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Gesetzliche Vorschriften in der beruflichen Vorsorge BVG-Apèro vom 12.6.06

Gesetzliche Vorschriften in der beruflichen Vorsorge BVG-Apèro vom 12.6.06. Ein paar Antithesen Von Werner Nussbaum. 1.

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Gesetzliche Vorschriften in der beruflichen Vorsorge BVG-Apèro vom 12.6.06

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  1. Gesetzliche Vorschriften in der beruflichen VorsorgeBVG-Apèro vom 12.6.06 Ein paar Antithesen Von Werner Nussbaum

  2. 1 Demokratisch erlassene Gesetze können in der Gesetzesanwendung nicht relativiert, sondern nur interpretiert und in diesem Sinne richtig, rechtzeitig und vollständig angewendet werden

  3. 2 • Das schweizerische System der beruflichen Vorsorge ist von gesetzlichen Normen und Vorschriften auf Verordnungsstufe überlastet. • Diese Normenflut bringt Intransparenz und Unsicherheit, aber auch Widersprüchlichkeit und letztlich Ineffizienz in einem freiheitlich geprägten und unternehmerisch konzipierten System.

  4. 3 Zu viele, auch gut gemeinte Gesetze und Verordnungen bewirken in der Rechtsanwendung eine Art von moral hazard, indem die Meinung gefördert wird, das Gesetz bringe ja sowieso die richtige Lösung und man müsse sich deshalb für die eigenverantwortliche Regelung und Behandlung des Problems nicht mehr besonders anstrengen (Kreativitäts- und Innovationshemmer!)

  5. 4 Fast so wichtig wie Gesetze & Verordnungen sind • Ausbildung & Erfahrung (gesamtheitliches Denken) • Mut und Durchsetzungskraft der zuständigen Personen der Aufsicht, der Kontrolle, der Vorsorgeeinrichtung (auf strategischer & operativer Ebene), aber auch das..... • Interesse & Engagement der Versicherten!

  6. 5 Beispiele(nicht abschliessend): • Gesetzgebung über die Unterdeckung ... Das Problem bzw. Phänomen der Unterdeckung wäre aufgrund des damals geltenden Rechts durchaus zu regeln bzw. zu lösen gewesen • Viele Vorschriften über Transparenz ... bringen letztlich mehr Ineffizienz, d.h. v.a. Kosten • Viele Anlagevorschriften ... Prudent man rule und Gebot für ALM genügt

  7. 6 • Weniger Gesetzes- & Verordnungsvorschriften notwendig • Dafür höhere Voraussetzungen für die Durchführung der beruflichen Vorsorge verlangen, v.a. punkto Ausbildung und Erfahrung der Verantwortlichen in den Vorsorgeeinrichtungen, aber auch in den Aufsichtsbehörden und Kontrollorganen • Bessere und verständlichere Information der Betroffenen (Arbeitgeber / Versicherte) gewährleisten; neutrale Ombudsstelle wäre dafür eine ideale Lösung

  8. Fazit • Gesetzliche Vorschriften sind in der CH – da keine Verfassungsmässigkeitsprüfung von Gesetzen möglich ist - per se weder störende Schranken noch wertvolle Guidelines, sondern schlicht das Ergebnis demokratisch erlassener Regelung • Sie sind aber infolge Überdosierung & Fehlallokation problematisch und deshalb nur behutsam & sorgfältig, d.h. aufgrund entsprechender Wirkungsanalysen zu erlassen (siehe dazu abschliessenden Aphorismus)

  9. Montesquieu „ Mein lieber Freund, es ist ja denkbar, ja sogar möglich, dass ein Gesetz erlassen oder geändert werden muss. Aber, ..wenn dies nach reiflicher Überlegung tatsächlich der Fall sein sollte, so tue dies bitte mit zitternder Hand! “

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