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Rund um den Nebenjob... Info-Veranstaltung

Rund um den Nebenjob... Info-Veranstaltung. Quiz & Eure Fragen. Inhalt. Fakten Beschäftigungsverhältnisse Deine Rechte im Job Warum Gewerkschaften und was ist das? Versicherungen und Steuern Praktikum ALG II students at work-E-Mail-Beratung Campus Office Leipzig

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Rund um den Nebenjob... Info-Veranstaltung

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Presentation Transcript


  1. Rund um den Nebenjob... Info-Veranstaltung

  2. Quiz & Eure Fragen

  3. Inhalt • Fakten • Beschäftigungsverhältnisse • Deine Rechte im Job • Warum Gewerkschaften und was ist das? • Versicherungen und Steuern • Praktikum • ALG II • students at work-E-Mail-Beratung • Campus Office Leipzig • Tarifinitiative für stud. Beschäftigte • eure Fragen Inhalt

  4. Fakten Fakten Quelle: Statistisches Bundesamt /Deutsches Studentenwerk,17. Sozialerhebung (2003)

  5. ...davonarbeiten ~2 Mio. Studierende in Deutschland Fakten 68% (~1,4 Mio.) davon Vollzeit: 27%

  6. Nettostundenlohn nach Standorten € 10,60 € 10,00 € 9,50 € 9,00 € 6,30 Frankfurt am Main München Berlin, Düsseldorf Hamburg, Köln, Hannover Leipzig, Dresden Fakten

  7. Beschäftigungsverhältnisse

  8. Beschäftigungsverhältnisse • Geringfügige Beschäftigung • Kurzfristige Beschäftigung • Reguläre Beschäftigung • Freie Mitarbeit • Schwarzarbeit Beschäftigungsverhältnisse

  9. höchstens 400 € / Monat automatisch steuerfrei alle Abgaben (25/ 30%) zahlt Arbeitgeber allein GeringfügigeBeschäftigung (Minijob) Beschäftigungsverhältnisse www.minijob-zentrale.de

  10. gibt es nicht !!! In der Regel: Gleichzusetzen mit Minijob „Pauschalkraft“ ???

  11. KurzfristigeBeschäftigung lohnsteuer-pflichtig Achtung: Pauschale (25%) keine Lohn-obergrenze rentenver-sicherungs-frei Beschäftigungsverhältnisse höchstens 50 Arbeitstage / Jahr oder 2 Monate am Stück

  12. Reguläre Beschäftigung ab 400 € im Monat mehr als 8 Wochen bis 20 h je Woche Beschäftigungsverhältnisse steuer-pflichtig Freibetrag 7664 € / Jahr bis 800 € gestaffelte Renten-beiträge mit Imma-trikulations-beschei-nigung

  13. Freie Mitarbeit / Honorartätigkeit Unterscheidung Selbständigkeit/ Freiberuflichkeit genauer schriftl. Vertrag vom Auftraggeber Beschäftigungsverhältnisse Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt Ihr allein Verpflichtung zur Einkommenssteuererklärung (bei Selbständigkeit über Gewerbeamt; bei Freiberuflichkeit über Finanzamt)

  14. Vor- und Nachteile • Vorteil: • Bruttolohn = Nettolohn • Nachteile: • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall • Keine Unfallversicherung • Urlaub = Verdienstausfall • Kein Kündigungsschutz • Keine Arbeitsverträge Beschäftigungsverhältnisse

  15. ! Vorsicht vor Schwarzarbeit !!! Arbeitsplatz wird zum rechtsfreien Raum Ohne Vertrag kein Lohn Beschäftigungsverhältnisse vorbestraft: saftige Geldstrafen Abgaben-nachforderungen für mind. 4 Jahre Arbeitsunfälle nicht versichert

  16. Nicht mehr als 400 Euro/ Monat Arbeitgeber führt Pauschalbetrag (12%) ab AG meldet Job bei Bundesknappschaft an Gleiche Regelungen wie bei Minijob Aber: Minijob im Privathaushalt Beschäftigungsverhältnisse www.haushaltsscheck.de

  17. Deine Rechte im Studi-Job Deine Rechte im Studi-Job

  18. Wer seine Arbeitskraft verkauft Arbeit-nehmer/in = Rechte Pflichten Deine Rechte im Studi-Job

  19. Gilt auch, wenn vertraglich anders vereinbart Das Arbeitsrecht regelt… …Mindestanforderungen bei • Arbeitszeiten • Lohnansprüchen • Kündigungsschutz u.a.m. Deine Rechte im Studi-Job ...und gilt auch für Studierende!

  20. Was alles in den Arbeitsvertrag gehört • Name und Anschrift der Vertragspartner • Arbeitsort • Beginn der Beschäftigung • Vorhersehbare Dauer (bei befristeten Jobs) • Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts • Art der Tätigkeit • Arbeitszeiten • Urlaub • Kündigungsfristen • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge Betriebsvereinbarungen Dienstvereinbarungen Deine Rechte im Studi-Job

  21. Lohn Feiertage Pausen ! Die Pause steht zur freien Verfügung! Gesetzlicher Anspruch auf regelmäßige Lohn-zahlungen Bei festen Arbeitstagen: Recht auf bezahlte Feiertage Deine Rechte im Studi-Job

  22. Krankheit Schutz vor Gefahren Urlaub Anteilig bei Teilzeitjobs ! ! Nur mit ärztlichem Attest! Recht auf gesunden und sicheren Arbeitsplatz Mindestens 24 Tage pro Jahr Sechs Wochen 100% Lohn-fortzahlung Deine Rechte im Studi-Job

  23. Ordentliche Kündigung Nutze den Rechtsschutz Deiner Gewerkschaft! ! viele Kündigungen sind anfechtbar Kündigungsschutz • Außerordentliche Deine Rechte im Studi-Job

  24. In Zweifelsfällen und bei Problemen • Kündigung • Vorgesetztenwillkür Deine Rechte im Studi-Job • sexuelle Belästigung • Mobbing helfen Betriebsrat und Gewerkschaft

  25. Gewerkschaft bedeutet • Bessere Arbeitsbedingungen • Tarifvertrag • Bessere Studienbedingungen • Ausbau des Sozialstaates • Rechtsschutz im Arbeitsleben • (auch für Mitglieder mit Nebenjob) Warum Gewerkschaftsmitglied ?

