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Eine Verfassung für Europa

Eine Verfassung für Europa. Gliederung des Vortrages. Historische Entwicklung Situation EU Wie sieht die Zukunft aus?. 1. Historische Entwicklung. 1900 bis 1945. Kriege zwischen europäischen Völkern bzw. Großmächten Gebietserweiterungen durch Kriege bringen Unruhen

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Eine Verfassung für Europa

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Presentation Transcript


  1. Eine Verfassung für Europa

  2. Gliederung des Vortrages • Historische Entwicklung • Situation EU • Wie sieht die Zukunft aus?

  3. 1. Historische Entwicklung

  4. 1900 bis 1945 • Kriege zwischen europäischen Völkern bzw. Großmächten • Gebietserweiterungen durch Kriege bringen Unruhen • Feindschaft vor allem zwischen Deutschland und Frankreich • Zwei Weltkriege begannen in Europa

  5. Bilanz der Weltkriege 1. Weltkrieg (1914 – 1918) 10 Millionen Tote 20 Millionen Verwundete 6 Millionen Kriegsgefangene

  6. 2. Weltkrieg (1939 – 1945) 60 Millionen Tote 6 Millionen Kriegsgefangene 20 Millionen Vertriebene

  7. Wie kann Europa in Frieden leben? • Überlegungen von europäischen Staatsmännern:z.B. Winston Churchill(„Vereinigten Staaten von Europa“) • Schuman und Monnet: Gemeinsame Aufsicht über Kohle- und Stahlproduktion (Hauptressourcen für Rüstungsindustrie)

  8. Schuman-Plan • von Jean Monnet ausgearbeitet • Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9.Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa(heute Europatag)

  9. Inhalt des Schuman-Plans • Solidarität • Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland überwinden • Gemeinsame Aufsicht über die Kohle- und Stahlproduktion (später EGKS) • EGKS offen für alle Länder • Lebensstandard der Bevölkerung durch wirtschaftlichen Aufschwung heben

  10. Beginn der Einigung Europas • 1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) • Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg • 1957: Römische Verträge  Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGW) und Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

  11. 60/70er Jahre • Zusammenschluss 1967 der drei Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG) • 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der EG bei • 1979: erste direkte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

  12. 80er Jahre • 1981: tritt Griechenland der EG bei • 1986: Spanien und Portugal treten der EG bei • Ziel: politische Stabilität in diesen Ländern zu erreichen

  13. Einheitliche Europäische Akte • 1986: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (gemeinsamer Markt soll zwischen den Mitgliedsstaaten der EG geschaffen werden) • Vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr

  14. 90er Jahre • Einschneidende politische Veränderungen • Fall des Eisernen Vorhangs • Zerfall Sowjetunion • Viele Staaten werden selbständig • 1. Januar 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei • Wichtige Verträge auf EU Ebene

  15. Vertrag von Maastricht • tritt am 1. November 1993 in Kraft • EG wird zur EU (3 Säulen- Konstitution) • Wirtschafts- und Währungsunion (Euro) • GASP • Unionsbürgerschaft • Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres • Ausschuss der Regionen (AdR) wird gegründet • mehr Rechte für das Europäische Parlament (EP)

  16. Vertrag von Amsterdam • 1. Mai 1999 in Kraft getreten • mehr Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern • Bekämpfung der organisierten Kriminalität • Stärkung des EP

  17. Vertrag von Nizza • 1. Februar 2003 in Kraft getreten • Anpassung der Institutionen und der Entscheidungsfindung (Stimmgewichtung im Rat) • Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung der Union um 6-12 neue Mitglieder

  18. Erweiterung 2004 • Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern • verhandelt seit 1998 bzw. 2000 • Erweiterungsvertrag abgeschlossen am 16. April 2003 • Von allen neuen MS (10) und allen alten MS (15) sowie dem EP ratifiziert • Beitritt am 1. Mai 2004

