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Informationsabend zum Übertritt

Informationsabend zum Übertritt. Herzlich Willkommen!! zur Einstimmung: Denn wir können die Kinder nach unserem Sinne nicht formen; so wie Gott sie uns gab, so muss man sie haben und lieben, sie erziehen aufs Beste und jeglichen lassen gewähren. Denn der eine hat die, die anderen andere Gaben.

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Informationsabend zum Übertritt

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Presentation Transcript


  1. Informationsabend zum Übertritt Herzlich Willkommen!! zur Einstimmung: Denn wir können die Kinder nach unserem Sinne nicht formen;so wie Gott sie uns gab,so muss man sie haben und lieben,sie erziehen aufs Beste und jeglichen lassen gewähren.Denn der eine hat die, die anderen andere Gaben. Johann Wolfgang von Goethe

  2. Informationsabend zum Übertritt in der 4. Jahrgangsstufe Das bayerische Schulsystem Mittelschule Darstellung der Schularten

  3. Das bayerische Schulsystem im Überblick www.meinbildungsweg.de

  4. Einflussfaktoren für Schulleistung Familie Schule Schülerpersönlichkeit

  5. Schülerpersönlichkeit Beispiele: Anstrengungsbereitschaft Frustrationstoleranz Intelligenz Konzentration Arbeitsverhalten Selbstwertgefühl Lernmotivation Belastbarkeit Interesse Körperliche Entwicklung

  6. Schulerfolg Säulen Kognitive Fähigkeiten/ Intelligenz Motivation Vorwissen Arbeits- verhalten

  7. Was bedeutet Eignung für eine Schulart? Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart geeignet, wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem Anforderungsprofil der Schulart am besten entsprechen. Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich; Unterforderung oder Überforderung werden vermieden. Oder: „Die Schule, in der sich ihr Kind leicht tut ohne zu langweilen, ist die richtige Schule!“

  8. Die Eignungsprognose für den Übertritt Für die Eignungsfeststellung gibt es kein Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden könnte. Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3. und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große Aussagekraft. Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird die Eignungsempfehlung festgehalten. Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den erfolgreichabsolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen. Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in Zweifelsfällen.

  9. Das Übertrittszeugnis § 29 VSO Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist; es gilt nur für den Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr. Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jahrgangsstufe 1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen, 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung, 4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens Für den Übertritt aus der Jgst. 5 der Haupt- oder Mittelschule gilt das Jahreszeugnis, ein gesondertes Übertrittszeugnis wird nicht ausgestellt! Für den Übertritt aus der Jgst. 6 der Haupt- oder Mittelschule an die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig gilt das Zwischenzeugnis.

  10. Das Übertrittszeugnis

  11. Die Haupt- oder Mittelschule Die Haupt- oder Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor. Im Unterricht der Haupt- oder Mittelschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler besonderer Wert gelegt. Die Haupt- oder Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.

  12. Die Haupt- oder Mittelschule Mögliche Abschlüsse an der Haupt- oder Mittelschule: • erfolgreicher Hauptschulabschluss: nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe • qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali): kann durch eine besondere Leistungsfeststellung erworben werden • mittlerer Schulabschluss: Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.

  13. Die Bayerische Mittelschule

  14. Die sechsstufige Realschule Realschulabschluss Jgst 10 9 8 7 Wahlpflicht- fächergruppe III a Wahlpflicht- fächergruppe III b Wahlpflicht- fächergruppe I Wahlpflicht- fächergruppe II fremdsprachlich (Französisch) mathematisch-naturwissen-schaftlich wirtschaftlich/kaufmännisch musisch-gestaltend/ hauswirtschaft-lich/sozial 6 5 RS Pflichtfächer Rel, D, M, E, G, Ek, Bio, Sp, musische Bildung

  15. Das achtjährige Gymnasium 12 11 10 9 8 7 6 5 Naturwissen- schaftlich- technologi- sches G. Sprachliches Gymnasium (moderne Sprachen) Sprachliches Gymnasium (antike Sprachen) Wirtschafts- und sozial- wissensch. G. Musisches Gymnasium

  16. Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten • Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit folgenden Aufgaben: • Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl • Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen • Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen • Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Haupt- oder Mittelschule, Realschule, Gymnasium) • Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte: • Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen) • Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen) • Haupt- und Mittelschulen: Einsatz von Förderlehrern, individuelle Förderpläne, Intensivierungsstunden • Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch, Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium • Gymnasium: Intensivierungsstunden, binnendifferenzierende Maßnahmen

  17. Jeder Abschluss hat einen Anschluss Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn wissen: • Jede weiterführende Schule (Haupt- oder Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss. • Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. • Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.

  18. Übertrittsregelungen Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

  19. Übertrittsregelungen Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

  20. Gymnasium 5. Jgst. Realschule 5. Jgst. Haupt- oder Mittelschule 6. Jgst. Versetzung in die 6. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule nach den Richtlinien § 46 VSO Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Ø 2,5 (aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis) Haupt- oder Mittelschule 5. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule

  21. Gymnasium 6. Jgst. Realschule 6. Jgst. Haupt- oder Mittelschule 6. Jgst. Versetzung in die 6. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule nach den Richtlinien § 46 VSO Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung Nur mit Aufnahmeprüfung! Haupt- oder Mittelschule 5. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Haupt- oder Mittelschule in die 6. Jgst. des Gymnasiums und der Realschule

  22. Empfehlungen für den Probeunterricht • Die Teilnahme am Probeunterricht ist nur sinnvoll wenn: • die Ursachen der unzureichenden Leistungen nur vorübergehender Natur und kurzfristig behebbar sind • das Wortgutachten die Eignung erkennen lässt • Termin für den Probeunterricht: 21.-23.05.2012 Aufgaben unter: www.isb.bayern.de Vergleichsarbeiten/Prüfungen

  23. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehen auch die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen gerne zur Verfügung.

  24. Informationsveranstaltungen 30.01.2012 Städtische Wirtschaftsschule 16.02.2012 Private Wirtschaftsschule 03.03.2012GCE 09.03.2012WWG 10.03.2012RWG 14.03.2012RII 15.03.2012RI 17.03.2012MWG (InfoabendezuHochbegabtenförderung am 18.01. und 05.03.) 24.03.2012GMG

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