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Nat rliche Person 1

Natrliche Person (2). Die Rechtsfhigkeit betrifft:die privatrechtliche (zB Vertrge) und (!)die ffentlichrechtliche Rechtsstellung; zB WahlR Beginn der RF: mit vollendeter Geburt Vorwirkungen: 22 ABGB/sog Nasciturus ? 97 StGB Spannungsverhltnis Ende: heute Hirntod frher Herz-Kreisla

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Nat rliche Person 1

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Presentation Transcript


    1. Barta: Zivilrecht online Natrliche Person (1) Der Mensch ist primrer Adressat des Rechts Seine Rechtsstellung (= Rechtsfhigkeit/ RF) erlangt er durch die Rechtsordnung/ RO Geschichte: Sklaven, Hrige, Halbfreie ? Freie 16 ABGB: Jeder Mensch besitzt heute volle Rechtspersnlichkeit! RF haben heute natrliche und juristische Personen 26 ABGB: grundstzliche Gleichstellung

    2. Natrliche Person (2) Die Rechtsfhigkeit betrifft: die privatrechtliche (zB Vertrge) und (!) die ffentlichrechtliche Rechtsstellung; zB WahlR Beginn der RF: mit vollendeter Geburt Vorwirkungen: 22 ABGB/sog Nasciturus ? 97 StGB Spannungsverhltnis Ende: heute Hirntod frher Herz-Kreislauftod Nachwirkungen: zB sog postmortale PersnlichkeitsRe; UrhG, PatG

    3. Barta: Zivilrecht online Der Lebensbeginn Geburt Beginn: Ein Kind ist geboren, wenn es aus dem Mutterleib ausgetreten ist, auch wenn die Nabelschnur noch nicht durchtrennt wurde 3 Lebenszeichen: Einsetzen der Lungenatmung Herzschlag Pulsieren der Nabelschnur Im Zweifel wird Lebendgeburt angenommen: 23 ABGB = Rechtsvermutung/ praesumtio iuris

    4. Barta: Zivilrecht online Was ist eine Rechtsvermutung ? Wir unterscheiden (im Hinblick auf Beweiskraft): Widerlegbare oder einfache Rechtsvermutung lat.: praesumtio iuris Gegenbeweis ist mglich! Beispiele: - 19 TEG (Todeserklrung) oder - 23 ABGB (Lebendgeburt), - Besitzprivilegien ( 323, 328 ABGB) Unwiderlegbare Rechtsvermutung lat.: praesumtio iuris ac de iure Gegenbeweis ist nicht mglich! Beispiele: 55 Abs 3 EheG: unheilbare Zerrttung der Ehe nach 6 Jahren Trennung 3 UGB: Unternehmer kraft Eintragung

    5. Barta: Zivilrecht online Das Lebensende Tod Recht und Medizin; heute ? Hirntod Tod wird durch Amtsperson/Amtsarzt - zB Gemeindearzt - festgestellt, der eine ffentliche Urkunde ausstellt: ? Totenschein Ist die bliche Feststellung des Todes nicht mglich, kommt es zur Todeserklrung ? TEG 1950 Der Leichnam wird heute berwiegend als Sache angesehen, aber keine wie alle andern; Piett, Schutz der Totenruhe: 190 StGB! PrivatRe reichen ber den Tod hinaus: Nachla/ ErbR postmortale PersnlichkeitsRe: 16 ABGB (zB Ehre) UrheberRe: 70 Jahre! + Patentschutz (PatG; max 20 Jahre)

    6. Barta: Zivilrecht online Todeserklrung: TEG 1950 Anlsse: Verschollenheit = lange, nachrichtenlose Abwesenheit; Kriegs-, See-, Luft- oder allgemeine Gefahrenverschollenheit (Hochwasser, Erdbeben, Feuer etc) Wirkung: Bestellung eines Kurators (Auerstreitverfahren); TE-Beschlu begrndet (widerlegbare) Vermutung des Todes; 19 TEG ( 10 TEG: bis zu diesem Zeitpkt Lebensvermutung): Erbfolge gilt als eingetreten hchstpersnliche (nicht postmortale) Rechte erlschen 43, 44 EheG: originelle Lsung Wahlrecht Sog Kommorientenprsumtion: Kommen Personen in gemeinsamer Gefahr (Selbstmord, Unflle, Katastrophen) um, gelten sie als gleichzeitig verstorben; 11 TEG. Personen kommen nicht fr eine gegenseitige Erbfolge in Betracht

    7. Barta: Zivilrecht online Rechtsfhigkeit

    8. Barta: Zivilrecht online Geschftsfhigkeit: Altersstufen Minderjhrige: 21 ABGB stellt sie unter den besonderen Schutz der Gesetze

