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Arztprüfung – und dann?

Arztprüfung – und dann?. Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin. Mit positiv abgelegter Arztprüfung erhalten Sie das Jus practicandi.

jacob
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Arztprüfung – und dann?

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  1. Arztprüfung – und dann? Medizinalrätin Dr. med. Helga Azem Vorsitzende der Sektion Fachärzte Medizinalrat Dr. med. Rolf Jens Obmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin

  2. Mit positiv abgelegter Arztprüfung erhalten Sie dasJus practicandi Dies ist neben der offiziellen Niederlassung Voraussetzung für selbstständige, eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit wie: • Praxisvertretungen • Vorsorgeuntersuchungen • Beratungen / Gutachten aller Art • Alle Ärztlichen Tätigkeiten auf Honorarbasis (Vertretungen) • Mitarbeit im Ärztefunkdienst

  3. Ein Anstellungsverhältnis zu suchen in öffentlichen Krankenanstalt, Privaten Krankenanstalt, Sonderkrankenanstalt, Heim für Genesende, Pflegeanstalt für chronisch Kranke, Gebäranstalt oder Entbindungsheim, Sanatorien, Selbständige Ambulatorium, Kuranstalt. Freiberufliche Tätigkeit anzustreben als Wohnsitzarzt Privatordination Wahlarzt Kassenarzt Zusammenarbeitsformen: Dauervertretung Time Sharing Gruppenpraxis Praxisgemeinschaften Sie haben also die Wahl

  4. Was müssen Sie unternehmen um sich niederzulassen? Für jede Art der Niederlassung gilt • Sie müssen eine Meldung bei der Standesführung über (Art und Ort ihrer Tätigkeit) abgeben. • Damit haben sie die Verpflichtung • Sozialversicherungsbeiträge • Kammerumlage • Wohlfahrtsfondsbeiträge zu bezahlen.

  5. Worin besteht nun der Unterschied bei den Niederlassungen? • Wohnsitzarzt ÄG §47: Zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die ausschließlich solche regelmäßig wiederkehrende ärztliche Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen, die weder eine Ordinationsstätte erfordern noch in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt werden • Privatarzt Verpflichtung den Berufssitz der Wiener Ärztekammer bekannt zu geben, gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Räumlichkeiten, Schilderordnung, Hygiene, Medizinprodukte, Elektrotechnik und Müllentsorgung sind zu beachten. • Wahlarzt Im Prinzip wie Privatarzt jedoch hält er sich bei den Honorarnoten weitgehend an die Bestimmungen des Kassenrechtes, sodass der Patient optimale Kostenrückerstattung erhält. • Kassenarzt Erfüllt darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Bestimmungen, die in Verträgen mit den Krankenkassen niedergelegt sind.

  6. Wohnsitzarzt / Wohnsitzärztin Als Wohnsitzarzt/-in ist man ordentliches Mitglied der Wiener Ärztekammer • nur dann darf man selbstständig, eigenverantwortlich Patienten behandeln • ist wahlberechtigt • erhält Aussendungen und Zeitungen der Wiener Ärztekammer • ist wohlfahrtsfondspflichtig (nur vom Einkommen aus Ärztlicher Tätigkeit; der Bezug von  Arbeitslosengeld ist keine Ärztliche Tätigkeit, d.h. es fällt nicht unter die WFF-Bemessungsgrundlage!) • ist kammerumlagepflichtig (Landesärztekammer und ÖÄK) 

  7. Ordinationsneugründung Standortwahl Bevölkerungsstruktur Arztdichte (Auslastung) im Einzugsgebiet Zukunftschancen Förderungsmöglichkeiten Zusätzliche Nebenbe-schäftigungsmöglichkeiten Belegkrankenhaus Übernahme einer Praxis Einverständnis des Eigentümers der Räumlichkeiten (vor allem bei Mietobjekten) Einigung mit dem übergebenden Arzt Sicherung der bestehenden vertraglichen Rahmenbedingungen Ordinationsgründung

  8. Zusammenarbeitsformen • Dauervertretung Kann sowohl bei Privat oder auch bei Kassenordinationen stattfinden! Klar im Krankheitsfall oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Bei Kassenärzten an die KK meldepflichtig wenn über 6 Wochen Dauer. Sonderregelung im Todesfall „Witwenquartal“. • Time / Job Sharing Im Privatbereich jederzeit möglich Im Kassenbereich nunmehr auch möglich - Das Job-Sharing-Modell soll das Versorgungsniveau nicht erweitern, sondern auf dem Standard einer Einzelpraxis halten, aber eben durch mehrere Ärztinnen und Ärzte. Nachteil: Größenbeschränkung! • Gruppenpraxis Unter Gruppenpraxen versteht man Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von Offenen Erwerbsgesellschaften (OEG) nach dem Erwerbsgesellschaftengesetz gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes (§§ 52 a ff ÄG). • Praxisgemeinschaften Mehrere Ärzte nützen gemeinsam Räumlichkeiten, Personal, Geräte etc.

