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Örtliche und Regionale Gesamtplanung

Örtliche und Regionale Gesamtplanung. Thema: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung. Inhalt. Werkzeuge Neue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnen Örtliche und überörtliche Angelegenheiten Überörtliche Angelegenheiten Fachplanung Raumordnung

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Örtliche und Regionale Gesamtplanung

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  1. Örtliche und Regionale Gesamtplanung Thema: Harte und weiche Instrumente der örtlichen und regionalen Gesamtplanung 1 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  2. Inhalt • Werkzeuge • Neue Aufgaben, Zukunft für PlanerInnen • Örtliche und überörtliche Angelegenheiten • Überörtliche Angelegenheiten • Fachplanung • Raumordnung • Instrumente der Gesamtplanung • regional • örtlichen 2 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  3. Steuerung durch Planungen u. Maßnahmen • Werkzeuge und ihr Gebrauch • Universalwerkzeuge (Word, Schraubenzieher, Kombi-Zange, Adidas-Samba, RO-Plan, FNP/B-Plan) • Spezialwerkzeuge • Teilpläne, Satzungen, Entwicklungspläne, Konzepte • Werkzeugkasten • BauGB • BauO • ROG • (Fachplanungsgesetze) 3 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  4. Neue Aufgaben für PlanerInnen • Strategische Umweltprüfung (RL 2001/42/EG) • Umweltbericht bei Aufstellung von • Landesentwicklungsplänen • Bsp. MV: Raumentwicklungsprogramm 2004 (Entwurf) http://www.am.mv-regierung.de/raumordnung/doku/neuaufstellung/Internet_LEP_Band_II_symb.pdf • Regionalplänen • Bauleitplänen Warum SUP neben UVP? (vgl. § 3 Abs. 1a UVPG) Die bisherige UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) setzt „auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät“ ein. „Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es demgegenüber, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte, Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten...Dies gilt vor allem bei Plänen und Programmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung.“ http://www.bundestag.de/bic/analysen/2004/2004_10_12.pdf • UVPG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uvpg/gesamt.pdf • EU-Richtlinie: http://www.bmu.de/files/sup_richtlinie.pdf 4 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  5. Neue Aufgaben für PlanerInnen Umweltbericht Inhalt: ermitteln – beschreiben – bewerten (BauGB Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) 1. Einleitung: a) Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der gepl. Vorhaben, b) Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese ...berücksichtigt wurden, 2.Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme ...des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die ...erheblich beeinflusst werden, b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung, c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, 3. folgenden zusätzlichen Angaben: a) Beschreibung der ... technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei Zusammenstellung ... aufgetreten sind... b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und c) allgemein verständliche Zusammenfassung... 5 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  6. Neue Aufgaben für PlanerInnen • (Regionale) Entwicklungskonzepte (endogene Potentiale aktivieren: Interaktion – Innovation – Wachstum • Raumordnung • Regionalökonomie (GA) • Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK: ILEK) • Regionalmanagement • Regionalökonomie (GA) • Ländliche Entwicklung (EU-Leader; GAK) 6 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  7. Entwicklungskonzepte - Inhalte • Integr. Reg. Entwicklungskonzept (GA) • Stärken-, Schwächenanalyse • Entwicklungsziele, Handlungsprioritäten festlegen • Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung/ Verzahnung der Entwicklungs-maßnahmen der Politikbereiche und -ebenen darstellen, • Vorrangige Entwicklungsprojekte aufführen • Quelle: 33. Rahmenplan GA • http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/regionalpolitik.html Entwicklungskonzept (ILEK und LEADER+) • Stärken-, Schwächenanalyse • Entwicklungsziele definieren • Handlungsfelder festlegen • Umsetzungsstrategie darstellen • prioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben Region= Gebiet mit räumlichem und funktionalem Zusammenhang Quelle: GAK-Rahmenplan 2004-2007, Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, http://bmvel.zadi.de/gak/doc/integr-entw.doc http://dip.bundestag.de/btd/15/031/1503151.pdf 7 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  8. Neue Aufgaben für PlanerInnen • Flächennutzungsplanung: 15 Jahre-Rhythmus • Soziale Stadt • Entwicklungskonzept (gem. § 171e BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Abgrenzung der Sozialen Stadt, Ziele und Maßnahmen darstellen, die der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stabiler Bewohnerstrukturen dienen; Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern ) • Stadtumbau • städtebauliches Entwicklungskonzept (gem. § 171b BauGB Voraussetzung für Gemeindebeschluss über Stadtumbaugebiet; Stadtumbaugebiet=erheblicher Funktionsverlust insb. durch Überangebot baulicher Anlagen (Wohnungsleerstand). Fördervoraussetzung des Bundes für das