    9. Geschftsfhigkeit: 21 ABGB Alte sterr Rechtstradition (18. Jh.) (1) Minderjhrige ... stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze. (2) Unter Minderjhrigen sind Personen zu verstehen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; ... Innerhalb der Gruppe der Minderjhrigen sind unter Unmndigen diejenigen zu verstehen, die das 14., und unter Kindern diejenigen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    10. Geschftsfhigkeit: 151 ABGB

    11. Geschftsfhigkeit von Kindern: 0 - 7 Jahre Kinder sind grundstzlich geschfts- unfhig; sie knnen sich weder: selbstndig berechtigen und erst recht nicht verpflichten; 21 Abs 1, 151 Abs 1, 865 Satz 1 ABGB, 2 und 102 EheG Kleine Ausnahme nach 151 Abs 3 ABGB Geschfte, die von Mj... blicherweise geschlossen werden und eine geringfgige Angelegenheit des tglichen Lebens betreffen werden mit Erfllung der das Kind treffenden Pflichten rckwirkend rechtswirksam

    12. Barta: Zivilrecht online Geschftsfhigkeit unmndiger Minderjhriger 7 bis 14-jhrige knnen sich: schon selbstndig berechtigen aber immer noch nicht allein verpflichten: Genauer 151 Abs 1 ABGB ... weder verfgen noch sich verpflichten ? Voraussetzung zu gltiger Verpflichtung = Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nach 151 Abs 1 und 865 Satz 2 und 3 ABGB Ausnahme: wiederum kleine alltgliche Geschfte nach 151 Abs 3 ABGB (vgl Kinder) aber erweiterter Geschftskreis

    13. Geschftsfhigkeit mndiger Minderjhriger 14 bis 18-jhrige knnen sich (wie unmndige Mje): selbstndig berechtigen aber auch noch nicht (selbstndig) verpflichten Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder des Gerichts ntig Wichtige Ausnahmen: 151 Abs 2 und 152 ABGB zur freien Verfgung berlassene Sachen Einkommen aus eigenem Erwerb - Verpflichtung und Verfgung, soweit ... nicht die Befriedigung seiner Lebensbedrfnisse gefhrdet wird Vertrge ber Dienstleistungen mit Ausnahme von Ausbildungsvertrgen

    14. 154 ABGB: Gestaffelte Zustimmung (1) Abs 1: Jeder Elternteil ist fr sich allein berechtigt und verpflichtet, das Kind zu vertreten; seine Ver-tretungshandlung ist selbst dann rechtswirksam, wenn der andere Elternteil mit ihr nicht einverstanden ist. Abs 2: Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils, ua. betreffend - Eintritt oder Austritt in eine Religionsgemeinschaft - Erwerb einer Staatsangehrigkeit - vorzeitige Lsung eines Lehr-, Ausbildungs- oder DienstV - Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind bedrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteils.

    15. Barta: Zivilrecht online 154 ABGB: Gestaffelte Zustimmung (2) Abs 3: Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils betreffend Vermgensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehren" bedrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteils und [!] der Genehmigung des Gerichts"; dazu gehren insbesondere: - die Veruerung oder Belastung von Liegenschaften - die Grndung, der Erwerb, die Umwandlung, Veruerung oder Auflsung sowie die nderung des Gegenstandes eines Unternehmens - die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung oder die Ablehnung eines Schenkungsanbotes - die Anlage von Geld ... oder die Erhebung einer Klage

    16. Barta: Zivilrecht online Volljhrigkeit im ABGB

    17. Barta: Zivilrecht online Zivilrechtliche Deliktsfhigkeit Fhigkeit, fr eigenes rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verantwortlich zu sein Deliktsfhigkeit/ DF: Teilbereich der Handlungsfhigkeit Mit Mndigkeit (14 Jahre) wird eine Person ... nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen verschuldensfhig; 153 ABGB Im Zivilrecht ist aber anders als im StrafR eine Unterschreitung der DF-Grenze durch 1310 ABGB mglich; Billigkeitshaftung

    18. Barta: Zivilrecht online Zivilrechtliche Deliktsfhigkeit: Personengruppen

    19. Barta: Zivilrecht online Ausdifferenzierung der Rechtspersnlichkeit Von der natrlichen Person, dem Menschen, fhrt eine ansteigende Entwicklungslinie ber verschiedene Zwischenstationen zur vollausgereiften juristischen Person, die in sich wieder unterschiedliche Entwicklungsstufen aufweistVon der natrlichen Person, dem Menschen, fhrt eine ansteigende Entwicklungslinie ber verschiedene Zwischenstationen zur vollausgereiften juristischen Person, die in sich wieder unterschiedliche Entwicklungsstufen aufweist