  9. Vorteile Mit hoher Wahrscheinlichkeit gute Auslastung Einfachere Patientenaquisition Weniger Probleme bei den Honornarnoten (wenn der Patient sie nicht begleicht) Klare Handlungsspielräume Geringe Konkurrenzkonfrontation mit Kollegen Nachhaltige Betriebssicherheit Nachteile Begrenzte Verfügbarkeit - Zugangsregelungen Einengende Behandlungsbestimmungen Oftmals miß- unverständliche Abrechnungspositionen Manche Leistungen nicht im Kassenvertrag Reihe von Aufgaben, die über die gesetzlichen Definitionen hinausgehen (Patientenaufklärung) Kassenvertrag

  10. Wie kommt man zu einem Kassenvertrag? • Reihungsliste (InteressentInnenliste) Von der Wiener Ärztekammer wird eine Reihungsliste für die jeweiligen Fächer geführt. Ab Erwerb des Jus praktikandi kann man sich auf diese Liste setzen lassen • Punkteregelung Ein komplexes System von Bewertungskriterien, dass von der Politik gefordert wurde und zu einer fairen Kollegenauswahl dienen sollte • Ausschreibung in Arzt in Wien In der Zeitung und im Internet werden die zu besetzenden Ordinationen angeführt • Bewerbung Die Bewerbung ist an die Wiener Ärztekammer (zuständige Sektion) zu reichten. Dort und in der Wiener Gebietskrankenkasse werden die Unterlagen geprüft und nach dem Punktesystem ein Ranking erstellt.In einer Sitzung wird dies besprochen und Einvernehmen erzielt – danach Information der betroffenen Kollegen.

  11. Das Punktesystem • Berufserfahrungab Erlangung des Jus praktikandi als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt • Fachliche Qualifikation • Wartezeit auf der InteressentInnenliste (Reihungsliste) • Bemühung um behindertengerechten Zugang • Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst

  12. Berufserfahrung • Berufserfahrung als angestellter und/oder freiberuflicher Arzt.Eine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin bei gleichzeitiger Meldung auf eine Ausbildungsstelle im Hauptfach eines Sonderfaches wird für die Berufserfahrung als angestellter Arzt nicht angerechnet.0,25 Punkte pro Monat, max. 9 Punkte • Berufserfahrung als hauptberuflich tätiger Wahlarzt.Als hauptberuflich gilt eine Wahlarzttätigkeit, sofern nicht gleichzeitig Tätigkeiten in Anstellungsverhältnissen, deren Ausmaß mehr als 20 Wochenstunden betragen, ausgeübt werden.0,5 Punkte pro Monat, max. 5 Punkte • Berufserfahrung als Praxisvertreter in Ordinationen mit Verträgen mit Gebietskrankenkassen1 Punkt pro 15 Vertretungstage, max. 16 Punkte • Bei einer Teilung einer Vertragsarztstellegemäß § 10 des Gesamtvertrages, werden Vertretungstage pro Woche im Ausmaß der Hälfte der Wochenordinationstage während der Teilung des Vertrages angerechnet. • Berufserfahrung im Ärztefunkdienst bzw. in analogen Notarztsystemen(nur bei Bewerbungen um eine Kassenplanstelle für Allgemeinmedizin) bzw. analogen Diensten in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung. Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung sind Abteilungen mit Ambulanzen, die für die Ausbildung in Allgemeinmedizin gemäß der Ärzteausbildungsordnung anerkannt sind.0,125 Punkte pro Dienst im Ärztefunkdienst oder einem analogen Notarztsystem bzw.0,625 Punkte pro Monat in Einrichtungen der medizinischen Erstversorgung, max. 5 Punkte

  13. Fachliche Qualifikation • auf Grund eines von der ÖÄK verliehenen Diploms • auf Grund von Zusatzfächern8 Punkte pro Additivfach • auf Grund von einer Habilitation an einer medizinischen Universität im jeweils ausgeschriebenen Fachbereich4 Punkte • Der Nachweis eines in der Ausschreibung angegeben fachlich medizinischen Schwerpunktes durch entsprechende Diplome, Zusatzfächer etc.7 Punkte Insgesamt können hier maximal 15 Punkte erworben werden.