Programm Stadtumbau Ostvgl. VV-Städtebauförderung 2004; Darstellung von Zielen und Maßnahmen, Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern) 8 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  9. Örtliche Gesamtplanung Art. 28 GG: Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ...in eigener Verantwortung zu regeln“ Kommunale Planungshoheit FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/ 9 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  10. Überörtliche Angelegenheiten Belange der überörtlichen Gemeinschaft • Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG ) • Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG) • Fachplanung • Raumordnung • BauGB § 1 Abs. 4 • ROG § 4 Abs. 1 • Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005 http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm 10 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  11. überörtliche Belange der Fachplanung Abfall Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz Denkmalschutz Energietrassen Forstwirtschaft Immissionsschutz Luft Lärm (Umgebungslärm) Lärm (Fluglärm) Landwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Verkehr Luftverkehr Personenbeförderung Schiene Straße Wasserstraße Verteidigung Wasserwirtschaft (Wasserversorgung) komm. (Abwasserbeseitigung) komm. Gewässer-/Trinkwasserschutz Gewässerausbau Hochwasserschutz (HWS) • öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB): • treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden) • setzen ggü. Eigentümern durch Mehrstufigkeit der Fachplanung: 1. Vorbereitende Fachplanung 2. Verbindliche Fachplanung 3. gebietsbezogene Nutzungsregelung 4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung • Schützende Fachplanung • Eingreifende Fachplanung 11 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  12. Fachplanung schützende Fachplanungen: • Landwirtschaft • Denkmalschutz • Forst • Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) • Natur- und Landschaftsschutz • Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) eingreifende Fachplanungen: • Abfall • Bergbau-, Rohstoffe • Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) • Verteidigung 12 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  13. Fachplanung Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit  1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan) 2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser) 3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG) 4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)  13 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  14. überörtliche Belange der Raumordnung Gesellschaftliche Trends • Individualisierung/Wohnkosten • Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), • Lohnniveau/Kaufkraft • Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), • demografischer Wandel Folgen   • Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung • Ballung, Suburbanisierung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch • größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen) Konsequenz:Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO 14 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  15. überörtliche Belange der Raumordnung Aufgaben • Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch • RO-Pläne • Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) • Konfliktausgleich • Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit Maßgaben: • freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung ggü. künftigen Generationen, • natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, • Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen, • Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten, • prägende Vielfalt der Teilräume stärken, • gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, • räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen, • räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen. 15 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  16. überörtliche Belange der Raumordnung • gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat) • Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung(§ 1 Abs. 2 ROG): • Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche • Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten(Bsp. Schule zentral und dezentral) • Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat) 16 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  17. überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG): • räumlich zu: • Siedlungsstruktur • Freiraumstruktur • Verdichtungsräume • ländliche Räume • strukturschwache Räume • sachlich zu: • Erholung • Freizeit/Sport • Kultur / Kulturlandschaft • Land- und Forstwirtschaft • Lärmschutz/Luftreinhaltung • Naturgüter/Biotopverbund • Siedlungstätigkeit • Soziale und technische Infrastruktur • Verkehr • Verteidigung • Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz • Wirtschaft/Gewerbe/DL • Wohnen 17 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  18. überörtliche Belange der Raumordnung • 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-Grundsätze: • Konzentration auf Zentrale Orte • - Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten) • - soziale Infrastruktur • - Einzelhandel, großfl. EH(verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) • Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung • - auf integr. Verkehrssystem ausrichten • - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • Freiraum für Luftaustausch erhalten • Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen • Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit • Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte) • Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden „Bürgermeisterwettbewerb“) 18 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  19. Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung • - Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren • - Verkehr vermeiden • 4 Schüler: Schulweg insgesamt? • Zentraler Schulstandort: • 4 x 5 km = 20 km • Dezentraler Schulstandort: • 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km 3 km Schule 5 km 8 km 4 km Schule 5 km 5 km 9 km 5 km 19 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  20. Instrumente der (Gesamt)planung regional: • Leitvorstellung, Grundsätze • Ziele im Raumordnungs(teil)plan (Landes- und Regionalplan) • ROV (UVP) • Zielabweichung • Untersagung • Vertrag • informelle Planungen • Fachplanungen (FP, Nutzungsregelung, Planfeststellung) örtlich: • Bauleitplanung • Satzungen • informelle Planungen/Fachplanungen 20 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  21. Übersicht raumbedeutsame Planung Raumentwicklung Leitvorstellungen sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend • raumbedeutsame Maßnahmen • (Projekte1) • (Bau-)Vorhaben bzw. • Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Fördermittel 1) Vgl. § 10 Nr. 11 und 12 BNatSchG Raumplanungüberfachlich, zusammenfassend Fachplanung • Raumordnung • Bund: Leitvorstellungen, Grund-sätze (Ziele/RO-Plan nur in AWZ/Meer) Überörtliche Gesamtplanung • Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet • Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder) vorbereitende Fachplanung gebietsbezogene Nutzungsregelung Vorhaben-bezogene Planfeststellung Bei überörtlicher Bedeutung „Privilegierte Fachplanung“ gem. §38 BauGB • Bauleitplanung • Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung • Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan 21 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  22. 6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung Raumentwicklung EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km² Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte. MKRO-Beschluss Fortentwicklung europ. RE Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Raumordnung des Bundes (§§ 1, 2, 18a ROG): Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“; Ziele der RO bzw. RO-Plan nur in AWZ): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes. Raumordnung in den Ländern (§§ 6 ff ROG): - Landesplanung:1 : 100.000 - 1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne) zur Konkretisierung der Grundsätze des Bundes: Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; für Landesgebiet zusammenfassenden, übergeordneten Plan auf stellen, in Stadtstaaten reicht FNP; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB. - Regionalplanung (115 Regionen; § 9 ROG):1:50.000 – 1 : 100 000 Planpflicht in Ländern mit mindestens zwei Verflechtungsbereichen von Oberzentren; Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB. 22 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  23. 6 Ebenen der Raumentwicklung/Raumplanung Bauleitplanung: 12.353 Gemeinden (örtliche Gesamtplanung) Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000 „Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000 „Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung 23 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  24. Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder, 60 Optionen Anpassungspflicht1(BauGB), Beachtungspflicht (ROG): die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG) Raumordnung (RO) des Bundes (ROG, RoV) Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben, ( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätzeder RO, im Sinne der Leitvorstellung von den Planungsträgern anzuwenden. Ziele der RO (s. Landes- und Regionalplanung) stellt der Bund nur in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee auf. Landesplanung(LaplaG, RO-Pläne, § 7 ROGs.Notizen) Grundsätze (GS) der RO des Bundes durch RO-Pläne konkretisieren (weitere GS der Länder dürfen GS des Bundes und § 1 ROG, Leitvorstellung, nicht widersprechen), dabei bilden Ziele der RO das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textl. Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden/TÖB). Ziele sind zu kennzeichnen. Öffentlichkeit Fachplanungen Öffentliche Planungsträger § 5 ROG, § 7 BauGB Regionalplanung(§ 9 ROG, LaplaG,RegplaG) Grundsätze u. hochstufige Ziele der RO durch Regionalpläne (RO-Pläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus RO-Plan für Landesgebiet Träger öffentlicher Belange Beteiligung, Abwägung (bottom up) Anpassungspflicht1 (sofern beteiligt; top down) Bauleitplanung Gemeinden (BauGB) Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung 24 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung 1 Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen durch die Gemeinde, insbesondere des FNP, ein.