    20. Barta: Zivilrecht online Juristische Person; 26 ABGB Neben dem Menschen (= natrliche Person) sind auch juristische Personen/ jurP selbstndige Trger von Rechten und Pflichten Grundstzliche Gleichstellung mit natP; 26 ABGB Besitzen volle Rechts- und Handlungsfhigkeit, Geschfts-und Deliktsfhigkeit Sie sind zB Eigentmer von Fahrnis und Liegenschaften, Kfz-Halter, Glubiger, Schuldner etc Dient zweckdienlicher Rechts- und Interessensverfolgung

    21. Barta: Zivilrecht online Kriterien einer juristischen Person Fhigkeit zu selbstndiger Interessenverfolgung Vorhandensein von Organen zur eigenen inneren Willensbildung (zB Hauptversammlung des Vereins oder der Generalversammlung der GmbH) zur Geschftsfhrung und Vertretung nach auen (Leitung); zB Vereinsvorstand, Geschftsfhrung der GmbH Trennungsprinzip bei der (Schulden)Haftung

    22. Die Juristische Person und ihre Mitglieder Striktes Trennungsprinzip Juristische Person und natrliche Personen, die ihr angehren (zB Vereinsmitglieder, GmbH-Gesellschafter, Aktionre) oder fr sie handeln (sog Organe, zB Vorstand), sind zweierlei! Zu trennen ist auch in Bezug auf Rechte und Pflichten! Gilt insbesondere fr Haftung der jurP!

    23. Barta: Zivilrecht online Privatrechtliche Gesellschaftsformen GesBR 1175 ff ABGB Gesellschaften des URs Stille Gesellschaft: 179 UGB (Vermgenseinlage in ein Unternehmen) Kapitalgesellschaften AktG, GmbHG, GenG Vereine ideelle: VereinsG 1951 idF BGBl 1993/257 wirtschaftl: Vereinspatent 1852, RGBl 253 Stiftungen nach BSFG 1974 nach Landesgesetzen nach PStG 1993 Fonds nach BSFG 1974 nach LandesGn

    24. Barta: Zivilrecht online Arten juristischer Personen Personenverbnde Haben Mitglieder: Natrliche oder juristische Personen Willensbildung nach Mehrheitsprinzip ZB: Verein, GmbH, AG, politische Parteien Vermgensmassen Haben keine Mitglieder, nur Begnstigte (Destinatre) und Organe ber Verwendung/ Ttigkeit entscheidet zB der Stifterwille / Wille des Fondsgrnders ZB: Privatstiftungen, Fonds

    25. Barta: Zivilrecht online Organtypen juristischer Personen Wir unterscheiden 3 idealtypische Organe: Leitungsorgan Ihm obliegen Geschftsfhrung und Vertretung ZB: Vereinsvorstand, Geschftsfhrer einer GmbH, Vorstand einer AG oder Genossenschaft Kontrollorgan ZB: Rechnungsprfer eines Vereins, Aufsichtsrat einer GmbH, AG oder Genossenschaft Basisorgan Ihm gehren smtliche Mitglieder / Gesellschafter / Aktionre an ZB: Mitgliederversammlung des Vereins, Generalver-sammlung der GmbH, Hauptversammlung der AG

    26. Barta: Zivilrecht online Organbestellung bei juristischen Personen

    27. Barta: Zivilrecht online Die GesbR: 1175 ff ABGB besitzt keine Rechtspersnlichkeit hat keine Organe es besteht keine (separate) Haftung der Gesellschaft; nur Gesellschafter haften (anteilsmig) ist weder grundbuchsfhig, noch aktiv oder passiv klagslegitimiert Praktische Anwendung /Beispiele: ARGE oder Vorgrndungs- gesellschaft

    28. Barta: Zivilrecht online Deliktsfhigkeit juristischer Personen 3 Entwicklungsphasen der Rspr; jurP haftet in der: 1. Phase: fr alle Gehilfen Von 1812 bis ~ 1900 zB GlUNF 1279 (1901): Genossenschaftsmolkereifall 2. Phase: nur fr satzungsmige Organe ab ~ 1900, Einflu des 31 dtBGB 3. Phase: (Mittelmeinung ab Mitte der 60er Jahre) fr satzungsmige Organe + andere wichtige Personen/Reprsentanten, deren sie sich bedient Beispiel: - Schwedenbombenfall: SZ 44/45 = JBl 1972, 312 Haftung fr O..-Lokalredakteur der APA

    29. Barta: Zivilrecht online Konzern: Brauerei AG

    30. Barta: Zivilrecht online Geschftsfhigkeit von Gemeinden: 867 ABGB Das Gesetz regelt die Geschftsfhigkeit von Gemeinden beispielhaft fr alle ffentlichen Krper(schaften) Ihre Geschftsfhigkeit bestimmt sich nach ihrer Verfassung (Wer ist danach zustndig?) Das ist: GemeindeO oder Satzung ffentl Krperschaften Faustregel: Stets Einblick nehmen ! Es besteht kein Vertrauensschutz auf den ueren Tatbestand/Anschein ! Schutzvorschrift fr ffentliche Krperschaften; vgl 21 ABGB aF Beispiel: Brgermeister vergibt /verkauft (vor Wahlen) Gemeindewohnung, bruchte dazu aber die Zustimmung des Gemeinderats Das Geschft ist ungltig !

