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Multiinstitutionelle Kooperationsvereinbarung im Kreis Mettmann

Multiinstitutionelle Kooperationsvereinbarung im Kreis Mettmann. Präventive Hilfen im Spannungsfeld zwischen Erwachsenenpsychiatrie und Jugendhilfe. Hochkomplexer Hilfebedarf als multiinstitutionelle Herausforderung. Kultur der Abgrenzung: keine strukturbasierte systemübergreifende Kooperation

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Multiinstitutionelle Kooperationsvereinbarung im Kreis Mettmann

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Presentation Transcript


  1. Multiinstitutionelle Kooperationsvereinbarung im Kreis Mettmann Präventive Hilfen im Spannungsfeld zwischen Erwachsenenpsychiatrie und Jugendhilfe

  2. Hochkomplexer Hilfebedarf als multiinstitutionelle Herausforderung • Kultur der Abgrenzung: keine strukturbasierte systemübergreifende Kooperation • Unübersichtlichkeit der komplexen Problemstellungen • Aufwendige Abgrenzungserfordernisse zwischen den Institutionen • Hohe Differenzierung und Spezialisierung der Ausbildungswege • Stigmatisierung/Tabuisierung der psychischen Störungen

  3. Institutionelle Voraussetzungen multiprofessioneller Arbeit im Traumakontext • Haltung: Bedeutung des Themas (Gefährdung der Kinder); integrative Wahrnehmung der Familien- und Helfersysteme (Kooperation im Zentrum der Hilfeerbringung; Multiproblemfamilien sind Multiinstitutionsfamilien!) • Auftragsklärung: Prävention (Förderung der Bindungsentwicklung im frühkindlichen Alter) und/oder Krisenintervention (Checklisten zur Kontrolle; Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII) • Aufbau verbindlicher multiinstitutioneller, systemübergreifender Kooperationsstrukturen (Gesundheitswesen, Erwachsenen- Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- Jugendhilfe, Kita, Schule) • Personen- und fallunabhängige Standardisierung • Arbeit an einem gemeinsamen Fallverständnis: systemübergreifende Qualifizierung (Fähigkeit zum Perspektivwechsel)

  4. Institutionelle Voraussetzungen multiprofessioneller Arbeit im Traumakontext • Frühe Enttabuisierung, Diagnostik (Zugang zur Psychiatrie/gegenseitige Erwartung?), Intervention (Frühwarnsysteme, Einbeziehung der Hebammen) • Niedrigschwellige, aufsuchende Zugangsvoraussetzungen (Gehstruktur) • Nachrangige Bedeutung der Psychotherapie: • Hochschwelligkeit (Voraussetzung hohe Motivation und ausreichende Mentalisierung, Krankheitseinsicht) • lange (stationäre plus ambulante) Behandlungsdauer bis Auswirkung auf Beziehungsfähigkeit (Mentalisierung) • Spaltungs- und Vermeidungstendenz bei Traumatisierten (Hoppingverhalten)

  5. Institutionelle Voraussetzungen • Gewährleistung eines geschützten Handlungsraums für die Professionellen (zur Stabilisierung des Mentalisierungsniveaus): • hierarchische Absicherung • Qualifizierung (Selbstwirksamkeit) • Supervision und Intervision mit Übertragungsanalyse : Aufdeckung von Beziehungsfallen, Identifizierung von dysfunktionalen Coping-Strategien • Selbstfürsorge: Achtsamkeit zur Prävention der „sekundären Traumatisierung“

  6. Kooperationsbelastung: Dilemma Hilfe/Kontrolle • Hilfe (Trauma-Anteil, Opferperspektive): • Freiwilligkeit (Selbstbestimmungsrecht) • Stabiles Bindungsangebot: Akzeptanz, Verständnis, Vertrauen, Verlässlichkeit, Nähe, Geduld • Ressourcenorientierung → Spannung zwischen Aktivierung (Hilfe zur Selbsthilfe) und Kompensation (bedingungslose, dauerhafte Sicherung, Entlastung und Versorgung) • Kontrolle (Überlebens-Anteil, Täterperspektive) • Zwang (Kinderschutz) • Kritikfähigkeit, Distanz • Defizitanalyse • Bereitschaft zu rascher Intervention (Zeitdruck!)

