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1. Mindestlohn aktuell Tarifpolitische Grundsatzabteilung
Berlin, im Mrz 2008 1
2. 2
3. 1. Wer wre betroffen? Welche Auswirkungen?
2. Politische und
3. konomische Grnde fr einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
4. Mglichkeiten und Grenzen von branchenbezogenen Mindestlhnen
5. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik ein europisches Projekt 3
4. Wer wre betroffen? Welche Auswirkungen? 1. 4
5. 5 Wer wre betroffen? (IAQ 2006: SOEP-Auswerung) 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen wrde ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 eine Lohnerhhung bringen
2,3 Mio in Vollzeitbeschftigung
fast aller Beschftigten in Minijobs betroffen
2/3 wren Frauen
30% aller Beschftigten im Osten/ 13% im Westen
6. In welchen Branchen arbeiten die Betroffenen? (IAQ 2006) Von allen Beschftigen u 7,50 Euro /h arbeiten in Branchen
Einzelhandel 18,2%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 11,7%
Gesundheits- und Sozialwesen 10,4%
Gastgewerbe 8,7%
Von allen Beschftigten in der Branche arbeiten u 7,50 Euro
Gastgewerbe 50,6%
Unternehmensnahe Dienstleistungen 29,5%
Einzelhandel 28%
Gesundheits- und Sozialwesen 12,2% 6
7. Mindestlohn von 7,50 hat positive Beschftigungseffekte! Erwartete Makrokonomische Auswirkungen der Einfhrung eines gesetzlichen allgemeinen Mindestlohnes von 7,50
Kurz- bis mittelfristig 450.000 Beschftigte mehr
Dauerhaft 100.000 Beschftigten mehr
(Studie mit makrokonomischer Simulation, die Nachfrageeffekte aufgrund steigender Lhne bercksichtigt von Klaus Bartsch) 7
8. 8
9. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? Politische Grnde Recht auf eine faire Entlohnung
Tarifpolitik kann das Problem nicht lsen:
abnehmendeTarifbindung
Tarifliche Niedriglhne
Hartz IV: fast jeder Lohn zumutbar
Dienstleistungsrichtlinie: 2009 Arbeitnehmerfreizgigkeit?
fast alle anderen EU-Lnder haben den gesetzlichen Mindestlohn
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10. Warum fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn? konomische Grnde Armut + Reichtum wachsen
Verteilung in der Schieflage
Reallohnverluste
Exportweltmeister und Europameister im Lohndumping
wachsender Niedriglohnsektor
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11. Warum? Politische Grnde fr einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn 2. 11
12. Das Recht auf eine angemessene und faire Entlohnung UNO Allgemeine Erklrung der Menschenrechte (1948)
IAO bereinkommen zu Mindestlhnen Nr. 26 und 131 (1928/1970)
Europische Sozialcharta des Europarates (1961)
EU-Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (1989)
Nationale Verfassungen (z.B. Belgien, Italien, Spanien usw.)
Deutsche Landesverfassungen (z.B. NRW und Bayern)
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13. Normative Grundlagen fr die Festlegung von Mindestlhnen EU-Gemeinschaftscharta
der sozialen Grundrechte
der Arbeitnehmer (1989)
Fr jede Beschftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heit ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen eine angemessenen Lebensstandard zu erlauben (Titel 5, Abs. 1)
14. Normative Grundlagen fr die Festlegung von Mindestlhnen Landesverfassung NRW
Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. (Artikel 24)
Landesverfassung Bayern
Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt. () Fr jeden Berufszweig knnen Mindestlhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhltnissen entsprechende Mindestlebenshaltung fr sich und seine Familie ermglichen. (Artikel 168/169)
15. Tarifbindung West und Ost 1998-2006 (WSI)
16.
Niedrige Tariflhne in Euro pro Stunde (jeweils unterste Tarifgruppe)
17. 17 Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn Das Herkunftslandprinzip wrde Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tr und Tor ffnen.
Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlhne fr die entsandten ArbeitnehmerInnen verpflichtend zu machen.
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wre sichergestellt, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Lhne fhrt.