    31. Barta: Zivilrecht online Einsichts- und Urteilsfhigkeit Medizinische Behandlung 146c ABGB Ab 14 Bei schwerwiegender Manahme bedarf es zustzlich der Zustimmung der obsorgeberechtigten Person Piercen (Ausbungsregeln fr das Piercen und Ttowieren) Unter 14 verboten schriftliche Einwilligung 14 18: zustzliche Zustimmung der obsorgeberechtigten Person, wenn Piercing nicht innerhalb von 24 Tagen heilt Ttowieren (Ausbungsregeln fr das Piercen und Ttowieren) Unter 16 verboten Schriftliche Einwilligung 16 18: zustzliche Zustimmung der obsorgeberechtigten Person

    32. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte

    33. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsschutz: Angeborne Rechte 16 Satz 1 ABGB: Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Generalklausel iS eines allgemeinen PersnlichkeitsR 16 ist eine Schpfung des NaturR: Karl A. v. Martini Westgalizisches Gesetzbuch von 1797/ WGGB enthielt bereits einen privatrechtlichen Grundrechtskatalog 26 ABGB stellt jurPn den natrlichen gleich Soweit sinnvoll wird auch jurPn (Rspr: Verein, GmbH sowie OHG, KG) Persnlichkeitsschutz gewhrt PersnlichkeitsRe sind absolute Rechte Dh sie wirken gegen jedermann! Schutz durch die gesamte RO!

    34. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsschutz Privatrechtlich 16, 17 (!), 43, 1325 ff, 1328, 1328a, 1329, 1330 ABGB 77 f UrhG: Recht am eigenen Bild, an der eigenen Stimme Verfassungsrechtlich: B-VG, StGG 1867; EMRK Grund- und Freiheitsrechte: zB StGG Art 9: Hausrecht, Art 10: Briefgeheimnis, Art 12: Versammlungs- und Vereinsfreiheit, Art 14: volle Glaubens- und Gewissensfreiheit EMRK Art 8: Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung, Art 5: Schutz der persnlichen Freiheit Strafrechtlich: StGB, zB 75 ff: Leib und Leben; 99 ff: Freiheit; 111 ff: Ehre; 118 ff: Privatsphre, Berufsgeheimnis

    35. Barta: Zivilrecht online Anerkannte (private) Persnlichkeitsrechte (1) Recht auf: Leben, Gesundheit, Erwerbsfhigkeit: 1325-1327 ABGB + Art 2 EMRK Freiheit und geschlechtliche Selbstbestimmung + Privatsphre: 1328, 1328a, 1329 ABGB Namensschutz: 43 ABGB; 17 ff UGB: Firma ? siehe Folgefolie Ehre, wirtschaftliches Fortkommen und Kreditwrdigkeit: 1330 ABGB Recht auf das eigene Bild + Stimme: 78 UrhG

    36. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte (2) 17 UGB regelt die Firma: Abs 1: Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Abs 2: Ein Unternehmer kann in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehrden seine Firma als Parteibezeichnung fhren und mit seiner Firma als Partei bezeichnet werden; kurz: er kann unter seiner Firma klagen und beklagt werden. Fr Einzelunternehmer gilt dies nicht in Strafverfahren. Beachte: Firma = Name des Unternehmers/Kaufmanns. Entwickelt hat sich der Firmenschutz aus dem brgerlichrechtl Namensschutz!