  14. Fortbildungsdiplom – 4 Punkte Notarztdiplom - 2 Punkte PSY III Diplom - 2 Punkte PSY I Diplom – 1 Punkt PSY II Diplom – 1 Punkt Diplom für manuelle Medizin – 1 Punkt Diplom für Neuraltherapie – 1 Punkt Diplom für Arbeitsmedizin – 1 Punkt Diplom für Ernährungsmedizin – 1 Punkt Diplom für Kurortemedizin – 1 Punkt Diplom für Geriatrie – 1 Punkt Diplom für Sportmedizin – 1 Punkt Diplom Umweltmedizin – 1 Punkt Diplom Palliativmedizin – 1 Punkt Schularztdiplom – 1 Punkt Physikatskurs – 1 Punkt EEG-Zertifikat – 1 Punkt Verrechnungsberechtigung Sonographie – 1 Punkt Alle übrigen Diplome der ÖÄK – 0,5 Punkte pro Diplom ÖÄK-Diplome

  15. Weitere Punktebestimmungen • Wartezeit auf der InteressentInnenlisteDie „Wartezeit“ beginnt mit dem Datum der Eintragung in die fachspezifischen Interessenlisten der Ärztekammer für Wien oder mit der ersten ordnungsgemäßen Bewerbung für ausgeschriebene Kassenplanstellen nach Erlangung der Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt.0,25 Punkte pro Monat, max. 20 Punkte • Bemühung um behindertengerechten ZugangSchriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Zugang zur Praxis nach den Bestimmungen der Ö-Norm 1600 „barrierefreies Bauen“ sowie der Ö-Norm 1601 „spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen“ bei Vertragsbeginn oder innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsbeginn zu schaffen.2 Punkte • Mutterschutz- bzw. Karenzzeiten oder Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst, Elternkarenz nach der Geburt eines Kindes, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Angerechnet werden nur Zeiträume, die nach dem Zeitpunkt der Promotion liegen und während dieser Zeit keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde.0,2 Punkte pro Monat; maximal 3,6 Punkte pro Kind, insgesamt max. 5 Punkte

  16. Nachweise • Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach Berufserfahrung werden ausschließlich die Ärzteliste bzw. schriftliche Bestätigungen aus dem Ausland herangezogen. • Als Nachweis zur Vergabe von Punkten bei Vertretungen wird eine vom vertretenden Arzt bestätigte Vertretung auf dem von der Ärztekammer für Wien aufgelegtem Formular, so-wie gemeldete Vertretungen bei Witwenquartalen herangezogen. • Als Nachweis zur Vergabe von Notdienstpunkten werden ausschließlich schriftliche Bestätigungen des Ärztefunkdienstes bzw. Honorarlisten des Ärztefunkdienstes bzw. des analogen Notarztsystems bzw. sonstige Dienstbestätigungen herangezogen. • Als Nachweis zur Vergabe von Punkten nach ÖÄK-Diplomen ausschließlich die von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellten Diplome oder sonst angeführten Nachweise herangezogen. • Als Nachweis zur Vergabe von Karenzpunkten werden Bestätigungen der Sozialversicherung über Karenz- oder Kindergeldbezug bzw. Bestätigungen von Dienstgebern, sowie Bestätigungen über Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst herangezogen.

  17. Stichtage • Stichtag für die Berechnung der Punkte ist der letzte Tag der Bewerbungsfrist. • Berufserfahrungen nach werden nur angerechnet, sofern die Erfahrungen vor dem letzten Tag der Bewerbungsfrist liegen. • Bei der Berechnung der Punkte werden grundsätzlich volle Kalendermonate herangezogen. Verbleibende Tage werden als Resttage aliquotiert, indem sie durch 30 dividiert werden. • Bewirbt sich ein Arzt mehrmals, sind reihungsrelevante Unterlagen, die weiterhin Gültigkeit haben, nicht nochmals einzureichen, sondern werden automatisch zur Bewertung herangezogen. • Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer für Wien eingelangt sein. Später einlangende Unterlagen werden bei der Errechnung der Punkte nicht berücksichtigt

  18. Was ist zu tun, wenn man die ausgeschriebene Stelle erreicht hat? • Klärung des Standortes und der Rahmenbedingungen (Praxisübernahme) • Finden von Praxisräumlichkeiten wenn eine Ordinationsneugründung erfolgt • Erstellen eines Praxiskonzeptes • Erstellen eines ökonomischen Konzeptes • Kontaktaufnahme mit den örtlichen relevanten Resourcen (Kollegen auch für Zuweisungen), Apothekern, Belegspitälern, etc.

