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GMB Rathje Beck GmbH Tel: + 49 (0) 3 85 / 7 45 12 42 Fax: + 49 (0) 3 85 / 7 60 58 98 E-Mail : schwerin-ub@ecovi

GMB Rathje Beck GmbH Tel: + 49 (0) 3 85 / 7 45 12 42 Fax: + 49 (0) 3 85 / 7 60 58 98 E-Mail : schwerin-ub@ecovis.com . 10. Marktplatz Gesundheit „Das Unternehmen Pflege“ Bio Con Valley . Erfahrungswerte bei Vergabeverfahren im Gesundheitswesen . Vorwort.

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GMB Rathje Beck GmbH Tel: + 49 (0) 3 85 / 7 45 12 42 Fax: + 49 (0) 3 85 / 7 60 58 98 E-Mail : schwerin-ub@ecovi

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Presentation Transcript


  1. GMB Rathje Beck GmbHTel: +49 (0) 3 85 / 7 45 12 42Fax: +49 (0) 3 85 / 7 60 58 98E-Mail: schwerin-ub@ecovis.com 10. Marktplatz Gesundheit „Das Unternehmen Pflege“ Bio Con Valley Referent Jürgen Rathje

  2. Erfahrungswerte bei Vergabeverfahren im Gesundheitswesen Vorwort Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich (Inko-Versorgung) Auftragsvergaben, wie man sie aus den öffentlichen Vergabeverfahren anderer Branchen kennt, sind in der Pflegelandschaft neu. Damit verbunden ist die große Unsicherheit aller Beteiligten, ob sie sich in dieser Form durchsetzen lassen. Einerseits wünscht man sich Wettbewerb: Dafür spricht die transparente Form der Vergabeverfahren. Andererseits ist es fraglich, ob sich alle Leistungen und Dienstleistungen so exakt beschreiben lassen, dass sie ausgeschrieben werden können. Referent Jürgen Rathje

  3. Gesetzliche Einflüsse auf stationäre Pflegeeinrichtungen • SGB XI • Pflege Weiter- • entwicklungsgesetz • Heimgesetz • Heimsicherungs- • verordnung • Pflege- • Buchführungs- • verordnung • Pflegestatistik- • Verordnung • Vertrag über die • Zusammenarbeit von • KH und Pflege • Landesverordnung • über die Förderung • niedrigschwelliger • Betreuungsangebote • HKP Richtlinie • weitere Geschäftsleitung Referent Jürgen Rathje

  4. Gesetzliche Einflüsse auf stationäre Pflegeeinrichtungen • Heimmindestbau • verordnung • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitsstätten • verordnung • Arbeitszeitgesetz • Kündigungsschutz • gesetz • Rahmenvertrag nach • § 75 SGB XI • Schiedsstellen • verordnung • weitere Heimleitung • SGB XI • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz • Heimgesetz • Heimsicherungsverordnung • Pflege-Buchführungsverordnung • Pflegestatistik-Verordnung • Vertrag über die Zusammenarbeit von • KH und Pflege • Landesverordnung über die Förderung • niedrigschwelliger Betreuungsangebote • HKP Richtlinie • weitere Geschäftsleitung Referent Jürgen Rathje

  5. Gesetzliche Einflüsse auf stationäre Pflegeeinrichtungen • Altenpflegegesetz • Heimpersonal- • verordnung • Allgemeines Gleich- • behandlungsgesetz • MDK-Prüfanleitung • MDK Begutachtungs- • richtlinie • Medizinprodukte- • gesetz • Landesverordnung • zu MPG • Gesetz zur Verhütung • und Bekämpfung von • Infektionskrankheiten • Mutterschutzgesetz • weitere Pflegedienstleitung Pflegekräfte • SGB XI • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz • Heimgesetz • Heimsicherungsverordnung • Pflege-Buchführungsverordnung • Pflegestatistik-Verordnung • Vertrag über die Zusammenarbeit von • KH und Pflege • Landesverordnung über die Förderung • niedrigschwelliger Betreuungsangebote • HKP Richtlinie • weitere • Heimmindestbauverordnung • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Arbeitszeitgesetz • Kündigungsschutzgesetz • Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI • Schiedsstellenverordnung • weitere Geschäftsleitung Heimleitung Referent Jürgen Rathje

