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Von der Natur zur Umwelt - im Spiegel der juristischen Datenbanken

Von der Natur zur Umwelt - im Spiegel der juristischen Datenbanken. Mag. Pascal OESCH – Mag. Lukas WACHTER. Definition Natur:. Bedeutungen: [1] die Welt der Natur (im Gegensatz zu der durch den Menschen geschaffenen Welt der Kultur).

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Von der Natur zur Umwelt - im Spiegel der juristischen Datenbanken

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Presentation Transcript


  1. Von der Natur zur Umwelt - im Spiegel der juristischen Datenbanken Mag. Pascal OESCH – Mag. Lukas WACHTER

  2. Definition Natur: • Bedeutungen: [1] die Welt der Natur (im Gegensatz zu der durch den Menschen geschaffenen Welt der Kultur). [2] ein Gebiet, in das der Mensch überhaupt nicht oder nur wenig gestaltend und verändernd eingegriffen hat. [3] geistige, seelische oder körperliche Charakteristika und Eigenheiten von Personen oder Tieren bzw. deren gesamtes Wesen [4] die generelle Beschaffenheit einer Sache oder eines Sachverhaltes • Herkunft: von lat. 'nascere': geboren werden, entstehen, entspringen, wachsen und davon abgeleitet 'natura': Geburt, Beschaffenheit, Wesen, Wesens- und Sinnesart, Charakter, Naturell, Substanz, Natur, Naturkraft, Naturgesetz, Weltordnung

  3. Definition Umwelt: • Bedeutungen: [1] die nähere oder weiter entfernte Umgebung, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf dieses Lebewesen und seine Lebensbedingungen ausübt [2] Menschen in der Umgebung, mit denen jemand in sozialem Kontakt steht • Herkunft: Das Wort war ursprünglich eine seit 1800 belegte Lehnübersetzung aus dem Dänischen omverden mit der Bedeutung „umgebendes Land, umgebende Welt“.

  4. Verhältnis Begriff Natur zum Begriff Umwelt: • Natur als Gegenbegriff zur Kultur • In westlichen Kulturkreisen wird mit Natur im Allgemeinen das bezeichnet, was nicht vom Menschen geschaffen wurde. • Ob der Mensch selbst zur Natur gehört oder nicht, ist bereits nicht mehr gesellschaftlicher Konsens. Natur ist nach einer verbreiteten Auffassung das Gegenteil von Kultur. Andere Auffassungen sprechen vom Menschen und außermenschlicher Natur, um auszudrücken, dass Menschen Teil der Natur sind. Der Naturbegriff beginnt dann, sich dem Begriff Umwelt anzunähern. • Maßgeblich für die in den letzten Jahrzehnten dominierende Bedeutung des Begriffs der Natur: „Die Umgebung eines Lebewesens, die auf dieses einwirkt und seine Lebensumstände beeinflusst“ war das 1909 von Jakob Johann von Uexküll veröffentlichte Buch Umwelt und Innenwelt der Tiere. • Der Referenzbezug auf das Individuum unterscheidet den Begriff inhaltlich vom nahe liegenden Begriff der Natur.

  5. Begriff „Natur“ in Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblättern von 1848-1940

  6. Begriff „Umwelt“ in Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblättern von 1848-1940

  7. Begriff „Natur“ in BGBl. von 1945-2003

  8. Begriff „Umwelt“ in BGBl. von 1945-2003

  9. Begriff „Natur“ in BGBl. ab 2004

  10. Begriff „Umwelt“ in BGBl. ab 2004

  11. Begriff „Natur“ in LGBl. ab 1995

  12. Begriff „Umwelt“ in LGBl. ab 1995

  13. Begriff „Natur“ in der EUR-Lex

  14. Begriff „Umwelt“ in der EUR-Lex

  15. Begriff „Natur“ in Entscheidungen (RDB)

  16. Begriff „Natur“ in Entscheidungen (RDB)

  17. Begriff „Umwelt“ in Entscheidungen (RDB)

  18. Begriff „Umwelt“ in Entscheidungen (RDB)

  19. Begriff „Natur“ in Gesetzesvorschlägen (parlinkom)

  20. Begriff „Umwelt“ in Gesetzesvorlagen (parlinkom)

  21. Begriff „Natur“ in deutschen Rechtsnormen (beck-online)

  22. Begriff „Umwelt“ in deutschen Rechtsnormen (beck-online)

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