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Regio Consult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7

Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in Steinhagen Vortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen. Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn. Regio Consult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421/686900 Fax 06421/686910

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Presentation Transcript


  1. Handlungsbedarf vor Ort – Luftreinhaltung in SteinhagenVortrag 17.06.2012, Alte Feuerwehr in Steinhagen Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421/686900 Fax 06421/686910 www.RegioConsult-Marburg.com

  2. Kurzvorstellung RegioConsult • Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung • Tätigkeitsschwerpunkt: Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten (Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn) in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in Bebauungsplanverfahren • Firmengründung 1995: Standorte in Marburg und Friedrichshafen • Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Erhebung und Prognose des Verkehrs) mit und ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des AA 1.2: AK 1.2.5, 1.26, 1.8.4) • Ausbildung zum Mediator 10/2010-10/2011 bei Mediatio, Heidelberg

  3. Gliederung 1. Grundlagen 1.1 Lärm & Lärmschutz 1.2 Luftschadstoffe (NO2/NOx & Feinstaub) 1.3 Maßnahmenwirkung 2. Luftreinhalteplanung 3. Luftreinhaltung in Steinhagen

  4. 1. Grundlagen Begriffsdefinitionen: • Schadstoff = jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann (nach 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, BImschV); • Emissionen = Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande- und Startzyklus (nach 39. BImschV); • Immissionen = Durch Emission in bestimmte Umweltmedien eindringender bzw. dort in bestimmten Konzentrationen vorhandener Schadstoff (oder -energie).

  5. 1.1 Lärm und Lärmschutz Definition Lärm: „Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm), definiert Lärm: ‚Lärm ist Schall (Geräusch), der Nachbarn oder Dritte stören (gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen) kann oder stören würde.“ (http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html). „Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche im Sinne der TA Lärm sind: Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ (TA-Lärm).

  6. 1.1 Lärm und Lärmschutz Tab. 1: Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Nachbarrecht_Teil_2/TALaerm.html

  7. 1.1 Lärm und Lärmschutz

  8. 1.1 Lärm und Lärmschutz

  9. 1.1 Lärm und Lärmschutz • Lärmsummenpegel: • bis heute gibt es kein vollständig abgesichertes mathematisches Verfahren zur Addition von Gewerbe- und Straßen- bzw. Schienenverkehrslärm • obwohl Gesamtlärmbetrachtung der Zielsetzung des BImSchG (§§ 1, 3, 22) entspricht • erstes pragmatisches Verfahren zur Gesamtlärmbetrachtung wurde von TEGEDER im Jahr 2000 entwickelt: • Ermittlung Gesamt-Immissionsgrenzwerten mit Werten von 60-65 dB(A) für den Nachtbereich und von 70-75 dB(A) für den Tagbereich • geräuschart-spezifischen Belästigungsfaktoren werden durch ein Bonus-Malus-System berücksichtigt  Gesamtpegel ergibt sich durch energetische Addition, der mit dem Bonus-Malus-System korrigierten Pegel. Der Malus für Gewerbe- und Industrielärm würde nach diesem Ansatz mit + 4 dB(A) angesetzt, während die Schiene den Abzug von – 5dB(A) erhält. Die Straße wird mit 0 dB(A) quasi neutral gehalten.

  10. 1.1 Lärm und Lärmschutz Maßnahmen zur Lärmminderung • Instandhaltung/-setzung der Fahrbahnoberfläche, • Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, • Reduzierung des Schwerlastverkehrs, ggf. auch zeitlich beschränkt, • Verstetigung des Verkehrs durch signalgestützte Verkehrssteuerungsmaßnahmen (z. B. "Grüne Welle"), • Verkehrslenkung zur Minderung bzw. Verlagerung des Kfz-Verkehrsaufkommens in besonderen Problembereichen • Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz bzw. Stadtgebiet, • Veränderung des Modal-Splits zugunsten des Umweltverbundes, • Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Immissionsort, • Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, • Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle.

