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Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!

klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation.

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Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter!

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Presentation Transcript


  1. klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte Ergänzung der klicksafe-Handreichung „Elternabende Internet + Handy – Handreichung für Referentinnen und Referenten" (als PDF-Download zu finden auf www.klicksafe.de/elternarbeit). Die Inhalte der Präsentation sind angelehnt an das Kapitel 5 der Handreichung „Die Inhalte“. Dort finden sich entsprechend vertiefende Informationen zu den Stichpunkten der Präsentation. Präsentation zu eigen machen Alle Referent/innen sind herzlich eingeladen, auf Grundlage dieser Präsentation, ihre eigenen “Folien” zu gestalten und an das Referat / den Vortrag zum jeweiligen Elternabend anzupassen. Lockern Sie einzelne Folien auf, indem Sie Grafiken, Fotos oder Links hinzufügen und entsprechend Text löschen. Der Text ist als Vorlage gedacht, kürzen Sie ihn so, dass er schlüssig für Sie ist. Nähere Infos dazu finden sich auch in der Handreichung. Zielgruppenorientierte Präsentation Zur einfachen Orientierung ist die PowerPoint-Präsentation vorbereitet, um „zielgruppenorientierte Präsentationen“ durchzuführen. Die einzelnen Unterkapitel können so schnell nach eigenen Bedürfnissen zusammengestellt werden. Der entsprechende Menüpunkt zur Auswahl der gewünschten Themen findet sich im Programm „Microsoft PowerPoint“ unter dem Punkt „Bildschirmpräsentation / Zielgruppengerechte Präsentationen“ bzw. je nach Version unter „Benutzerdefinierte Bildschirmpräsentation / Zielgruppenorientierte Präsentationen“. Einsatz von Bildern und Grafiken In der nachfolgenden Präsentation sind keine Fotos und nur wenige Grafiken enthalten. Hier ist jede Referentin und jeder Referent gefordert, entsprechend den eigenen Bedürfnissen und unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtslage eigenes Material bzw. Bilder mit entsprechenden Lizenzen und Quellennachweisen zu verwenden. Neben Fotos eignen sich vor allem Grafiken aus Studien, um verschiedene Inhalte zu illustrieren. Hier sei vor allem auf die Ergebnisse der aktuellen Studien „JIM – Jugend, Information, (Multi-)Media“, „KIM – Kinder und Medien, Computer und Internet“ und „FIM – Familie, Interaktion & Medien“ des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs, www.mpfs.de) verwiesen. Um den Einsatz dieser Grafiken zu erleichtern, bietet klicksafe unter www.klicksafe.de/elternarbeit („Handreichungen Elternabende“) vorbereitete Präsentationen zum Download an, in denen zentrale Grafiken aus diesen Studien zu finden sind. Wir wünschen viel Erfolg für Ihre Elternabende! Ihr klicksafe-Team Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  2. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Alleine ins Internet? • Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlichauf (problematische) Inhalte. • Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen. • Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  3. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Sicher surfen in jedem Alter! • Alle genannten Nutzungszeiten sind nur Richtwerte! • bis 3 Jahre:Kinder in diesem Alter interessiert das Internet nicht wirklich, das Flimmern des Bildschirms schon. Altersangemessene Kontakte mit Computer / Internet schaden nicht, z. B. „gemeinsames Tippen auf Tastatur“ oder „Bildergeschichten ansehen“. • Nutzungsdauer: Nicht täglich und wenn, sind 5 bis 10 Minuten genug. • 4 bis 6 Jahre:Kinder möchten alles „ganz alleine!“ erkunden. Eltern müssen den Zugang ins Internet begleiten und sollten diesen durch Filtermaßnahmen regulieren. Nur vorher ausgewählte Seiten ansurfen! • Nutzungsdauer: ca. 30 Minuten, nicht unbedingt täglich. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  4. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Sicher surfen in jedem Alter! • 7 bis 8 Jahre:In diesem Alter steigt die Neugierde auf Unbekanntes. Kinder testen Grenzen aus, auch im Internet. Eltern sollten „in Hörweite“ sein und ab und zu dem Nachwuchs über die Schulter schauen. • Browser kindgerecht konfigurieren und Filterprogramm einsetzen. Über den „Verlauf“ kann bei Bedarf das Webverhalten nachvollzogen werden. • Nutzungsdauer: Zeitkontingent einrichten, das Kinder nach bestimmten Regeln selbst einteilen – z. B. 8 Stunden Bildschirmzeit pro Woche. • 9 bis 13 Jahre: Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz „Web 2.0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, E-Mail, Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger! • Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  5. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Sicher surfen in jedem Alter! • 14 bis 17 Jahre:Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden. • Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine gute Basis! • Nutzungszeiten absprechen! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  6. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Empfehlungen für Eltern • - Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. • Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer – nicht im Kinderzimmer. • Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten? • - Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder (www.blinde-kuh.de) als Startseite fest. • Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste. • Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z. B. bei www.internet-abc.de. • Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutz-einstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. • Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  7. Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! • Empfehlungen für Eltern • - Surfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. • - Tauschen Sie sich regelmäßig über Surferfahrungen aus. • - Klären Sie Kinder auf über Verhaltensregeln (Chatiquette), Datenschutz, Urheberrechte und Problembereiche des Internets. • Mit Älteren sollten Sie auch über Pornografie sprechen. Zeigen Sie ihnen gute Websites zum Thema Sexualität (z. B. www.kids-hotline.de oder www.profamilia.de). • Bleiben Sie offen für die Fragen und Themen Ihrer Kinder. • Nehmen Sie die Gefährdungspotenziale wahr – aber sehen Sie auch die Chancen des Internets! • Eine gute Übersicht und hilfreiche Surf-Tipps mit Altersempfehlungen bieten www.klicksafe.de und www.internet-abc.de. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  8. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Jugendgefährdende Inhalte • Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 900 Millionen Treffer. • jugendschutz.net beschäftigt sich jährlich mit ca. 1.650 rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum. • Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web. • Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten. • Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  9. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Jugendschutz im Internet • Zentrale Aufsichtsstelle: KJMKommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann laut JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstan-dungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen. • Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und jugendschutz.net. • Selbstregulierung der Anbieter Internetanbieter übernehmen Verantwortung nach dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. • Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gegründet, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern. • Maßnahmen u. a.: Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  10. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Jugendschutz im Internet • Beschwerdestellen • KJM, jugendschutz.net und die FSM sind (zusätzlich zu eigenen Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet: • www.jugendschutz.net • www.internet-beschwerdestelle.de • www.kjm-online.de Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  11. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Beurteilungsmaßstäbe • JMStV unterscheidet zwischen unzulässigen (§ 4) und • entwicklungsbeeinträchtigenden (§ 5) Angeboten. • Absolut unzulässig (verboten!) sind u. a.: • - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • - Aufstachelung zum Rassenhass • - Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden • - Kriegsverherrlichung • - Gewalt-, Tier und Kinderpornografie (gilt auch für virtuelle Darstellung) • - Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung • - Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  12. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Jugendgefährdende Inhalte • Einfach pornografische, schwer jugendgefährdende und indizierte Angebote sind eigentlich auch unzulässig. • Ausnahmeregelung: Anbieter dürfen solche Inhalte verbreiten, wenn sicher ist, dass sie nur für Erwachsene zugänglich sind („Altersverifikations-system“) • Entwicklungsbeeinträchtigend sind Inhalte, ... • ... „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 5 Abs. 1 JMStV). • KJM stuft darunter viele Gewaltdarstellungen ein und Erotikangebote, die wegen ihrer zurückhaltenden Gestaltung keine Pornografie darstellen. Verbreitung erlaubt, wenn Kinder oder Jugendliche sie „üblicherweise nicht wahrnehmen“ können (z. B. Abfrage Personalausweisnummer). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  13. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Problematische Angebote • Grundlegendes Problem • Trotz der gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, den gefährdenden Netzinhalten einen absolut sicheren Riegel vorzuschieben. • Das Internet ist extrem dynamisch. • Viele problematische Angebote stammen aus dem Ausland und unterliegen damit einer anderen Rechtsgrundlage. • RechtsextremismusDas Internet wird von Neonazis verstärkt dafür genutzt, „Nachwuchs“ zu rekrutieren. Auf vielen Webseiten gibt es eine gezielt jugendaffine Ansprache (z. B. kostenlose Musik-Downloads, Spiele, Kontakt- und Community-Möglichkeiten). • Auf den ersten Blick ist dieses Problem oftmals nicht erkennbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  14. