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Allgemeine Hinweise zum Bauleitplanverfahren

Allgemeine Hinweise zum Bauleitplanverfahren. Instrumente zur Ausgestaltung der kommunaler Planungshoheit. FNP – vorbereitender Bauleitplan, stellt die geplante Nutzung dar. FNP.

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Allgemeine Hinweise zum Bauleitplanverfahren

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Presentation Transcript


  1. Allgemeine Hinweise zum Bauleitplanverfahren

  2. Instrumente zur Ausgestaltung der kommunaler Planungshoheit FNP – vorbereitender Bauleitplan, stellt die geplante Nutzung dar. FNP Bebauungspläne – verbindliche Bauleitplanung, setzten Baurecht fest. Unter die Rubrik „B-Plan“ fallen auch die vorhabenbezogenen Bebauungspläne (Bsp.: SB – Warenhaus), früher „Vorhaben- und Erschließungspläne“ genannt B -Plan Baurechtliche Satzungen, wie z.B.: Besonderes Städtebaurecht: Sanierungs- und Entwicklungssatzung Gestaltungssatzung Erhaltungssatzung Vorkaufsrechts- satzung Klarstellungs- satzung Satzung über eine Veränderungssperre

  3. Inhalt • Vereinfachte Darstellung des Ablauf eines Bauleitplanverfahrens • Von der Landesplanung zum Ortsrecht • FNP –allgemeine Funktion • FNP und B – Plan I • FNP und B – Plan II • Bebauungspläne I • Bebauungspläne II

  4. Vereinfachte Darstellung des Ablauf eines Bauleitplanverfahrens Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung Überarbeitung und Auslegungsbeschluss Öffentliche Auslage und Trägerbeteiligung Abwägung und Satzungsbeschluss Anzeige bei der höheren Verwaltungsbehörde In – Kraft - Setzung

  5. Von der Landesplanung zum Ortsrecht generalisiert Landesplanung – hier z.B. Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum (LEPeV) M.: 1:100.000 Teilkarten M.: 1: 200.000 / M.: 1: 100.000 Kreisentwicklungsplanung Flächennutzungsplan (FNP) M.: 1: 10.000 (vorhabenbezogener) Bebauungsplan (B –Plan) z.B. M.: 1: 1.000 vorhabenkonkret

  6. FNP – allgemeine Funktion Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe des zweistufigen Bauleitplansystems in der Bundesrepublik Deutschland dar. Der FNP enthält Aussagen zur geplanten Bodennutzung, er kann hierbei nur prognostischen Aussagen zur Entwicklung der Bodennutzung treffen. Die Darstellung hat hierbei in der Art der Bodennutzung als Grundzüge der Planung zu erfolgen. Der FNP stellt sich daher als umfassender – allerdings grobmaschiger –zukunftsorientierter gemeindlicher Entwicklungsplan für die Bodennutzung der Gemeinde dar. FNP B -Plan

  7. FNP und B – Plan I • Allgemeine Darstellung • Darstellung des gesamten • Stadtgebietes – soll die erwartete • mittelfristige Entwicklung • darstellen. • Schafft kein Baurecht. FNP Inhaltlich unbedingt zu unterscheiden • Schaffung eines Baurechtes für • ein Vorhaben (vorhabenbezogener • Bebauungsplan) oder Baurecht für ein Gebiet, Bsp.: B - Plan „Niederheide“  Grundlage der Baugenehmigung. B -Plan

  8. FNP und B –Plan II • Der FNP stellt – anders als der Bebauungsplan – keine verbindliche Rechtsnorm dar. Aus dem FNP allein kann niemand direkte Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. • Beachtlich ist jedoch: • Von dem FNP geht jedoch eine Binde-wirkung für die nachfolgenden Bebauungs-pläne aus. Sie müssen aus Ihm entwickelt werden. Mit dem Begriff des „Entwickelns“ wird ausgedrückt, dass einerseits keine sklavische Übereinstimmung hergestellt werden muss, andererseits aber auch keine zu starke Divergenz entstehen darf.

  9. Bebauungspläne I „Bebauungspläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Sie enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen, aus denen sich für und gegen die Grundstückseigentümer ergibt, ob und wie sie Ihre Grundstücke bebauen können.“ Was kann mit einem Bebauungsplan geregelt werden und was nicht ?Typische Regelungsinhalte eines Bebauungsplan sind die Festsetzung von :- Bauflächen und Baugebieten- Verkehrsflächen- Grünflächen- Wasserflächen etc.Mit einem Bebauungsplan wird nicht geregelt:- Fragen des technischen Ausbaus, z.B. über die Aufteilung des Straßenraums, der technischen Einzelheiten der Wasser- und Abwasserversorgung etc.

  10. Bebauungspläne II Einfache Bebauungspläne Qualifizierte Bebauungspläne Die Bebauungspläne werden unterschieden in einfache und qualifizierte Bebauungspläne. Ein qualifizierter Bebauungsplan muss mindestens Regelungen über die (1) Art und das (2) Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren (3) Grundstücksflächen und die örtlichen (4) Verkehrsflächen enthalten. Enthält er nur eine dieser Festsetzungen nicht, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Vorteil eines qualifizierten Bebauungsplan für den Bürger: er kann über das einfachere Bauanzeigeverfahren seine Baufreigabe erhalten. Aber: Die Kommune bindet sich mit diesem Plänen auch stärker und es muss für alle Festsetzungen auch einen Regelungsbedarf geben. Bsp. für einfache Bebauungspläne.: Die B-Pläne „Niederheide“ und „Veltener Straße“ sind einfache Bebauungspläne, die Verkehrsflächen sind nicht festgesetzt. Vorteil für die Kommune: keine Begründung eines Rechtsanspruch auf eine ausreichende Erschließung durch diese Pläne.

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