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Christoph Scheffknecht

Informationsveranstaltung zum Emissionsregister für Oberflächengewässer - Melde- und Messpflichten. Messung und Eigenschaften ausgewählter Stoffe – Informationen für die Praxis. Christoph Scheffknecht. Übersicht. Stoffe für die Jahresfrachten anzugeben sind.

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung zum Emissionsregister für Oberflächengewässer - Melde- und Messpflichten Messung und Eigenschaften ausgewählter Stoffe – Informationen für die Praxis Christoph Scheffknecht

  2. Übersicht Stoffe für die Jahresfrachten anzugeben sind Vorstellung eines ausgewählten Stoffes Informationen zur Durchführung der Messung Christoph Scheffknecht

  3. Stoffe für die Jahresfrachten zu ermitteln sind Stoffe, deren Messung bereits per Bescheid vorgeschrieben ist EmRegV-OW, Anlage A, Tabelle 1: Verzeichnis zusätzlicher Abwasserinhaltsstoffe (Wasserrahmen-richtlinie, PRTR, QZVChemie-OG etc.) EmRegV-OW Anlage A, Tabelle 2: Welche Stoffe können branchenspezifisch vorhanden sein; fachliche Auswahl Sonderfall Kommunale Kläranlagen: Weitere Einschränkung der zu messenden Stoffe durch Erlass Christoph Scheffknecht

  4. Ermittlung der Jahresfracht „zusätzlicher“ Stoffe Die folgende Betrachtung bezieht sich auf Stoffe der Anlage A, Tabelle 2, Spalte IV, die nicht im Bescheid geregelt sind: Grundsätzlich: Ermittlung durch Einzelmessungen ! Messung kann entfallen, wenn durch „vollständige“ Information über die Eingangsmaterialien und zu allen Prozessen der Stoff ausgeschlossen werden kann Wenn die gemessene Konzentration unter der Bestimmungsgrenze liegt, entfällt nach dem ersten Zyklusjahr die Messverpflichtung. Schätzung der Fracht Keine grundsätzliche Messverpflichtung für Stoffe der Anlage A, Tabelle 2, Spalte V Weitere Regelungen vorhanden, aber vorerst von untergeordneter Bedeutung Christoph Scheffknecht

  5. Parameterliste und Branchen aus Vorarlberger Sicht Zuordnung der Parameter der Anlage A Spalte IV zu Herkunfts-bereichen oder Tätigkeiten Christoph Scheffknecht

  6. Parameterliste und Branchen aus Vorarlberger Sicht Nur Nonylphenol bei allen Herkunftsbereichen gefordert Christoph Scheffknecht

  7. Nonylphenole I Nonylphenole sind ein Gemisch aus zahlreichen Isomeren Verwendung (Auszug) • Herstellung von Nonylphenolethoxylaten (Nichtionische Tenside) • Herstellung von Phenolharzen • Additive in Polymeren (Weichmacher, Antioxidans, Vernetzer) und Kraftstoffen • Bauchemie, Textilhilfsmittel, … Verwendung über chemikalienrechtliche Regelungen verboten oder eingeschränkt Christoph Scheffknecht

  8. Nonylphenole II Eigenschaften • Ätzend, umweltgefährlich • Schwer abbaubar und bioakkumulierend • Endokrin wirksam Auch im häuslichen Abwasser enthalten: Neuer Vermeidungsansatz erforderlich, da die Betrachtung gewerblicher Punktquellen nicht mehr ausreicht. Christoph Scheffknecht

  9. Nonylphenole III Nonylphenole in Abwässern und Oberflächengewässern Vorarlbergs Bericht: www.vorarlberg.at/umweltinstitut Christoph Scheffknecht

  10. Nonylphenole IV Nonylphenole in Klärschlammkomposten Vorarlbergs Bericht: www.vorarlberg.at/umweltinstitut Christoph Scheffknecht

  11. Messung: Definitionen Messung der Gesamtgehalte der unfiltrierten Probe ! Parameter: Was wird gemessen Methode / Vorschrift: Wie wird der Parameter analytisch bestimmt Vorschrift durch EmRegV-OW: Vorgabe durch Verweis auf Norm, Alternative ist nur nach Nachweis der Gleichwertigkeit zulässig Christoph Scheffknecht

  12. Messung: Bestimmungsgrenze Bestimmungsgrenze: Kleinste Konzentration eines Parameters, die quantitativ bestimmt werden kann. Wenn die gemessene Konzentration unter der Bestimmungsgrenze liegt, entfällt nach dem ersten Zyklusjahr die Messverpflichtung EmRegV-OW: Keine Angabe der Bestimmungsgrenze Abhängig von der Vorschrift ! Bestimmungsgrenze kann nicht kleiner als die untere Anwendungsbereichsgrenze sein Siehe auch: EU Guidance No 19, „ Guidance on surface water chemical monitoring“ Bei Verwendung von Methoden mit niedrigerer Bestimmungsgrenze: Eventuell Verlängerung der Messverpflichtung Christoph Scheffknecht

  13. Messung: Vorschriften (Spezialanalytik) Christoph Scheffknecht

  14. Messung: Vorschriften (Spezialanalytik) gekürzt Übersicht ohne in der Abwasseranalytik etablierten Methoden Christoph Scheffknecht

  15. Chloralkane Spezialfall Chloralkane Keine Vorschrift in EmRegV-OW vorgegeben, keine Normen vorhanden Sehr teuer, analytisch sehr schwierig: Nur ganz wenige Labors in Europa können Chloralkane in Abwasser untersuchen Unbedingt Alternative über Bilanzierung anstreben ! Christoph Scheffknecht

  16. Diuron Beispiel Diuron Christoph Scheffknecht

  17. Bestimmung von Diuron nach EN ISO 11369 EN ISO 11369 als Vorschrift in EmReg-OW vorgegeben (HPLC / UV) Gemäß EU Guidance No 19 aber für verschmutztes Oberflächenwasser ungeeignet Grund: Vortäuschen von Diuron durch andere Substanzen bei UV-Detektion: ARA Ablauf + 0,5 µg/l Diuron ARA Ablauf Ausweg: Detektion mit Massenspektrometer, entspricht aber nicht Vorschrift, Nachweis der Gleichwertigkeit erforderlich  Alternative: Optimierung der Methode für Diuron Christoph Scheffknecht

  18. Messung: Laborauswahl Untersuchung der mit Bescheid vorgegebenen Stoffe ist etabliert Labor sollte ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 17025 ímplementiert haben Eine Akkreditierung der jeweiligen Methode macht derzeit jedoch keinen Sinn: Viele sehr gute Labors könnten nicht berücksichtigt werden Teure Methoden: Preisvergleich lohnt sich ! Preise werden aber mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Halbjahr 2010 sinken; auch evtl. bessere Qualität Wird für die zusätzlichen Messungen ein dem Auftraggeber bisher unbekanntes Labor beauftragt, so sollte dieses zumindest die Hälfte der Parameter selbst bestimmen können. Christoph Scheffknecht

  19. Schluss Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ! Selbstverständlich stehe ich jederzeit sehr gerne für Fragen zur Verfügung: christoph.scheffknecht@vorarlberg.at www.vorarlberg.at/umweltinstitut Vielleicht bei einer Folgeveranstaltung ??? Christoph Scheffknecht

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