  7. Kooperationsbelastung: Spaltung Übertragung/Gegenübertragung • Rettungsübertragung (Erlösungssehnsucht) • Idealisierung des/r Helfers/in (Symbiose) • Suspendierung des Annäherungs-Vermeidungskonflikts (Beruhigung: Bedrohungssystems, Überlebensanteil) • Kontakt über Trauma-Anteil:„ängstliches, hilfloses Kind“ • Intensive Gegenübertragungen bei den Helfern/innen als „gute“ Eltern (eigene Parentifizierung?): • Identifikation mit der Opferperspektive: Mitgefühl, Trauer, Verantwortungsübernahme, Schuldgefühle • Starke Fürsorgeimpulse (Gefahr der Verstrickung / Distanzverlust / Symbiose) • Dissoziation des problematischen Verhaltens, Aufgabe der Kontrolle (unzureichender Kinderschutz)

  8. Übertragung / Gegenübertragung • Täterübertragung (Helfer/in als „böse“ Eltern) • Aktivierung des Bedrohungssystems (Trauma-Anteile: Kampf/Flucht/Dissoziation) • Präsentation des „ärgerlichen, impulsiven Kindes“ • Entwertung und Ablehnung der Helfer/innen (Überlebens-Anteile) • Überlebensanteil: Kontaktabbruch oder Pseudokooperation („Sabotageakte“ → Missverständnisse, Vorwände etc.) • Intensive aggressive Gegenübertragung (Überlebensanteil) • Hilflosigkeit, Frustration, Wut (projektive Identifizierung) • Verteidigungshaltung, Distanzierung (Misstrauen) • Identifikation mit der Täterperspektive: Überbetonung der Kontrolle, Kontaktverlust • Täter-Opfer-Reinszenierung, „Hopping-Verhalten“ • Teamspaltung

  9. Aufbau eines äußeren sicheren Ortes Helfer/in als „Sicherheitsbeauftragter“: Entängstigung mit Schutz vor Retraumatisierung: Schütze mich, damit ich mich finde (Karl Heinz Brisch) • Identifizierung von Triggersituationen (Abstand zu Trauma-Anteilen) • Beendigung von Entwertung und Gewalt in der Partnerschaft und von emotionaler Misshandlung in Primärfamilie • Sicherung von Wohnung, Einkommen (Jobcenter) • Regeln zum Schutz der Person und der Beziehung vor Destruktion (Selbst-Fremdgefährdung)

  10. Angebot verlässlicher, Vertrauen schaffender „heilender“ Beziehungen Professionelle als „Entwicklungshelfer“ (Exploration, Erzeugung einer „Entwicklungsstimmung“), „Ersthelfer“: Balance zwischen Akzeptanz und kritischer Distanz • Bindungsangebot als reale (Begrenzung) statt ideale Bezugsperson (Symbiose), sonst Teil der Täter-Opfer-Reinszenierung • Hilfs-Ich-Funktion: Externe Affektregulation (Beruhigung) und Reizmodulation (Schutz) • Teilhabe (Mitwirkung, Mitbestimmung), maximale Transparenz (Kontrollverlustängste!) • Situative Kontaktgestaltung (Anschluss an aktuellen Persönlichkeitsanteil/Übertragungskonstellation) • Markiertes Spiegeln (Benennen und Bestätigen) • „Erste Hilfe“ bei Notfallreaktionen (katastrophische Reflexe) mit Entschleunigung, markierter Spiegelung (Benennen), Kontaktherstellung zur Rückführung in die Gegenwart, externer Regulierung

  11. Sanierung des Energiehaushalts • Kompensation (z.B. der Vulnerabilität) → Langzeitperspektive (!) • Versorgung und Entlastung (Schuldgefühle!) z.B. durch Schuldenregulierung, Geldeinteilung, Bescheinigung der vorläufigen Erwerbsunfähigkeit (Jobcenter), Haushaltshilfe, Unterbringung der Kinder in Ganztageseinrichtung • Stärkung des Energiemanagementsystems mit Übung der Selbstfürsorge (Schlafhygiene, Ruhepausen, Ernährung, Körpertraining, Stressreduktion, Entspannungstraining) und Begrenzung von Perfektionsansprüchen • Strukturierung von Tagesablauf