18. 18
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20. EU-Staaten ohne gesetzl. Mindestlohn (WSI) 20
21. Warum?komimische Grnde 3. 21
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31. Der Mindestlohnsektor in Deutschland wchst schneller als in jedem anderen Land!(IAQ/SOEP 2008) 22% aller Beschftigten in Deutschland arbeiteten 2006 im Niedriglohnsektor
Niedriglohn: 2/3 des Medianlohnes
Durchschnittlicher Niedriglohn: West 6,89
Das ist seit 1995 eine Steigerung von 43%
Die liberalen Lnder sind eingeholt! (GB 22%, USA 25%)
Struktur:
70% Frauen
15% Vollzeit 31
33. Anteil der Beschftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung am Niedriglohnsektor wchst!(IAQ/SOP 2008) aller Niedriglohnbeschftigten ist formal qualifiziert
Mit beruflicher oder akademischer Qualifikation
Zwischen 1995 und 2006 ist der Anteil der niedrig Qualifizierten im Niedriglohnsektor um 7% gefallen 33
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35. Der durchschnittliche Stundenlohn der Niedriglohnbeziehenden ist seit 2004 gesunken!(IAQ/SOEP 2008) Im internationalen Vergleich fast beispiellose Ausdifferenzierung des Lohnspektrums nach unten
Die Zahl der Niedriglohnbeziehenden mit Stundenlhnen unter 5 ist gewachsen
Im internationalen Vergleich sehr geringe Aufstiegsmobilitt 35
36. Aktuelle politische Situation:Mglichkeiten und Grenzen von BranchenmindestlhneN 4. 36
37. Instrumente fr branchenbezogene Mindestlhne 37 Allgemeinverbindliche Tarifvertrge
50% Tarifbindung, ffentliches Interesse, Mehrheit im Tarifausschuss
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Bisher beschrnkt auf Baugewerbe und Gebudereinigung
Jetzt fr alle Branchen mglich mit einer Tarifbindung von mindestens 50%
Neu: Briefdienstleistungen
Mindestarbeitsbedingungsgesetz
38. Tarifliche Mindestlhne nach AEntG 38
39. Arbeitnehmer-Entsendegesetz zielfhrend? Fehlende flchendeckende Tarifvereinbarungen
Starke Veto-Position der Arbeitgeberseite
Tarifbindung von 50% nicht berall gegeben
Allgemeinverbindlichkeit niedriger Tariflhne keine Problemlsung 39
40. Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz(Referentenentwurf) Fr Tarifbereiche mit weniger als 50%; fr Bereiche ohne Tarifvertrge
Hauptausschuss (6 unabhngige Experten + 1 Vors. entscheidet, ob Mindestlhne ntig sind
Fachausschuss (je 3 AG/AN-Vertreter + 1 Vors.) schlgt Mindestlohn vor
Entscheidung auf Vorschlag des BMAS durch Bundesregierung 40
41. Fazit: Branchenbezogene Mindestlhne sind in einigen Bereichen sinnvoll, in vielen Sektoren scheitern sie an der Veto-Position der Arbeitgeber
Der bisherige Mindestlohnkompromiss beinhaltet ein uerst brokratisches Verfahren mit vielen Hrden, die eine effiziente Festlegung von Mindestlhnen blockieren knnen.
Deutschland braucht einen allgemeinen, branchenbergreifenden gesetzlichen Mindestlohn!
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42. Gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik: ein Europisches Projekt 5. 42
43. Mindestlhne:ein europisches Thema? 43 Das Europische Parlament () ist davon berzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingefhrt werden sollte, der dazu beitragen knnte, Arbeit lohnenswert zu machen
rumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt.
(Die soziale Wirklichkeit in Europa eine Bestandsaufnahme, Entschlieung vom 15. November 2007)
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45. Mindestlohnpolitik in den europischen Gewerkschaften? Einfhrung einer europaweiten Mindestlohnnorm fr nationale Mindestlohnpolitik:
60% des nationalen Durchschnittslohns
50% als Zwischenziel 45
46. Mindestlhne in % der Median- oder Durchschnittslhne (WSI 2006) 46
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