  6. Gesetzliche Einflüsse auf stationäre Pflegeeinrichtungen • Lebensmittelhygiene- • verordnung • Arbeitsstätten • verordnung • Gefahrstoff- • verordnung • weitere Hauswirtschaft • SGB XI • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz • Heimgesetz • Heimsicherungsverordnung • Pflege-Buchführungsverordnung • Pflegestatistik-Verordnung • Vertrag über die Zusammenarbeit von • KH und Pflege • Landesverordnung über die Förderung • niedrigschwelliger Betreuungsangebote • HKP Richtlinie • weitere • Altenpflegegesetz • Heimpersonalverordnung • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz • MDK-Prüfanleitung • MDK Begutachtungsrichtlinie • Medizinproduktegesetz • Landesverordnung zu MPG • Gesetz zur Verhütung und • Bekämpfung von Infektionskrankheiten • Mutterschutzgesetz • weitere • Heimmindestbauverordnung • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Arbeitszeitgesetz • Kündigungsschutzgesetz • Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI • Schiedsstellenverordnung • weitere Geschäftsleitung Heimleitung Pflegedienstleitung Pflegekräfte Referent Jürgen Rathje

  7. Gesetzliche Einflüsse auf stationäre Pflegeeinrichtungen • Heimmitwirkungs- • verordnung • Dokument: Patientenrechte in Deutschland • Hausordnung • weitere • SGB XI • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz • Heimgesetz • Heimsicherungsverordnung • Pflege-Buchführungsverordnung • Pflegestatistik-Verordnung • Vertrag über die Zusammenarbeit von • KH und Pflege • Landesverordnung über die Förderung • niedrigschwelliger Betreuungsangebote • HKP Richtlinie • weitere Bewohner Bewohnervertretung • Heimmindestbauverordnung • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Arbeitszeitgesetz • Kündigungsschutzgesetz • Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI • Schiedsstellenverordnung • weitere Geschäftsleitung • Altenpflegegesetz • Heimpersonalverordnung • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz • MDK-Prüfanleitung • MDK Begutachtungsrichtlinie • Medizinproduktegesetz • Landesverordnung zu MPG • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten • Mutterschutzgesetz • weitere Heimleitung • Lebensmittelhygiene- • verordnung • Arbeitsstättenverordnung • Gefahrstoffverordnung • weitere Pflegedienstleitung Pflegekräfte Hauswirtschaft Referent Jürgen Rathje

  8. Situation Vom Leistungserbringer zum Vertrags-partner. Die Einführung der Gesundheitsreform, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, hat weitreichende Formen, deren Änderungen auch für den Hilfsmittelbereich gelten. So wurden die ersten Ausschreibungen nach Vergaberecht und gesetzlicher Vorgabe zur Findung von Vertragspartnern im Bereich der Hilfsmittelversorgung vorgenommen. Es sollen keine Qualitätsnachteile durch Preiseinsparungen entstehen. Referent Jürgen Rathje

  9. Situation Hieraus ergaben sich länder- und kassenmäßig viele Preisunterschiede. Das Instrument der Ausschreibung wird mittelfristig an Bedeutung gewinnen, da mit Recht die gesetzlichen Krankenkassen auch ihr Einsparpotential ausschöpfen müssen. Hilfsmittel im Sinne der GKV werden nicht nur im Häuschlichen gebraucht, sondern auch in stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt. Referent Jürgen Rathje

  10. Vertrag InkontinenzversorgungBisher Lieferant Gesetzliche Krankenkasse Wettbewerb Pflegeeinrichtung Bewohner • Leistungserbringung / Anwendung • Verantwortung / Qualität Referent Jürgen Rathje

  11. Vertrag Inkontinenzversorgung Heute Lieferant Gesetzliche Krankenkasse Vergabe Pflegeeinrichtung Bewohner • Leistungserbringung / Anwendung • Verantwortung / Qualität Referent Jürgen Rathje

