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Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards

MBA Health Care Management Betriebliches Rechnungswesen. Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS). IFRS. HGB.

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Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards

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Presentation Transcript


  1. MBA Health Care Management Betriebliches Rechnungswesen Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS)

  2. IFRS HGB Das ASB ist ein privatrechtliche Standardi-sierungsinstitution. Sie gibt Accounting Standards (IAS), Interpretationen dieser Standards (SIC) und Rahmenrichtlinien (Framework) vor. Der deutsche Gesetzgeber erläßt Regeln für die Rechnungslegung in Form des HGB. Handelsrechtliche Rechnungslegung gilt qua Maßgeblichkeitsprinzip auch für die Steuerbilanz. IFRS haben keine steuerrechtliche Relevanz. Rechtssystematisch handelt es sich um kontinentaleuropäisches Code Law. Rechtssystematisch handelt es sich bei den IFRS um angelsächsisches Case Law. Die Regelungen orientieren sich am Leitbild des Gläubigerschutzes und haben vor allem das Ziel einer vorsichtigen Gewinnermittlung. Die Regelungen orientieren sich grundsätzlich an den Informationsbe-dürfnissen von Investoren (F10) IFRS sind unabhängig von ihrem jeweiligen Geltungsbereich grundsätzlich kapitalmarktorientiert. Das HGB gilt für alle Unternehmen. Allerdings sieht das HGB differenzierte Regeln für die Unternehmen vor. Die Grundkonzeption im Vergleich

  3. Produktion von Standards

  4. Framework und der Aufbau von Standards

  5. Vergleich IFRS und Handelsrecht (GoB) Basisannahmen: Unternehmensfortführung(F23)Periodenabgrenzung (F22) Qualitative Anforderungen: Verständlichkeit (F25)Decision-usefulness (F26-30)Verläßlichkeit (F31-38)Vergleichbarkeit (F39-42) Nebenbedingungen: Zeitnähe (F43)Kosten-Nutzen (F44)Balance aller qualitativen Anforderungen (F45) Rahmengrundsätze: Richtigkeit u. WillkürfreiheitKlarheit und VollständigkeitWirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit Definitionsgrundsätze: Realisations- u. Anschaffungs-wertprinzipZeitliche u. sachliche Abgrenz.Imparitätsprinzip, Grundsatz der verlustfreien Bewertung Ergänzende Grundsätze: Stetigkeit u. VergleichbarkeitVorsichtsprinzip

  6. Nicht explizit geregelte Bereiche • Die IFRS sehen keine Regelungen vor zu: • Mengenerfassung und Inventarweder Framework noch Standards verweisen auf Inventurarten und / oder – verfahren • AufstellungsfristenNeben dem Verweis auf zeitnahe Berichterstattung werden keine genauen, verpflichtenden Zeiträume genannt. • PrüfungIFRS enthalten keine explizite Vorschrift über die Prüfung von Abschlüssen. • OffenlegungAuch wenn IFRS speziell für veröffentlichte Abschlüsse gelten, regeln die IFRS weder Fristen noch Art und Weise der Offenlegung von Abschlüssen (Ausnahme: IFRS 1.52 empfiehlt eine Publikation innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag)

  7. Vermögenswerteigenschaften (F49a) Ansatzvoraussetzungen (F83) Aktivierung nach IFRS • Die Aktivierung nach IFRS erfordert grundsätzlich: • Das Vorliegen eines Vermögenswertes (und seiner spezifischen Eigen-schaften • Die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Ansatz von Bilanzposten. • Es handelt sich um eine Res-source in der Verfügungsmachtdes Unternehmens. • deren Existenz auf einem Ereig-nis in der Vergangenheit beruht, • Die einen Zufluß zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens erwar-ten läßt. • Der erwartete Zufluß wirtschaft- • Lichen Nutzen ist wahrschein- • lich • Die Anschaffungs- oder Herstel- • lungkosten sind verläßlich er- • mittelbar.

