zukunft der Bedarf nach flexiblen Übergängen vom Erwerbsleben in die Rente besteht. Dieser Bedarf kann sowohl seitens der Betriebe, als auch der Beschäftigten unterschiedlich stark ausfallen. Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente Vortrag Berlin 23.5. 2007

  4. Um den Tarif- und Betriebsparteien die Möglichkeit zu geben, rechzeitig entsprechende Regelungen nach Auslaufen der bisherigen ATZ - Regelung zu finden, ist es kurzfristig erforderlich, dass der Gesetzgeber hierfür einen rechtlichen Rahmen schafft. Die Tarifvertragsparteien verweisen z.B. auf die Stellungnahme ihrer Organisationen und Vertreter in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19.2.2007. Über Art und Ausmaß der gesetzgeberischen Regelungen sollte möglichst bald Klarheit bestehen, damit die Tarifvertragsparteien gemeinsam prüfen können, ob und ggf. welche darauf aufbauenden tariflichen Regelungen ergänzend sinnvoll sind. Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente Vortrag Berlin 23.5. 2007

  5. Auf Basis der zwischen Gesamtmetall und IG Metall erarbeiteten Konzepte und der dann bestehenden Gesetzeslage sollen dann 2008 Verhandlungen aufgenommen werden, mit dem Ziel, möglichst bis Juni 2008 gemeinsam zu einer Entscheidung zu kommen. Die Tarifparteien Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg bekräftigen ihre Verhandlungsverpflichtung, mit dem Ziel flexible Übergangsregelungen und eine bessere Altersabsicherung bis Juni 2008 zu einem Ergebnis zu bringen. (bestehende regionale Verpflichtung) Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der demographische Wandel ein darüber hinausgehendes umfassendes Konzept demographiefester Personalpolitik verlangt. Sie empfehlen daher ihren jeweiligen Spitzenorganisationen, unabhängig von der vorstehenden Verabredung hierzu alsbald Gespräche aufnehmen. Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Tarifregelung zum flexiblen Übergang in die Rente Vortrag Berlin 23.5. 2007

  6. Die Entscheidung ob die Tarifparteien zu einer Entscheidung für eine Tarifvereinbarung kommen, basiert auf der bis 2008 vorliegenden Gesetzeslage (spätestens Juni 2008). Um konzeptionell zu arbeiten und am Verhandlungstisch realisierbare Tarifregelungen zu finden, bedarf es aber eines deutlich früheren Vorlaufs. Die Eile für möglichst schnelle Regelungen in der Fläche ist auch dadurch geboten, weil sonst ggf. betriebliche Lösungen in Großbetrieben entstehen, die eine auch für Klein- und Mittelbetriebe wirksame Flächenregelung verhindern. Konsequenzen in Richtung Gesetzgeber: Vortrag Berlin 23.5. 2007

  7. Ermöglichung der Option des früheren Ausscheidens undder Sicherung einer ausreichenden Altersversorgung. Individueller Anspruch auf flexiblen Übergang. Differenzierung der Ansprüche nach der Belastung durch Arbeitsbedingungen. Hierfür Inanspruchnahme des Arbeitgebers. Aber: Kosteneffekte für belastende einfache Tätigkeiten mit hohem Verlagerungs- oder Rationalisierungsrisiko berücksichtigen ! Flexible Übergangsmodelle die auch in Klein- und Mittelbetrieben realisierbar sind (geringer Personal- und Organisationsaufwand, möglichst geringe Rückstellungsverpflichtungen). Förderung der Integration arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen (Jugendlicher, Älterer) im Ersatz für Freistellung bzw. Teilzeit. Eckpunkte zukünftiger flexibler Übergangsmodelle ausSicht der IG Metall Baden-Württemberg Vortrag Berlin 23.5. 2007

  8. Beibehaltung der Steuer- und Beitragsfreiheit im Rahmen einer Neuregelung. Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Teilrente und Vorverlegung des frühesten Bezugszeitpunktes auf 60. Integration der Förderung arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen in ein gefördertes Gesamtkonzept flexibler Übergänge. Förderung des Hinein- und Ausgleitens, da politisch gewollt, faktisch aber mit Mehrkosten verbunden. Beibehaltung der SV-Freiheit der Bruttoentgeltumwandlung und Verhinderung der Schlechterstellung der 2. Säule gegenüber der 3. Säule. Eckpunkte für politische Rahmenbedingungen aus Sicht der IG Metall Baden-Württemberg: Vortrag Berlin 23.5. 2007

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