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Abteilung Internationales der JGU Referat Outgoing

Abteilung Internationales der JGU Referat Outgoing. Struktur Abteilung Internationales Outgoing. Dr. Birgit Weiß, ERASMUS- Koordinatorin Dozenten- und Personalmobilität, Projekt „ABS“. Annegret Werner Referatsleitung, Studierenden-beratung, EU-Servicepoint, Projekt „ABS“.

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Abteilung Internationales der JGU Referat Outgoing

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Presentation Transcript


  1. Abteilung Internationales der JGU Referat Outgoing

  2. Struktur Abteilung Internationales Outgoing Dr. Birgit Weiß, ERASMUS- Koordinatorin Dozenten- und Personalmobilität, Projekt „ABS“ Annegret Werner Referatsleitung, Studierenden-beratung, EU-Servicepoint, Projekt „ABS“ Lenka Tucek, ERASMUS- Koordinatorin Studierendenmobilität Saskia Mahal, ERASMUS- Studierendenberatung Iris Thimm-Netenjakob, EU-ServicePoint Petra Wacker, Beratung Europa/Außereuropa Silke Jennerich, PROMOS, ERASMUS-Incomings

  3. Aufgaben und Tätigkeitsbereiche von INT 1, (Referat Outgoing) • Information und Beratung der Studierenden • Information und Beratung der Fachbereiche und Wissenschaftler • Betreuung der Partnerschaften / Kooperationen mit ausländischen Hochschulen • Umsetzung einschlägiger Förderprogramme • Kurzübersicht: was beinhalten die einzelnen Fördermöglichkeiten?

  4. Beratung der Studierenden für einen Auslandsaufenthalt: Was empfehlen wir ihnen? Kontaktaufnahme mit zwei für die Studierenden wichtigen Anlaufstellen:

  5. Zu welchen Themen bekommen die Studierenden Informationen in der Abteilung Internationales? • Finanzierung und Stipendien • Modalitäten einer Stipendienbewerbung, (z.B. Studienplan, Integration des Auslandsaufenthaltes in ihr Studium in Absprache mit dem FB, Lebenslauf usw.) • Studien- und Lebenshaltungskosten im gewünschten Zielland • Vorbereitende Tests und Bewerbungsvoraussetzungen an der ausländischen Gasthochschule, akademisches Jahr im Gastland • Visumsmodalitäten, Beurlaubung

  6. Wie informiert INT 1 die Studierenden? • Einzelberatung (Sprechstunde) • Gruppenberatung (fachübergreifend und fachspezifisch) • Sonderveranstaltungen (z.B. Infobörsen) • Internet / Social Media • Sonstige Serviceleistungen für Studierende: • Beglaubigung von Unterlagen für die Bewerbung an ausländischen Hochschulen (z.B. übersetzte Zeugnisse und Transcripts) • Erläuterungen zur JGU-Notenskala

  7. II. Information und Beratung der Fachbereiche • Fördermöglichkeiten für Studierende, Lehrende und Personal • Umsetzung der einschlägigen Förderprogramme auf Fachebene • Möglichkeiten zur Internationalisierung der Curricula • Anerkennung ausländischer Studienleistungen (von Austauschstudierenden) • Aufbau integrierter Studiengänge (Double / Joint Degree) • Bologna, ECTS, Lissabon-Konvention

  8. Wie informiert INT 1 die Fachbereichsangehörigen? • Individuelle Beratung auf Wunsch • Gruppenberatung (z.B. für LOB-Mitarbeiter, ERASMUS-Koordinatoren, etc.) • Sonderveranstaltungen (z.B. Schulungen, Tagungen) • Internet-Arbeitshilfen zur Internationalisierung der Studiengänge • Sonstige Serviceleistungen für Fachbereichsangehörige: z.B. • Tabellen zur Notenumrechnung, • Weiterleitung von Ausschreibungen, • Unterstützung bei Beantragung und Durchführung von Drittmittelprogrammen

  9. III. Betreuung und Beratung zu Hochschul- und Fachbereichspartnerschaften • Die Johannes Gutenberg-Universität hat weltweit zahlreiche Vereinbarungen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen über wissenschaftliche Zusammenarbeit abgeschlossen (z.B. Austausch von Studierenden und Lehrenden, Forschungsprojekte, gemeinsame Studiengänge). • INT 1 berät bei Partnerschaften zu den Themen: • Kontaktanbahnung zwischen möglichen Austauschpartnern • Form/Inhalt der Kooperation und damit verknüpfte Fördermöglichkeiten • Dozentenaustausch (Finanzierungsmöglichkeiten usw.) • Studierendenaustausch (Partnerschaftsstipendien inklusive deren Vergabe, Kurswahl, Bewerbungsmodalitäten usw.) • INT 1 organisiert und betreut: • Auswahl der Stipendiaten, Informationsaustausch mit Partnerhochschulen