    37. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte (3) Recht auf: Urheber- und Erfinderschutz: UrhG, PatG persnliche Privatsphre, Geheimbereich: zB 1328a ABGB, 77 f UrhG rztliche Schutzpflichten: Aufklrungspflicht, Verschwiegenheitspflicht etc; 54 rzteG + ZG 2005 einen wrdigen Tod: zB 5a Z 9 KAG + 16 ABGB berhaupt 5a KAKuG Z 1-11: PatientenpersnlichkeitsRe im Krankenhaus Achtung religisen Empfindens: 39 ABGB

    38. Barta: Zivilrecht online 16 ABGB: Rspr Rspr-Flle (OGH) 43 ABGB: Unbefugter Namensgebrauch eines Rechtsanwalts Briefpapier 78 UrhG: Bildnisschutz Zum Wohl ein guter Tropfen 1330 ABGB: Recht auf Ehre Ratschenfall 78 UrhG: Bildnisschutz - Photo eines Lueskranken in medizinischem Lehrbuch Fotomodell (Kronenzeitung) - Reinhard K. (Rapid) Plattencover: Das war Andr H. Berhmte deutsche Flle: Herrenreiterfall, Caterina Valente, Ginsengwurzel

    39. Barta: Zivilrecht online 43 ABGB: Schutz des Namens Dient als Muster der Rechtsdurchsetzung bei Verletzung von Persnlichkeitsrechten: Tatbestand: Wird jemandem das Recht zur Fhrung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeintrchtigt, Rechtsfolge: ... so kann er auf Unterlassung oder bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

    40. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrecht Namensschutz JBl 2001, 54: Radetzky-Fall: sog GestattungsV betreffend die Namensverwendung hier des Namens R. fr eine Weinsorte Darin liegt keine Veruerung des Namens, da das NamensR ein hchstpersnliches Recht ist, aber: Gestattung der Namensverwendung iS eines Verzichts auf das Geltendmachen von Unterlassungs- und Schadenersatzansprchen Rechtliche Bindung gilt hier auch fr die Rechtsnachfolger/Erben!

    41. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte: 16 ABGB JBl 1990, 734: Duldungs- und Mitwirkungspflichten Sozialversicherter im Bereich medizinischer Versorgung Zumutbarkeit einer Operation 16 ABGB ist nicht blo Programmsatz, sondern Zentralnorm unserer RO mit normativem, auch subjektive Rechte gewhrendem Inhalt und schtzt in seinem Kernbereich die Menschenwrde! Sozialversicherte mssen sich danach nicht jeder medizinischen Manahme unterwerfen, aber doch sinnvollen Behandlungen unterziehen!

    42. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte: 16 ABGB Privates Schutzbedrfnis ? Informationsinteresse der ffentlichkeit: Interessenabwgung! RfR 1989, 37 (Erk des VfGH) Waldheim-Interview im ORF: Die Grenzen akzeptabler kritisch-provokanter Fragestellung sind in Bezug auf einen im ffentlichen Leben stehenden Politiker grundstzlich weitergezogen als bezglich einer Privatperson. Waldheim war gefragt worden: Herr Bundesprsident, bitte in einem Bereich, in dem wir kein Erinnerungsproblem haben Der VfGH erblickte im Bescheid der Rundfunkkommission, der eine Verletzung des in 2 RfG statuierten Objektivittsgebots angenommen hatte, eine Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsuerung

    43. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte: 16 ABGB SZ 64/106 (1991): Ausgedinge Aufnahme eines Lebensgefhrten in die Wohnung: 1975 war der Hof dem Sohn bergeben worden. Nach dem Tod des Vaters geht die Mutter erneut eine Lebensgemeinschaft ein, was zum Streit (mit dem Sohn und dessen Frau) fhrte. Die Schwiegertochter klagte schlielich die Schwiegermutter darauf, die Gestattung des weiteren Bewohnens des Hauses durch ihren Lebensgefhrten zu unterlassen. OGH wies ab, Begrndung: Es ist ein PersnlichkeitsR, eine Lebensgemeinschaft einzugehen und dabei einen Lebensgefhrten in die Ausgedingewohnung aufzunehmen. (Vertraglich htte das aber ausgeschlossen werden knnen!)

    44. Barta: Zivilrecht online Persnlichkeitsrechte: 16 ABGB SZ 65/134 (1992): Tonbandaufnahmen einer vereinbarten Geschftsbesprechung unter vier Augen (ohne Zustimmung des Gesprchspartners) Schutz des Domainnamens: SZ 72/207 (1999): ortig-Fall EvBl 2000/113: Allgemeine Ausfhrungen zum Schutz von Internetadressen, also des Domainnamens nach 43 ABGB EvBl 2001/155: rechnungshof.com etc

    45. Barta: Zivilrecht online Sachwalterschaft: 268 ff ABGB Frher: EntmO 1916: Beschrnkte und volle Entmndigung Sachwalterrecht 1984; flexiblere rechtliche Lsungen + Entstigmatisierung SWRG 2006 (ab 1.7.2007): Strkung der Selbstbestimmung: Vorsorgevollmacht, Vertretung durch nchste Angehrige, Sachwalterverfgung Geschtzter Personenkreis: 1. Personen mit psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung, die 2. alle oder einzelne Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils fr sich selbst zu besorgen vermgen SW ist unzulssig, wenn die betroffene Person durch andere Hilfe untersttzt werden kann (Subsidiaritt); zB durch Familienmitglieder oder Behindertenhilfe

