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Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes

Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes. Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix Tappeser Bundesamt für Naturschutz. Die Umweltpolitik der EU. zielt auf ein hohes Schutzniveau beruht auf vier Grundsätzen.

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Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes

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  1. Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix Tappeser Bundesamtfür Naturschutz

  2. Die Umweltpolitik der EU • zielt auf ein hohes Schutzniveau • beruht auf vier Grundsätzen • Vorsorge • Vorbeugung • Vorrang der Ursprungsbekämpfung • Verursacherprinzip

  3. Die Umweltpolitik der EU Das Vorsorgeprinzip wird angewendet in den Bereichen: • Umwelt • Verbraucherschutz • Gesundheitspolitik • Lebensmittelsicherheit

  4. Das Vorsorgeprinzip und Regelungen zur Gentechnik • Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit • RL 2001/18/EG: Die Risikobewertung (UVP) erfolgt entsprechend dem Vorsorgeprinzip • Novelle GenTG: Die Vorsorgepflicht wird konkretisiert durch Einhaltung von Anbauregeln (VO Gute Fachliche Praxis)

  5. Risikobewertung Schrittweise Ermittlung des Risikos

  6. Das Vorsorgeprinzip wird angewendet, wenn a) die Datenlage für die Risikobewertung - unzureichend, - nicht eindeutig, - unsicher ist oder b) eine vorläufige Risikobewertung gezeigt hat, dass mit potenziell gefährlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

  7. Mögliche Wirkungen der Agro-Gentechnik Auskreuzung der Transgene Kaskadeneffekte in Nahrungsketten Erhöhter Durchwuchs und Verwilderung Änderung der Anbaupraxis Toxische Wirkung auf Nichtzielorganismen Änderung der Artenzusammensetzung Resistenzentwicklungen Neukombination bei Krankheitserregern

  8. Schutzgüter Natur und Umwelt • Allgemeine und Agro-Biodiversität • genetische Vielfalt (genet. Ressourcen, Sortenvielfalt) • Vielfalt der Arten und ihrer Funktionen • Vielfalt der Lebensräume und Ökosysteme • Schutz von bes. gefährdeten / bes. geschützten Arten, Lebensräumen, Ökosystemen • Schutz von Nützlingen und Bestäubern • Naturhaushalt in seinem Wirkungsgefüge • Erhaltung einer gentechnikfreien / ökologischen Landwirtschaft

  9. Handeln im Sinne der Vorsorge bedeutet • Echte Sicherheitsforschung • Allgemeine Anbauregeln • Abstandsregeln/Abstandsrichtwerte • GVO-Anbauverbot in und um Schutzgebiete • Anbauverbot für nicht koexistenzfähige GVO • Strikte Saatgutschwellenwerte

  10. Foto: Peter Pretscher Foto: Peter Pretscher Forschungsbedarf • Ökologische Sicherheitsforschung • Definition eines ökologischen Schadens und Festlegung von Abbruchkriterien • Erstellen und Überprüfung von Regeln zur Guten Fachlichen Praxis • Untersuchungen zur Koexistenz in der Landwirtschaft

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