  10. IV. Umsetzung einschlägiger Drittmittelprogramme (z.B. ERASMUS, PROMOS) • Finanzen (Einwerbung, Verwaltung, Finanzbericht) • Umsetzung / Einhaltung der jeweiligen Programmvorgaben (wird durch regelmäßige Audits / Monitoring seitens der Geldgeber EU, DAAD kontrolliert) • Monitoring und strategische Planung • Unterstützung der Fachbereiche bei der Organisation und Durchführung der Mobilitätsprogramme • Management der Verträge mit den ERASMUS-Partnerhochschulen (Studium, Lehre, Personalmobilität) • Informationsaustausch mit Partnerhochschulen • Bei ERASMUS- Praktika: die Koordination aller Aktivitäten mit den am Konsortium beteiligten Partnern

  11. V. Kurzvorstellung einzelner Förderprogramme • ERASMUS-Programme • PROMOS • ISAP (Internationale Studien –und Ausbildungspartnerschaften) • DAAD Jahresstipendien • Hochschulpartnerschaften • Stiftungen • Auslands-BAföG: www.bafoeg.bmbf.de

  12. Förderprogramm ERASMUS • ERASMUS-Studienstipendium • Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule • Dauer: 3 - 12 Monate • Stipendium: ca. 190 €/Monat • Erlass der Studiengebühren im Ausland • Unterstützung bei Unterbringung • Soziale und kulturelle Betreuung • Sprachkurs vor Ort

  13. Förderprogramm ERASMUS • ERASMUS-Praktikumsstipendium (EU-ServicePoint) • Vollzeitpraktikum mit Bezug zum Studium • in einem Land der EU oder einem der weiteren Teilnahmeländer • Dauer: 3 - 6 Monate • Stipendium: 350 €/Monat • Anerkennung ist Programmvoraussetzung

  14. Förderprogramm PROMOS • Stipendien für Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monaten (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit, Sprach-/Fachkurs) • Geltungsbereich: weltweit für alle Fächer (ohne ERASMUS) • Bewerbung und Auswahl an der JGU • Stipendienleistungen: Reisekostenpauschale je nach Zielland, monatliches Teilstipendium von 300 € • KEINE Studiengebühren • Kombinierbar mit AuslandsBAföG

  15. Förderprogramm DAAD: ISAP-Programm • Gruppenprogramm für Studierende (min. 3 Studierende) • anerkannter Studienaufenthalt von 1 bis 2 Semestern • Voraussetzungen: - ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- • sprache im Ausland • - überdurchschnittliche akademische • Qualifikation (obere 25%) • Leistungen: • Monatliche, länderabhängige Stipendienrate • länderabhängige Reisekostenpauschale • monatlicher Zuschuss zur Auslandsversicherung und ggf. zu den Studiengebühren

  16. Förderprogramm DAAD Jahresstipendium (individuell) • Studienstipendium • Auslandsaufenthalte weltweit • Dauer: ein akademisches Jahr (bis zu 10 Monaten) • Stipendium: Reisekosten, Studiengebühren, Lebenshaltungskosten (die Höhe ist länderabhängig) • Strenge Auswahl, Plus für den CV

  17. Weitere Stipendienmöglichkeiten • Hochschulpartnerschaften • Stiftungen (finanzieren einen Auslandsaufenthalt nur, wenn das Studium auch schon im Inland gefördert wird) • FULBRIGHT (USA) • AuslandsBAföG übernimmt Studiengebühren, Reisekosten, monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, Versicherungskosten • Finanzielle Förderung durch fachspezifische Stipendien, über Kulturinstitute oder Forschungsstipendien großer Unternehmen

  18. Förderprogramm ERASMUS: Lehrende • ERASMUS-Dozentenmobilität • 1-2 Wochen an Partnerhochschule • Mindestens 5 Unterrichtsstunden • An-/Abreise nach LRKG plus Aufenthaltspauschale • Keine Vortragsreisen • Kombination mit Forschungsaufenthalten möglich

  19. Förderprogramm ERASMUS: Beschäftigte • ERASMUS-Personalfortbildung • Weiterbildungsaufenthalte in allen ERASMUS-Ländern • Mindestens 5 Arbeitstage • Alle nichtwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Beschäftigen der JGU können teilnehmen • Schwerpunkt: Aufenthalte an Partnerhochschulen (Staff Training Weekoder individuelle Hospitationen) • Andere Weiterbildungen nach Rücksprache mit INT ggf. möglich

  20. Weitere ERASMUS Förderlinien • ERASMUS-Intensivprogramme • Kurzzeitprogramme (2-6 Wochen), z.B. Summer Schools / Blockseminare • Förderung: Zuschuss zur Vorbereitung und Durchführung sowie zu Reise- und Aufenthaltskosten für Lehrende / Studierende • ERASMUS-MUNDUS • Gemeinsame Master- und PhD-Programme europäischer HS • Partnerschaften mit außereuropäischen Hochschulen • Förderung: Zuschuss zur Vorbereitung / Implementierung sowieStipendien für Studierende aus NICHT-ERASMUS- Ländern • NUR Konsortialanträge! In einem Konsortium müssen HS aus mindestens drei ERASMUS-Ländern vertreten sein.

  21. Ansprechpartner Referat Outgoing www.uni-mainz.de/outgoing

  22. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Haben Sie noch Fragen?

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