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Bürgerversammlung 14.05.2011. Allgemeine Finanzsituation. Kernhaushalt. Eigenbetrieb Sport- und Erholungszentrum. Eigenbetrieb Wasserversorgung. Betriebszweig Wellenbad Sauna Camping. Betriebszweig Allgemeiner Kurbetrieb. Klosterpark Adelberg GmbH. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
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Bürgerversammlung14.05.2011 Allgemeine Finanzsituation
Kernhaushalt Eigenbetrieb Sport- und Erholungszentrum EigenbetriebWasserversorgung Betriebszweig Wellenbad Sauna Camping Betriebszweig Allgemeiner Kurbetrieb Klosterpark Adelberg GmbH Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Betriebszweig Kloster 5/20
Einnahmen Verwaltungshaushalt • Steuereinnahmen - überdurchschnittlich hoch - extreme Schwankungen • Finanzzuweisungen - untergeordnete Bedeutung
Ausgaben Verwaltungshaushalt • Personal- und Sachausgaben, Zinsen • Umlagezahlungen aus Steuereinnahmen Abzuführen an Bund, Land und Kreis - teils im gleichen Jahr - teils 2 Jahre später
Wie viel bleibt von der Gewerbesteuer übrig? von der Gewerbesteuer 2011 verbleiben nur ca. 26 % (vereinfachte Modellberechung des Gemeindetags mit Gesamtauswirkung im 5-Jahreszeitraum)
laufende Einnahmen Verwaltungshaushalt - laufende Ausgaben Verwaltungshaushalt = Investitionsrate - Kredittilgung = Nettoinvestitionsrate * * frei verfügbar für –Investitionen, Vermögenserwerb – Rücklagen – Kapitalzuführung Eigenbetrieb Vorrang von Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben
Negative Investitionsrate Haushalt nicht ausgeglichen ► nicht genehmigungsfähig Ausnahme: wenn Ersatzdeckungsmittel vorhanden - Rücklagen - Vermögenswerte (z.B. Bauplätze) wichtig: Rücklagen vorhalten
Eigenbetrieb Sport- und Erholungszentrum Separate Rechnungslegung außerhalb des Gemeindehaushalts Für Schulden / Fehlbeträge: ● muss Steuerzahler der Gemeinde aufkommen ● nicht im gleichen Jahr Hohe Fehlbeträge über mehrere Jahre – höher als Rücklage der Gemeinde: Haushalt in den „Roten Zahlen“ Ausgleichspflicht: in 3 Jahren
31.12.2010 -Fehlbetrag aus 2008 – 2010 - 1.765.000 € - 2010 voraussichtl. Ausgleich Fehlbetrag (aus allg. Rücklage) + 926.000 € - noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag aus 2008 – 2010 - 839.000 € - Rücklage: Mindestbestand Beschlusslage für Haushaltsplan 2011: Montemaris und Campingplatz geschlossen ►drohenden Handlungsunfähigkeit vermieden ► Steuererhöhungen vermieden Folge: ► Reduzierung des Fehlbetrags 2011 um ca. 180.000 € ►Reduzierung des jährlicher Fehlbetrags ab 2012 um ca. 400.000 € ► weiterhin verbleibender jährlicher Fehlbetrag von ca. 250.000 € (Schuldendienst – abnehmend)
Was würde eine Erhöhung der Grundsteuer B bringen? 2011 Hebesatz 350 % 286.000 € Annahme: Hebesatz 480 % 392.000 € Mehreinnahme: „nur“ 106.000 €(ø Einfam.haus: + 124 €/Jahr) abzüglich Abschöpfung Finanzausgleich Zum Vergleich: nicht ausgeglichener Fehlbetrag: 839.000 €
Was würden Einsparungen im Haushalt bringen? z.B. ● Budget Feuerwehr ca. 18.600 € ● Budget Grundschule ca. 15.600 € ● Budget Kindergarten ca. 9.100 € Hier stellt Gemeinderat bereits strenge Anforderungen Folge: Geringe bis keine Einsparmöglichkeiten Kürzungen►Tropfen auf den heißen Stein (bei Sparziel 839.000 €)
Positive Zukunftsperspektive! • Mehreinnahmen Gewerbesteuer → ja - wieviel? → 1.500.000 € (2011) - warum nicht mehr? - Unternehmenssteuerreform 2008: → gleicher Gewinn, ca. 30 % weniger Gewerbesteuer • Hohe Nettoinvestitionsrate→ nein - Hohe Umlagezahlungen z.B. Anstieg Kreisumlage (2010 = 34,80 % → 2011= 39,60 % → 2014 = 43,05%)
Gewerbesteuer 2011 • Planansatz 1.500.000 € • nach heutigem Stand bis Jahresende zu erwarten 1.245.000 € nicht berücksichtigt: drohende Gewerbesteuerrückzahlung 700.000 € (schwebendes Finanzgerichtsverfahren)
Folge: Beschlusslage Haushalts- und Finanzplan 2011-2014 → gesamte Nettoinvestitionsraten notwendig zum Ausgleich alter Fehlbeträge bis 2010 (839.000 €) und neuer Fehlbeträge 2011 – 2014 (1.188.000 €) • Keine nennenswerten Investitionen möglich ! • Keine Möglichkeit Rücklagen anzusammeln ! • Fehlbeträge von 601.000 € noch vorhanden ! Spielraum nur: - wenn zusätzlicher Verkauf bereits erschlossener Bauplätze (Ziegelwasen) - Höhere Steuereinnahmen → sollte dann zur Aufstockung der Rücklage verwendet werden (zum Ausgleich von Steuerschwankungen)