  25. Grundsätze und Ziele der Raumordnung Grundsätze: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen Folge: zu berücksichtigen (auch in Aufstellung befindlichen Ziele der RO, ROV-Ergebnisse, landesplanerische Stellungnahmen)(„gelbe Ampel“). Ziele:verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänenzur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Folge: Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum für nachfolgende Planungsebenen und Fachplanung, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“);für öffentliche Stellen gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG für Bauleitplanung darüber hinaus Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein. 25 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  26. Ziele der Raumordnung Kontext Flächenverbrauch Ziele der RO „verbindliche Vorgabe in RO-Plänen“ § 3 ROG Ziele allg.: smart-Regel (spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch, terminisiert) Grundsatz: allg. Aussagen Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein Abwägungsspielraum Beachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: Abwägungsspielraum Berücksichtigung = „gelbe Ampel“ Inhalt räumlich und sachlich bestimmt, abschließend abgewogen, textlich/zeichn. festgelegt Form sprachlich verbindlich: ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor Ziele "Festlegungen" - Landesplanerische Letztentscheidung - Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung - Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen) 26 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  27. Ziele der RO Sprachliche Verbindlichkeit Problem: • „Soll“-Ziele • „i.d.R“-Ziele „Fälle bestimmen, in denen Ausnahme von dem festgelegten Ziel zulässig ist.“ „Neben der Regel auch die Ausnahme mit Bestimmtheit festlegen.“ OVG Münster, Urteil vom 06.06.2005 – 10 D 145/04.NE –, ZfBR 2005, 815; (818); BayVGH Urteil vom 19.04.2004 – 15 B 99.2605 –, BauR 2005, 84 (84); BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 – 4 CN 20.02 –, ZfBR 2004, 177 (177). 27 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  28. Grundsatz oder Ziel? • Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden. • Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig. • Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig. • Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden. • Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden. • In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden. • Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen. • Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen. • Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben. • Abfälle sollen entstehungsortsnah verwertet und beseitigt werden. Th • Gymnasien sind in Oberzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Mittelzentren zur Verfügung zu stellen. (Th) • Die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung ist als Bestandteil des konventionellen Transeuropäischen Verkehrsnetzes durchgehend zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. (Th) • Das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist auf die Zentralen Orte auszurichten. (Th) • In den Regionalplänen sind Vorranggebiete „Windenergie“ auszuweisen, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben. • Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch soll erhöht werden. • Der Zugang zu See- und Flussufern ist, sofern nicht Naturschutzbelange oder andere öffentliche Interessen entgegenstehen, für die Allgemeinheit freizuhalten und ggf. zu eröffnen. • Bei Planungen und Maßnahmen in unmittelbarer Gewässernähe sind die Gewässerufer regelmäßig von Bebauung freizuhalten. Ein durchgehender Uferstreifen ist regelmäßig öffentlich zugänglich zu machen. • Mischungsziel Saarland 28 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  29. Raumordnung des Bundes - ROG 1998 • Leitbild nachhaltige Raumentwicklung • Leitbilder für Entwicklung im Bundesgebiet (ORA 1993) • 49 Grundsätze (keine Ziele!!!) • in LEP und Regionalplänen als Ziele zu konkretisieren • Ziele der Raumordnung nur in deutscher ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) durch BMVBW als RVO (§ 18a ROG) Zuständigkeit: Bundesländer = 12-Seemeilen-Zone, Küstenmeer (Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, d.h. Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes) Bund = 12-200-Seemeilen-Zone, Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands (kein nationales Hoheitsgebiet aber nationales Nutzungsrecht gem. Seerechtsübereinkommen von 1982 und Proklamation der dt. AWZ und des Küstenmeeres vom 11.11.1994; (Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg, Rostock) Helmut von Nicolai, Rechtliche Aspekte einer Raumordnung auf dem Meer, in: IzR Heft 7/8.2004, S. 491 http://www.bmvbw.de/Anlage12140/Bericht-zur-Offshore-Windenergienutzung-03.12.01.pdf http://www.dewi.de/dewi_neu/deutsch/themen/studien/pdf/tagungsband_block5.pdf 29 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  30. ROG-Grundsätze Unterstreichung: neuer Grundsatz seit ROG 1998 • Siedlungsstruktur • Dezentrale Siedlungsstruktur mit Vielzahl von Zentren und Stadtregionen • Siedlungstätigkeit konzentrieren auf leistungsfähige ZO • Brachflächenwiedernutzung vor Freirauminanspruchnahme • Verdichtungsraum • als Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkt sichern • Siedlungsentwicklung auf integriertes Verkehrssystem ausrichten • Sicherung von Freiräumen • Grünbereiche für Freiraumverbund sichern • Attraktivität des ÖPNV durch Schnittstellen erhöhen http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm 30 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  31. ROG-Grundsätze • Ländliche Räume • als Lebensräume mit eigenständiger Bedeutung entwickeln • Ökolog. Funktionen für Gesamtraum erhalten • Zentrale Orte als Träger der Entwicklung unterstützen • Strukturschwache Räume • Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt verbessern durch qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten • Verbesserung der Umweltbedingungen und Infrastrukturausstattung http://www.bbr.bund.de/infosite/daten.htm 31 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  32. ROG-Grundsätze • Naturgüter • Biotopverbund (§ 3 BNatSchG: 10 % Landesfläche) • vorbeugender Hochwasserschutz (Rückgewinnung Auen, Rückhaltefläche, gefährdete Flächen) • Wohnen und Mischung • Wohnbedarf bei Gebietsausweisung für AP Rechnung tragen, sinnvolle Zuordnung von Wohn- und GE-Gebieten • Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • Infrastruktur • Flächendeckende Grundversorgung mit techn. Infrastr.(V+E) • Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten bündeln 32 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  33. ROG-Grundsätze • Verkehr • Voraussetzungen für Verlagerung auf Schiene und Wasser in hochbelasteten Räumen und Korridoren verbessern • Verkehr vermeiden durch Funktionsmischung 33 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  34. Raumordnungspläne, Teilpläne Ziele der Raumordnung (Karte, Text) und Gebietsbezug:  • Gemeinde/Zentraler Ort • Ortsteil • Versorgungskern, Ortskern, Stadtzentrum, Innenstadt, City, integrierte Lage • Standort (Symbol) • linienhaftes Element • Fläche 34 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  35. RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Gemeinde • Eigenbedarf, Zentralortfunktion, Wachstum/Richtwert 35 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  36. RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Ortsteil • Wachstum/Orientierungswerte • Wohnungsschwerpunkte • Gewerbeschwerpunkte • Sport-, Freizeit-Tourismusfunktionen Ortskern, Innenstadt, Stadtzentrum, City, Versorgungskern,zentrale integrierte Lage (Bsp. Potsdam, Karstadt; ECE-Center Cottbus) • Großflächiger Einzelhandel • zentralörtliche Funktionen: Kultur, DL, Freizeit, Bildung 36 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  37. RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Standort (Symbol) • Grünzäsur • GVZ, Flughafen, Hafen, • Deponie • Wohnbau-, Gewerbestandort • Haltepunkt-Einzugsbereich  37 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  38. Haltepunkt-Einzugsbereich Erschließungsstandards für Siedlungsflächen • Fußweg zur Haltestelle (Luftlinienradius): • 1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) • 600 m U-Bahnhof, • 550 m Straßenbahnhaltestelle • 500 m Bus-Haltestelle. Verbindungsstandards • Messgröße für Verbindungsstandard • Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV (1,0 sehr gut; > 2,0 ungünstig) • Bzw. Reiszeitdifferenz ÖPNV-MIV (0 = sehr gut) 38 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  39. Gegensteuerung 39 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  40. RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug linienhaftes Element • Alleen, Uferränder, Stadtkante • Verkehrs- und Leitungstrassen • Achsen  40 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  41. RO-Pläne – Ziele und Gebietsbezug Fläche (Vorranggebiete, Eignungsgebiete, bzw. Standortbereich Vorsorgegebiete) • Siedlungsflächen (Erweiterung) • Freiraumschutz, (Natur, Acker, Wald, Wasser) • Rohstoffabbau • Windnutzung • Hochwasserschutz • Erholung, Tourismus 41 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  42. Zielabweichungsverfahren (§ 11 ROG) Abweichung im Einzelfall zulassen • wenn raumordnerisch vertretbar • Grundzüge der Planung nicht berührt (Atypischer Fall, Gleichheitsgrundsatz) antragsbefugt: alle, die Ziele der RO zu beachten haben GL-ZAV: Großbeeren JVA, Großziethen, Splittersiedlung Umsiedlung Selchow 42 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  43. Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) – Wann? RoV Folgende Planungen, Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam u. überörtliche Bedeutung, weitere (P+M, rb, üB) nach Landesrecht möglich: 1.BimSch-Anlage (§ 4 BimSchG) im Außenbereich, Nr. 1-10, Anlage 1 UVPG 2.kerntechnische Anlage 3. Endlagerung radioaktiver Abfälle 4.Deponie 5.Abwasserbehandlungsanlage 6.Rohrleitungsanlage 7.Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deiche/Dämme, Landgewinnung Meer 8.Bundesfernstraße 9.Schienenstrecken Bund, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals 10.Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr 11.Bundeswasserstraße 12.Flugplatz 13.(aufgehoben) 14.HS-Freileitungen ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm 15.Feriendörfer, Hotelkomplexe, Beherbergung, Freizeitanlagen 16.bergbauliche Vorhaben 17.Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18.Magnetschwebebahnen 19.  Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe Vorhabenbezogene Fachplanungen - Planfeststellung Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg: Art. 16 Abs. 2 Landesstraßen 43 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  44. 1. Überörtlich raumbedeutsames Vorhaben? 2. Antragskonferenz:Erörterung Untersuchungsrahmen (Scoping), Erstellung ROV-Verfahrensunterlage, Vollständigkeitsprüfung (Verfahrens-Beschleunigung) 3. Einleitung:auf Antrag bzw. von Amts wegen; Beginn 6 Monats-Frist 4. Beteiligungsverfahren: Verfahrensunterlage vom Träger der Planung öffentliche Auslegung in betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin, Verteilung an die TÖB zur Stellungnahme 5. Prüfung der Raum- und UmweltverträglichkeitGrundlage: Verfahrensunterlage, Stellungnahmen BV, Recherchen, ggf. Erörterungstermin Bewertung durch Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonst. Erfordernisse der RO) 6. Abschluss: landesplanerische Beurteilung (sonstiges Erfordernis d. RO)Feststellung, ob wie geplant, mit Maßgaben oder nicht vereinbar (Rechtswirkung?) 7. Unterrichtung: Vorhabenträger, Beteiligte und Öffentlichkeit Raumordnungsverfahren 44 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  45. Raumordnungsverfahren (§ 15 ROG) Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 • Anträge gesamt: 1.096 • Verzicht auf ROV: 571 (Absehensregel § 15 Abs. 2 ROG) • davon Zustimmung: 477 • Ablehnung: 94 • ROV positiv: 260 • ROV negativ: 25 • Antrag zurückgezogen: 125 • Laufende ROV: 100 Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 13 45 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  46. Abgeschlossene ROV in Berlin-Brandenburg 1990-6/2001 Abgeschlossene ROV: 289 • 94 % positiv • 17 ROV negativ Positive landesplanerische Beurteilung „fast immer mit Maßgaben verbunden“ Bsp. Flughafen,Magnetbahn, Schnellbahntrasse Quelle: Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg, http://www.mlur.brandenburg.de/g/gl_rov.pdf, S. 27 46 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  47. Untersagungsverfahren (§ 12 ROG) Planungen und Maßnahmen (Baugenehmigung), die gegen Ziele der RO verstoßen (auch in Aufstellung befindlich) Bsp. LEP Flughafen Schönefeld (Art. 14 LplV): • 6 Untersagungen • 9 weitere im Verfahren • 78 Planungen kritisch eingestuft Vorsorge gegen ungesunde Lebensbedingungen und Entschädigungspflichten, die bei Änderung von Bebauungsplänen entstehen: Bsp. Windteilpläne 47 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  48. Bsp. großflächiger Einzelhandel Definition: Auswirkungen anzunehmen ab • 1.200 m² Geschossfläche • 700 m² Verkaufsfläche 1. Auswirkungen auf Nahversorgung (Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der großflächigen EH-Betriebe vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO) • nahversorgungsrelevant: Lebensmittel • Ausreichende Nahversorgung: Vollsortimenter (ggf. Bäcker, Metzger) in 500-1000 m Entfernung Bsp. NRW: 29 % unterversorgt: disp. Siedlungsbereiche, Einfamilienhausgebiete 48 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  49. Bsp. großflächiger Einzelhandel 2. Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche (in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO) Sortimentsliste „Kölner Liste“, Flächenproduktivität (Umsatz je m² VKF/Jahr) • innenstadtrelevant/zentrenrelevant:Textilien, Schuhe, Uhren/Schmuck, Photo/Optik, Sportartikel/Spielwaren, Drogerie/­Pharmazie, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik • „Grüne-Wiese-relevant“:Möbel (Gegenbeispiel: Stilwerk), Gartencenter, Teppiche, Tapeten, Fahrzeuge, KFZ-Teile, Bau- und Heimwerkerbedarf (hoher Bedarf an Präsentationsflächen, seltene Nachfrage, motorisierte Kundschaft, niedrige Flächenproduktivität) 49 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

  50. Einzelhandel • http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/planungsrichtwerte.htm#Wirtschaft 50 TU Berlin - ISR - Einführung SSP III Örtliche und Regionale Gesamtplanung

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