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Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Lechenich

Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Lechenich. Heute, 30. 08. 2010 Information zum neuen Schuljahr. Information zur Oberstufe. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am Gymnasium Lechenich Frau Freiburg, Schulleitung Herr Bastgen, Oberstufenkoordinator.

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Die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium Lechenich

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Presentation Transcript


  1. Die gymnasiale Oberstufe amGymnasium Lechenich Heute, 30. 08. 2010 Information zum neuen Schuljahr

  2. Information zur Oberstufe Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am Gymnasium Lechenich • Frau Freiburg, Schulleitung • Herr Bastgen, Oberstufenkoordinator Bas

  3. Die gymnasiale Oberstufe amGymnasium Lechenich Die Beratungslehrer EF: Berkessel / Nunez 11: Limbach / Meyer

  4. Die gymnasiale Oberstufe Schulspezifische Informationen

  5. Qualifikationsphase Q1 und Q2 Ergebnisse der Kurse gehen in das Abitur ein Was ist die gymn. Oberstufe? Zulassung Abiturprüfung Versetzung in Q1 Einführungsphase Jahrgangsstufe 10 und 11 § 1 Bas

  6. Pflichtkurse und Aufgabenfelder EF Einführungsphase (10) D 1. Aufgabenfeld FFS: E, F, L KU oder MU 2. Aufgabenfeld GE, SW, EW, EK ( Wechsel mögl.) M 3. Aufgabenfeld NW: BI, CH, PH (Wechsel mögl.) ER, KR (Ersatzweise Pl) SP Schwerpunktfach:2. FS oder 2. NW / IF Im Durchschnitt 34 Stunden pro Woche 1 (-2) weitere Wahlfächer 1 (-2) weitere Vertiefungsfächer § 8 Bas

  7. Pflichtkurse und Aufgabenfelder 11 11 / 1 11 / 2 D 1. Aufgabenfeld FFS: E, F, L KU oder MU 2. Aufgabenfeld GE, SW, EW, EK ( Wechsel mögl.) M 3. Aufgabenfeld NW: BI, CH, PH (Wechsel mögl.) ER, KR (Ersatzweise Pl) SP Schwerpunktfach:2. FS oder 2. NW / IF 30 bis max. 33 Stunden pro Woche 1 (-2) weitere Wahlfächer § 8 Bas

  8. Minder-leistungen D M FFS übrigeFächer ver-setzt Nach-prüfung keine 4 4 4 mind. 4 ja 4 5 4 3 mind. 4 ja 1 x 5 4 4 4 1 x 5, sonst 4 ja 4 5 4 1 x 3, sonst mind. 4 nein ja (M) 4 4 4 2 x 5, sonst mind. 4 nein ja (ÜF) 5 4 4 1 x 5, sonst mind. 4 nein ja (D) 2 x 5 5 4 3 1 x 5, sonst 4 nein ja (D/ÜF) 5 5 3 mind. 4 nein ja (D/M) 5 4 mind. 4 nein nein 5 1 x 6 nein in beliebigem Fach nein Versetzung in Q1 § 9 Bas

  9. Versetzung in Q1 • Man unterscheidet • versetzt • nicht versetzt mit Nachprüfung • nicht versetzt ohne Nachprüfung • Darüber hinaus gilt • keine Nachprüfung für Wiederholer • maximale Verweildauer in SII: 4 Jahre § 9 Bas

  10. Laufbahnänderungen • Laufbahnänderungen • dürfen wegen der Gefahr vonLaufbahnfehlern nur von den zuständigen Stufenleitern vorgenommen werden (Beratung, Mindest- u. Pflichtbelegung, Versetzung, Abitur). • Die Folgen • nicht genehmigter Laufbahnänderungen hat der Schüler / die Schülerin selbst zu verantworten. Bas

  11. Laufbahnänderungen • Zuwahl von Kursen • ist nicht möglich (Kontinuität). • Abwahl von Kursen • nur bis zum Ende der 1. Unterrichtswoche nach Beginn eines neuen Halbjahres. • Abwahl oder Zuwahl von Klausuren • bis zum Ende der 1. Unterrichtswoche nach Beginn des neuen Halbjahres. • Zuwahl von Klausuren • nur bis Q1/I (s. Abiturfächer). Bas