  19. Wenn eine Praxis übernommen wird - muss beurteilt werden: • Welche medizinischen Schwerpunkte sind in der Praxis gesetzt worden - will ich die auch setzen? • Wie war die Entwicklung in der letzten Zeit – wie lange ruht die Praxis? • Gibt es Verpflichtungen gegenüber weiteren Vertragspartnern? (Servitute etc.) • Inventarschätzung • Kann noch verwendet werden – sollte erneuert werden • Ist überhaupt im Einsatz? • Betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Nutzen? • Gesetzeskonformität!

  20. Wert einer Ordination • Raumwert Was kostet diese Räumlichkeit am derzeitigen Markt? • Sachwert Einrichtungsgegenstände zum Zeitwert – soweit sie noch gebraucht werden können • Ertragswert 1/3 des Jahresumsatzes bzw. 1/9 des kumulierten Umsatzes der letzten 3 Jahre Im Konfliktfall Mediation durch die Ärztekammer

  21. Raumbedarf • Mehr Raum – mehr Kosten! • In den letzten Jahren gibt es zunehmende Praxisgrößen • Der Grundriss einer Ordination hat viel mit der Ablauforganisation zu tun – ist daher keine alleinige Architektenentscheidung • Bereiche sind zu definieren und deren Schwerpunkte zu planen • Auf Schallschutz achten

  22. Patient Fachliche Kompetenz Kompetenz und Freundlichkeit in Administration Verständliche - durchschaubare Praxisabläufe Wahrung der Intimität in Gespräch und Behandlung Patient will die ungestörte Aufmerksamkeit des Arztes Keine Hetze Angenehmes Abiente Arzt und Mitarbeiter Kein Leerlauf, keine Zwangspausen, keine Störungen,während der Behandlungen Keine unnötigen Wege des Personals Genug Raum auch für Privates Einfache Reinigungsmöglichkeit bei Verschmutzung Klare Abläufe Erwartungen an eine Ordination

  23. Pflichten des Arztes bei Ordinationseröffnung • Bei der Wiener Ärztekammer (führt auch die Meldung an die SVA wegen Pension und Unfallversicherung durch) • Meldung beim Finanzamt • Bei GKK die Mitarbeiter anmelden (auch eigene Weiterversicherung) • Schilderordnung • Ordinationszeiten ausweisen • Dokumentationspflichten • Aufbewahrungsfristen • Informationspflicht (Verschwiegenheit <> Meldepflicht) • Arzthaftung

  24. Notwendige Versicherungen • Arzt Haftpflichtversicherung • Berufsunterbrechungsversicherung • Ordinationsversicherung gegen Risiken wie zum Beispiel Wasserschäden etc. jedoch auch Einbruch und Vandalismus! • Rechtsschutzversicherung • Eigene Versicherungen • Krankenversicherung • Lebensversicherung zur Abdeckung von Verbindlichkeiten

  25. Selbst muss man sich eigene Ausbildungsdefizite bewusst machen! • Ökonomischer Bereich • Steuerrecht • Geschäftsführung • Angestellten • Rechtlicher Bereich • Arztrecht • Dokumentationspflichten • Aufbewahrungsfristen • Gutachten • Verhalten als Zeuge vor Gericht etc. Und selbst diese Know – how Lücken füllen!

  26. Arzt als Unternehmer! • Bewertung des eigenen Angebotes Kalkulation • Überprüfung der eigenen Kostenfaktoren • Nutzen – (Aufwand-) Kostenabwägung • Leistungen selbst erbringen oder delegieren (auslagern – Fremdleistungszukauf)

  27. Kosten • Fixkosten • Miete • Haustechnik (Betriebskosten der Räumlichkeit) • Unternehmergehalt • Variable Kosten • Verbrauchsgüter • Zinsen • Steuern • Kammerbeiträge etc. • Sprungvariable Kosten • Personalkosten

  28. Notwendige Versicherungen • Arzt Haftpflichtversicherung • Betriebsunterbrechungsversicherung • Ordinationsversicherung gegen Einbruch Diebstahl und Vandalismus sowie das „Wohnungsrisiko“ • Rechtsschutzversicherung • Persönliche Versicherungen • Krankenversicherung • Kreditausfallversicherung

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