  11. 1.2 Luftschadstoffe Stickstoffdioxid NO2 „Luftschadstoffe, die die Qualität unserer Außenluft und die von Ökosystemen maßgeblich beeinflussen.“ (HLUG o.J.) Stickstoffoxide NOx „Stickstoffoxide sind die Summe der Volumenmischungsverhältnisse von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ausgedrückt in der Einheit der Massenkonzentration von Stickstoffdioxid in Mikrogramm pro Kubikmeter“ (39. BImschV) Entstehung: • natürliche Ursachen: Bodenprozesse, Gewitter, Vulkanausbruch • Anthropogene Ursachen: Industrie, Kraft- und Heizwerke, Gebäudeheizung & v.a. Kraftfahrzeugverkehr

  12. 1.2 Luftschadstoffe Abb. 1: NO2-Anteile an der gemessenen Immission nach Quellsektoren für die Frankfurter Allee in Berlin • LKW & Busse tragen gravierend zu den N0x-Emissionen bei • 1/3 bis 50 % der lokalen verkehrsbedingten Belastung ist auf Schwerverkehr zurückzuführen Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005 bis 2010

  13. 1.2 Luftschadstoffe Feinstaub: Primäre Partikel: direkt als Partikel emittiert Sekundäre Partikel: aus gasförmigen Vorläufern in der Atmosphäre gebildete Partikel Unterscheidung nach aerodynamischem Partikeldurchmesser: ultrafein: < 0,1 µm fein: 01-2,5 µm „Akkumulationsmodus“ grob: > 2,5 µm „coarse mode“ • PM10 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm PM10 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV); • PM2,5 = Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser < 2,5 µm PM2,5 sind Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (nach 39. BImschV);

  14. 1.2 Luftschadstoffe Abb. 2: Einteilung von Staub Quelle: www.wikipedia.org

  15. 1.2 Luftschadstoffe Entstehung PM10, PM 2,5 Verbrennungsprozesse: primäre Partikel < 0,3 µm (z.B. Ruß) Mechanische Prozesse: primäre >1-2 µm (z.B. windgetragener Staub unbefestigter Straßen, Industriegebiete, Reifen-, Brems- und Fahrbahnabrieb) Gas-Partikelkonversion: sekundäre Partikel 0,1- 2,5 µm • Sekundäre Partikel bilden sich in der gesamten unteren Atmosphäre • Primäre Partikel werden v.a. durch Verbrennungs- und Antriebsprozesse emittiert - lokal eng begrenzte Quellen Verhalten: Partikel > 10 µm: sedimentieren schnell Partikel > 0,1µm: verbinden sich oder werden durch Kondensation größer (Akkumulationsmodus) Partikel 0,1-2,5 µm: (Akkumulationsmodus) bleiben lange in der Luft, werden weit transportiert

  16. 1.2 Luftschadstoffe Verkehrbedingte Feinstaubbelastung • bodennahe Emission der Partikel • Motorbedingte Emission (Auspuff) – ultrafeine bis feine Partikel • Nicht motorbedingte Partikel – v.a. PM2,5 PM10 • Abrieb Reifen, Fahrbahn, Bremsen • Wiederaufwirbelung eingetragener Straßenstaub • Randbebauung der Straße erschwert Verdünnung • Nicht motorbedingte Partikel erscheint bei schlechtem Verkehrsfluss höher • 1/5 der gesamten Partikelemission in der BRD durch Straßenverkehr • an stark befahrenen, innerstädtischen Hauptverkehrstraßen mit dichter Rand-bebauung oft mehr als die Hälfte der PM10 durch Straßenverkehr Zusammensetzung PM10 PM2,5: lokale Kfz-Verkehr, Zusatzbelastung (städtischer Verkehr, Industrie, Hausbrand, Gewerbe, Sonstiges), großräumiger Hintergrund  vom motorisierte Straßenverkehr, v.a. Fernverkehr geht eine hohe Belastung aus