  12. Sonstige Mitarbeit Lehrer gibt zu Beginn des HJ bekannt: • Mitarbeit am Unterricht (kontinuierlich und wesentlich) • Protokolle und Referate • Projektpräsentation • Versuchsvorbereitung und –nachbereitung • Schriftliche Übungen • Hausaufgaben § 15 Bas

  13. Sonstige Mitarbeit • Zusammenhängender Vortrag • Vorbereitung auf mdl . Abiturprüfung in Q1 und Q2 • Schriftliche Übungen • 1 – 2 pro Fach und Halbjahr • Bezug auf unmittelbar vorausgehenden Unterricht § 15 Bas

  14. Noten • 1 Halbjahr = 2 Quartale • am Ende des ersten Quartals • Lehrer gibt SoMi und schr. Note bekannt • ermittelt daraus eine Zwischennote • diese hat informierenden und ggf warnenden Quarakter Bas

  15. Noten • 1 Halbjahr = 2 Quartale • am Ende des zweiten Quartals • Lehrer gibt SoMi- und schr. Note bekannt • ermittelt aus beiden Quartalen eine SoMi-Note • ermittelt aus beiden Quartalen eine schr. Note • ermittelt aus beiden die Gesamtnote • hierbei ist eine rein arithmetische Notenbildung nicht zulässig Bas

  16. Entschuldigungen • Entschuldigung bei Krankheit • unmittelbar nach Wiedererscheinen (Wochenfrist). • Formblatt im Internet auf Oberstufenseite • bei längerer Krankheit (> 3 Tage) muss in der Schule angerufen werden. • Bei unentschuldigtem Fehlen • von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Monatszeitraumes kann der Schüler / die Schülerin sofort entlassen werden.(gilt für volljährige SchülerInnen) Bas

  17. Entschuldigungen • Entschuldigen bei Klausuren: • Am Klausurtag morgens im Sekretariat anrufen. • Nach Ende der Krankheit Entschuldigung beim Fachlehrer abgeben. • Bei wiederholtem Versäumen von Klausuren ist ein Attest erforderlich • Bei Nicht-Beachtung verliert man den Anspruch auf Nachschreibklausur. • Der Fachlehrer entscheidet ggf. über Ausnahmen Bas

  18. Entschuldigungen • SchülerInnen der SII entschuldigen sich in der ersten Stunde nach dem Fehlen schriftlich beim Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin; • die Entschuldigung ist vom Schüler / von der Schülerin und einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; • die Entschuldigungen werden von den Fachlehrern abgezeichnet; • die SchülerInnen verwahren die abgezeichneten Entschuldigungen wegen der Nachweispflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres; • bei volljährigen SchülerInnen kann auf deren schriftlichen Antrag hin auf die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verzichtet werden. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme des Antrags. Bas

  19. Entschuldigungen • Anwesenheitsnachweis • ein Anwesenheitsnachweis kann in besonderen Fällen durch die Jahrgangsstufenleitung vom Schüler / von der Schülerin für einen beschränkten Zeitraum verlangt werden. (Formblatt). Bas

  20. Beurlaubungen • Beurlaubungen • werden vorabsehbarem Fehlen ausgesprochen • (Mandeloperation, Familienfeier, Führerscheinprüfung etc.). • Beurlaubungen bis zu 2 Tagen • werden vom jeweiligen Beratungslehrer ausgesprochen. • Über eine Beurlaubung > 2 Tage • und in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. • Über eine Beurlaubung • unmittelbar vor oder nach den Ferienentscheidet der Schulleiter. • Nötig: • schriftlicher Antrag mit Belegen Bas

  21. Volljährige SchülerInnen • Entschuldigungen • müssen auch von Erziehungsberechtigten unterschrieben werden • Auskunft über Leistungen • können bei Elternsprechtagen und Sprechstunden den Erziehungsberechtigten erteilt werden • Ausnahme • es sei denn, ein anders lautender Antrag der Kinder liegt schriftlich vor, dessen Kenntnisnahme von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu bestätigen ist. Bas

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