    46. Barta: Zivilrecht online Umfang der Sachwalterschaft Je nach Behinderung: Personen(fr)sorge Vermgensverwaltung Vermgensverwaltung = Besorgung: aller Angelegenheiten oder eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten zB Vermgensverwaltung oder einzelner Angelegenheiten zB Abschlu eines (wichtigen) Rechtsgeschfts; etwa Vermgensveruerung

    47. Barta: Zivilrecht online Wirkung(en) der Sachwalterschaft Sachwalter bernimmt gesetzliche Vertretung: wie bei Minderjhrigen Sachwalterbestellung erfolgt durch Gericht Sachwalterschaft bewirkt eine dauerhafte Beschrnkung der Geschftsfhigkeit: Fr Verfgungen und Verpflichtungen muss wie bei Minderjhrigen die Zustimmung des Sachwalters vorliegen

    48. Barta: Zivilrecht online Freiheitsbeschrnkungen

    49. Barta: Zivilrecht online Unterbringungsgesetz UbG 1990 Heimaufenthaltsgesetz HeimAufG 2004 Schutz der PersnlichkeitsRe psychisch Kranker und geistig behinderter Personen Voraussetzungen einer Freiheitsbeschrnkung Selbst- oder Fremdgefhrdung ernstlich und erheblich Es gibt kein gelinderes Mittel Achtung der Menschenwrde und mglichste Schonung der Person Verhltnismigkeit Effizientes Rechtsschutzverfahren UbG Gilt fr alle Krankenanstalten und Abteilungen der Psychiatrie, in denen Personen Beschrnkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen sind HeimAufG Alten- und Behinderteneinrichtungen

    50. Rechtsgeschft

    51. Das Rechtsgeschft/RG Lehre vom RG: situiert im ? AllgT des brgerlR RG = Abstraktum / Ideal-typus Im wirklichen Rechtsleben existieren nur Real-typen ZB Kauf, Schenkung, Testament, Eheschlieung Der Begriff des RG verfolgt auch den Zweck der Abgrenzung vom Nicht-Rechtsgeschft: Begriffselemente (Materialien zum dtBGB + Gschnitzer): private Willenserklrung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemߑ eintritt, wenn sie rechtmig ist

    52. Barta: Zivilrecht online Das Rechtsgeschft

    53. Ausdrckliche und schlssige Willenserklrung Willenserklrung = Willensuerung mit rechtsgeschftlichem Kundgebungszweck 863 Abs 1 ABGB: Man kann seinen Willen nicht nur ausdrcklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend [auch iSv schlssig/konkludent] durch solche Handlungen erklren, welche mit berlegung aller Umstnde keinen vernnftigen Grund, daran zu zweifeln, brig lassen.

    54. Einteilung der Rechtsgeschfte: Entstehung Nach ihrer Entstehung: Einseitige Rechtsgeschfte Werden wirksam entweder durch: Abgabe der Willenserklrung; zB Testament Erst mit Zugang der Willenserklrung; zB Kndigung, Offerte, Auslobung

    55. Einteilung der Rechtsgeschfte: Wirkungen Nach ihren Wirkungen: personenrechtliche zB namensrechtliche Erklrungen familienrechtliche zB Verlbnis, Eheschlieung erbrechtliche zB Testament, Erbvertrag sachenrechtliche zB Servituts(einrumungs)V; Pfandbestellung schuldrechtliche zB Kaufvertrag, Tausch, Werkvertrag

    56. Rechtsgeschftshnliche Erklrungen Rechtsgeschftshnliche/s Erklrungen/Verhalten Rechtshandlungen ZB - Mngelrge (377 UGB), Nachfristsetzung (beim Rcktritt nach 918 ABGB), Verstndigung des Schuldners von der Zession (1396 ABGB) Wissenserklrungen Gestndnis (=Zugeben von Tatsachen), Verzeihung (56 EheG, beseitigt Recht auf Scheidung), Quittung (=schriftliche Besttigung des Glubigers, dass der Schuldner erfllt hat; 1426ff ABGB) Realakte Musiker komponiert und erlangt dadurch Urheberrechte, Fund; 388ff ABGB

    57. Vertragsfreiheit Privatautonomie Privatautonomie nennt man das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhltnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen Sie ist ein Teil des allgemeinen Prinzips der Selbstbestimmung des Menschen (W. Flume) Hauptsitz der VF ist das Schuldrecht (im SachR gilt ? Typenzwang!) Wichtigstes Gestaltungsmittel der VF ist der Vertrag Er besteht aus (wenigstens zwei) Selbstverpflichtungserklrungen der Parteien