  12. Empowerment • Ressourcenaktivierung- und entwicklung: Exploration mit Rückgewinnung der Handlungsfähigkeit unter Stress (Erfahrung der Selbstwirksamkeit) • Förderung der Grenzwahrnehmung: Nein-Sagen • Selbstbeobachtung (Präfrontaler Kortex): Entwicklung eines Früherkennungssystems für Alarmzustände (Stressskala); Distanzierungstechnik (Skills z.B. DBT) • angepasstes Tempo der Veränderung: „Wir sind Menschen aus dem Schatten und werden leicht verbrannt“ (Maria Aarts) Vermeidung von Überforderung, Betonung der Erfolge („Cheerleading“) ohne Übertreibung („gut Mutter!“) • Psychoedukation (Trauma-Aufklärung)

  13. Förderung der Mutter-Kind-Interaktion Videogestützte Interventionen: Marte Meo, Video-Home-Training, Steep entwicklungspsychologische Beratung • Analyse der Eltern-Kind-Interaktion mittels Videografie (Wahrnehmen, Folgen, Benennen, Bestätigen, Leiten) • Entwicklungsdiagnostik- unterstützung und –prognose • Einführung der Metaposition (Kamera als „spiegelnder externer Beobachter“) zum Training der Mentalisierung • Kamera als Mikroskop zur Vergrößerung und Veranschaulichung winziger gelungener Interaktion Mutter/Kind (STEEP: „Seeing is believing!“) • Gleichzeitige Beschreibung von Handlungen, Erfahrungen und Emotionen eröffnet Räume des Staunens und der Reflexion bei der Mutter

  14. Wirkungsfaktoren der Videoverfahren • Erreichen des prozeduralen Gedächtnisses (limbisches System) → unbewusstes, automatisiertes Erfahrungs- und Handlungswissen, Skills, Beziehungsroutine • Widerlegung dysfunktionaler Annahmen der Bindungsperson (Hilflosigkeit, Ablehnung durch das Kind) durch Realitätsprüfung →neue mentale Repräsentationen des Selbst und des Kindes • beliebige Wiederholung: Genießen (Glückshormone !) der „Magic Moments“ („gute“ Bilder, Kontaktmomente), Kreation einer „Entwicklungsstimmung“ • Stärkung der Selbstwirksamkeitsüberzeugungen (Senkung des Angstpegels) • Ermöglichen nachhaltiger Lernerfahrungen (Kontakt, Folgen, Benennen, Leiten etc.) durch Stärkung der Mentalisierungsfähigkeit • Überwindung des Hilfe-Kontroll-Dilemmas

  15. Kooperationspartner im Kreis Mettmann • Jugendämter • Träger der sozialpädagogischen und flexiblen Familienhilfen • Früherfassung des Kreises Mettmann, Hebammen • Projekt Mo.Ki Monheim für Kinder • Förderkreis KIPKEL e.V. Prävention für Kinder psychisch kranker Eltern (Kontakt zu psychiatrischer Klinik durch wöchentliche Sprechstunden) • Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater • Verbund für psychosoziale Dienstleistungen (Sozialpsychiatrisches Zentrum) mit Ambulant Betreutem Wohnen und Tagesstätte für erwachsene psychisch kranke Menschen • Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises Mettmann

  16. Zugangswege • betroffene Eltern und Kinder • familiäres Umfeld • Kontaktpersonen (z.B. Freunde, Nachbarn, Zeugen etc.) • Krankenhäuser (z.B. gynäkologische, pädiatrische, psychiatrische Abteilungen) • Niedergelassene Ärzte/innen (Pädiater, Gynäkologen, Psychiater etc.) • Behörden: z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jobcenter, Ordnungsamt, Polizei etc.

  17. Handlungsleitlinien Phase 1: Kontaktaufnahme unter der Federführung des Jugendamtes • Informationssammlung, Auswertung bezüglich Hilfebedarf und Kindeswohlgefährdung • zeitnahe Vernetzung mit den Kooperationspartnern • Festlegung von Zielen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Handlungsstrategien unter Berücksichtigung von Tabuisierungstendenzen und Stigmatisierungsängsten (Beharrlichkeit, Vertrauensbildung) • Nutzung von Kontaktpersonen (Familie, Freunde, Nachbarn, Kindergarten, Schule etc.)

