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Bundestagung 2009 der BAG Wohnungslosenhilfe

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guillermo
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Bundestagung 2009 der BAG Wohnungslosenhilfe

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Presentation Transcript


    1. Bundestagung 2009 der BAG Wohnungslosenhilfe Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.

    2. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 2 Aufstockungsverbot nach 21 SGB XII Wege zur rechtlichen Lsung (1) Fragestellung. Alte Rechtslage hinsichtlich Hilfe zum Lebensunterhalt in stationren Einrichtungen Was sollte sich an der Rechtslage durch das SGB XII ndern? Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung des 35 SGB XII Empfehlungen der BAG Wohnungshilfe im Wandel der Entwicklung des 7 Abs. 4 SGB II Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur stationren Einrichtung nach 7 Abs. 4 SGB II

    3. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 3 Aufstockungsverbot nach 21 SGB XII Wege zur rechtlichen Lsung (2) Auswirkungen des Aufstockungsverbot nach 21 SGB XII Exkurs: Altes Aufstockungsverbot nach 22 SGB XII bei Ausbildung Lsung durch Auslegung nach der Gesetzgebungsgeschichte Lsung durch das Prinzip der Sachleistungsverschaffung Lsung durch Auslegung des 67 Satz 2 SGB XII Klarstellung durch den Gesetzgeber Abhilfe durch Anwendung von Vorschriften des SGB II

    4. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 4 1. Fragestellung Wie kann verhindert werden, dass stationre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bzw. ihre Bewohner finanziellen Schaden nehmen bei Sanktionen nach 31 SGB II oder Krzungen durch Aufrechnung wegen Darlehen nach 23 SGB II?

    5. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 5 2. Alte Rechtslage hinsichtlich der Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen Frher trug der Kostentrger das Risiko von ausbleibenden oder gekrzten vorrangigen Leistungen.

    6. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 6 3. Was sollte sich an der Rechtslage durch das SGB XII ndern? Durch die Aufhebung des 27 Abs. 3 BSHG und die Neuregelung in 35 SGB XII und den Heranziehungsregeln sollte sich fr alleinstehende Heimbewohner nichts ndern.

    7. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 7 4. Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung des 35 SGB XII fr die stationre Wohnungslosenhilfe Die eigentliche Auswirkung der Aufspaltung in Manahme- und Hotelkosten bei stationren Hilfen ergab sich wie beabsichtigt fr die finanzielle Situation der betroffenen Bedarfsgemeinschaften, nicht aber fr die allein stehenden Leistungsberechtigten.

    8. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 8 5. Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe im Wandel der Entwicklung des 7 Abs. 4 SGB II Whrend der Geltung der Ursprungsfassung des 7 Abs. 4 SGB II ignorierte man zunchst den Leistungsausschluss nach 21 SGB XII als gesetzgeberisches Versehen.

    9. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 9 6. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur stationren Einrichtung nach 7 Abs. 4 SGB II Erst als aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die stationren Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe durchweg nicht als solche im Sinne des SGB II anzusehen waren, besannen sich Kostentrger von neuem auf das Aufstockungsverbot nach 21 SGB XII.

    10. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 10 7. Auswirkungen des Aufstockungsverbots nach 21 SGB XII Das Aufstockungsverbot nach 21 SGB XII wirkt vor allem in der Weise, dass Leistungskrzungen im SGB II durch Sanktionen oder Aufrechnungen nach Darlehensgewhrung vom Sozialhilfetrger nicht mehr ausgeglichen werden. Genaugenommen findet aber auch sonst durch die Freilassung von Barbetrag und Bekleidungspauschale eine Aufstockung der SGB II-Leistungen statt.

    11. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 11 8. Exkurs: Altes Aufstockungsverbot nach 22 SGB XII bei Ausbildung Das Aufstockungsverbot bei Ausbildungen nach 22 SGB XII entspricht dem frheren Recht, hiervon kann in Hrtefllen abgewichen werden.

    12. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 12 9. Lsung durch Auslegung nach der Gesetzgebungsgeschichte Aus der Gesetzgebungsgeschichte lsst sich ableiten, dass eine Erstreckung des Aufstockungsverbots auf stationre Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht beabsichtigt war.

    13. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 13 10. Lsung durch das Prinzip der Sachleistungsverschaffung Die Einfhrung des Sachleistungsverschaffungsprinzips durch das Bundessozialgericht kann dazu fhren, dass die Einrichtung durch die Kostenzusage einen eigenen Anspruch auf bernahme der ungedeckten Restkosten gegen den Kostentrger erwirbt.

    14. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 14 11. Lsung durch Auslegung des 67 Satz 2 SGB XII 67 Satz 2 SGB XII sollte mit dem LSG Berlin-Brandenburg so verstanden werden, dass der Sozialhilfetrger auch die Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer stationren Manahme bernehmen muss, soweit sie nicht anderweitig sichergestellt sind.

    15. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 15 12. Klarstellung durch den Gesetzgeber Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber entweder in 35 oder in 67 SGB XII sollte die Schwierigkeiten ausgleichen.

    16. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 16 13. Abhilfe durch Anwendung von Vorschriften des SGB II Es zeigt sich, dass die oben ausgefhrten schwierigen rechtlichen Probleme des Aufstockungsverbots sich offenbar in der Praxis auf dem kleinen Dienstweg, wenn schon nicht mit dem zustndigen Sozialhilfetrger, dann doch immerhin mit der ARGE vor Ort klren lassen, so dass es nicht zu Sanktionen nach 31 SGB II oder Aufrechnungen nach 23 Abs. 1 SGB II kommen muss, die zu finanziellen Engpssen fhren.

    17. Peter Niemann Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Seite 17 Herzlichen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit!

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