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Not- und Katastrophenfunk im D eutschen A mateur R adio C lub e.V.

Not- und Katastrophenfunk im D eutschen A mateur R adio C lub e.V. Leitbild im DARC. Der D eutsche A mateur R adio C lub e.V. schafft die Basis für Funkamateure zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen in den Distrikten und den Ortsverbänden.

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Not- und Katastrophenfunk im D eutschen A mateur R adio C lub e.V.

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Presentation Transcript


  1. Not- und Katastrophenfunk im Deutschen Amateur Radio Club e.V. Vers. 1.02 24.11.10

  2. Leitbild im DARC Der Deutsche Amateur Radio Club e.V. schafft die Basis für Funkamateure zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen in den Distrikten und den Ortsverbänden. Vers. 1.02 24.11.10

  3. ZieleNot- und Katastrophenfunk • Umsetzung der Vorgaben im Amateurfunkgesetz und in der DARC-Satzung • Beitrag zu den gemeinnützigen Aufgaben des DARC • Verbesserte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit • Bereitstellung von funktechnischem Fachwissen für Behörden und Organisationen mit Sicherheits-aufgaben (BOS) • Schaffung von Grundlagen zur Unterstützung in Not- / Katastrophenfällen und humanitärer Hilfe-leistung • Förderung des Amateurfunks und Mitglieder-gewinnung Vers. 1.02 24.11.10

  4. RechtlicheGrundlagen Im Sinne dieses Gesetzes ist…. 2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird;… AFuG 1997 § 2 Begriffsbestimmungen DARC Satzung - § 2 Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateurfunkens Zweck des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des Amateurfunkens. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) der Bildung, Erziehung und Jugendarbeit, c) der Völkerverständigung sowie die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen, und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke. Vers. 1.02 24.11.10

  5. Schwerpunkte • Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen • Internationale Zusammenarbeit • Aus- und Fortbildung / Information • Technik • Gewinnung von Interessierten • Öffentlichkeitsarbeit Vers. 1.02 24.11.10

  6. AFU- Station MdI Regierungspräsidium AFU- Station Leitfunkstelle Überregionale Koordination bei Überlastung der BOS nicht vom DARC finanziert/unterhalten Leitstelle Lokale Koordination bei Aus- fall des Telefonnetzes AFU-Station mitwirkender FA in Not/ Katastrophenschutzverkehr TEL Feuerwehr DRK MHD JUH ASB THW Polizei Bundes- polizei Bundes- wehr Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen Kopplung mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Beispiel einer Kommunikations-kette Vers. 1.02 24.11.10

  7. Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen Vereinbarungen des DARC e.V. mit Behörden und Organisationen über die Mitwirkung des Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. bei Notlagen und Katastrophen. Auf der Grundlage der Satzung des DARC e.V. und den gesetzlichen Vorgaben wurden eine Reihe von Vereinbarungen mit verschiedenen Bundesländern und Organisationen geschlossen. Diese werden im Handbuch besonders behandelt und den Distrikten als Vorlage zur Verfügung gestellt. z.B. Bundesländer: • Hessen Erlass VI 64 –68 f 36 und weitere • Nordrhein-Westfalen Erlass V B 4 – 2.115 –0 • Bayern Erlass ID4 – 2254.254 – 27 Vers. 1.02 24.11.10

  8. Kooperation mit Behörden und Hilfsorganisationen • DARC • Bund und Hilfsorganisationen • Vorlagen und Unterstützung • für DV und OV • Distrikte (DV) • Land • Umsetzung durch den/die DV • Ortsvereine (OV) • Kreis /Kommunen • Umsetzung durch OV Vers. 1.02 24.11.10

  9. InternationaleZusammenarbeit Notfunk international = internationale Hilfe auf dem Funkwege + Unterstützung von Hilfsaktionen über die Landesgrenze hinweg Vers. 1.02 24.11.10

  10. Internationale Zusammenarbeit Kooperation innerhalb der EU • Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen der EU bedingt Zusammenarbeit der Notfunkgruppen • EU-weites Projekt CAST: Einbindung des Notfunks durch ARENA / ÖVSV; Zuarbeit vom DARC • Teilnahme an EUROCOM-Ausstellung beim EU-Parlament Vers. 1.02 24.11.10

  11. InternationaleZusammenarbeit IARU-Regionen 1 (sonstige Länder), 2 & 3 • Regelmäßige Teilnahme an GlobalSET • Beteiligung an GAREC-Konferenzen • Pflege vorhandener internationaler Kontakte • Langfristig: • Teilnahme an internationalen Notfunkrunden • Aufbau eines Monitordienstes für Notfunkfrequenzen GlobalSET = Global Simulated Emergency Test (weltweite Notfunkübung) GAREC = Global Amateur Radio Emergency Communications Vers. 1.02 24.11.10

  12. Aus- und Fortbildung • Aus- und Fortbildung mit notfunkspezifischem Wissen • Abschlusszertifizierung der Teilnehmer • Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Funkübungen usw.) • Erstellung eines Lernzielkatalogs und Lehrmaterial für die Ausbildung • Als Vorgabe und Gerüst für die Ausbildung auf Distriktsebene • Fertigstellung bis Ende 2010 • Durchführung und Unterstützung von Notfunk-Lehrgängen • Umsetzung in den Distrikten Vers. 1.02 24.11.10

  13. Technik • Ausrüstungs-Empfehlung für Notfunkbetrieb • z.B. Notfunkkoffer • Technische Kompatibilität • Standards festlegen • Lösungen erproben und ausarbeiten • Erfahrungsaustausch • Organisation und Betrieb von Notfunknetzen • ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung Vers. 1.02 24.11.10

  14. GewinnungvonInteressierten • Funkamateure für den Notfunk interessieren • er kann Menschen in Not helfen • gesellschaftliche Anerkennung bei der Bevölkerung • vorhandenes Wissen für den Notfunk einsetzen • Notfunk schafft Gemeinschaft • Argumentshilfe für den Funkamateur z.B. bei Antennengenehmigung • Neue Funkamateure über den Notfunk gewinnen • Notfunk zieht an • erschließt neue Zielgruppen • über das Thema Notfunk zum Amateurfunk hinführen Vers. 1.02 24.11.10

  15. Öffentlichkeitsarbeit • Lokale und nationale Presse • Beispiele: Übungen, Fielddays als Notfunkübung „verkaufen“ • Vorlagen für Pressemitteilungen, Einladungen usw. • Beispiele für Notfunkaktivitäten publizieren • Erwähnung des Amateurfunks bei Berichterstattung über Katastrophen • Öffentlichkeitsarbeit bringt Anerkennung in der Bevölkerung und bei Behörden • gute Öffentlichkeitsarbeit ist die Voraussetzung für die Anerkennung • Bessere Akzeptanz bei Antennengenehmigungen, Frequenzzuteilungen und EMV-Problemen Vers. 1.02 24.11.10

  16. Mit all unseren Zielen ist Amateurfunk der Weg, die Gemeinschaft durch Dienstleistungen bei Not- Katastrophenfällen zu unterstützen. Vers. 1.02 24.11.10

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