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GS222t. Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden. Themen für die 20. Jahrestagung am 08.04.2014 in Bad Wörishofen:. Anrechenbares Einkommen im neuen Hinterbliebenenrecht. 13:30 bis 14:15 Uhr. Addition von Pflegezeiten. 10621291. Renten wegen Todes.

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Presentation Transcript


  1. GS222t

  2. Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden Themen für die 20. Jahrestagung am 08.04.2014 in Bad Wörishofen: Anrechenbares Einkommen im neuenHinterbliebenenrecht 13:30 bis 14:15 Uhr Addition von Pflegezeiten 10621291

  3. Renten wegen Todes Einkommensanrechnung Renten wegen Todes Witwenrenten, Witwerrenten Rente an geschiedenen Ehegatten Erziehungsrente Waisenrenten an über 18 Jahre alte Waisen 10621291

  4. Renten wegen Todes (Keine) Einkommensanrechnung Rentenartfaktor 1,0 Tod 3 KM Keine Anrechnungbei Witwen- und Witwerrenten Anrechnung Wir benötigen die Daten zur Einkommensanrechnung ab dem Monat des Rentenbeginns! 10621391

  5. Einkommensanrechnung Arbeitsschritte bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten: Art des Einkommens feststellen Hier brauchen wir Ihre Unterstützung! Bezugszeitraum nach Art des Einkommens Einkommen „Netto“ umrechnen Ggf. Einkommensvergleich vornehmen Ggf. Einkommensminderung berücksichtigen Freibetrag ermitteln Freibetrag vom „Nettoeinkommen“ absetzen Anrechnungsbetrag feststellen Monatliche Bruttorente ermitteln 05740391

  6. Einkommensanrechnung § 114 Abs. 1 SGB IV Rechtsanwendung für Hinterbliebenenrenten Versicherter nach 31.12.01 verstorben ? nein ja Ehe vor 01.01.02 geschlossen ? ja nein Ein Ehegatte vor 02.01.62 geboren ? ja nein 01.01.02 „altes“ Hinterbliebenenrecht „neues“ Hinterbliebenenrecht 10621031

  7. Einkommensanrechnung Anrechenbare Einkommensarten Erwerbseinkommen Erwerbsersatzeinkommen Leistungen, die erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen Vermögenseinkommen Positive Summe der positiven oder negativen Überschüsse, Gewinne oder Verluste Elterngeld 10620291

  8. Einkommensanrechnung Anrechenbare Einkommen – Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen Altes Recht Arbeitsentgelt Neues Recht Arbeitseinkommen vergleichbares Einkommen steuerfreier Aufstockungsbetrag aus Altersteilzeitarbeit 10621791

  9. Einkommensanrechnung Kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen Beispiele Altes Recht Krankengeld Neues Recht Verletztengeld Mutterschaftsgeld Übergangsgeld Arbeitslosengeld Unterhaltsgeld Kurzarbeitergeld Konkursausfallgeld Altersübergangsgeld Vorruhestandsgeld (Ost) Privates Krankengeld,Privates Arbeitslosengeld,Krankentagegeld,Streikgelder 13770891

  10. Einkommensanrechnung Dauerhafte Erwerbsersatzeinkommen Beispiele Altes Recht Neues Recht Renten wegen Erwerbsminderung Altersrenten Bergmannsrente Knappschaftsausgleichsleistung Altersrente der Landwirte Verletztenrente der Unfallversicherung Beamtenversorgung und vergleichbare Bezüge Berufsständische Versorgung Berufsschadensausgleich Betriebsrenten Private Renten „Rürup“-Rente 13770991

  11. Einkommensanrechnung Anrechenbare Einkommen – NEUES RECHT Vermögenseinkommen Die positive Summe der Überschüsse(Saldierung der Gewinne und Verluste) Einnahmen aus Kapital über 801,00 EUR im Kalenderjahr Auszahlung einer eigenen Lebensversicherung Rückkauf einer Versicherung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung PrivateVeräußerungsgewinne über 600,00 EUR im Kalenderjahr 10621891

  12. Einkommensanrechnung Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ab 01.01.09 Mit Abgeltungssteuer Ohne Abgeltungssteuer Keine Kapitaleinkünfte im Einkommensteuerbescheid.Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% greift Von der Veranlagungsoption nach § 32d Abs. 6 EStG wird Gebrauch gemacht Wo taucht das Kapital- vermögen im Einkommen-steuerbescheid auf? Nachweis:Bescheinigung der auszahlenden Stelle über die gezahlten Kapitalerträge Nachweis:Einkommensteuerbescheid 10621991

