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16. Mitgliederversammlung des DOSV 16.03.2012

16. Mitgliederversammlung des DOSV 16.03.2012. Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und deren Bedeutung für die Funktionsabteilung der Krankenhäuser. Vorstellung. Bernd Gruber Krankenpfleger 1979-1982 Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin 1986-1988

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16. Mitgliederversammlung des DOSV 16.03.2012

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  1. 16. Mitgliederversammlung des DOSV 16.03.2012 • Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und deren Bedeutung für die Funktionsabteilung der Krankenhäuser Diplom-Pflegewirt Bernd Gruber

  2. Vorstellung • Bernd Gruber • Krankenpfleger 1979-1982 • Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin 1986-1988 • Stationsleitungslehrgang 1990-1991 • Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention 1992-1993 • Dipolm-Pflegewirt FH 1995-1999 Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  3. Vorstellung • Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention • Mitglied Arbeitssicherheitsausschuss • Mitglied Bauausschuss seit 1995 • QMB = Qualitätsmanagement Beauftragter und Auditor Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  4. Vorstellung • Mitglied der Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland • Landesvorsitzender VHD Niedersachsen • Mitglied Deutscher Pflegerat in Berlin • Mitglied des Hygienearbeitskreises Osnabrück • Mitglied der Deutschen Gesellschaftfür Kranken-haus Hygiene • Mitglied der Österreichischen Gesellschaftfür Hygiene, Mikrobiologieund Prävention • Mitglied des wissenschaftlichen Beirats „Aktion saubere Hände“ • Stellv. Mitglied des ABAS (Ausschuss biologischer Arbeitsstoffe) BMAS • Mitglied im MASG NRW zur Implementierung der Hygiene in Berufen des Gesundheitswesens Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  5. Vorstellung • Sekretär Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der AWMF (Deutschland, Österreich und Schweiz) • Mitglied und Leitung der Arbeitsgruppe Aus-Fort und Weiterbildung in der Pflege (DART) am BMG • Mitglied der Arbeitsgruppe Pandämie Influenza Planung an der BÄK • Mitglied Kommission Netzwerke MRSA BRD am RKI • Mitglied des AQUA-Institus Göttingen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  6. Gesetzliche Bestimmungen und zusätzliche Regelwerke • Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom 29.07.2011 • RKI (Kommission für Krankenhaushygiene ) • TRBA (Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe hier 250) • Leitlinien Empfehlungen • Arbeitskreis Krankenhaus und Praxishygieneder AWMF Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  7. Wesentliche Ergänzungen im IfSGseit 4.8.2011 • Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) • Einhaltung des Standes der Medizinischen Wissenschaft (KRINKO, ART beachten) • Schlussfolgerungen aus Aufzeichnungen • Zentrale Erfassung der gemeldeten Häufungen nosokomialer Ausbrüche • Hygienepläne auch für Arztpraxen möglich (Verordnungsermächtigung für die Länder) • Verordnungspflicht für die Länder bis 31.03.2012 Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  8. IfSG • § 6 Meldepflicht • – Gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen • • § 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen • – Surveillance • – KRINKO • • § 36 Einhaltung der Infektionshygiene • – Hygienepläne • – Infektionshygienische Überwachung Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  9. Infektionsschutzgesetz §23 • (3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  10. Infektionsschutzgesetz § 23 • 1. Krankenhäuser, • 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, • 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, • 4. Dialyseeinrichtungen, • 5. Tageskliniken, • 6. Entbindungseinrichtungen, • 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, • 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen und • 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  11. Infektionsschutzgesetz § 23 • Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, • wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  12. Infektionsschutzgesetz § 23 ………Festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, bewertet und • sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden und dass die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  13. Infektionsschutzgesetz §23 …….festgelegten Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation bewertet und • sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  14. Verordnungspflicht Die Landesregierungen haben bis zum 31. März 2012 durch Rechtsverordnung für • – Krankenhäuser, • – Einrichtungen