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Leben und Arbeiten in Deutschland

Leben und Arbeiten in Deutschland. Auslandsvermittlung Berlin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Ina Rosenow Eures-Beraterin. Index. Informationen über Deutschland Zugang zum Arbeitsmarkt Soziale Sicherheit, Steuern

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Leben und Arbeiten in Deutschland

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Presentation Transcript


  1. Leben und Arbeiten in Deutschland Auslandsvermittlung Berlin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Ina Rosenow Eures-Beraterin

  2. Index • Informationen über Deutschland • Zugang zum Arbeitsmarkt • Soziale Sicherheit, Steuern • Anerkennungsverfahren für polnische Berufe und Studienabschlüsse Ina Rosenow

  3. Arbeitsmarkt 2007 Arbeitslosenzahl 3,715 Mio 8,9 % (2006: 10,5%) West Deutschland 7,3 % (2006: 8,9 %) Ost Deutschland: 14,7 % (2006: 16,7%) Ina Rosenow

  4. Ina Rosenow

  5. ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT • weiterhin ist für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland eine Arbeitserlaubnis notwendig, aber es gibt bilaterale Abkommen z.B. für Gastarbeitnehmer, Studenten, Haushaltshilfen… • www.praca.gov.pl • www.europa.eu.int/eures/ • www.ba-auslandsvermittlung.de • Eine Arbeitserlaubnis wird über die lokale Agentur für Arbeit erteilt, wo man die Arbeit aufnimmt – Arbeitsgenehmigung EU Ina Rosenow

  6. ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT • Bürger aus EU-Beitrittsstaaten, die bereits seit mindestens 3 Monaten einen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, können bei der örtlichen Agentur für Arbeit am Betriebssitz eine Arbeitsgenehmigung – EU beantragen. • Bürger aus EU-Beitrittsstaaten mit Wohnsitz im Ausland können über die Zulassungsverfahren nach Deutschland kommen. Nach 1 Jahr rechtmäßiger Tätigkeit mit Arbeitserlaubnis-EU besteht Anspruch auf eine unbefristete Arbeitsberechtigung – EU (Erteilung unbefristet, ohne Beschränkungen von Agenturen für Arbeit) Ina Rosenow

  7. Arbeitserlaubnis - Saisonarbeitnehmer • Land- und Forstwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie • Schausteller • keine Berufsausbildung notwendig, • Deutschkenntnisse von Vorteil • Dauer: 4 Monate (Saisonarbeitnehmer) und 9 Monate (Schausteller) • gebührenpflichtig, Arbeitgeber zahlt • ZAV-Bonn.saisonarbeitnehmer@arbeitsagentur.de Tel.0049 (228) 713-1329 Ina Rosenow

  8. Arbeitserlaubnis - Gastarbeitnehmerverfahren • Fachkräfte können bis zu 18 Monate in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten • Voraussetzung abgeschloss. Berufsausbildung oder Studium, alternativ kann eine mind. 3jährige Berufsausübung anerkannt werden • fließende Deutschkenntnisse notwendig • Ziel ist die sprachliche und berufliche Fortbildung • Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ( 12 Monate) • ZAV-Bonn.Gastarbeitnehmer@arbeitsagentur.de Tel. 0049 228 713 1326 Ina Rosenow

  9. Arbeitserlaubnis - Haushaltshilfenverfahren • Arbeit in privaten Haushalten mit Pflegebedürftigen • wohnen im gleichen Haushalt, wie die Pflegebedürftigen und arbeiten versicherungspflichtig in Vollzeit • Voraussetzung: im Arbeitgeberhaushalt lebt eine blinde oder pflegebedürftige Person • fließende Deutschkenntnisse notwendig • Entgelt zwischen 1130,- – 1250,-€/ Monat brutto (ca. 460,- – 570,-€ netto bei freier Unterkunft und Verpflegung) • max. 36 Monate • ZAV-Bonn.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de Tel. 0049 228 713 - 1414 Ina Rosenow

