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Mindestlohn aktuell

fidella
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Presentation Transcript


    1. Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung Berlin, im Mrz 2008 1

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    3. 1. Wer wre betroffen? Welche Auswirkungen? 2. Politische und 3. konomische Grnde fr einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn 4. Mglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen Mindestlhnen 5. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik ein europisches Projekt 3

    4. Wer wre betroffen? Welche Auswirkungen? 1. 4

    5. 5 Wer wre betroffen? (IAQ 2006: SOEP-Auswerung) 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen wrde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 eine Lohnerhhung bringen 2,3 Mio in Vollzeitbeschftigung fast aller Beschftigten in Minijobs betroffen 2/3 wren Frauen 30% aller Beschftigten im Osten/ 13% im Westen

    6. In welchen Branchen arbeiten die Betroffenen? (IAQ 2006) Von allen Beschftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen Einzelhandel 18,2% Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7% Gesundheits- und Sozialwesen 10,4% Gastgewerbe 8,7% Von allen Beschftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro Gastgewerbe 50,6% Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5% Einzelhandel 28% Gesundheits- und Sozialwesen 12,2% 6

    7. Mindestlohn von 7,50 hat positive Beschftigungseffekte! Erwartete Makrokonomische Auswirkungen der Einfhrung eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50 Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschftigte mehr Dauerhaft 100.000 Beschftigten mehr (Studie mit makrokonomischer Simulation, die Nachfrageeffekte aufgrund steigender Lhne bercksichtigt von Klaus Bartsch) 7

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    9. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Politische Grnde Recht auf eine faire Entlohnung Tarifpolitik kann das Problem nicht lsen: abnehmendeTarifbindung Tarifliche Niedriglhne Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizgigkeit? fast alle anderen EU-Lnder haben den gesetzlichen Mindestlohn 9

    10. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? konomische Grnde Armut + Reichtum wachsen Verteilung in der Schieflage Reallohnverluste Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping wachsender Niedriglohnsektor 10

    11. Warum? Politische Grnde fr einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn 2. 11

    12. Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung UNO Allgemeine Erklrung der Menschenrechte (1948) IAO bereinkommen zu Mindestlhnen Nr. 26 und 131 (1928/1970) Europische Sozialcharta des Europarates (1961) EU-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989) Nationale Verfassungen (z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.) Deutsche Landesverfassungen (z.B. NRW und Bayern) 12

    13. Normative Grundlagen fr die Festlegung von Mindestlhnen EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989) Fr jede Beschftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heit ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine angemessenen Lebensstandard zu erlauben (Titel 5, Abs. 1)

    14. Normative Grundlagen fr die Festlegung von Mindestlhnen Landesverfassung NRW Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. (Artikel 24) Landesverfassung Bayern Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. () Fr jeden Berufszweig knnen Mindestlhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhltnissen entsprechende Mindestlebenshaltung fr sich und seine Familie ermglichen. (Artikel 168/169)

    15. Tarifbindung West und Ost 1998-2006 (WSI)

    16. Niedrige Tariflhne in Euro pro Stunde (jeweils unterste Tarifgruppe)

    17. 17 Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn Das Herkunftslandprinzip wrde Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tr und Tor ffnen. Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlhne fr die entsandten ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wre sichergestellt, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Lhne fhrt.

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    20. EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI) 20

    21. Warum? komimische Grnde 3. 21

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    31. Der Mindestlohnsektor in Deutschland wchst schneller als in jedem anderen Land! (IAQ/SOEP 2008) 22% aller Beschftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im Niedriglohnsektor Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes Durchschnittlicher Niedriglohn: West 6,89 Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43% Die liberalen Lnder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%) Struktur: 70% Frauen 15% Vollzeit 31

    33. Anteil der Beschftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wchst! (IAQ/SOP 2008) aller Niedriglohnbeschftigten ist formal qualifiziert Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten im Niedriglohnsektor um 7% gefallen 33

    34. 34

    35. Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken! (IAQ/SOEP 2008) Im internationalen Vergleich fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlhnen unter 5 ist gewachsen Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilitt 35

    36. Aktuelle politische Situation: Mglichkeiten und Grenzen von BranchenmindestlhneN 4. 36

    37. Instrumente fr branchenbezogene Mindestlhne 37 Allgemeinverbindliche Tarifvertrge 50% Tarifbindung, ffentliches Interesse, Mehrheit im Tarifausschuss Arbeitnehmer-Entsendegesetz Bisher beschrnkt auf Baugewerbe und Gebudereinigung Jetzt fr alle Branchen mglich mit einer Tarifbindung von mindestens 50% Neu: Briefdienstleistungen Mindestarbeitsbedingungsgesetz

    38. Tarifliche Mindestlhne nach AEntG 38

    39. Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielfhrend? Fehlende flchendeckende Tarifvereinbarungen Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite Tarifbindung von 50% nicht berall gegeben Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflhne keine Problemlsung 39

    40. Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz (Referentenentwurf) Fr Tarifbereiche mit weniger als 50%; fr Bereiche ohne Tarifvertrge Hauptausschuss (6 unabhngige Experten + 1 Vors. entscheidet, ob Mindestlhne ntig sind Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlgt Mindestlohn vor Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung 40

    41. Fazit: Branchenbezogene Mindestlhne sind in einigen Bereichen sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position der Arbeitgeber Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein uerst brokratisches Verfahren mit vielen Hrden, die eine effiziente Festlegung von Mindestlhnen blockieren knnen. Deutschland braucht einen allgemeinen, branchenbergreifenden gesetzlichen Mindestlohn! 41

    42. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik: ein Europisches Projekt 5. 42

    43. Mindestlhne: ein europisches Thema? 43 Das Europische Parlament () ist davon berzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingefhrt werden sollte, der dazu beitragen knnte, Arbeit lohnenswert zu machen rumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt. (Die soziale Wirklichkeit in Europa eine Bestandsaufnahme, Entschlieung vom 15. November 2007)

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    45. Mindestlohnpolitik in den europischen Gewerkschaften? Einfhrung einer europaweiten Mindestlohnnorm fr nationale Mindestlohnpolitik: 60% des nationalen Durchschnittslohns 50% als Zwischenziel 45

    46. Mindestlhne in % der Median- oder Durchschnittslhne (WSI 2006) 46

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