    58. Die 4 Freiheiten der Privatautonomie Abschluss- freiheit Ausnahme: Kontrahierungszwang Gestaltungs- oder Inhalts-freiheit Form-freiheit Jedoch Ausnahmen: zB 1346 Abs 2 ABGB (Form fr Brgschaft) Endigungs-freiheit

    59. Kontrahierungs- oder Abschlusszwang (1)

    60. Kontrahierungs- oder Abschlusszwang (2) Beispiele: Lokalverbot im einzigen Dorfgasthaus; SZ 59/130 (1986) N Multifunktionr Versorgung durch kommunale/ffentliche Betriebe; Strom, Gas, Wasser, Kanal, Verkehrsbetriebe, Mllabfuhr, Telefonanschlsse, ffentl Bibliotheken, Museen, Galerien, Sportsttten, Schwimmbder usw Kein Kontrahierungszwang besteht aber fr: zB fr Kinos, Gaststtten, Diskotheken (Harry Belafonte in Linz!)

    61. Vertragsschluss: Allgemeine Voraussetzungen Geschftsfhigkeit der vertragsschlieenden Parteien; 865 ABGB Korrespondierende Willenserklrungen: 869 ABGB Fehlen von Willensmngeln: 870ff ABGB Irrtum Zwang Tuschung, Drohung Mglichkeit des Vertragsinhalts; 878 ABGB Erlaubtheit des Vertragsinhalts; 879 ABGB Einhaltung von Formvorschriften; 883ff ABGB

    62. Vertragsschluss: 861 ff ABGB Vertrag entsteht aus zwei korrespondierenden Willenserklrungen: Antrag und Annahme Modellhafte Darstellung: 1. Antrag-/Anbotsteller/OfferentIn schlgt vor, einen Vertrag bestimmten Inhalts zu schlieen, und 2. Anerklrter/Oblat nimmt gemachten Vorschlag vollinhaltlich (nicht blo teilweise!) an

    63. Erfordernisse einer gltigen Offerte 1. Inhaltliche Bestimmtheit (oder Bestimmbarkeit): zB mssen beim Kauf, Kaufpreis und Kaufgegenstand bestimmt werden 2. Endgltiger Bindungswille (des Antragstellers) muss zum Ausdruck kommen: Ist jeweils genau zu prfen! Er fehlt zB beim Zeitungsinserat und bei Waren im Schaufenster; dies sind bloe Einladungen zur Offerte

    64. Offerte: Dauer der Antragsbindung Befristet: Enthlt den Tag des letztmglichen Zugangs der Annahme; andernfalls erlischt Offerte von selbst: Daher keine Unsicherheit ber die Dauer der Antragsbindung ! Unbefristet: Enthlt keine genaue Zeitbestimmung fr Zugang; daher: Dauer der Antragsbindung unsicher ! Unter Anwesenden: Entsteht sofort/sogleich (= objektive Zeitbestimmung); andernfalls erlischt Offerte Unter Abwesenden: Es gilt folgende Gesamtfrist: Befrderung/zB Postlauf hin + angemessene berlegungsfrist + Postlauf retour Ausnahmen: Telefonische und schriftliche Offerte

    65. Empfangsbedrftigkeit und Zugang Antrag und Annahme sind jeweils einseitige + empfangsbedrftige Willenserklrungen/WE Empfangsbedrftig heit: Willenserklrung wirkt erst mit Zugang beim Geschfts-/Vertragspartner Zugang von Willenserklrungen = D. h. WE muss in den Machtbereich des Vertragspartners/Anerklrten gelangen, wobei nur die Mglichkeit der Kenntnisnahme bestehen muss; zB Brieftrger legt Brief in Briefkasten oder bergibt ihn Sekretrin

    66. Antragsbindung Mit Zugang der Offerte entsteht Antragsbindung: d.h. die Willenserklrung wird wirksam Konsequenzen: Antragsteller kann Offerte nicht mehr zurckziehen, aber auch nicht mehr (inhaltlich) abndern Mit Zugang der Offerte erlangt der Geschftspartner das einseitige Gestaltungsrecht, den Vertrag zustande zu bringen oder nicht Gesetzliche Dauer der Antragsbindung ? siehe Folie: Dauer der Antragsbindung Mit Zugang der Annahmeerklrung kommt Vertrag (ohne weiteres Zutun des Offertstellers) zustande: Es entstehen gegenseitige vertragliche Rechte und Pflichten; insb gegenseitige Erfllungsansprche

    67. Vorgnge beim Vertragsschluss

    68. Worin liegen: Antrag & Annahme ? Aufstellung: Offerte an unbest Personenkreis Mnzeinwurf

    69. Die schlampige Sekretrin Ein Geschftspartner bietet Ihnen mittels Brief den Verkauf eines einzigartigen Gemldes an. Sie nehmen das Angebot an und schicken einen dementsprechenden Brief an das Bro des Geschftspartners zurck. Seine Sekretrin verschlampt allerdings den Brief. Kommt trotzdem ein Vertrag zustande?

