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Tarif- und Besoldungsrunde 2009

Tarif- und Besoldungsrunde 2009. Übersicht. Ausgangsbedingungen Forderungen der GEW Meinung der Arbeitgeber Zeitlicher Ablauf Erfolg durch Streik Kleine Streikschulung. GEW NRW Oktober 2008 Referat Tarifpolitik 2. Die Ausgangsbedingungen .

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Tarif- und Besoldungsrunde 2009

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Presentation Transcript


  1. Tarif- und Besoldungsrunde 2009

  2. Übersicht • Ausgangsbedingungen • Forderungen der GEW • Meinung der Arbeitgeber • Zeitlicher Ablauf • Erfolg durch Streik • Kleine Streikschulung GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 2

  3. Die Ausgangsbedingungen • Tarifrunde findet nur im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) statt, das heißt, nur in den Ländern (außer Berlin und Hessen). • Kommunen und Bund sind nicht dabei. • => „Müllfahrer streiken nicht mehr für uns!“ GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 3

  4. Die Ausgangsbedingungen • Von dieser Tarifrunde betroffen sind 1.950.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. 1.250.000 davon sind Beamtinnen und Beamte und 700.000 Angestellte. • Fast die Hälfte aller Landesbeschäftigten sind Lehrkräfte. • Dazu kommen die Beschäftigten an den Hochschulen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen, Schulsozialarbeiter. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 4

  5. Die Ausgangsbedingungen • Osten: überwiegend Angestellte – hohe Verantwortung! • Westen: Überwiegend Beamtinnen und Beamte! • Verzahnung von Tarif- und Besoldungsrunde, da die Ergebnisse von Tarifrunden per Gesetz durch die Länder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. • Achtung: auch VersorgungsempfängerInnen natürlich betroffen – also ist politische Einbeziehung nötig • Ohne Beamtinnen und Beamte läuft diese Tarifrunde nicht! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 5

  6. Die Ausgangsbedingungen • Reform des BAT/BAT-O • Ausscheren der Länder aus dem Tarifverbund 2003/04 und „Einfangen“ 2006 • TV-L statt TVöD für Länder seit 1.11.2006 • „Rumpf-TV“: Die Entgeltordnung fehlt • Überleitungsrecht mangelhaft GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 6

  7. Die Ausgangsbedingungen • Letzte Erhöhung: 2,9 % Januar 2008, nach Jahren von Einmalzahlungen. • Inflationsrate: • 2007: 2, 2 Prozent • 2008: ca. 3,3 Prozent GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 7

  8. Die Ausgangsbedingungen • Ergebnisse der Tarifrunde 2008 • Zum 1. April 2008 wird im Tarifgebiet Ost das Tabellenentgelt um 50 Euro und dann linear um weitere 3,1 Prozent erhöht. • Eine weitere lineare Erhöhung des Tabellenentgelts um 2,8 Prozent  erfolgt zum 1. Januar 2009. • Für das Jahr 2009 erhalten alle Beschäftigten im Januar eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 8

  9. Die Ausgangsbedingungen • Zum 1. Januar 2008 wird im Osten beim Bund und den kommunalen Arbeitgebern das Entgelt in den Entgeltgruppen 1 bis 9 an 100 Prozent des Westentgelts angeglichen. • Der Bund zieht darüber hinaus die Ostangleichung in den Entgeltgruppen 9 bis 15Ü vom 1. Januar 2010 auf 2008 vor. • Für das Tarifgebiet West wird ab 1. Juli 2008 die wöchentliche Arbeitszeit bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 39 Stunden festgelegt. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 9

  10. Chronologie der politischen Ereignisse - Besoldung Vereinheitlichung der Bundesbesoldung 1971 Föderalismusreform 2006 GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 10

  11. Was will die Landesregierung? • Rüttgers betonte, Beamte müssten als Leistungsträger des Staates ebenfalls vom Aufschwung profitieren. • «Wir brauchen eine zusätzliche Leistungsbezahlung und streben daher in Nordrhein-Westfalen ein Startbudget in Höhe von einem Prozent der Besoldungsausgaben pro Jahr an», sagte der Ministerpräsident. • Außerdem werde die Landesregierung die Bundesregelung der Rente mit 67 auch auf den öffentlichen Dienst übertragen. Zitat vom 7.01.2008 GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 11

  12. Was hat die Landesregierung versprochen bei der Verschiebung der Besoldungserhöhung 2008? • Zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses von 2009! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 12

  13. Die Forderungen der GEW • kräftige lineare Anhebung des Entgeltes wie beim TVöD • Erhöhung der Tabellenwerte, nicht Einmalzahlungen • keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West in der Vergütung, beim Zahltermin und bei Jahressonderzahlung • Wiedereinführung Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulage • keine Erhöhung des Leistungsentgelts GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 13