  17. 1.2 Luftschadstoffe Abb. 3: Schema der Verteilung der Feinstaub (PM10)-Belastung in Berlin und Umgebung Quelle: John et al., 2004

  18. 1.2 Luftschadstoffe Maßnahmen zur Feinstaub- und NO2- Minderung • Reduzierung motorisierter Verkehr durch Verlagerung auf andere Verkehrsträger • Verkehrslenkung und -beschränkung • Geschwindigkeitsregelungen • Verstetigung des Verkehrs (fließender Verkehr) • Veränderung der Fahrzeugflotte • Feinstaubfilter LKW, Partikelfilter Diesel-PKW • Sanierung Straßenoberflächen • Ausweisung von Umweltzonen Abb. 4: Schadstoffgruppen Umweltzone Quelle: LANUV NRW Faltblatt Umweltzonen

  19. 1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 3: Wirkung von Einzelmaßnahmen

  20. 1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 4-1: Maßnahmenwirkung in dB (A) Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

  21. 1.3 Maßnahmenwirkung Tab. 4-2: Maßnahmenwirkung durch Kombination von Maßnahmen in dB (A) Quelle: FGSV, 2009, Hinweise zur EU-Umweltgesetzgebung in der Verkerhsplanungsprxis, Teil 1: LRP - E

  22. Lärmkartierung Steinhagen 2007 Umgebungslärm Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

  23. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

  24. 2. Luftreinhalteplanung Entwicklung Gesetzgebung: • RL 96/62EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität + Tochterrichtlinien  Erhaltung Luftqualität und wo notwendig Verbesserung • 2002 in dt. Recht umgesetzt  Novellierung BImschG: • 22. Verordnung BImSchG „Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“ • RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa + Tochterrichtlinie 2004/107/EG • 25.01.2010 in dt. Recht umgesetzt  Novellierung BImschG: • 39. Verordnung zum BImschG: „Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen“ • BImschG §§44-47

  25. 2. Luftreinhalteplanung Aufgaben: • Erhaltung Gebiete guter Luftqualität & dauerhafte Verbesserung Gebiete schlechter Luftqualität • Festlegung von Grenzwerten und Alarmschwellen • Bei Überschreitung Aufstellen von Luftreinhalteplänen und „Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“ Charakteristika: • Beurteilung nach einheitlichen Methoden • „schärferes“ Instrument als Umgebungslärmrichtlinie Neu mit der 39. BImSchV: • für PM2,5 Luftqualitätswert • Fristverlängerungsmöglichkeiten (PM10, Benzol, Stickstoffdioxid) • Luftreinhalteplan/Luftqualitätsplan muss wenn PM2,5-Zielwert überschritten ist aufgestellt werden

  26. 2. Luftreinhalteplanung • Luftreinhaltepläne • „Luftreinhaltepläne sindPläne, in denen Maßnahmen zur Erreichung der Immissionsgrenzwerte oder des PM2,5-Zielwerts festgelegt sind.“ (39. BImSchV) • § 47 BImschG • § 27 39. BImschV:  Aufzustellen bei Überschreitung Immissionsgrenzwert zzgl. Toleranzmarge oder Zielwert • Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen • „Pläne für kurzfristige Maßnahmen“ sind Pläne mit den Maßnahmen, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung von Alarmschwellen für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid zu verringern oder deren Dauer zu beschränken • § 47 BImschG • § 28 39. BImschV • Aufzustellen bei Gefahr der Überschreitung der Alarmschwellen • kann Teil von Luftreinhalteplan sein

  27. 2. Luftreinhalteplanung Tab. 5: Immissionsgrenzwerte nach der 39. BImSchV NO2, PM10, PM2,5 Quelle: fgsv 2011: 7, nach 39. BImschV

  28. 2. Luftreinhalteplanung Schematische Darstellung fgsv. S. 7 Abb. 5: Schematische Darstellung der Maßnahmemnbzw. Aktionen bei entsprechender Schadstoffbelastung eines Gebietes nach 39. BImschV Quelle: fgsv 2011: 7

