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Kinderschutz macht Schule

Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung in der Schule - Beurteilungskriterien und Handlungsoptionen -. Bedeutung von Indikatoren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung.

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Kinderschutz macht Schule

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Presentation Transcript


  1. Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung in der Schule - Beurteilungskriterien und Handlungsoptionen -

  2. Bedeutung von Indikatoren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung • Ein Indikator (lat. indicare = anzeigen) ist ein Hilfsmittel, das die Verfolgung intransparenter Abläufe ermöglicht, indem es das Erreichen oder Verlassen bestimmter Zustände anzeigt. • Indikatoren sind „Anzeiger“ für nicht direkt und unmittelbar beobachtbare Phänomene bzw. für innere oder latente Zustände. • Indikatoren sollen objektiv feststellbare Sachverhalte sein, die sich eindeutig mit dem Phänomen, dass sie anzeigen sollen, in Beziehung setzen lassen (blaue Flecken  Schläge  Misshandlung  Kindeswohlgefährdung).

  3. Ziele indikatorengestützter Instrumente zur Erfassung von Kindeswohlgefährdung • Präzise Beschreibung relevanter Anhaltspunkte für eine potenzielle Kindeswohlgefährdung • Gezielte Wahrnehmung ermöglichen und Genauigkeit von Beobachtungen schärfen • Vermeidung blinder Flecken • Transparenz durch kontinuierliche Dokumentation sichern • Rationalität in der Argumentation gewinnen

  4. ! Wichtiger Hinweis ! • Keine Zusammenstellung von Anhaltspunkten/Indikatoren kann abschließend alle Bereiche von Gefährdungslagen abdecken • Indikatorengestützte Instrumente sind lediglich Hilfsmittel zur Strukturierung von Wahrnehmungs- und Bewertungsprozessen • Es gilt: Möglichst beteiligungsorientierte Vorgehensweise – Problemkonstruktion gemeinsam mit den Eltern vornehmen

  5. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 1. Äußere Erscheinung des Kindes • Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen wie Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen etc. ohne erklärbare nachvollziehbare Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen Unfällen • Starke Unterernährung • Retardierungen im kognitiven und motorischen Bereich ohne adäquate Förderung • Desolate Körperhygiene (Schmutz- und Kotreste auf der Haut, unbehandelte entzündete Hautoberfläche, faulende Zähne, Ungezieferbefall) • Mehrfach völlig witterungsunangemessene und völlig verschmutzte Kleidung

  6. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 2. Verhalten des Kindes • Völlige Distanzlosigkeit und/ oder Aggressivität • Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten • Apathisches oder stark verängstigtes Verhalten • Äußerungen des Kindes die auf Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung hinweisen • Kind/ Jugendlicher wirkt benommen/ berauscht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten

  7. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 2. Verhalten des Kindes • Massive Sprachverzögerung ohne medizinische Begründung und ohne entsprechende Förderung • Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf • Kind/ Jugendlicher hält sich an jugendgefährdenden Orten auf • Wiederholte oder schwere gewalttätige und/ oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen • Kind begeht häufig Straftaten

  8. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 3. Verhalten des Kindes im schulischen Kontext • Lernverhalten • Arbeitsverhalten • Sozialverhalten • Sozialer Rückzug • Selbstschädigendes Verhalten • Emotionale Instabilität • Massive Schulversäumnisse Hinweis: Hier geht es nicht um Schwankungen in der Tagesform, sondern um drastische, zeitlich anhaltende Veränderungen!

  9. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 4. Verhalten von Erziehungspersonen in der häuslichen Gemeinschaft • Nicht ausreichende und völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung • Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen und/ oder gegenüber dem Kind • Massives Beschimpfen, Ängstigen und Erniedrigen des Kindes • Verweigerung der Krankheitsbehandlung • Verweigerung der Förderung eines behinderten Kindes • Kind wird häufig oder über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen/ auch ständig wechselnde Betreuungspersonen

  10. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 4. Verhalten von Erziehungspersonen in der häuslichen Gemeinschaft • Verweigerung von Trost und Schutz und Körperkontakt • Isolierung des Kindes (z.B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen) • Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medien • Häufig berauschte und/ oder benommen bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung der Eltern, die auf Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeuten • Hinweise auf nicht behandelte psychiatrische Erkrankung der Erziehungspersonen wie stark verwirrtes Erscheinungsbild/ Apathie/ Suizidalität • Geistige oder schwere körperliche Behinderung der Erziehungsperson, die sie an der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe hindert. Die Hilfe Dritter wird verweigert

