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Der „drogenauffällige Lenker“

REPUBLIK ÖSTERREICH Landespolizeikommando für das Burgenland Hauptmann Gernot ORTNER weiterer leitender Beamter der Logistikabteilung Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt TEL +43-(0)59133-10 7705 Fax +43-(0)59133-10 7109 MOBIL +43-(0)664-8107900 gernot.ortner02@bmi.gv.at.

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Der „drogenauffällige Lenker“

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Presentation Transcript


  1. REPUBLIK ÖSTERREICHLandespolizeikommando für das BurgenlandHauptmannGernot ORTNERweiterer leitender Beamter der LogistikabteilungNeusiedlerstraße 84, 7000 EisenstadtTEL +43-(0)59133-10 7705 Fax +43-(0)59133-10 7109MOBIL +43-(0)664-8107900gernot.ortner02@bmi.gv.at Robert Feifar

  2. Robert Feifar

  3. Der „drogenauffällige Lenker“ aus der Sicht der Sicherheitsexekutive Von der Amtshandlung bis zur Vorführung zum „Spezialisten“ !!! Gernot ORTNER, Hptm

  4. Begründung der Anhaltung • Grundauftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit • Rechtliche Grundlage im SPG und in der StVO (§97) Robert Feifar

  5. §97. Organe der Straßenaufsicht. • Die Organe der POLIZEI haben, • a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, b) Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, c) Anwendung körperlichen Zwanges, soweit er gesetzlich vorgesehen ist, Robert Feifar

  6. Wer darf ein Fahrzeug lenken? • Grundsätze nach § 58 Abs 1 StVO • Besonderheiten der StVO im Hinblick auf Alkoholisierung und Drogen-beeinträchtigung gem. § 5 StVO iV mit §99 StVO Robert Feifar

  7. Warum gilt der § 5 Abs 1 StVO? • Ist eine Beeinträchtigung der Person aber zumindest zum Teil auf Suchtgift zurückzuführen, sind – im Verhältnis zum § 58 StVO - ausschließlich nur die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 iVm 99 Abs. 1b StVO anwendbar (§ 58 StVO gelangt diesfalls nicht zur Anwendung). Robert Feifar

  8. Handwerkzeug der Polizisten • Symptomtabelle • Weitere Hinweise – Anzeichen • Das Drogen-check Formular ??? Drogenanalysegerät ??? ??? Drogenvortester ??? Robert Feifar

  9. Erkennbarkeit und Symptome drogenbeeinträchtigter Lenker • krass situationsunangepasstes Verhalten, • hastige Erregtheit, • Schläfrigkeit, • Angstzustände, • Nichtgehorchen der Sinne, • außergewöhnliche Schweißneigung, • Unruhe und Zittern, • ungewöhnliche Benommenheit, • gerötete Augenbindehäute, • enge oder sehr weite oder lichtstarre Pupillen Robert Feifar

  10. Sonstige Hinweise • Plastik-Einwegspritzen im Fahrzeug, • berußte Löffel und Watte, • abgerissene Zigarettenfilter, • Bänder, Schnüre, Riemen, Gummischläuche und Ähnliches zum Abbinden der Vene, • Kapseln oder Behältnisse mit unbekannten pulvrigen Substanzen etc. Robert Feifar

  11. Das Drogen-check Formular Die beiden ersten Seiten werden von Polizeibeamten ausgefüllt und enthalten: Beobachtung des Fahrverhalten Unfallsituation Anhaltung Pupillen Ansprechbarkeit Stimmung Sprache Gang und das Ergebnis des Alkomattests Robert Feifar

  12. Drogenanalysegerät -Drogenvortestgerät Aussagen über eine Suchtgiftbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Lenkens können daraus jedoch in Ermangelung von Grenzwerten nicht abgeleitet werden. Somit sind solche Geräte derzeit für den Einsatz durch Straßenaufsichtsorgane nichtgeeignet. Die Einsatztauglichkeit derartiger Geräte bzw. Streifen wird derzeit u.a. wissenschaftlich untersucht. Bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung ist der Einsatz derartiger Geräte bzw. Streifen nicht zulässig. Robert Feifar

  13. Schnittstellen Ab welchem Zeitpunkt geht die Arbeit und die Verantwortung auf den untersuchenden Arzt über? Kosten für eine klinische Untersuchung sind grundsätzlich bekannt Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG liegt bei ca 500€ Robert Feifar

  14. Danke für die Aufmerksamkeit Noch Fragen ??? Robert Feifar

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