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Pornografie • Ein großer Teil des Datenverkehrs im Internet dreht sich um pornografische Inhalte. • Einschlägige Videoportale können kostenlos und ohne wirksame Zugangskontrolle genutzt werden, da sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Ausländische Anbieter zu belangen ist schwierig. • Zugang „eigentlich“ erst ab 18 (doch durch einfachen Klick möglich). • Für Jugendliche kann es zum Problem werden, wenn sie z. B. einen Film weitergeben oder anderen zeigen. Die Verbreitung pornografischer Schriften an Menschen unter 18 Jahren ist laut Strafgesetzbuch (§ 184) nämlich verboten! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  15. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Gewaltdarstellungen • Extreme Gewaltdarstellungen werden online verbreitet: • Tasteless-Angebote (engl. = geschmacklos), in denen verletzte, verunstaltete und getötete Menschen zu sehen sind. • Rape-Sites (engl. = Vergewaltigung): Darstellungen von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen. • Snuff-Videos (engl. = umgangssprachlich für „Jemanden auslöschen“): Aufnahmen von Folterungen, Tötungen. Brutalste Darstellungen von Kriegsgräueln (z. B. Hinrichtungsszenen aus historischem Material). • Inhalte stammen aus unterschiedlichen Quellen, z. B. • aus alten Dokumentarfilmen, • Nachrichten aus Kriegsgebieten oder • aus privaten Aufnahmen von Unglücksstätten und grausamen Misshandlungen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  16. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Autoaggression • Wenn Kinder zu den Themen Magersucht, Bulimie, Selbstverletzung oder Suizid recherchieren, werden sie im Internet fündig. Leider gibt es einige Webseiten, die sich nicht kritisch mit dem Thema auseinandersetzen oder passende Hilfestellungen anbieten. Oftmals wird autoaggressives Verhalten glorifiziert und kultiviert. • Problematisch bis bedrohlich für manche Jugendliche in instabilen Lebenslagen. • Oft werden diese Seiten auch von Jugendlichen mit entsprechenden Krankheitsbildern betrieben. • Häufig finden sich auch entsprechende Gruppen innerhalb einer Online-Community! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  17. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Kinderpornografie und Pädosexualität im Netz • Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie stehen weltweit unter Strafe. Verkauf oder Austausch von kinderpornografischem Material findet zumeist über geschlossene Benutzergruppen und Tauschbörsen statt. Pädosexuelle sind aber offen im Internet unterwegs, um z. B. im Chat Kontakte zu Kindern zu knüpfen und ihr Vertrauen zu gewinnen.Wenn kinderpornografisches Material in irgendeiner Form entdeckt wird, sollte sofort die Polizei verständigt werden. • Niemals selbst kinderpornografisches Material herunterladen / speichern, auch nicht zur Beweissicherung – das ist strafbar! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  18. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Empfehlungen für Eltern • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Seiten des Internets. Dies kann unter Umständen ein Aufhänger dafür sein, über grundlegende Fragen der Erziehung zu sprechen (z. B. Sexualität, Moral, Selbstbewusstsein). • Begleiten Sie jüngere Kinder bei ihren Ausflügen ins Internet. • Verabreden Sie mit älteren Kindern Regeln, seien Sie Ansprechpartner/in und schaffen Sie eine Vertrauensbasis. • Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Verlaufsprotokoll des Browsers umgehen wollen. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass dieser Speicher nicht gelöscht werden darf! • Extreme Gewaltdarstellungen und pornografische Darstellungen sind auch im Web nicht erlaubt. Jugendliche können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen. Klären Sie Ihre Kinder darüber auf. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  19. Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. • Empfehlungen für Eltern • Reichen Sie Beschwerde ein, wenn sie ohne Zugangsbarrieren auf Pornoangebote, Gewaltpropaganda oder illegale Inhalte stoßen – oder wenn ihr Kind im Chat belästigt wurde. • Geben Sie Ihrem Kind nicht die Schuld, wenn trotz aller Absprachen und Vorsichtsmaßnahmen Kontakte mit problematischen Inhalten oder gar mit Pädosexuellen entstanden sind. Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um weitere Kontakte auszuschließen. • Nicht bewahren, sondern stärken! Bedenken Sie, dass eine gesunde Neugierde nicht gleich ein Grund zur Sorge sein muss. Bleiben Sie wachsam und seien Sie für Ihr Kind da. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  20. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Kommunikation im Netz • „Chatten“, sich über Soziale Netzwerke austauschen und „Instant Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von Kindern ab 12 Jahren. • Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit! • Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  21. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Instant Messaging • Instant Messaging heißt soviel wie „sofortige Nachrichtenübermittlung“ und ist für Jugendliche die beliebteste Internetanwendung überhaupt. Kurze Mitteilungen werden per IM – quasi nebenbei und während anderer Tätigkeiten am PC – an Freund/innen übermittelt. • Software ist zumeist kostenlos (z. B. Windows Live Messenger von Microsoft, Yahoo-Messenger von Yahoo, ICQ, AIM). • Individuelle Buddie-Liste mit Kontakten. Sobald sich ein/e Jugendliche/r einloggt, werden alle aus der Kontaktliste – sofern sie „online“ sind – darüber informiert. • Klassisches Instant Messaging hat aufgrund von Sozialen Netzwerken und Instant Messenger Apps für Smartphones starkan Bedeutung eingebüßt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  22. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Instant Messaging • Problem beim Messaging ist, dass Benutzer-Kennung über öffentliche Seiten ermittelt werden kann. Laut jugendschutz.net kommt es bei allen Messengern zu Kontaktversuchen von Fremden, die häufig jugendgefährdende Bilder und Videos in die Kinderzimmer schicken. Bei IM können Kinder und Jugendliche belästigt werden, ohne dass ggf. jemand helfend einschreiten kann. Zudem wird bei Messengern oftmals Werbung eingeblendet, denn hierdurch finanziert sich der kostenlose Internet-Dienst. Solche Werbeeinblendungen können meist nicht ausgeblendet oder weggeklickt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  23. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Chatten • Chatten bedeutet übersetzt so viel wie „schwatzen“. Hierfür trifft man sich im Internet in Chaträumen. Chat-Plattformen werden von unterschiedlichen Anbietern meist kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anmeldung mit einem frei wählbaren „Nickname“ (Spitzname). Chatten erfordert schnelle Reaktionsfähigkeit und verlangt einen zügigen Umgang mit Sprache und Schrift. Die Nachrichten sind sofort auf der Plattform sichtbar und können von allen im jeweiligen „Raum“ gelesen und kommentiert werden. Die Chatiquette definiert die Verhaltensregeln im jeweiligen Chat. Wer sich nicht daran hält, kann von Moderator/innen aus dem Chat verbannt werden. Moderator/innen nehmen auch inhaltlich an Gesprächen teil und entscheiden darüber, ob Chatbeiträge erscheinen sollen. Gute Kinderchats haben immer eine Moderation und (daher auch) feste Öffnungszeiten. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  24. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Chatten – Risiken • Wüste Beschimpfungen und Beleidigungen sind oftmals an der Tagesordnung in Chats. Kinder wissen sich oft nicht zu wehren und schämen sich, worunter das Selbstbewusstsein leiden kann.Zudem geben Kinder mitunter Adressen, Telefonnummern oder andere Daten preis und begegnen jugendgefährdenden Inhalten. Kinder und Jugendliche können nie ganz sicher sein, wer sich hinter einem Nickname verbirgt. Erwachsene (oftmals pädosexuell veranlagt) schaffen es immer wieder, ein Vertrauensverhältnis mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen, um sie vor einem sexuellen Hintergrund auszufragen oder ihnen pornografische Bilder zu senden. In seltenen Fällen kommt es zu realen Treffen oder gar zu körperlichem Missbrauch. Um den problematischen Kontaktversuchen auf lange Sicht einen Riegel vorzuschieben ist es wichtig, dass eine Melde-Kultur entsteht und entsprechende Vorfälle konsequent bei der Polizei oder einer Beschwerdestelle (z. B. jugendschutz.net) angezeigt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  25. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Empfehlungen für Eltern • Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen. • Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein. • Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie (gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z. B.: Niemals persönliche Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!). • Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können, ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu müssen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  26. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Empfehlungen für Eltern • Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige. • Beweissicherung ist wichtig!: • Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname. Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in einer Textdatei gespeichert werden. • Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen, damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC gelöscht werden kann. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  27. Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat • Empfehlungen für Eltern • Beim Instant Messaging gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge. • Zusätzlich hängt die Sicherheit beim IM sehr davon ab, welche Sicherheitseinstellungen am Programm vorgenommen werden: keine Nachrichten von Fremden annehmen, Aufnahme in die Kontaktliste nur mit Erlaubnis zulassen, öffentliche Statusanzeige abschalten und Nachrichtenverlauf automatisch speichern. • Eltern sollten Kindern klar machen, dass sie ihre Benutzer-Kennung (ICQ-Nummer, Yahoo-ID etc.) nicht an fremde Personen weitergeben sollen, weder auf dem Schulhof noch in öffentlichen Foren oder Chaträumen. Sie sollen nur Freund/innen in die Kontaktliste aufnehmen und vor allem auch nur diesen erlauben, in deren Liste eingetragen zu werden. Die Kinder sollen außerdem alle öffentlich einsehbaren Messenger-Profile möglichst sparsam ausfüllen. • Tipps rund um die Sicherheitseinstellungen verschiedener IM-Programme unter: www.klicksafe.de Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  28. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Mitmach-Netz • Inhalte wie Fotos, Texte oder Videos im Internet zu veröffentlichen, ist inzwischen zu einem Kinderspiel geworden. Die dafür notwendigen Internetdienste stehen im Netz zur kostenlosen Nutzung bereit. • User generated content (engl. = von Nutzer/innen erstellter Inhalt)Mit wenigen Klicks und etwas technischem Know-how können Fotos, Videos, Links, Weblogs, Podcasts und mehr ins Netz gestellt werden. • Web 2.0Der Begriff Web 2.0 fasst all diese Anwendungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Das Internet ist zum Mitmach-Netz geworden. Neben technischen Weiterentwicklungen hat sich auch das Verhalten der Nutzer/innen geändert. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  29. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Web 2.0 • Soziale Software • In einem Weblog schreiben Nutzer/innen ein Online-Journal bzw. Internet-Tagebuch und andere können die Beiträge kommentieren. Bei einem Wiki arbeiten viele Nutzer/innen an einer gemeinsamen Internet-Seite. Das bekannteste Wiki-Projekt ist das Online-Lexikon Wikipedia. Auch die verschiedenen Online Communities sind ein Beispiel für die sozialen Möglichkeiten im Netz. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  30. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Web 2.0 • Bilder und Klänge • Ständig verbesserte Hardware und schnellere Internet-Verbindungen machen es möglich, dass immer größere Datenmengen übertragen werden können. • Viele Portale bieten kostenlosen Speicherplatz, um Bilder oder Videos zu veröffentlichen. Wer regelmäßig auf Sendung geht, kann auch einen Podcast (Ton) oder Vodcast (Video) betreiben. • Multimediadaten werden „Tags“ (engl. = Schlagworte) zugeordnet, um sie zu ordnen. • Infodienste • Mit einem RSS-Feed können neue Inhalte einer bestimmten Webseite oder ein Podcast abonniert werden. • Social Bookmarking-Angebote machen Linksammlungen online verfügbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  31. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Risiken des Web 2.0 • Digitale Spuren • Das Web 2.0 lebt davon, dass Nutzer/innen persönliche Fotos, aufregende Filme und aktuelle Nachrichten aus ihrem Leben veröffentlichen. Doch mit jeder Veröffentlichung werden digitale Spuren im Netz hinterlassen. Und gerade Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass diese Spuren sie ein ganzes Leben verfolgen können. • Weitere Probleme der jugendlichen Web 2.0-Nutzung:Sexuelle Selbstinszenierung, Gewaltdarstellungen und -verherrlichung, Gangsta- und Porno-Rap, Pornografie, Nazipropaganda, Autoaggression, Persönlichkeitsverletzung und Entwürdigung, Missbrauch, illegale Tauschbörsennutzung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  32. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Kreative Möglichkeiten des Web 2.0 • Durch das Web 2.0 eröffnen sich viele kreative und sinnvolle Möglichkeiten der Mediennutzung. Mit einem gängigen Handy und einem Computer können heute Videos gefilmt, geschnitten und veröffentlicht werden.Auch Weblogs oder Podcasts können von Jugendlichen genutzt werden, um ihre Meinung zu artikulieren und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Die Mehrheit der Jugendlichen nutzt die Angebote im Web 2.0 (ohne Soziale Netzwerke) allerdings vor allem passiv, wie bereits vor der Erfindung der vielen Mitmach-Möglichkeiten. Daher ist es wichtig, in medienpädagogischen Projekten und Aktionen – oder auch zu Hause – Kindern das wohldosierte „Mitmachen“ schmackhaft und handhabbar zu machen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  33. Web 2.0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz • Empfehlungen für Eltern • Gehen Sie mit Neugierde ans Web 2.0. Interessieren Sie sich für die Möglichkeiten! Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Kind erklären, auf welche Weise das Mitmach-Internet genutzt werden kann. • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken im Web 2.0. Machen Sie Ihrem Kind vor allem klar, dass einmal veröffentlichte Inhalte nicht so einfach wieder entfernt werden können. • Beobachten Sie wie viel Zeit Ihr Kind im Web 2.0 verbringt. Schauen Sie was getan wird, und besprechen Sie wie sinnig oder vielleicht zeitverschwenderisch das Treiben ist. • - Fordern Sie Ihr Kind auf, bei der Veröffentlichung von eigenen Inhalten möglichst wenig persönliche Daten preiszugeben. • Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind mit dem Thema „Rechte im Internet“ auseinander. • Unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet. Ermuntern Sie Ihr Kind, Ihnen zu erzählen, wenn ihm etwas nicht geheuer ist oder bedrohlich vorkommt. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keinen Ärger bekommt, wenn es Sie auf etwas aufmerksam macht. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  34. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Virtuelle Gemeinschaften • Das Internet wird zum sozialen Netz mit vielen Schnittstellen zum realen Leben: Soziale Netzwerke zeigen an, wer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis gerade online ist. Das Web 2.0 lädt dazu ein, eigene Inhalte hochzuladen. • Besonders im Trend sind Social Networks (Soziale Netzwerke) bzw. Online Communities (Netzgemeinschaften) wie Facebook, MySpace. • Social Networking ist zu einem festen Bestandteil jugendlicher Alltagskultur geworden. Dabei stellen viele Heranwachsende persönliche Daten ins Netz, um sich lebensnah zu präsentieren. Immer häufiger wird über Smartphones auf Soziale Netzwerke zugegriffen. Hierbei kann der aktuelle Standort ausgewertet oder als Status-Update veröffentlicht werden. • Kinder und Jugendliche müssen Kompetenzen und Werte entwickeln, um sich vorsichtig und respektvoll zu verhalten. Denn letztlich bestimmen sie die künftigen Umgangsformen in diesen neuen Gemeinschaften. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  35. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Virtuelle Gemeinschaften • Virtuelle Identität • Grundidee einer Social Network-Seite: Nutzer/innen erstellen eigenes Online-Profil. Hier kann man Name, Geburtsdatum, Schule, Hobbys oder andere persönliche Angaben eintragen und ein Foto hochladen. • Viele Jugendliche handeln nach dem Motto: „Je mehr ich im Netz über mein Leben verrate und meine Identität online abbilde, desto interessanter bin ich und desto eher treffe ich Leute mit ähnlichen Interessen.“ • Vernetzung • Nachdem ein Profil angelegt ist, können sich Nutzer/innen vernetzen. Es wird eine Liste der Freund/innen erstellt und immer weiter ausgebaut. Eine lange Freundesliste ist für viele Jugendliche ein Statussymbol. • Außerdem können sich Nutzer/innen thematischen Gruppen zuordnen. Das können z. B. Basketballfans, Hasser/innen einer Musikgruppe oder Partygänger/innen sein. Sie können Nachrichten verschicken, Fotos hochladen und verlinken, Grüße auf Profilen hinterlassen u. v. m. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  36. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Geschäftsmodelle und Social Apps • Geschäftsmodelle Sozialer Netzwerke • Soziale Netzwerke sind i. d. R. umsonst, aber nicht kostenlos. Die Nutzer zahlen mit den eingestellten persönlichen Daten und Informationen. Diese werden vom jeweiligen Anbieter ausgewertet und mit anderen Informationen verknüpft, z. B. für die Schaltung „personenbezogener Werbung“. • Der Siegeszug der Social Apps • Social Apps werden innerhalb des eigenen Profils „installiert“ und aufgerufen. Es gibt Apps aus den Bereichen Spiele, Musik, Nachrichten, etc. Freunde und Bekannte werden (so nicht deaktiviert) darüber informiert, welche Apps man gerade wie erfolgreich nutzt. Social Apps sind in der Grundversion in aller Regel gratis, greifen dafür aber auf bestimmte, im Profil hinterlegte Informationen zu. Will man schneller zum Erfolg kommen, können häufig gegen Gebühr virtuelle Vorteile erworben werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  37. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Chancen und Risiken in Social Networks • Über Social Networks ist es sehr einfach, sich zu inszenieren, sich auszuprobieren oder sich einer spezifischen Interessengruppe anzuschließen. Gerade für Jugendliche in der Pubertät ist Selbstinszenierung und die Anerkennung in der Peergroup sehr wichtig, um die eigene Persönlichkeit zu prägen und die soziale Identität zu finden. • SelbstauskunftViele Jugendliche – aber auch Erwachsene – veröffentlichen unbekümmert sehr persönliche Daten ohne sich bewusst zu sein, dass sie hierdurch digitale Spuren hinterlassen, die mitunter nur schwer zu entfernen sind. Vielfach werden dabei die Reichweite, Dynamik und Nachhaltigkeit unterschätzt. • Über Fotos von Reisen und Partys, Angaben zu Hobbys und Interessen, Links zu Videos und Mitgliedschaften in diversen Gruppen lässt sich mit wenigen Klicks ein sehr aussagekräftiges Profil einer Person erstellen, das natürlich auch missbräuchlich genutzt werden kann. Sei es für Werbezwecke oder durch die Personalabteilung der Firma, bei der sich ein/e Nutzer/in beworben hat. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  38. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Risiken in Social Networks • Weitere Probleme sind die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten und die Verbreitung von pornografischen, rechtsradikalen und anderen jugendgefährdenden Inhalten durch einzelne Nutzer/innen. • Über spezielle Melde-Buttons können jugendgefährdende Inhalte und problematisches Verhalten gemeldet werden. Zudem wurden die Möglichkeiten ausgebaut, über die Einstellungen im Profil die Privatsphäre zu schützen. • Verhaltenskodex gegen Cyber-Mobbing • Einige Netzwerke haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der das respektvolle Miteinander regeln soll. Mit diesen Maßnahmen versuchen die Anbieter unter anderem den zunehmenden Problemen des digitalen Mobbings (Beleidigungen und „Fertigmachen“ im Netz) etwas entgegen zu setzen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  39. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Empfehlungen für Eltern • Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Social Networks. • Falls Ihr Kind bereits Mitglied bei einem Network ist: Lassen Sie sich von Ihrem Kind zeigen und erklären, wie das Ganze funktioniert und welche Daten online stehen. • Falls Ihr Kind einen Zugang zu einer Community wünscht: Besprechen Sie mit Ihrem Kind die möglichen Risiken und die richtigen Verhaltensweisen. Erlauben Sie Ihrem Kind den Zugang nur dann, wenn es sich entsprechend verhält. • Fordern Sie Ihr Kind auf, bei den Einstellungen zur Privatsphäre im Online-Profil darauf zu achten, dass eingegebene Daten und Fotos nicht von allen (sondern nur von autorisierten Personen) gesehen werden können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  40. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Empfehlungen für Eltern • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Datenschutz. Machen Sie ihm klar, dass Dinge, die online veröffentlicht werden, nur schwer zu löschen sind. Versuchen Sie, das vermeintlich trockene Thema spielerisch anzugehen. Machen Sie Ihr Kind z. B. zum/zur Datenschutz-beauftragten für die Familie. • Erklären Sie Ihrem Kind, dass auch künftige Arbeitgeber gerne online recherchieren, um mehr über eine/n Bewerber/in zu erfahren. • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch die Rechte anderer beachten sollte! Es sollte somit keine Bilder, Filme oder private Infos von Freunden oder anderen Personen ins Netz stellen – außer es hat ihre Erlaubnis. • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Apps in Sozialen Netzwerken. Hierbei sollten Sie thematisieren, dass Apps auf bestimmte Profildaten zugreifen und in einigen Fällen auch Kosten entstehen können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  41. Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften • Empfehlungen für Eltern • Haben Sie ein offenes Ohr für Ihr Kind, falls es als Opfer von Cybermobbing Hilfe braucht. • Wenden Sie sich in einem Mobbing-Fall an die Betreiber einer Social Network-Seite und fordern Sie diese zum Einschreiten auf. Hier kann es helfen, einen Screenshot als Beweis für einen bestimmten Vorgang anzufertigen. Seriöse Portale haben einen Melde-Button, um Mobbing, jugendgefährdende Inhalte o. ä. zu melden. • Bei den Problemen rund um das Thema „Mobbing“ geht es im Kern um mangelnden Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Themen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  42. Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger • Kostenfallen im Netz • Dialer, Phishing oder ungewollte Abos Im Internet gibt es viele Kostenfallen, in die Jugendliche und Kinder tappen können. • Phishing ... (engl. Kunstwort aus pin = Persönliche Identifikationsnummer und fishing = angeln) • ... ist eine Form des Trickbetrugs. • Nutzer/innen wird z. B. vorgetäuscht, eine offizielle E-Mail von einer Bank zu bekommen. Darin werden sie aufgefordert, Kontodaten und Passwörter zu verraten. • Mit gestohlenen Daten können Betrüger/innen dann reales Geld vom Konto abheben. • Ähnliches passiert auf nachgebauten Seiten im Bereich Online-Banking. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  43. Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger • Kostenfallen im Netz • Dialer • Bevor sich in Deutschland Breitbandanschlüsse und Flatrates in weiten Teilen durchgesetzt haben, wurde über die Telefonleitung via analog- oder ISDN-Modem „ins Internet gegangen“. • Vom Nutzer vielfach unbemerkt konnten sich hier kleine Schadprogramme installieren, sogenannte Dialer, die sich über teure Abzock-Rufnummern ins Internet einwählten. Schnell kamen so hohe Beträge auf der Telefonrechnung zu Stande. Da Breitbandanschlüsse (z. B. DSL) über die Netzwerkkarte ohne Dialer arbeiten, ist dieser Missbrauch deutlich geringer geworden. • Allerdings führt die zunehmende mobile Internetnutzung dazu, dass missbräuchliche Dialer auf Smartphones ein unerwünschtes Comeback erfahren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  44. Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger • Kostenfallen im Netz • Kleingedruckte Kosten Hausaufgaben-Download, Intelligenztests oder Gratis-SMS – Betrüger/innen werben mit angeblich kostenlosen Diensten. Aber im Kleingedruckten sind mitunter beträchtlichen Kosten aufgeführt. • Aufkommende Forderungen müssen in der Regel nicht gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn Mahnungen / Inkassoschreiben ins Haus flattern. • Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern keinen Vertrag abschließen. Erwachsene haben bei Vertragsabschlüssen im Internet oftmals ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. • Links zu solchen „Abzockseiten“ werden häufig als Spam-Mails verschickt oder finden sich auf unseriösen Websites, die z. B. illegal Filme bereitstellen. • Online shoppenAuch beim Einkaufen im Netz lauern dubiose Anbieter/innen. • Es gibt verschiedene Gütesiegel, an denen seriöse Shops zu erkennen sind. Eine Übersicht dazu gibt es z. B. auf www.internet-guetesiegel.de. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  45. Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger • Empfehlungen für Eltern • Klären Sie Ihr Kind auf über mögliche Kostenfallen und finanzielle Risiken, die im Internet lauern. Informieren Sie sich ggf. gemeinsam mit Ihrem Kind über dieses Thema. • Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es bei Bestellungen im Internet und bei der Eingabe von persönlichen Daten vorsichtig sein soll. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind durch, was bei Diensten und Bestellungen im Internet zu beachten ist. • Vereinbaren Sie je nach Alter des Kindes klare Regeln, dass Ihr Kind Sie z. B. bei jedem Download oder bei jeder vermeintlich kostenlosen Bestellung fragen muss bzw. Vorgang durch Screenshot dokumentiert. • Stehen Sie Forderungen für angeblich kostenlose Dienste kritisch gegenüber. Legen Sie ggf. Widerspruch ein, verweigern Sie die Zahlung und lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale helfen. Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind aus diesem „Tappen in die Kostenfalle“ zu lernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  46. Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger • Empfehlungen für Eltern • - Richten Sie den Computer sicher ein, damit Schadprogramme und Viren sich nicht unbemerkt installieren können (Hilfe unter: www.bsi-fuer-buerger.de). • Verbraucherzentralen helfen (siehe: www.verbraucherzentrale.de) • Die Verbraucherzentralen kümmern sich auch um den Verbraucheralltag in der digitalen Welt. Sie informieren nicht nur darüber, was zu tun ist, nachdem man abgezockt wurde, sondern helfen auch bei der Durchsetzung von Interessen gegenüber Anbietern. Neben der Möglichkeit zur persönlichen Beratung in den örtlichen Stellen der Verbraucherzentrale, stehen z. B. auch einige Musterbriefe für Widerrufsschreiben im Netz zur Verfügung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  47. Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet • Alles, was Recht ist • Digitale Spuren • Viele Jugendliche (aber auch Erwachsene) geizen nicht bei der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet: Sie stellen unbekümmert Fotos und Videos von sich und Freund/innen ins Netz und hinterlassen dabei allerlei digitale Spuren. • Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. • Wer Bilder, auf denen andere Personen abgebildet sind, veröffentlicht, sich bei urheberrechtlich geschützten Bildern bedient (z. B. ein geschütztes Logo verwendet) oder den aktuellsten (urheberrechtlich geschützten) Popsong zur Untermalung in die eigene Webseite einbaut, macht sich strafbar. • Auch wer sich an Mobbing bzw. Cyberbullying beteiligt und andere über das Netz beschimpft und verunglimpft, macht sich strafbar. • Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich mit Rechten und Gesetzen im Internet auskennen. Denn vieles ist möglich, aber nicht alles, was geht, ist auch erlaubt oder tragbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  48. Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet • Gesetze im Internet • Persönlichkeitsrecht / Datenschutz • Name, Wohnadresse, E-Mail, Geburtsdatum, Handynummer usw. sind persönliche Daten. Diese dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Person weitergegeben werden. • Informationelle Selbstbestimmung: Jede/r darf selbst entscheiden, welche Informationen über sie/ihn wo veröffentlicht werden (bzw. Erlaubnis von Erziehungsberechtigten). • Recht am eigenen Bild • Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit Einwilligung der gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder verbreitet werden (§ 22 Kunsturhebergesetz). • Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren entscheiden die Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren entscheiden diese mit ihren Eltern gemeinsam. • Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  49. Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet • Gesetze im Internet • Höchstpersönlicher Lebensbereich • In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen (z. B. auf der Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen Willen fotografiert oder etwa gefilmt werden (§201a StGB). • Urheberrecht • Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z. B. Texte, Fotos, Musikstücke, Zeichnungen oder Filme. • Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen nachfragen. Gilt auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach bei YouTube hochgeladen werden dürfen. Hier ist die private Nutzung eindeutig überschritten. • Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange bei Fotos keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte zu verwenden, die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung freigegeben sind (z. B. bei Creative Commons Lizenzen). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

  50. Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet • Empfehlungen für Eltern • Informieren Sie Ihre Kinder über Rechte im Internet. Besprechen Sie, was legal ist und was nicht. • Sprechen Sie über die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Internet nie vergisst. • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht nur die eigenen, sondern auch die Rechte anderer beachten sollte! • Machen Sie (jüngeren Kindern) klar, dass Downloads nur in Absprache mit Ihnen (oder nach vorher festgelegten Regeln) erfolgen dürfen. • Überlegen Sie gemeinsam, wer die Strafe bezahlt, wenn es zu einer Anzeige oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt. • Zeigen Sie Grenzen auf – strafrechtliche Handlungen dürfen nicht toleriert werden! • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Ethik und Werte. Besprechen Sie wie es wäre, selbst Opfer von Belustigung oder von Cyberbullying zu werden. • Falls Ihre Kinder Opfer geworden sind, bewahren Sie Beweismaterial auf. Fordern Sie die Rechtsverletzer/innen schriftlich auf, sämtliche Daten (Fotos, Filme etc.) umgehend aus dem Netz zu entfernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.

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