  13. Einkommensanrechnung Abgrenzung bei Vermögenseinkommen zwischen... Laufendem Einmaligem Zuordnung zu einem bestimmten Zeitraum Zuordnung zu keinem bestimmten Zeitraum oder oder Zahlung in einem Betrag für bis zu 12 Monate Zahlung in einem Betrag für mehr als 12 Monate Beispiel 4-jährige Spareinlage Auszahlung der Zinsen jährlich 31.03. (Bundesschatzbrief Typ A) 4-jährige SpareinlageAuszahlung der ZinsenEnde der Anlagefrist (Bundesschatzbrief Typ B) 10622191

  14. Einkommensanrechnung Zuordnung einmalig gezahltes Vermögenseinkommen keine Zuordnung zu einem Zeitraum möglich Zahlung in einem Betrag für mehr als 12 Monate Auszahlung 12 Kalendermonate Zuordnung jeweils 1/12 des Auszahlungs- betrages 10622391

  15. Rente und Einkommen Nicht zu berücksichtigende Einkommen Beispiel Unterhaltsleistungen Renten nach Lastenausgleichs- und Bundesentschädigungsgesetz Arbeitslosengeld II Kriegsopferfürsorge Sozialhilfe Leistungen nach BaföG Grund- und Ausgleichsrente nach BVG Wohngeld Erziehungsgeld „Riester“-Rente, aber nur die Teile, die gefördert werden 05390531

  16. Einkommensanrechnung Ermittlung der „Nettobeträge“ Beispiel Erwerbseinkommen KurzfristigeErwerbsersatzeinkommen Arbeitnehmer - 40,0 % Krankengeld - Beitragsanteil Beamte - 27,5 % Verletztengeld - Beitragsanteil Selbständige - 39,8 % Kurzarbeitergeld - 40,0 % Elterngeld voller Monatsbetrag - 300 EUR halber Monatsbetrag - 150 EUR 10620891

  17. Einkommensanrechnung Beispiele Ermittlung „Nettobeträge“ Rente der gesetzl. RV und Altersrente der Landwirte 10622491

  18. Einkommensanrechnung Ermittlung „Nettobeträge“ Vermögenseinkommen Beispiel Laufendes oder einmaliges Vermögenseinkommen 10622791

  19. Einkommensanrechnung Freibetragsberechnung Aktueller Rentenwert(Wohnort West) Multiplikator Freibetrag X oder = Aktueller Rentenwert (Ost) (Wohnort Ost) 26,4 • Erziehungsrente• Witwen / Witwerrente 17,6 • Waisenrente + 5,6 pro Kind(mit Waisenrenten-berechtigung) 06311891

  20. Einkommensanrechnung Feststellung des monatlichen Rentenbetrags zu berücksichtigendes Einkommen Freibetrag ungekürzte Rente - 40 %des maßgebendenEinkommens maßgebendes Einkommen = - Gekürzte Rente = 06310291

  21. Einkommensanrechnung Zeitpunkt der Berücksichtigung von Einkommensänderungen nächste Überprüfung  Rentenanpassung (zum 01.07.) Einkommenserhöhungen Einkommensminderungen< 10 %* Eintritt der Änderung (tagegenau) Einkommensminderungen> 10 % Kurzfristiges Ersatzeinkommen Ausnahme * Nach Wegfall von kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen 10621491

  22. Einkommensanrechnung Zeitpunkt der Berücksichtigung von Einkommensänderungen Regelmäßiges Kapitalvermögen (Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung) nächste Überprüfung Rentenanpassung (zum 01.07.) Einkommenserhöhungen Einkommensminderungen< 10 % Monat nach Mitteilung Einkommensminderungen> 10 %* Hinweis * Nach Eingang des Steuerbescheides ist das gesamte Kalenderjahr zu überprüfen 10621691

  23. Einkommensanrechnung Zeitpunkt der Berücksichtigung von Einkommensänderungen Einmaliges Kapitalvermögen Kapitalvermögen (positiv/negativ) private Veräußerungsgeschäfte (positiv/negativ) KM nach Zahlung steuerfreie Versicherungen steuerpflichtige Versicherungen (positiv/negativ) 12 KM und Berücksichtigung von regelmäßigen Einkommen 10621591

  24. Pflegepersonen Neufassung § 19 SGB XI 31.12.12 01.01.13 ... „pflegebedürftige Person“ ... ... „pflegebedürftige Person“ ... ... „oder mehrere pflegebedürftige Personen“ ... Im Rentenantrag R 100  Bei Frage 6.2 wird konkret darauf hingewiesen. Im Antrag auf Kontenklärung V 100  Eintragungen bei Frage 3.1 möglich. 11941691

  25. Pflegeperson Neufassung § 19 SGB XI Vorrausetzungerfüllt gesamt 14 Std. Arbeitnehmer A pflegebedürftigePerson A(Pflegestufe I) 8 Std. / Woche pflegebedürftigePerson B(Pflegestufe I) Arbeitnehmer B 7 Std. / Woche 11941791

  26. Auswirkungen der Pflegetätigkeit auf die Rente Rente für 2014 Beispiel 1 Jahr Pflegetätigkeit

  27. GS222e

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