  14. Die Forderungen der GEW • verbindlicher Termin für die Aufnahme von Verhandlungen zur Tarifierung der Eingruppierung von Lehrkräften, auch IIb Lehrkräfte an Hochschulen • Rechtsanspruch auf die Anerkennung von Ausbildungszeiten und Erfahrungen bei anderem Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung, auch § 40 TV-L • zeit- und wirkungsgleiche Übertragung aufs Beamtenrecht GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 14

  15. Die Forderungen der GEW - Exkurs • Vorteilsregelungen nur für GEW-Mitglieder • ideologische Position TdL • Rechtsprechung BAG 1965: „darf kein Streikziel sein“ • neu: IG Metall, verdi – Tarifverträge • aber Verfahren laufen • Wechsel der Rspr. in Sicht (?) GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 15

  16. Position der Arbeitgeber • Tarifpolitik muss Beitrag leisten zum Erhalt der Arbeitsplätze • Entgelte nur „maßvoll“ steigern • Ostangleichung zur Disposition • Abkopplung Osten • Arbeitszeit erhöhen (ohne Lohnausgleich) • Leistungsbezahlung ausbauen • TdL: „Ausschließlich Tabellenentwicklung, keine andere Themen!“ • Neu: Argument der Finanzkrise welches keine Argument ist GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 16

  17. Positionen der Arbeitgeber • Erkennen jedoch Problem der Nachwuchsgewinnung und Lehrkräftemangel! • Die TdL ist schon in diesem Jahr bereit über Verbesserungen zu sprechen: Stufenfindung der Lehrkräfte • NRW-Sonderregelungen – MSW instrumentalisieren! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 17

  18. Zeitlicher Ablauf: Mitgliederdiskussion • September 2008: Beschluss der GEW-Bundestarifkommission (BTK): Kündigung der Tabellen • bis Anfang Dezember 2008: • intensive Mitgliederdiskussion zu den Forderungen • NRW: GT und LTK • Rückkopplung mit LAKL, GEW-BTK • Mitgliedergewinnung GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 18

  19. Zeitlicher Ablauf: Mobilisierung • Oktober, November, Dezember 2008: Information und Mobilisierung in den Schulen und Hochschulen • 4. Dezember 2008: GEW-BTK • Forderungen werden beschlossen • Erste Aktionsplanung für Mitte Januar notwendig GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 19

  20. Zeitlicher Ablauf: Verhandlungskommission • GEW, GdP sind in gemeinsamer Verhandlungskommission mit ver.di und bei Spitzengesprächen dabei • dbb-Tarifunion ebenfalls • Ziel: gemeinsames Vorgehen GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 20

  21. Zeitlicher Ablauf: Verhandlungen • Lehre aus Verhandlungen mit VKA/Bund im März 2008: • nur drei statt fünf Verhandlungsrunden • Mitte Januar bis Mitte Februar in Berlin • Davor könnten möglicherweise Warnstreiks stattfinden! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 21

  22. Zeitlicher Ablauf: Warnstreik und Streik • Streikzentren organisieren - Schule dicht und zum Treffpunkt! • „Sparten-Tage“ • GEW streikt an Schulen und Hochschulen • GdP bei Polizei und Ordnungsdienst etc. • ver.di bei Landesverwaltung, Straßenmeistereien GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 22

  23. Zeitlicher Ablauf: Schlichtung • Scheitern der Verhandlungen wird erklärt durch eine Partei. • Schlichtungsverfahren, AG stellt zunächst stimmberechtigten Schlichter. • Zeitschiene: 14 Tage aber „Uhr anhalten“ • Ergebnis der Schlichtung wird erneut verhandelt. • Verhandlungsergebnis wird von den Tarifparteien bewertet, angenommen oder abgelehnt. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 23

  24. Zeitlicher Ablauf: Erzwingungsstreiks • Bei Nichtannahme, Beschluss der Tarifkommission zur Urabstimmung und zum Erzwingungsstreik (März / April ?) • Neue Angebote und Verhandlungen • Nach dem Ende der Tarifrunde: Mitgliederbefragung GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 24

  25. Erfolg durch Streik: Beispiele • Ärzte: Marburger Bund, 2006/7 • Lokführer: GdL, 2007/8 • Flughafenpersonal: verdi, 2008 • Piloten: Vereinigung Cockpit, 2008 • Stahlarbeiter: IG Metall, 2008 • Kita-Erzieherinnen: GEW, 2008 GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 25

  26. Erfolg durch Streik: Wir sind angesprochen! • Die GEW organisiert Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen an Schulen, Angehörige von Hochschulen • Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. • Wer kämpfen will, muss sich organisieren. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 27

  27. Erfolg durch Streik: …mit neuen Mitgliedern • Kampagne: „Auf ein Wort Kollegin, Kollege“! • Chance 2008/2009 • Verabredung: Gemeinsam Veranstaltungen zur Tarifrunde und zum Streikrecht in den Schulen organisieren. • Material der GEW • Filmprojekt GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 28

  28. Kleine Streikschulung: Übersicht • Fragen und Antworten zu: • Streikrecht • Streikorganisation • Notdienst • Beamte • Geld • Krankenversicherung GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 29