  18. Phase 2: Diagnostische Abklärung und Gefährdungseinschätzung • frühzeitige Ermittlung der therapeutischen Vorgeschichte • Einholen einer Schweigepflichtentbindungserklärung als standardisierte Voraussetzung weiterer Hilfeleistung • Kontaktaufnahme mit den in der Vergangenheit involvierten Therapeuten und Helfersystemen • Evtl. Einleitung einer Diagnostik unter der Federführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes • Bei verweigerter Mitarbeitsbereitschaft Durchführung eines Fachgesprächs mit allen beteiligten Institutionen zur Einschätzung der Gefährdung von Kind und krankem Elternteil • Bei entsprechender Indikationsstellung Veranlassung einer gerichtlichen Überprüfung im Hinblick auf das Kindewohl oder sofortige Inobhutnahme des Kindes; bei Gefahr Einleitung von Schutzmaßnahmen nach PsychKG für den psychisch kranken Elternteil

  19. Phase 3: Hilfeplanung, Vernetzung und Erbringung der Hilfen • Kombination von Therapieangeboten und psychiatrischen Hilfen für die Eltern, Jugendhilfemaßnahmen für die Kinder und Mutter-Kind-Interaktionsförderung • Videogestützte Verbesserung der Feinfühligkeit der Eltern in den ersten Lebensjahren (Marte Meo) • Präventionsangebot für ältere Kinder (Information, Förderung der Selbstkenntnis, Bearbeiten der Schuldgefühle, Partizipation, Patenschaften, soziale Integration) • Therapie: Medikamentöse Symptomsuppression (Schlafregulation), evtl. Psychotherapie

  20. Phase 3 • Tandemlösung Erziehungshilfe (Jugendhilfe) plus ambulant betreutes Wohnen: Klare Aufteilung von Kompetenzen und Aufgaben (Ergänzung statt Konkurrenz) • Abstimmung und verlaufsorientierte Anpassung gemeinsamer Ziele und Kontrollen auch mit den betroffenen Familien • Flexible Zeitkontingente der zu erbringenden Hilfeleistungen zur Berücksichtigung der Veränderungsdynamik der psychischen Krankheiten • Zeitliche Festlegung eines regelmäßigen Austausches zwischen den betreuenden Bezugspersonen zur Regulierung von Perspektivdifferenzen und Rollenunsicherheiten (Spaltung) • Im Konfliktfall Durchführung eines Fachgesprächs mit den beteiligten Institutionen unter Moderation des Sozialpsychiatrischen Dienstes • Die Einschätzung einer akuten Kindeswohlgefährdung erfolgt unter Beteiligung aller entscheidungsrelevanter Funktionsträger im Rahmen eines Krisenmanagements unter der Federführung und Letztverantwortung des Jugendamtes

  21. Perspektivische Weiterentwicklung • Steuerungsgruppe: zweimal jährlich treffen sich Vertreter aller beteiligter Kooperationspartner • Arbeitsgruppen: Beratung konzeptioneller bzw. fachlicher Fragestellungen (Kriterienkatalog) • Jährliche halbtägige Einführungsveranstaltung für neue Leistungsanbieter oder Mitarbeiter/innen • Institutionsübergreifende Fachtagungen im Zweijahresrhythmus: multidisziplinäre Qualifizierung; Umsetzung der konzeptionellen Empfehlungen der Arbeitsgruppen im Kooperationsverbund

  22. Buchempfehlungen Jacob Bausum, Lutz Besser, Martin Kühn, Wilma Weiß Traumapädagogik Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis Juventa Ab Frühjahr 2014 Marita Krist, Christina Weisbrod,  Adelheid Wolcke und Kathrin Ellermann-Boffo Herausforderung Trauma Diagnosen, Interventionen und Kooperationen der Erziehungsberatung in der Reihe "Bundeskonferenz für Erziehungsberatung" bei Beltz-Juventa.

  23. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

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