  19. 2. Situation EU

  20. Mitgliedsstaaten

  21. Ein Vergleich Quelle: Fischer Weltalmanach 2004

  22. Organe der EU • EU Kommission • Rat der Europäischen Union • Europäisches Parlament • Gerichtshof • Rechnungshof

  23. Kommission • 25 Kommissionsmitglieder (Ein Kommissar pro Land) • vertritt europäische Interessen gegenüber den Mitgliedsstaaten (keine Weisungen von Mitgliedsstaaten) • „Hüterin der Verträge“ • Vorlage von Gesetzesentwürfen • führt die Gemeinschaftspolitik durch • Vertritt EU nach außen J.M. Barroso

  24. Rat der Europäischen Union • vertritt die Interessen der Regierungen der Mitgliedstaaten • Zusammensetzung: die jeweiligen Fachminister des Landes (z.B. Innen-, Infrastruktur-, Landwirtschaftsminister) • Aufgaben: Beschlussorgan der Europapolitik

  25. Europäisches Parlament • 732 Abgeordnete (werden direkt in alle Mitgliedsstaaten gewählt) • Anzahl der Abgeordneten aufgrund der Bevölkerungsgröße eines Landes festgelegt (Österreich 18) • vertritt die Interessen der Bürger • Aufgaben: demokratische Kontrolle, Gesetzgebung

  26. Gerichtshof ein Richter pro Land Aufgabe: Wahrung des Europarechts Rechnungshof ein Mitglied pro Land Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU

  27. Was brachte Ö der EU Beitritt? Volksabstimmung 12. Juni 1994:66,64 % waren dafür  Beitritt 1. Januar 1995 • Zunahme von Exporten und Importen: gleichberechtigter Zugang zum Binnenmarkt • Wegfall von Grenzkontrollen: Ö Firmen ersparensich 500 Mio. bis 1 Milliarde €/Jahr • Erhalt von Fördergeldern:- regionale Entwicklung (1995-1999: 1,62 Milliarden € 2000-2006: 1,9 Milliarden €)- Landwirtschaft: Allein nach EU Bericht für NÖ 2002: fast 90 Mill. €. Äußerung von Herrn LR Sobotka und Frau LR Mikl- Leitner: „Für einen Beitrags-Euro erhält NÖ 3 zurück.“ Quelle: Mag. Christian Mandl in conturen2.2004

  28. Was brachte Ö der EU-Beitritt? • Investitionen in Österreich37,32 Milliarden € vom Ausland in Ö31,23 Milliarden € von Ö im Ausland • Bildungsprogramme, Möglichkeit Auslandsaufenthalte von Schülern und Studenten(1992/93: 900 österr. Studenten;2000/01: 3000 österr. Studenten) • Teilnahme an Forschungsprojekten (4. und 5. Rahmenprogramm) Gesamtvolumen der Projekte: 2,33 Milliarden € • WWU: Budgetkonsolidierung, niedrige Inflationsraten, Euro

  29. Österreich profitiert voll von EU-Erweiterung Fischler kritisiert die „Milchmädchenrechnungen“ ohne Berücksichtigung der positiven wirtschaftlichen EU-Effekte Ohne EU stünde Österreich heute viel schlechter da! Auf diesen Punkt lässt sich die Bilanz des mit 1. November nach zehn Jahren aus dem Amt scheidenden EU-Agrarkommissars Franz Fischler bringen. Seiner Einschätzung zufolge sind die Österreicher sogar die Hauptprofiteure der EU-Erweiterung am 1. Mai. Schon jetzt zeige sich hier zu Lande ein „deutlicher Wohlstandseffekt“. Mit einem Anteil von zwei Prozent der Bevölkerung bestreiten die Österreicher neun Prozent des EU-Handels mit den neuen Mitgliedern, so Fischler gestern in seiner Wiener Bilanz-Pressekonferenz. Der österreichischen Wirtschaft bringe das Ja zu Europa ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 0,42 Prozent. Das bedeute, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) heuer um sechs Milliarden Euro höher ausfallen werde als ohne EU-Beitritt. Fischler: „Die EU bringt also Arbeitsplätze!“ Fischler bedauerte, dass es immer noch ein Identifikationsproblem zwischen den Menschen und der EU gebe. Das Ausmaß der Europaskepsis in Österreich sei Besorgnis erregend. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass die positiven wirtschaftlichen Effekte der EU sowie der Erweiterung in der „Milchmädchenrechnung“ über die Nettozahlungen überhaupt nicht auftauchten. Der gesamtwirtschaftliche Nettonutzen sei höher als die Differenz zwischen den Einzahlungen nach und den Rückflüssen aus Brüssel. Quelle: Neues Volksblatt vom 13. Oktober 2004