  29. Warum gibt es das Streikrecht? • „Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik wären nicht mehr als 'kollektives Betteln' .“ • So das Bundesarbeitsgericht wörtlich in einem Grundsatzurteil vom 10.6.1980. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 30

  30. Welche Meinungen gibt es dazu? • "Man müsste Lagerfeuer machen und erst mal die ganzen Flächentarifverträge verbrennen und das Betriebsverfassungsgesetz dazu und dann das ganze schlank neu gestalten." GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 31

  31. Wer sagt dies? • Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industriein: Spiegel-Online, 11.3.2003 GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 32

  32. Wo ist das Streikrecht verankert? • Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert das Streikrecht. • Landesverfassungen haben entsprechende Regelungen. • In Artikel 6 Nr. 4 der europäischen Sozialcharta wird das Arbeitskampfrecht ebenfalls anerkannt. •  Zulässiger Streik steht unter besonderen Schutz der Rechtsordnung. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 33

  33. Wo ist das Streikrecht verankert? • Artikel 9 Grundgesetz[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit] • (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 34

  34. Wo ist das Streikrecht verankert? • Fortsetzung Art. 9 Abs.3 GG • Maßnahmen nach den Artikeln 12 a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. (Wehrdienst, Ersatzdienst) GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 35

  35. Was sagt die GEW? • „Der Abschluss von Tarifverträgen ist ein zentrales Handlungsfeld der Gewerkschaften. Mit Tarifverträgen schützt die GEW die materiellen, sozialen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder; trägt sie dazu bei, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden.“ • GEW- Richtlinien für die Durchführung von Tarifverhandlungen und die Führung von Arbeitskämpfen. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 36

  36. Wer entscheidet über einen Streik? • Die Landesarbeitskampfleitung entscheidet über die Modalitäten der Durchführung eines Arbeitskampfes. •  flächendeckend: landesweit oder regional • einzelne Bereiche: Sparten • zeitliche versetzte Streikreihenfolge • Flexistreik GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 37

  37. Welche Streikarten gibt es? • Warnstreik • Erzwingungsstreik GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 38

  38. Was ist ein Warnstreik? • Dem Arbeitgeber deutlich machen, dass Gewerkschaftsmitglieder bereit sind, für die Verhandlungsziele die Arbeit niederzulegen. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 39

  39. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 40

  40. Zahlt der Arbeitgeber mein Entgelt weiter? • Nein! • Bei rechtsmäßigen Streiks ruhen die beiden Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. • Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Geld! • Einstellung der Gehaltszahlung durch Arbeitgeber ist somit keine Strafe. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 41

  41. Wie bezahle ich Miete und Essen? • Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld bei Erzwingungsstreiks bzw. Ersatz des Nettoabzuges bei Warnstreiks. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 42

  42. Was ist mit den Nichtmitgliedern? • Nichtmitglieder haben zwar uneingeschränkte Streikrechte, können jedoch keine Unterstützung im Streik oder Aussperrungsfall von einer Gewerkschaft erwarten. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 43

  43. Welche Möglichkeiten haben Nichtmitglieder? • Natürlich der Gewerkschaft beitreten auch während des Arbeitskampfes! • Dann hat man Schutz und Streikgeld! • Und wir alle sind durchsetzungsfähiger! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 44

  44. Was ist mit den Beamten? • Beamte dürfen derzeit nicht streiken. • GEW hat aber vor ILO Verfahren gegen BRD gewonnen. • Streikbrechertätigkeiten dürfen von Beamten nicht verlangt werden – so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02.03.1993 – 1 BvR 1213/85. • Anweisung dennoch Folge leisten, remonstrieren, GEW informieren, gegebenenfalls Unterlassungsklage. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 45

  45. Ist das Streikgeld lohnsteuerpflichtig? • Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.1990: Streikunterstützungen sind steuerfrei! GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 46

  46. Gilt die Krankenversicherung weiter? • Man ist auch während des Streiks krankenversichert. • Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse besteht ohne zeitliche Begrenzung die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort. • Freiwillige Versicherte müssen weiter die Beiträge bezahlen. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 47

  47. Kann ich wegen Streikteilnahme gekündigt werden? • Es gilt der Schutz durch Artikel 9, Absatz 3, Grundgesetz. • Es darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Streikteilnehmer bei einem rechtmäßigen Streik geben. •  Es ist keine Kündigung und keine Abmahnung möglich.  GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 48

  48. Welche Rechte hat der Arbeitgeber? • Keine Weisungsrechte des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer während des Streiks. • Streikende dürfen Räume und Materialien des Arbeitgebers nicht nutzen, es sei denn, es ist vereinbart. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 49

  49. Bin ich zum Notdienst verpflichtet? • Nein! • Notdienst ist ein Entgegenkommen der Streikenden. • Notdienstvereinbarungen sind jedoch möglich. • Notdienstregelungen während des Arbeitskampfes werden von der Arbeitskampfleitung entschieden. GEW NRW Oktober 2008Referat Tarifpolitik 50

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