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Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

2012-2015. Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen . Gesetzlicher Rahmen. Art.1 § 3 KKG (Bundeskinderschutzgesetz). Umsetzung durch die Bundesinitiative im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern. Gegenstand der Bundesinitiative.

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Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

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Presentation Transcript


  1. 2012-2015 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

  2. Gesetzlicher Rahmen Art.1 § 3 KKG (Bundeskinderschutzgesetz) Umsetzung durch die Bundesinitiative im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern VIII 311 - Stefanie Sommer

  3. Gegenstand der Bundesinitiative Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen / Familienhebammen Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Nachrangig zu den vorgenannten Bereichen Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familien-hebammen (und vergleichbaren Berufsgruppen) Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen VIII 311 - Stefanie Sommer

  4. Ziele der Bundesinitiative bis 2015 Ziele Netzwerke Früher Hilfen sollen in allen kommunalen Gebietskörperschaften auf-, ausgebaut und strukturell verankert werden. Ausstattung der Netzwerke Früher Hilfen mit den notwendigen Ressourcen Netzwerke Früher Hilfen sollen durch den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Gesundheitsberufe gestärkt werden. Niedrigschwellige aufsuchende Angebote Netzwerke Früher Hilfen sollen durch die Einbeziehung von Ehrenamtlichen gestärkt werden. VIII 311 - Stefanie Sommer

  5. Finanzierung der Bundesinitiative bis 2015 Finanzierung durch den Bund insgesamt • Haushaltsjahr 2012 30 Mio. € • Haushaltsjahr 2013 45 Mio. € • Haushaltsjahre 2014-2015 je 51 Mio. € Davon abzurechnen • 1,1 Mio. Euro in 2012 für die Aufgaben des Bundes(4 Mio. Euro jährlich ab 2013) • 2,88 Mio. Euro in 2012, die nach einem an der Einwohnerzahl bemessenen, gestaffelten Vorwegabzug auf die Länder verteilt werden (Einrichtung einer Koordinierungsstelle) jährlich, sowie Mittelfür die Qualifizierungsaufgaben der Länder.Für Schleswig-Holstein bedeutet dies eine Summe i.H.v. 120.000 Euro jährlich. Achtung: keine Kompensation von Landes- und kommunalen Mitteln durch die Mittel der Bundesinitiative VIII 311 - Stefanie Sommer

  6. Finanzierungsschlüssel Die Restsumme wird nach folgendem Finanzierungsschlüssel für die durch den Bund auf die Länder verteilt: Derzeit liegt den Kommunalen Landesverbänden ein Vorschlag für ein Verteilungsschlüssel vor, der mit den Kommunen diskutiert werden soll. VIII 311 - Stefanie Sommer

  7. Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative Aufgaben der Kommunen • Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen • Teilnehmende mindestens: Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, relevante Akteure des Gesundheitswesens, Schwangerenberatungsstellen, Einrichtungen der Frühförderung • Koordinierungsstelle beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe • Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die verbindliche Zusammenarbeit • Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung nach § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) Fördergegenstand: • Einsatz von Netzwerkkoordinatoren in den Koordinierungsstellen • Dokumentation und Evaluation nach Vorgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen • Veranstaltungen & Qualifizierungsangebote für Netzwerkpartner • Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung regionaler Maßnahmen VIII 311 - Stefanie Sommer

  8. Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative Aufgaben der Kommunen 2. Etablierung von Familienhebammen u.ä. im Netzwerk • Basis: Kompetenzprofil des NZFH • Eingliederung ins Netzwerk Fördergegenstand • Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen • Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme der genannten Fachkräfte an der Netzwerkarbeit VIII 311 - Stefanie Sommer

  9. Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative Aufgaben der Kommunen 3. Ehrenamt ins Netzwerk integrieren • Eingliederung in das für Frühe Hilfen zuständige Netzwerk • Hauptamtliche Fachbegleitung • Alltagspraktische Begleitung und Entlastung von Familien Fördergegenstand • Koordination und Fachbegleitung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte • Fahrtkosten, die beim Einsatz von Ehrenamtlichen entstehen • Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme der Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der Ehrenamtlichen an der Netzwerkarbeit VIII 311 - Stefanie Sommer

  10. Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative Aufgaben der Länder sind Maßnahmen zur Koordinierung, die der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und -sicherung in den drei Förderbereichen auf Landesebene dienen. Dazu bedarf es : • einer Gesamtkonzeption, • in der der bisherige Ausbau der Frühen Hilfen in Land und Kommunen sowie das weitere Entwicklungsinteresse und • In der der Einsatz der Bundesmittel entsprechend der Aufteilung in Förderbereiche dargestellt ist. • einer deutlichen Abgrenzung zum vorhandenen Landesprogramm Schutzengel • Fördergrundsätzen sowie der Förderung der Kommunen, • der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen, • eines länderübergreifenden fachlichen Austausches. VIII 311 - Stefanie Sommer

  11. Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative Aufgaben des Bundes • Inhaltliche Umsetzung und Begleitung auf Bundesebene • Hierzu richtet der Bund eine Koordinierungsstelle beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ein • Entscheidung über Förderanträge der Länder • Evaluation der Praxis zwecks Qualitätsentwicklung und Qualifizierung • Begleitung des Strukturaufbaus in den Ländern und Kommunen • Koordination Öffentlichkeitsarbeit • Koordination eines länderübergreifenden fachlichen Austausches VIII 311 - Stefanie Sommer

  12. Nachhaltigkeit / Evaluation Angestrebt werden Erkenntnisse im Rahmen der genannten Zielsetzungen über erfolgreiche Maßnahmen, die zu einer Entlastung von belasteten Familien und ihren Kindern führen. • Land und Kommunen liefern dazu Daten an das NZFH für eine begleitende Evaluation. Ziel ist es, auf dieser Grundlage einen Fonds für die Absicherungder Netzwerke und psychosozialer Hilfen für Familien ab 2016 zu entwickeln. VIII 311 - Stefanie Sommer

  13. Ansprechpartner im MASG Bei Fragen zur Verwaltungsvereinbarung sowie der weiteren Umsetzung in Schleswig-Holstein wenden Sie sich gerne an: Stefanie Sommer, VIII 311 Tel.: 0431/988-5644 Stefanie.Sommer@sozmi.landsh.de im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit VIII 311 - Stefanie Sommer

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