für ambulantes Operieren, • – Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für • – Dialyseeinrichtungen und • – Tageskliniken • die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  15. Rechtsverordnung der Länder • 1. hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der Einrichtungen, • 2. Bestellung, Aufgaben und Zusammensetzung einer Hygienekommission, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  16. Rechtsverordnung der Länder • 3. die erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern und die Bestellung von hygienebeauftragten Ärzten einschließlich bis längstens zum 31. Dezember 2016 befristeter Übergangsvorschriften zur Qualifikation einer ausreichenden Zahl geeigneten Fachpersonals, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  17. Rechtsverordnung der Länder • 4. Aufgaben und Anforderungen an Fort- und Weiterbildung der in der Einrichtung erforderlichen Hygienefachkräfte, Krankenhaushygieniker und hygienebeauftragten Ärzte, • 5. die erforderliche Qualifikation und Schulung des Personals hinsichtlich der Infektionsprävention, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  18. Rechtsverordnung der Länder • 6. Strukturen und Methoden zur Erkennung von nosokomialen Infektionen und resistenten Erregern und zur Erfassung im Rahmen der ärztlichen und pflegerischen Dokumentationspflicht, • 7. die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderliche Einsichtnahme der in Nummer 4 genannten Personen in Akten der jeweiligen Einrichtung einschließlich der Patientenakten, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  19. Rechtsverordnung der Länder • 8. die Information des Personals über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, • 9. die klinisch-mikrobiologisch und klinischpharmazeutische Beratung des ärztlichen Personals, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  20. Rechtsverordnung der Länder • 10. die Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  21. Empfehlungen der KRINKO • Allgemeine Einführung 2 • Infektionsprävention in Pflege, Diagnostik und Therapie 8 • Reinigung, Desinfektion, Sterilisation 5 • Lebensmittel, Wasser, Luft 2 • Abfallbeseitigung 1 • Betriebsorganisation in speziellen Bereichen 13 • Hygienemanagement 2 • Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen 4 • Bekämpfung und Kontrolle 7 • Zahnmedizin 1 • Weitere Empfehlungen (vor 1997) 3 • Summe 48 Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  22. KRINKO • Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet • Prävention postoperative Wundinfektion • Surveillance von postoperativen Wundinfektionen • Kommentar Surveillance von postoperativen Wundinfektionen • Hygiene & Medizin Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  23. Aufbereitung • In der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom 29.08.2002 • „§ 4 (1) Der Betreiber darf nur Personen ... mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis ... zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.   • §4 (2)    ... Eine ordnungsgemäße Aufbereitung ... wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.“ Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  24. In Zusammenhang mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2001, 44:1115 – 1126 [sinngemäß im Auszug] „Die Aufbereitung kritischer Medizinprodukte (z. B. solche, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden) mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung erfordert den Nachweis einer anerkannten Ausbildung zur/zum Sterilgut-Assistentin/ten des mit der Aufbereitung Betrauten. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  25. KRINKO • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten • KRINKO Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  26. KRINKO • Händehygiene • KRINKO • AWMF Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  27. TRBA • Technische • Regel • Biologischer • Arbeitsstoffe • Erarbeitet durch den Ausschuss biologischer Arbeitsstoffe am Bundesministerium für Arbeit und Soziales Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  28. TRBA 250 • 4.1.2.3 Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen (Hygieneplan) und zu überwachen. • 5.1.2 Die Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen und zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Es ist möglich, Betriebsanweisung und Hygieneplan zu kombinieren. Instandhaltungsarbeiten sind im Hygieneplan zu berücksichtigen. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  29. TRBA 250 Gliederung eines Hygieneplans (Vorschlag aus Berufs Genossenschaftliche Regel 206) • Ein Hygieneplan setzt sich aus einzelnen fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen, die sowohl zum Schutz der zu betreuenden Patienten bzw. der zu betreuenden Personen als auch zum Schutz des Personals schriftlich festzulegen und zu beachten sind. Ziel ist die Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. • Entsprechend erforderliche Hygienemaßnahmen sind je Tätigkeitsbereich festzulegen. Nachfolgend als Beispiel eine Inhaltsübersicht einzelner Hygieneanleitungen für einen tätigkeitsbezogenen Hygieneplan. In diesem ist zu regeln, wann welche Maßnahme wie und von wem durchzuführen ist. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  30. TRBA 250 Anhang A. Allgemeine Personalhygiene • Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung, • Durchführung der hygienischen Händedesinfektion, • Händewaschen, Händepflege, • Tragen von Schutzhandschuhen, • allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  31. TRBA 250 Anhang B.Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen • Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit, • Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln, • Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände, • Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung, • Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  32. TRBA 250 Anhang C.Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen • bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung, • desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung, • Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  33. TRBA 250 Anhang D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie • Tragen von Schutzkleidung, • hygienische und chirurgische Händedesinfektion, • Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten, Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  34. Leitlinien EmpfehlungenArbeitskreis Krankenhaus und Praxishygieneder AWMF • Zusammensetzung: • Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften werden in den Arbeitskreis entsandt • Der Arbeitskreis hat 34 Mitglieder • Tagung 2 mal jährlich Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  35. Zielsetzung des Arbeitskreises(Protokoll der 49. Sitzung, 13./14.02.2009 „Schwerpunkte des AK sind, Hygienerichtlinien und Leitlinien zu erstellen und zu aktualisieren. Sie müssen leicht verständlich und praktikabel sein ... Der Arbeitskreis möchte durch seine hohe fachübergreifende Kompetenz ... möglichst eindeutig Stellung beziehen. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  36. Zielsetzung des Arbeitskreises(Protokoll der 49. Sitzung, 13./14.02.2009 Strategische Ziele: • Leitlinienentwicklung in den Bereichen Nachsorge, Rehabilitation, stationäre und ambulante Pflege • Wirksamere Außendarstellung: stärkere Wahrnehmung durch Fachgesellschaften, professionelle Organisationen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  37. Zielsetzung des Arbeitskreises Wissenschaftlich begründete, praxisgerechte Hygiene • zur Prävention von Gesundheitsschäden bei Patienten und Beschäftigten • zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität • als Beitrag zu einer modernen und sicheren Medizin Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  38. Zurzeit gültige Leitlinien • Aktuell 32 S1 Leitlinien = von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet • http://www.awmf.org/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ll-liste/arbeitskreis-krankenhaus-praxishygiene-der-awmf.html Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  39. LL AWMF • OP-Kleidung und Patientenabdeckung • Arthroskopische Operationen Infektionsprophylaxe • Hygiene intraartikulaere Punktionen und Injektionen • Hygieneanforderungen ambulantes Operieren Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  40. Leitlinien zurzeit in Überarbeitung • Anforderungen der Hygiene an Raumlufttechnische Anlagen (RLTA) • Hygienemaßnahmen beim Patiententransport • Infektionsprophylaxe in der Minimal Invasiven Chirurgie (MIC) • Anforderungen der Hygiene an das Postoperative Wundmanagement Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  41. Entwicklung neuer Leitlinien • 1. Anfragen aus Problembeschreibungen der Fachgesellschaften • 2. Anfragen aus der Praxis • 3. neue Empfehlungen des RKI Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  42. Neue Leitlinien in Arbeit • MRSA besiedelte Patienten im Rehabereich • Umgang mit Beatmungszubehör im Intensivbereich (geschlossene Absaugsysteme, Medikamentenvernebler, Non-invasive-Beatmung Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  43. Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

  44. Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitskollegen ab und zu als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit auf die Schulter zu klopfen Diplom Pflegewirt Bernd Gruber

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