  12. Sachstand Mit der Ausschreibung der Produktgruppe 15 (Inko-Artikel) wurde im stationären als auch im Homecarebereich im Sommer 2007 begonnen. Laut AOK Bundesverband stellt diese Versorgungseinheit einen Hauptausgaben-träger dar. Ausschreibung wird vorgenommen zwischen der GKV und den Lieferanten ohne Befragung des Anwenders, der die Verantwortung trägt. Speziell bei der Inkontinenz-Versorgung von Patienten gibt es hier große Unterschiede. Referent Jürgen Rathje

  13. Sachstand Aufgrund von Roundtable-Gesprächen berichteten betroffene Heimträger als auch Träger von ambulanten Diensten, dass sich die Qualität der Versorgung teilweise massig verschlechtert hat. Gleichwohl wurde von den Vorgenannten von unterschiedlichen massiven Pro-blemen hinsichtlich der Produktumstellung berichtet. Die internen Prozessabläufe, die im Sinne einer individuellen einheitlichen Patienten-versorgung ausgeübt wurden (Einhaltung von Expertenstandards), sind vorüber-gehend gefährdet. Referent Jürgen Rathje

  14. Konsequenz Frage: Sind die gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt auf alle Hilfsmittel im stationären Bereich übertragbar oder haben wir praktische Konsequenzen? Es muss bei Produktumstellungen mit zusätzlichem Schulungsaufwand für Inko-Beauftragte gerechnet werden. Dieses führt dazu, dass Umstellungen in Pflegebetrieben nur mit einer mittelfristigen Vorlaufzeit vorgenommen werden können. Referent Jürgen Rathje

  15. Problematik Durch einer generischen Einzelverordnung durch Versicherte unterschiedlicher Kassen wurde die Produktauswahl vom Heim auf einen Lieferanten konzentriert. Als zusätzliche Belastung stellt sich für die Mitarbeiter in Heimen die zusätzliche Problematik, dass jede GKV einen anderen Ausschreibungspartner vorweist, weil die Patienten mit dem Produkt des Jeweiligem versorgt werden müssen. Referent Jürgen Rathje

  16. Problematik Die Problematik in der jetzigen Ausschreibungsform liegt darin, dass nicht mehr die Heimträger bzw. Betreiber als Vertragspartner gesehen werden, aber die Konsequenzen tragen müssen. Die Heime können selbst nicht mehr entscheiden, tragen aber gegenüber dem Bewohner die Verantwortung und könnten damit ihren vertraglich geregelten Pflegeauftrag nicht gerecht werden. Dringend muss auch das Problem der Logistik gelöst werden, da die Anlieferung der Pakete gerade im Homecarebereich quartalsweise angeliefert werden und dieses auch nicht immer in neutralen Paketen. Referent Jürgen Rathje

  17. Problematik Die Gewinner der Ausschreibung stehen gleichwohl vor dem Problem der Datenerhebung, die sie selbst erheben müssen. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren heißt dieses, dass ein erneuter Ausschreibungs-gewinner bereits nach kurzer Zeit erneut die Daten erheben muss. Referent Jürgen Rathje

  18. Fazit Aufgrund der aktuellen Erfahrung erscheint aus Sicht der stationären und ambulanten Pflege nicht als zweckmäßig, die Inko-Versorgung für die beiden vorgenannten Bereiche auszuschreiben. In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass die Abrechnungen über Pauschalen vorgenommen wurden. Zur Zeit besteht die Gefahr, dass Ausschreibungen, so wie sie vorgenom-men wurden, das erreichte Versorgungs-niveau absenken, gleichzeitig aber das Risiko wie Dekubitus erhöhen und durch die zu zahlenden Folgekosten keine Ersparnisse entstehen. Referent Jürgen Rathje

  19. Folge 1. Ausschreibungen sind richtig und wichtig, um ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis zu ermitteln. 2. Es soll jedoch bei den zukünftigen Ausschreibungen bedacht werden, dass nicht die bisherigen Anbieter den Preis in Zukunft diktieren. 3. Die Heime und ambulanten Pflege-dienste sollten als Generalabnehmer mit einem Pauschalvertrag, der sich durch die Ausschreibung wiederspiegelt angeboten werden, um den vorge-nannten Problematiken entgegen zu wirken. Referent Jürgen Rathje

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