    70. Besonderheiten beim Vertragsschluss berblick Einladung zur Offerte/ invitatio ad offerendum Offerte solange der Vorrat reicht 864 ABGB: sog Stille Annahme; aber Abs 2! Realofferte/ Realannahme 862a ABGB: Versptete Annahme Rechtsgeschftliche Bedeutung des Stillschweigens Sonderflle beim Vertragsschluss: Freibleibend-Offerte; Zirca-Klausel: Preise freibleibend Kaufmnnisches Besttigungsschreiben e-commerce: 5a ff KSchG

    71. Sonderflle des Vertragsschlusses 862 a ABGB: Verspteter Zugang der Annahmeerklrung es besteht unverzgliche uerungspflicht ! Sonst ...? 864 ABGB: Annahme durch tatschliches Entsprechen oder Verzicht auf ausdrckliche Annahme bereits das Absenden der Ware lsst Vertrag zustandekommen! Annahme durch Schweigen ? Grundstzlich nicht !

    72. Freibleibend Offerte/ FO Keine gesetzliche Regelung Geschpf der Praxis! Zweck: Einschrnkung oder Ausschluss der Bindungswirkung des Antrags durch Klauseln wie: freibleibend, ohne obligo, unverbindlich udglm Im Zweifel gilt: Antragsteller kann auch noch die ihm zugegangene Annahmeerklrung ablehnen, sodass kein Vertrag zustande kommt Dies muss aber unverzglich (= ohne schuldhaftes Zgern) geschehen: sonst kommt es (ausnahmsweise) zu einem Vertragsschluss durch Stillschweigen !

    73. Klausel: Preise freibleibend Zu unterscheiden von (echter) FO ! Mit der Klausel Preise freibleibend wird: 1. Der Vertrag (als ganzer) unbedingt geschlossen; beide (!) Parteien sind daran gebunden 2. Der VK behlt sich mit Klausel das Recht vor, allenfalls den im Vertrag genannten Preis nachtrglich einseitig (mig) zu erhhen - Ratsam erscheint nhere vertragliche Regelung der Erhhungsmodalitten; zB: bis zu oder nicht mehr als % Bedeutung fr: Kaufvertrge ber Gter/ Waren mit hufigen Preis-schwankungen am Weltmarkt; wie Erdl, Kaffe, Tee, Gold Oder: Preiserhhung zeichnet sich bereits ab; zB laufende Kollektivvertragsverhandlungen Vorteil: Andernfalls msste VK Preiserhhung selbst tragen!

    74. Das (kaufmnnische) Besttigungsschreiben Gesetzlich nicht geregelt; Geschpf der Rechtspraxis Legt vorangegangene mndliche Vereinbarung (einseitig) schriftlich nieder; frdert Klarstellung, Beweissicherung, Verkehrs- und Rechtssicherheit. Dient beiden Parteien ! Problem: Was ist, wenn es mit mndlicher Vereinbarung (bewusst oder unbewusst) nicht bereinstimmt und dies dem Vertragspartner (zunchst) nicht auffllt ? Hufig: Zahlungskonditionen und -termine werden verndert oder ETVe, Konventionalstrafen hinzugefgt Rechtsfolge: Grundstzlich gilt das mndlich Vereinbarte! Dh Schweigen auf das abweichende Besttigungsschreiben gilt heute nicht mehr (wie frher) als Zustimmung Beispiel: JBl 1970, 478: Bestellung von Werbeprospekten fr Infragrillgert, Format wird (DIN A3 mit DIN A4) verwechselt

    75. V-Schluss: Bedeutung von Steuern und Abgaben Steuerrecht Frage: Welcher zivilrechtliche Weg ist auch steuerlich ratsam? Beachte die prinzipiell wirtschaftliche Grundhaltung des Steuerrechts: 21 Abs 1 BAO: Fr die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die uere Erscheinungsform des Sachverhaltes magebend ! Erbschafts- und Schenkungssteuer (aufgehoben!) Bei Liegenschaften: Grunderwerbssteuer: 3,5% des Kaufpreises + Grundbuchseintragungsgebhr: 1% Gebhren fr Errichtung von Vertrgen/Urkunden Gesellschaftsvertrag: Wahl der Gesellschaftsform Kapitalertragssteuer + Einkommenssteuer zB GmbH&CoKG oder GmbH ?

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