  30. Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass kein zusätzliches Entgelt für Telefonrechnungen mit Einzelgesprächsnachweisen erhoben zu werden braucht. Mit dem Urteil ist der Gerichtshof der Argumentation der Europäischen Kommission gefolgt und hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Damit „wurde ein bedeutender Präzedenzfall in Bezug auf den Universaldienst beim Sprachtelefondienst geschafften. Man hat danach das Recht, die Anrufe, für die man bezahlt, auch einzeln nachvollziehen zu können, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen.“, erklärte Olli Rehn, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft. „Wenn Betreiber weitere Details für ein zusätzliches Entgelt anbieten möchten – und die Kunden dafür zahlen - dann liegt das natürlich ganz bei ihnen“, fügte er hinzu. Österreich hatte zuvor argumentiert, dass Teilnehmern kein höherer Detaillierungsgrad zu angemessenen Tarifen angeboten werden könne, da die in der Richtlinie 98/10/EG enthaltenen Bestimmungen über den Einzelgesprächsnachweis dem Datenschutz unterliegen. Diese Argumentation wies der Gerichtshof zurück. In seinem Urteil räumt der Gerichtshof ein, dass in den Bestimmungen über Einzelgebührennachweise nicht genau festgelegt sei, welche Informationen die Grundform, des Einzelgebührennachweises notwendigerweise enthalten muss. Er stellt jedoch fest, dass es den Teilnehmern in Österreich nicht möglich ist, innerhalb der Tarifzone die einzelnen Anrufe zu identifizieren und zu überprüfen. Quelle: Europadirekt – Pressenachrichten 22. Oktober 2004

  31. 3. Wie sieht die Zukunft aus?

  32. Was bringt eine Verfassung für Europa? • Ein rechtliches Dokument • Legt den Handlungsspielraum der Union fest • Vereinheitlichung • Charta der Grundrechte • Mehr Transparenz in der Arbeit der Union • Mehr Effizienz • Mehr Legitimität

  33. DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004 2000 2001 KONVENT Verfassungsentwurf Arbeitsgrundlage für die RK ERKLÄRUNG VON NIZZA ERKLÄRUNG VON LAEKEN Regierungs- Konferenz FORUM Nationale Debatten Vom Konvent zur Verfassung

  34. 2004 2005 2006 EP WAHLEN DURCH NATIONALES PARLAMENT RK Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten INKRAFTTRETENNov. 2006? Unterzeichnung durch die Staats-oder Regierungschefs VERFASSUNG 1. MAI EUR - 25 DURCH REFERENDUM NEUE Kommission 1/11/04 Von der Verabschiedung der Verfassung bis zu ihrem Inkrafttreten

  35. Werte der EU • Achtung der Freiheit • Demokratie • Rechtsstaatlichkeit • Menschenwürde, Menschenrechte • Pluralismus • Toleranz, Gerechtigkeit • Solidarität und Nichtdiskriminierung

  36. Ziele der EU • Frieden, Werte und das Wohlergehen der Völker fördern • Raum der Freiheit, Sicherheit der Bürger • nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz) • Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen

  37. Ausschließliche Zuständigkeit Geteilte Zuständigkeit Unterstützungs-, Koordinierungsmaßnahmen Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Nur die EU Gesetzgeber EU und Mitgliedsstaaten Gesetzgeber EU hat keine Harmonisierungs-befugnisse Überblick über die Zuständigkeiten

  38. Bereiche mit ausschließlicher Zuständigkeit der Union • Währungspolitik • Handelspolitik • Zollunion • Wettbewerbsregeln für Binnenmarkt

  39. Bereiche mit geteilter Zuständigkeit • Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts • Landwirtschaft und Fischerei • Verkehr und transeuropäische Netze • Energie • Sozialpolitik • Umwelt • Verbraucherschutz

  40. Gesetz Rahmengesetz Verordnung Beschluss Empfehlung Stellungnahme Gesetzgebungs-akte Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter Rechtsinstrumente Rechtlich bindend

  41. Wie kommen EU-Gesetze zustande? • Die Kommission berät und schlägt einen EU Rechtsakt vor. • Rat und das Europäische Parlament werden gesetzgeberisch tätig • Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss nehmen Stellung

  42. Entscheidungsfindung im Rat • Ab 1. November 2009 • Einstimmigkeit: vor allem in den Bereichen der Außenpolitik und Steuerpolitik • qualifizierte Mehrheit: übliche Abstimmung im Rat; wenn 55 % der Staaten, mindestens 15 Staaten die gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen • Veto möglich: min. 4 Staaten

  43. Außenpolitisches Handeln der EU • eigener Außenminister wird vom Ministerrat ernannt • Koordination mit den Mitgliedsstaaten beim außenpolitischen Handeln gegenüber Drittstaaten • Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen • Aufbau eines diplomatischen Dienstes • Internationale Abkommen verhandeln entweder Kommission oder Außenminister

  44. Sicherheitspolitik • Schrittweiser Aufbau der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik (ESVP) • „Solidaritätsklausel“ zwischen Mitgliedsstaaten (z.B. Terroranschlag)

  45. Charta der Grundrechte • Ein Teil der Verfassung • Charta von einem eigenen Konvent ausgearbeitet (1999-2000) worden • Bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte für die EU Bürger

  46. Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident EUROPÄISCHER RAT PRÄSIDENT neu EUROPÄISCHE KOMMISSION PRÄSIDENT MINISTERRAT PRÄSIDENT • Außenminister • Vizepräsident der Kommission • Präsident des Rates für Auswärtige • Angelegenheiten 25 -> 2/3 der Mitgliedstaaten Alle Mitgliedstaaten (25) EUROPÄISCHES PARLAMENT PRÄSIDENT 750 Abgeordnete Überblick über die Organe der EU

  47. Änderungen bei den Organen KOMMISSION • Bis 2014 pro Land ein Kommissar. Ab 2014 zwei Drittel der Länder stellen einen Kommissar (Rotationsprinzip) PARLAMENT • Bei Gesetzgebung wichtiger geworden • 750 Sitze

  48. EUROPÄISCHER RAT als eigenes Organ • Eigener Präsident: Wahl für 2,5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich) mittels qualifizierter Mehrheit; kein nationalstaatliches Amt MINISTERRAT • Bei Beratungen und Abstimmungen tagt Rat öffentlich

  49. Rumänien: Verhandlungen im Gange(Beitritt 2007?) Bulgarien: Verhandlungen abgeschlossen(Beitritt 2007?) Beitrittsansuchen gestellt: Schweiz und Kroatien (Verhandlungsbeginn 2005?) Türkei ? Fyrom ? (Mazedonien) die nächsten Mitglieder?

  50. „Traum – IDEAL“  Ein friedvolles, sozial ausgewogenes, freies Europa ( Welt)  Alle Menschen sollen in einem angemessenen Wohlstand leben können  Keine Kriege innen und außen

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