1 / 20

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Projekt EINIG – Offizielle Auftaktveranstaltung am 10. Januar 2008 im Bremer Rathaus Gisela Schwellach IT-Direktorin Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen. EU-Dienstleistungsrichtlinie.

elias
Télécharger la présentation

EU-Dienstleistungsrichtlinie

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Projekt EINIG – Offizielle Auftaktveranstaltung am 10. Januar 2008im Bremer RathausGisela SchwellachIT-DirektorinSenatorin für FinanzenFreie Hansestadt Bremen

  2. EU-Dienstleistungsrichtlinie • Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt • Verabschiedet am 12.12.2006 im Europäischen Parlament • Unterzeichnet am 27.12.2006 durch den Europäischen Rat • Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft seit dem 28.12.2006 • Auf Grund der föderalen Struktur kommt den Ländern eine zentrale Umsetzungsrolle zu ! Die dreijährige Umsetzungsfrist endet am 28.12.2009 !

  3. Wesentliche Prinzipien (1) • Verwaltungsvereinfachung (Kapitel II DLR) • Art. 5, Prüfung und Vereinfachung von Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten • Art. 6, einheitliche Ansprechpartner (EA) für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse • Art. 7, Recht auf Information durch EA über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden, Register und Datenbanken, Rechtsbehelfe, Verbände, Organisationen • Art. 8, vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten muss möglich sein, Vorgabe von Standards durch die Kommission. (Anm. auch für inländische Dienstleister!)

  4. Ohne einheitlichen Ansprechpartner

  5. Mit einheitlichem Ansprechpartner

  6. Wesentliche Prinzipien (2) • Niederlassungsfreiheit (Kapitel III DLR) • Art. 13, Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist, • Art. 15, Harmonisierung des materiellen Rechts dahingehend, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsordnungen auf Richtlinienkonformität zu überprüfen und ggf. anzupassen haben (Normenprüfung, sog. Screening). • Verwaltungszusammenarbeit (Kapitel VI DLR) • Art. 28, Einrichtung einer Europäischen Amtshilfe • Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes Instrument der europäischen Amtshilfe.

  7. Denkbare Umsetzungsszenarien

  8. Unsere Zielsetzungen • Eine vollelektronische Umsetzung der DLR • Unter dem Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen und effizienten Verwaltung • Umsetzung für alle Unternehmen, nicht nur für Dienstleistungserbringer • Auch für inländische Unternehmen

  9. EU-DLR und Gegenstand des Projektes EINIG • Normenprüfung / Screening – nicht Gegenstand des Projektes • Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners – nicht Gegenstand des Projektes • Verwaltungsverfahrenssrecht – indirekt Gegenstand des Projektes (Fachverfahrensgrundlagen) • IT-Aspekte der Umsetzung – Gegenstand des Projektes • Binnenmarktinformationssystem IMI – wird berücksichtigt • Vorhandene Systeme – werden integriert • Aufgaben der Wirtschaftsförderung – nicht Gegenstand des Projektes

  10. Grundlagenprojekteder ViR Nordwest (1) Bürgerservice im Auftrag • sind Onlineanwendungen, die über Zuständigkeitsgrenzen hinweg, ohne Signaturkarte und ohne Verlust an Rechtssicherheit, für Bürger nutzbar sind. • soll die Serviceangebote der Bürgerservicecenter / Bürgerbüros im interkommunalen Verbund erweitern. • der Einsatz von OSCI und Governikus wird es möglich, rechtsverbindlich und elektronisch zu kommunizieren, ohne ein geschlossenes Computernetz aufzubauen. • der Kreis der Infrastrukturnutzer lässt sich beliebig erweitern. • das deutschlandweite Verwaltungs-Dienste-Verzeichnis (z.B. DVDV) lässt sich mit vertretbarem Aufwand einbinden.

