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Kantonales Landwirtschaftsgesetz

Kantonales Landwirtschaftsgesetz. Vernehmlassung eines Entwurfs für die Totalrevision der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung. Warum eine Revision ?. Heutiges Gesetz : Eintritt im 1993 Vorgenommene Änderungen seit 1993 : WTO Bilaterale Abkommen CH-EU

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Kantonales Landwirtschaftsgesetz

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Presentation Transcript


  1. Kantonales Landwirtschaftsgesetz Vernehmlassung eines Entwurfs für die Totalrevision der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung

  2. Warum eine Revision ? • Heutiges Gesetz : Eintritt im 1993 • Vorgenommene Änderungen seit 1993 : • WTO • Bilaterale Abkommen CH-EU • Direktzahlungen, AP 2002, AP 2007, AP 2011 Totalrevison ist nötig

  3. Gesetzesentwurf : 3 Grundsätze • Flexibilität • Gesamtheitliche Betrachtung des ländlichen Raumes • Gesamthafte Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft und der Agrarwirtschaft

  4. 1. Flexibilität Neue Kompetenzaufteilung : • Grosser Rat : Politische Ziele im Gesetz und in den politischen Leistungsaufträgen • Staatsrat : Massnahmen im Regierungsprogramm • Departement : Ausführungsbestimmungen Die Massnahmen sind nicht mehr im Gesetz festgelegt und können rasch angepasst werden !

  5. 2. Gesamtheitliche Betrachtung des ländlichen Raumes Ziel : koordinierte Raumentwicklungspolitik im ländichen Raum : • Regionale Projekte (Strukturen und Marketing) • Sektorübergreifende Integration • Gezielter Einsatz der öffentlichen Mittel • Mehrwertschöpfung Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des länd-lichen Raumes

  6. 3. Gesamthafte Leistungsfähigkeit 5 Handlungs- und Massnahmekriterien : • Wirtschaftlich • Raumplanerisch • Organisatorisch • Umweltbezogen • Gesellschaftlich Ziel : Mehrwertschöpfung

  7. Landwirtschafts- und ländliche Raumentwicklungspolitikim VS Artikel 1 - Entwurf GLER : Ziele Die Verbesserung der globalen Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft und der Walliser Agrarwirtschaft anhand folgender Aspekte : • Wirtschaftlich • Raumplanerisch • Organisatorisch • Umweltbezogen • Gesellschaftlich

  8. Landwirtschafts- und ländliche Raumentwicklungspolitikim VS Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit : • Schaffen und Verteilen von Mehrwerten : • Produktion • Verarbeitung und in Wertsetzung • Qualität der Produkte und Leistungen • Diversifikation und regionale Einbindung

  9. Landwirtschafts- und ländliche Raumentwicklungspolitikim VS Raumplanerische Leistungsfähigkeit : • Tätigkeiten mit eingebundener Mehrwertschöpfung im Wallis • Ausgewogene Pflege der Landschaft • Förderung der dezentralisierten Besiedelung • Entwicklung des ländlichen Raumes auf Regionsebene

  10. Landwirtschafts- und ländliche Raumentwicklungspolitikim VS Organisatorische Leistungsfähigkeit : • Branchenorganisationen • Angepasste Institutionen für die Regionalentwicklung Umweltbezogene Leistungsfähigkeit : • Spezifische Biodiversität im Wallis : Erhaltung und in Wertsetzung

  11. Landwirtschafts- und ländliche Raumentwicklungspolitikim VS Gesellschaftlich-kulturelle Leistungsfähigkeit : • Erwartungen der Gesellschaft an den ländlichen Raum • Identität und Förderung der kulturellen Eigenheit • Leistungen und gesunde Nahrungsmittel

  12. Massnahmen der Landwirtschaftspolitik

  13. Andere neue Aspekte • Anerkennung der Branchenorganisationen mit Delegation von Zuständigkeiten • Klärung der Bezugserhältnisse zwischen Kanton - Gemeinden • Reb-/Weinbau : Klare Gesetzesgrundlagen für : • Sortensektoren / Rebkataster • Qualitative und quantitative Anforderungen • Grand Crus • Regelung der Herkunfts- und Echtheitsbezeichnung • Kontrollen Aufhebung der Zonen

  14. Andere neue Aspekte • Entwicklungsplan für den ländlichen Raum • Bodenverbesserungsgenossenschaften (Gündung und Unterhalt) • 1 einzige Rekurskommission • Aufhebung von 10 Gesetzeserlassen Es bleiben : 1 Gesetz, 2 Verordnungen, 1 Massnahmenkatalog

  15. Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

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