  11. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 5. Wohnsituation der Familie • Obdachlosigkeit • Wohnung ist vermüllt, völlig verdreckt, verschimmelt oder weist Spuren von äußerer Gewalteinwirkung auf (z.B. stark beschädigte Türen) • Nichtbeseitigen von erheblichen Gefahren im Haushalt wie defekte Stromkabel, offene Steckdosen, Herumliegen von Spritzbesteck • Offensichtlich zu geringer Wohnraum (z.B. Einraumwohnung) / fehlen von eigenem Schlafplatz für das Kind • Fehlende oder defekte Heizung, fehlender Strom, kein fließendes Wasser • Nicht artgerechte und gesundheitsschädliche Tierhaltung • Fehlen von jeglichem Spielmaterial

  12. Beispielhafte Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung 6. Soziale Situation des Kindes • Isolation der Familie im Wohnumfeld • Desintegration in der eigenen Familie • Keine Abgrenzung zu anderen Menschen/ „Dauerbelagerung“ von Besuchern • Existentielle finanzielle Notlagen • Verschuldung • Fehlende Krankenversicherung • Fehlende Tagesstruktur der Familie (insbes. Tag- Nachtrhythmus)

  13. Kinderschutz durch Verfahrensabläufe sichern • Informationen sammeln – Wahrnehmungen kontinuierlich dokumentieren • Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung gemeinsam vornehmen • Rückendeckung durch Information der Vorgesetzten • Beteiligung der Familie • Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen • Information an das Jugendamt

  14. Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Schule - Prozessgestaltung • Informationen sammeln • Wahrnehmungen und Beobachtungen kontinuierlich dokumentieren • Was ist wann, wie häufig, wo, in welchem Kontext wahrgenommen worden? • Trennung von Information und Interpretation!

  15. Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Schule - Prozessgestaltung • 2. Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung gemeinsam vornehmen • Aktivierung des Kollegiums/Teams • Inanspruchnahme von Fachberatung - auch anonym - (z.B. Beratungslehrer/innen, Schulpsycholog(inn)en, Schulsozialarbeiter/innen, spezialisierte Beratungsstellen) • Leitung einbeziehen • OGS: Kooperation von Lehr- und pädagogischen Fachkräften

  16. Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Schule - Prozessgestaltung • Beteiligung der Familie – Schwieriges wirksam zur Sprache bringen • Möglichkeiten der Thematisierung überprüfen (Gespräch in der Schule / Hausbesuch / Anwesenheit Fachberatung) • Information der Familie über Gefährdungseinschätzung: Benennen der wahrgenommenen gewichtigen Anhaltspunkte für eine KWG • Klärung der Situation und gemeinsame Konstruktion von Problem und Lösung • Falls eigene Fachlichkeit und Hilfekontext nicht ausreicht: Einbeziehen des Jugendamtes

  17. Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Schule - Prozessgestaltung • Hilfen anbieten/Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen • Ggf. auf Angebote wie Schuldnerberatung, Kleiderkammer, Möbelbörse hinweisen • Hilfen vom Jugendamt: Rechtsanspruch der Eltern auf Unterstützung hervorheben • Ggf. Begleitung der Eltern zum Jugendamt/zum Gespräch • Wiederholte Risikoeinschätzung mit Kollegium/Team/Fachberatung/Leitung zur Bewertung der Situation

  18. Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Schule - Prozessgestaltung • 6. Information an das Jugendamt • Vorherige Information der Familie über Einschätzung einer Notwendigkeit, weitere Hilfen durch das JA zu aktivieren • Ggf. standardisierte Formblätter zur Informationsübermittlung/Rückmeldung an Schule • Name und Anschrift des Kindes / der Familie • Welche Kindeswohlgefährdung liegt aus Ihrer Sicht vor? Wie stellt sich die Situation aus Ihrer Sicht dar? • Was wurde von Ihnen bereits im Blick auf die Eltern veranlasst? • Wie haben die Eltern auf die Gesprächsangebote/Hilfen reagiert? • Wie hoch schätzen Sie das Gefährdungsrisiko ein?

  19. ! Vielen Dank !

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