  29. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb. 6: Aktionspläne und Luftreinhaltepläne NRW (Stand August 2011) Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/gifs/lrp_gross.htm Luftreinhalteplanung in der Bezirksregion Detmold Luftqualitätsplan: Paderborn: 2011 in Kraft getreten Halle: in Bearbeitung Bielefeld: in Bearbeitung Quelle: LANUV NRW, Stand Oktober 2011

  30. Verkehrsbelastung 2005 Abb. 7: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2005 Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

  31. Verkehrsbelastung 2010 Abb. 8: Ausschnitt Verkehrsmengekarte 2010 Quelle: http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/Manuelle_Zaehlung/index.php

  32. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb.9: Übersicht Messstationen NRW Messstellen außer Betrieb seit Jan. 2008:Hagen, Emilienplatz Seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/luft/temes/temesk1.htm

  33. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Tab. 6: Luftschadstoffe im Umfeld von Steinhagen 2008 Messstellen außer Betrieb seit Jan. 2008: Hagen, Emilienplatz seit Jan. 2009: Halle, Lange Straße Quelle: LANUV, Kennwerte 2008

  34. Lärmkartierung Steinhagen 2007 Umgebungslärm Abb. 8: Umgebungslärm Steinhagen Quelle: MUNLV NRW, Kartierung nach RL 2002/49/EG

  35. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

  36. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Lärmkartierung Steinhagen 2007 Quelle: MUNLV NRW, 2008, Ergebnisse der Lärmkartierung Steinhagen

  37. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Abb. 10: Lückenschluss A 33 A 33 Abschnitt: Bielefeld - Steinhagen/Halle - Planfestestellungsbeschluss 2007 - 1. Spatenstich: 25. September 2009 Länge: 7,9 km Kosten: 90,4 Mio. Euro Ausbauquerschnitt: vierstreifig Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 39.000 Kfz/24h • Verkehr auf der viel befahrenen B 68 bei Steinhagen soll um mehr als die Hälfte zurückgehen. Abschnitt: Halle – Borgholzhausen - Planfestestellungsbeschluss 9. Juli 2011 - Planfestestellungsverfahren läuft Länge: Länge: 12,6 km Kosten: 129,7 Mio. Euro Ausbauquerschnitt: vierstreifig Verkehrsbelastung: Prognose 2020: bis zu 41.000 Kfz/24h Quelle: Straßen.NRW Quelle: http://www.strassen.nrw.de/projekte/a33/a2-b61.html

  38. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen • Zusammenfassung Untersuchung 2009: • Ohne wesentliche Reduktion der Stickstoffdioxid-Emissionen von KFZ werden die Grenzwerte der 39. BImSchV an verkehrsnahen Standorten derzeit nicht (überall) eingehalten werden können, • an den Kreuzungspunkten mit dem Verkehrsnetz (B 61/A 33 und L 778 bzw. Bahnhofstraße/A33) und im Nahbereich der Trasse bis mindestens 200 m Entfernung ist eine Einhaltung des Grenzwertes für NO2nicht gewährleistet. • betrifft auch die Ortsdurchfahrt von Steinhagen an der Bahnhofstraße, der L 778 an der Bielefelder Straße, der L 806 an der Brockhagener Straße und Ummeln an der B 61, • im Nahbereich bis 40 m vom Straßenrand ist im Bereich des Jückemühlenwegs mit 26 Überschreitungen des NO2-Kurzzeit-Grenzwertes und 25 Überschreitungen des Feinstaub-Kurzeitwertes (PM10) zu rechnen

  39. 3. Luftreinhaltung in Steinhagen Handlungsempfehlungen: • Messstationen in Steinhagen sind wieder zu errichten • Luftreinhalteplan bzw. Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen sind zeitnah zu realisieren.

  40. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Haben Sie Fragen? Dipl.-Geogr./SRL Mediator Wulf Hahn RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR Am Weißenstein 7 35041 Marburg Tel. 06421-686900 www. RegioConsult-Marburg.com

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