  11. Grundlagenprojekteder ViR Nordwest (2) DienstleistungsbeschreiberViele Kommunen bieten ihren Bürgen bereits umfangreiche Internet-Angebote mit guter Qualität. Allerdings werden die Texte zu den Dienstleistungen vielfach parallel verfasst – und zwar mit Hilfe einer äußerst heterogenen technischen Infrastruktur. • Texte werden zu Leistungen der Verwaltung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ein Mal erfasst und dann den Kommunen für den eigenen Webauftritt zur Verfügung gestellt, • Die Vielfalt innerhalb der technische Infrastruktur wird nicht angetastet. • Durch die Erstellung von Schnittstellen bleibt die Eigenständigkeit der lokalen Content-Management-Systeme (CMS) erhalten. Abgrenzung:Der „Dienstleistungsbeschreiber“ ist kein „Zuständigkeitsfinder“, der dem Bürger erlaubt, über den Internetauftritt der Verwaltung A auf die Leistungen der sachlich oder lokal zuständigen Verwaltung B zuzugreifen.

  12. Strategie für EINIG • Ausbau und Verstetigung der Ergebnisse aus zurückliegenden Projekten der ViR-Nordwest unter Einbezug von Partnern aus der Wirtschaft • Entwicklung und Erprobung eines kostengünstigen und einfach übertragbaren Piloten zur elektronischen Gewerbeanmeldung • Möglichkeit, die Gewerbedaten automatisch in das Online-Modul REGIS der Wirtschaftsförderung einzupflegen wird geprüft -> Ansiedlung und Gründung von Unternehmen in der Region durch Einsatz von IT vereinfachen -> Verwaltungen und ihre Kooperationspartner bei der anstehenden Umsetzung der EU-DLR unterstützen

  13. IT-Konzept von EINIG • Entwicklung eines Informationswebservices • Gemeinsam entwickelter und gepflegter Informationspool, der über beliebige Webseiten veröffentlicht werden kann und auch von einem EA zur Auskunftserteilung genutzt werden • Entwicklung eines Antragswebservices • Alle erforderlichen Formulare werden online bereitgestellt • Anträge können nach Wunsch ganz oder teilweise elektronisch bearbeitet und verschickt werden

  14. Kommune A Kommune B Kommune C Kommune n Unternehmen

  15. Einheitlicher Ansprech- partner (EA) @ @ Bescheid Verfahrens- abwicklung Informations- Webservice Internal Market Information System (IMI) Redaktion Redaktion Antrags- Webservice Einheitlicher Ansprechpartner Kommune A (zuständige Beh.) Kommune … (zuständige Beh.) Formular- service Kommune n (zuständige Beh.) Zuständige Behörde Fachverfahren der Verwaltungen Metropolregion HB-OL im Nw. … … … Weitere Infrastruktur- komponenten

  16. Kooperationspartner • Alle interessierten Mitglieder der ViR-Nordwest • Niedersächsischer Städtetag, Niedersächsischer Landkreistag • Kommunale Datenverarbeitungszentrale Oldenburg (KDO), • bremen online services GmbH & Co. KG (bos), • Naviga GmbH, • Charisma Team • Oracle Deutschland GmbH • MINDWERK AG • Fujitsu Siemens Computers GmbH • Interessierte Partner aus der Wirtschaft und der Wirtschaftsförderung • Interessierte Mitglieder des „AK Wirtschaft der Metropolregion“ • Netzwerk der Datenschutzbeauftragten im Nordwesten • Handelskammer Bremen • IHK Stade • Handwerkskammer Lüneburg-Stade • …..

  17. Deutschland-Online-Projekt EU-Dienstleistungsrichtlinie

  18. Handlungsfelder

  19. EINIG EINIG Anlage zur Blaupause D-O DLR EINIG VIR-Nordwest als Blaupause

  20. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gisela.Schwellach@finanzen.bremen.de www.vir-nordwest.de www.bremen.de/info/egovernment

More Related