  26. Hochschul-politische Arbeit (ver.di-Hochschulgruppe Leipzig) Weiter-bildungs-angebote Publikationen Gesellschafts-politische Seminare Versicherung& Beratung Weitere Leistungen Warum Gewerkschaftsmitglied ?

  27. gesellschaftspolitisch interessierte und engagierte Studierende setzen sich ein für Bildungsqualität, Gleichberechtigung, Toleranz, Integration, bessere Studienbedingungen etc. und gegen Rassismus, Gewalt, Studiengebühren ... vertreten die Interessen der jobbenden Studierenden und fordern bessere Arbeitsbedingungen ver.di-Hochschulgruppe Leipzig Kontakt: vhg-leipzig@web.de

  28. Versicherungen und Steuern Versicherungen und Steuern

  29. Familienversicherung bis 25 Jahre Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungen und Steuern Studentische Krankenversicherung (56,62 €/ privat ab 130 €) Reguläre Krankenversicherung (ab 14. FS)

  30. Rentenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht: • ab 400 € / Monat • bis 800 € Gleitzonenregelung • ab 2 Monaten / Jahr (reguläre Beschäftigung) • 9,75% vom Bruttolohn Im legalen Job vom Arbeitgeber • am Arbeitsplatz • auf dem Hin- und Rückweg Versicherungen und Steuern

  31. Arbeitslosenversicherung Lohnsteuer Beitragsfreiheit für Studierende bis 20 h / Woche (Ausnahme: Ferien- u. Nachtarbeit) • einkommens- abhängig • Lohnsteuerkarte • Freibetrag (ohne Werbungskosten): 7664 € Versicherungen und Steuern

  32. Einkommenssteuer Grenzen für Kindergeld + BAföG • bei Selbständigkeit • und Freiberuflichkeit • - ab 7664 € (Pflicht) • Einkommenssteuer- • erklärung • Umsatz- und • Gewerbesteuer • Kindergeld: • 7680 € •  BAföG: • 4206 € • (bei Minijob: 4800 €) • - Vermögen: 5200 € Versicherungen und Steuern

  33. Praktikum Das Praktikum

  34. Praktikumsentgelt Pflichtpraktikum während des Studiums alles andere… sozial-versicherungsfrei ist ein normaler Job Praktikum bei Lohnsteuer und Kindergeld zählt beides ACHTUNG: Einkünfte aus Pflichtpraktika werden voll auf das Bafög angerechnet

  35. vor Praktikum: www.students-at-work.de/praktikabewertung Praktikumsvertrag: „Praktikum zu Ausbildungszwecken“ Praktikumsplan: sollte die für Anerkennung notwendigen Inhalte aufweisen Praktikumszeugnis: ggf. auf Anforderungen der Studienordnung achten Arbeitszeit: sollte die üblichen Arbeitszeiten im Betrieb nicht überschreiten Praktikumsdauer: der Lerneffekt nimmt mit zunehmender Dauer ab, mehr als drei Monate sind nicht sinnvoll Vergütung: Anspruch besteht nicht, ggf. im Vertrag regeln Checkliste Praktikum

  36. Job weg, und was jetzt ? Zu guter Letzt

  37. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld ! kein Anspruch auf ALG II Ausnahme: Schwangerschaft, Kind und Urlaubssemester oder aber längerer Krankheit letzter Ausweg: • Exmatrikulieren • Arbeitslos melden • ALG II in Anspruch nehmen Zu guter Letzt

  38. Habe ich als Honorarkraft feste Arbeits-zeiten? Welche Abzüge vom Brutto-lohn muß ich zahlen ? Was muß in den Arbeits-vertrag? Hab ich ein Recht auf Lohnfort-zahlung bei Krankheit ? ...unter www.students-at-work.de Was mache ich, wenn mein Chef mich sexuell belästigt? Worauf muß ich beim Minijob achten? Fragen Fragen, Fragen, Fragen...

  39. Beratungsbüro für Studierende, die Fragen oder Probleme in ihrem Job haben immer Donnerstag 13-15 Uhr im SG 00-06 (neben Mediathek) Campus Office Leipzig

  40. setzt sich für eine tarifliche Absicherung der studentischen Beschäftigten an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen ein fordert eine Personalvertretung für diese Beschäftigtengruppe, damit ihre Interessen auch wahrgenommen werden können und bei Problemen ein Ansprechpartner da ist Tarifvertrags-Initiative www.tarifini.de

  41. studentische Beschäftigte verwaltungs-technisches Personal wissenschaftl. Personal - Uni-Krankenhäusern - Bibliotheken - Rechenzentren - Verwaltung - Labore -„Hilfskräfte“ für ProfessorInnen - TutorInnen Haben studentische Beschäftigte nicht einen Tarifvertrag nach BAT?

  42. Fragen & Antworten ???

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