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Sicherheitsbelehrung

Sicherheitsbelehrung. WS 2012/13. Ablauf. Belehrung (Präsentation) Laborbegehung Unterschrift Ohne Sicherheitsbelehrung wird die Begehung der Labore nicht gestattet!. Allgemeine Verhaltenshinweise. Essen, Trinken, Rauchen. Striktes Verbot!. Allgemeine Verhaltenshinweise. Gesundheit.

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Sicherheitsbelehrung

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Presentation Transcript


  1. Sicherheitsbelehrung WS 2012/13

  2. Ablauf • Belehrung (Präsentation) • Laborbegehung • Unterschrift • Ohne Sicherheitsbelehrung wird die Begehung der Labore nicht gestattet!

  3. Allgemeine Verhaltenshinweise • Essen, Trinken, Rauchen Striktes Verbot!

  4. Allgemeine Verhaltenshinweise • Gesundheit Krankheiten oder andere Indispositionen können im Labor unter gewissen Umständen eine Gefahr darstellen: (z.B. Krämpfe, Schwindel, Ohnmacht)

  5. Allgemeine Verhaltenshinweise • Gesundheit Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen Schwangerschaft: Meldepflicht!

  6. Allgemeine Verhaltenshinweise • Kleidung Straßenkleidung nicht ins Labor !

  7. Persönliche Schutzausrüstung • Laborkittel, schwer entflammbare Kleidung • geschlossene Schuhe • Schutzbrille (wird gestellt) • Schutzhandschuhe (werden gestellt)

  8. Umgang mit Gefahrstoffen Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die • sehr giftig, • giftig, • mindergiftig (gesundheitsschädlich), • ätzend, • explosionsgefährlich, • leichtentzündlich, • entzündlich, • krebserzeugend, • fruchtschädigend oder • erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen oder ...

  9. Umgang mit Gefahrstoffen Was sind Gefahrstoffe? oder ...die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie des Naturhaushaltes derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit herbeigeführt werden

  10. Einstufung der Brandgefährlichkeit Brandfördernder Stoff

  11. Einstufung der Brandgefährlichkeit

  12. Einstufung der Brandgefährlichkeit Leicht entzündlicher Stoff

  13. Einstufung der Brandgefährlichkeit

  14. Einstufung der Brandgefährlichkeit Explosionsgefährlicher Stoff

  15. Einstufung der Brandgefährlichkeit

  16. Einstufung der Giftigkeit Sehr giftiger Stoff

  17. Einstufung der Giftigkeit

  18. Einstufung der Giftigkeit Minder giftiger Stoff reizend

  19. Einstufung der Giftigkeit

  20. Einstufung der Giftigkeit

  21. Kennzeichnung von Chemikalien

  22. Umgang mit Apparaturen

  23. Umgang mit Apparaturen • Die meisten Apparaturen bestehen aus Glas Bruch- und damit Verletzungsgefahr !

  24. Umgang mit Apparaturen • Einführen von Glasrohren in Stopfen Bruchgefahr !

  25. Umgang mit Apparaturen • Abnehmen des Exsikkator-Deckels • Abziehen ohne Gewalt !!! • Muss auf Schlifffett gleiten • Sicher ablegen

  26. Umgang mit Apparaturen • Drucktopf • Erst nach Konsultation der Techniker unter Druck setzen !

  27. Umgang mit Säuren und Laugen • Beim Verdünnen:stets unter Rühren langsam die Säure/Lauge zum Wasser gießen, niemals umgekehrt!

  28. Umgang mit Chemikalien • Alle unbekannten Chemikalien sind als Gefahrstoffe einzuordnen • Hautkontakt vermeiden • Chemikalien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung belassen • Beim Transport gläserner Chemikalienbehälter ist die Bruchgefahr zu beachten!

  29. Umgang mit Chemikalien • Umfüllen von Chemikalien nach Möglichkeit mit Trichter • Umgang mit kleineren Substanzmengen via Pipette oder Spatel • Es ist verboten, Flüssigkeiten mit dem Mund zu pipettieren • Kein direktes Umfüllen von Chemikalien aus dem Vorratsgefäß in den Versuchsansatz • Chemikalien niemals zurück in Vorratsgefäße füllen

  30. Entsorgung von Chemikalien • Abfälle an der TU Braunschweig werden nach folgenden Gruppen getrennt entsorgt: • Säuren • Basen • Schwermetalle • HCN • Cyanide • Akalimetalle • organische Lösungsmittel (halogeniert/halogenfrei) • Altöl

  31. Entsorgung von Flüssigkeiten • Abwässer sind alle Flüssigkeiten, die in die Waschbecken gelangen. Sie sollten im Idealfall nur Wasser enthalten. • Praktikabel: • pH zwischen 5 und 8 • keine Schwermetalle!

  32. Abzugsvorrichtung • Abzug ist stets geschlossen! • Beim Arbeiten unterm Abzug Scheibe nicht mehr als unbedingt nötig öffnen • Der Kopf sollte stets im Schutz der Scheibe sein

  33. Acetylen sonstige brennbare Gase (z.B. H2, CO, Methan ...) Sauerstoff Pressluft Stickstoff andere Gase Gasflaschen: Kennfarben

  34. Gasflaschen müssen in Explosionssicheren Schränken gelagert werden. Außerhalb von Schränken: Sicherung an Wänden! Keine Gleit- oder Schmiermittel an die Armaturen Niemals eigenmächtig Druckminderventile tätigen (Lieferdruck: 200 bar) Gasflaschen: Umgang

  35. Sicherheitseinrichtungen • Im Gebäude • Fluchtwege, Notausgänge • Rauch-, Feuermelder, alarmanalgen • Im Labor • Erste-Hilfe-Kasten • Augenspülflasche • Notdusche • Not-Aus-Schalter • Telefon •  Begehung mit Chemieingenieur A. Küsters

  36. Verbrauchsmittel werden durch TU bzw. FAL gedeckt Bei Glasbruch und Schäden an Geräten haften die Verursacher Laborversicherung Haftpflichtversicherung Umlage Selbsthaftung Sie bestätigen die Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung und die Haftung bei Schäden per Unterschrift Schäden

  37. Betreuer und Verantwortliche • Leiter der Abteilung: Prof. Dr. W. Durner • Leiter der Labore: Prof. Dr. R. Nieder • Vertreter: Dr. Sascha Iden • Sicherheitsbeauftragter: Dipl. Ing. A. Küsters • Ersthelferin: Tech. Ass. B. Walter • Weiterhin: Tech. Ass. I. Andrae

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