  8. Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach IFRS und HGB

  9. Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach IFRS und HGB

  10. Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach IFRS und HGB Schuldeigenschaften(F49b) Ansatzvoraussetzungen einerSchuld (F83) • Die Passivierung nach IFRS erfordert grundsätzlich: • Das Vorliegen einer Schuld (und ihrer spezifischen Eigenschaften • Die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Ansatz von Bilanzposten. • Es handelt sich um eine gegen-wärtige Verpflichtung des Unternehmens. • die auf einem Ereignis in der Vergangenheit beruht, • Die bei ihrer Erfüllung einen Abfluß zukünftigen wirtschaft-lichen Nutzens erwarten läßt. • Der erwartete Abfluß wirtschaft- • lichen Nutzen ist wahrschein- • lich • Der Wert der Verpflichtung istverläßlich ermittelbar.

  11. Grundsätze der Aktivierung und Passivierung nach IFRS und HGB

  12. Passivierung nach IFRS und HGB (laufendes Gerichtsverfahren)

  13. Passivierung nach IFRS und HGB (unterlassene Instandhaltung etc. , Drohverluste)

  14. Bewertung nach IFRSAnschaffungskosten: Erst- und Folgebewertung • Anschaffungskosten nach IFRS entsprechen i.w. den Anschaf-fungskosen der HGB-Definition, d.h. sie umfassen: • Anschaffungspreise (abzüglich Rabatte, Boni etc.) • Anschaffungsnebenkosten (IAS 16.15) • Nachträgliche Anschaffungskosten (IAS 16.23)

  15. Bewertung nach IFRSHerstellungskosten: Bewertung nach IFRS bzw. HGB

  16. Bewertung nach IFRSBeispiel zu Herstellungskosten (nach IFRS bzw. HGB) 115 T€ entfallen auf den Herstellungszeitraum, 5 T€ auf die Herstellung2 Einzelkosten des Herstellungszeitraums

  17. Bewertung nach IFRSFolgebewertung am Beispiel Sachanlagevermögen Für die Folgebewertung anderer Vermögensgegenstände bestehen spezifische IFRS die ebenfalls Benchmarks und Alternativen vorsehen.

  18. Bewertung nach IFRSFolgebewertung am Beispiel Eine Maschine wurde Anfang des Jahres 20X0 für 2.100 T€ gekauft. Die voraussichtliche Nutzungsdauer liegt bei 10 Jahren, der Restwert 100 T€. Die Anlage soll linear abgeschrieben werden. Im Jahre 20X3 beträgt der beizulegende Wert 1.600 T€, im Jahre 20X7 400 T€.

  19. Bewertung nach IFRS und HGBBewertung langfristiger Fertigungsaufträge Fertigungsauftrag über drei Jahre, gleichmässiger Leistungsfortschritt, jährlicher Aufwand 50 T€, Verkaufserlös nach drei Jahren 210 T€.

  20. Mindestgliederung der Bilanz nach IFRS (1.66) Faktisch gehen Bilanzgliederungen deutlich über Mindestgliederungen hinaus, da zahlreiche IFRS zusätzliche Angaben und Untergliederungen erfordern.

  21. Gliederung und Ausweis Erfolgsrechung IFRS (1.75)

  22. Den im Vergleich zum HGB deutlich groberen Anforderung an die Mindestgliederung sowie dem fehlenden Lagebericht stehen in den IFRS wesentlich detailliertere Erfordernisse hinsichtlich der Erläuterung gegenüber. Ein Lagebericht sollte außerhalb des IFRS-Abschlusses freiwillig erstellt und publiziert werden (z.B. IFRS 1.8) Bestandteile des IFRS – Abschlusses (1.7)

  23. Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach IFRS

  24. Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach IFRSBilanzierungs-, Bewertungs- und Ermessenspielräume

  25. Mögliche Aktionsfelder der Bilanzpolitik nach IFRSFormelle bilanzpolitische Instrumente

  26. Unternehmenswertkonzeptionen und Rechnungslegung nach HGB bzw. IFRS Firmenwert MarktmässigbewertetesEigenkapital(Zukunfts- Erfolgswert) ZeitnäherbewertetesEigenkapital(SubjektiverSubstanz-wert) Historisch bewertetesEigenkapital(objektiverSubstanzwert) Stichtags-bezugEinzelbewertung ZukunftsbezugGesamt-bewertung Vergangenheits-bezugEinzelbewertung HGB IFRS Ideal

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