  10. Arbeitserlaubnis – Ferienbeschäftigung für Studenten • bis zu 3 Monaten in den Semesterferien • Studentenstatus und Semesterferien an der Heimat-Uni müssen nachgewiesen werden • meistens Jobs in der Ernte, Produktion, Gebäudereinigung und auch Hotellerie und Gastronomie – insbesondere in Urlaubszentren, wie Nord- und Ostseeküste, Schwarzwald und Bayern • Entgelt: tariflich oder ortsüblich • max. 10.000 Plätze pro Jahr • ZAV-Bonn.Studenten@arbeitsagentur.de Te. 0049 228 713 1330 Ina Rosenow

  11. Ina Rosenow

  12. Soziale Sicherheit Ubezpieczenie Społeczne 5 Säulen des Sozialversicherungssystems • Krankenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Rentenversicherung • Pflegeversicherung • Unfallversicherung • Detaillierte Informationen findet man unter www.deutsche-sozialversicherung.de Ina Rosenow

  13. Soziale Sicherheit Ubezpieczenie Społeczne Arbeitgeber - Arbeitnehmer = 50 : 50 • Krankenversicherung 12 – 14,7 % • Arbeitslosenversicherung 3,3 % • Rentenversicherung 19,5 % • Pflegeversicherung 1,7 % • Unfallversicherung Arbeitgeber 100 % Ina Rosenow

  14. Steuern Podatki • wird automatisch vom Lohn/ Gehalt abgezogen • Einkommenssteuer  16 % - 45 % progressiv • Kirchensteuer  8 % - 10 % der Einkommenssteuer • Solidaritätszuschlag  5,5 % der Einkommenssteuer Ina Rosenow

  15. Europaservice Berlin Anerkennung der Qualifikation Grundprinzip: Wer in seinem Heimatland für einen Beruf qualifiziert ist, darf diesen auch in allen anderen Mitgliedstaaten ausüben. (Richtlinie 92/51/EWG - das Grundprinzip des gegenseitigen Vertrauens zur Anerkennung der beruflichen Bildung und Qualifizierung) Aber: Unterscheidung zwischen reglementiertenund nicht reglementierten Berufen • Nicht-reglementierte Berufe: ->Anerkennung durch den Arbeitgeber • Reglementierte Berufe: ->Ausübung ist an den Besitz eines bestimmten Befähigungsnachweises gebunden; Anerkennungsverfahren notwendig. Ina Rosenow

  16. Europaservice Berlin Anerkennung der Qualifikation – reglementierte Berufe • Die Befähigungen für einige Berufe sind auf EU-Ebene koordiniert: Arzt, Krankenpfleger der allgemeinen Pflege, Zahnarzt, Hebamme, Tierarzt, Apotheker und Architekt). In diesem Fall wird der Abschluss, den Sie Polen erworben haben, grundsätzlich automatisch anerkannt, so dass Sie in jedem Mitgliedstaat arbeiten können. • man muß in D aber die Berufserlaubnis beantragen – Bundesländer andere reglementierte Berufe: • Ingenieur, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Lebensmittelchemiker Gartenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt Sozialarbeiter und Sozialpädagoge Ina Rosenow

  17. Europaservice Berlin Anerkennung der Qualifikation – andere reglementierte Berufe • die Anerkennung dieses Berufsabschlusses muß beantragt werden • Die Behörden haben vier Monate Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten • Wird festgestellt, dass Dauer und Inhalt Ihrer Ausbildung erheblich von der entsprechenden Ausbildung abweichen, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Berufserfahrung nachweisen, an einem Anpassungslehrgang teilnehmen oder eine Eignungsprüfung ablegen. Allerdings darf nur eine dieser Zusatzmaßnahmen gefordert werden. Die Anerkennung Ihrer Abschlüsse kann naturgemäß durch die Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Befähigungen und Ihrer gesamten Berufserfahrung erleichtert werden. • Anwendung der EG-Richtlinie 89/48/EWGReglementierte Berufe auf alle nicht in Einzelrichtlinien geregelten BerufeRegelung der Anerkennung der „Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise“ nach mindestens dreijährigem Hochschulstudium, auch FH Ina Rosenow

  18. Anerkennung • Datenbank der reglementierten Berufe: http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/professions/dsp_find.cfm • Bildungsabschlüsse: www.enic-naric.net www.anabin.de • Kostenlose Hotline: 00 800 67 89 10 11 Ina Rosenow

  19. Ina Rosenow

  20. Ina Rosenow

  21. Fragen? Ina Rosenow

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