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Migration und Arbeit im Kontext der Europäisierung – am Beispiel von Deutschland

Migration und Arbeit im Kontext der Europäisierung – am Beispiel von Deutschland. Campus-Seminar: Lissabon & co. – Die europäische Dimension der Arbeit 31.07.2007. Nadya Srur. Inhalte:. Daten und Fakten Migration im Kontext der Lissabon-Strategie Freizügigkeitsgesetz

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Migration und Arbeit im Kontext der Europäisierung – am Beispiel von Deutschland

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Presentation Transcript


  1. Migration und Arbeit im Kontext der Europäisierung – am Beispiel von Deutschland Campus-Seminar: Lissabon & co. – Die europäische Dimension der Arbeit 31.07.2007 Nadya Srur

  2. Inhalte: • Daten und Fakten • Migration im Kontext der Lissabon-Strategie • Freizügigkeitsgesetz • Qualifikation und Mobilität: zur Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Abschlüssen

  3. Daten und Fakten • Wichtigster Migrationsgrund in OECD-Ländern in 2005: Familienzusammenführung, aber starker Anstieg von Arbeitsmigration → in 2005 ca. 30 % aller MigrantInnen • EU-Binnenmigration • Migration aus Drittstaaten nach Deutschland • Arbeitsmigration: Green-Card, Anwerbung Hochqualifizierter • Problem: Missverhältnis zwischen erworbenen Qualifikationen und ausgeübtem Beruf

  4. Formen der Zuwanderung nach Deutschland Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Daten – Fakten – Trends. Migrationsgeschehen, Berlin 2005

  5. Zuzüge nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und -regionen Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Daten – Fakten – Trends. Migrationsgeschehen, Berlin 2005

  6. Migration im Kontext der Lissabon-Studie • Gemeinsame Zielsetzungen für die Bildungsysteme: • Jährliche Steigerung der pro-Kopf-Beträge der Investitionen in die Humanressourcen • Stärkung der Grundfertigkeiten der EU-Bürger und bessere Qualifikaiton der Beschäftigten • Zugang und Nutzung neuer Informationstechnologien in der Bildung • Förderung des “lebenslangen Lernens” z.B. durch die Weiterentwicklung von Schulen und Ausbildungszentren zu öffentliche n Lernzentren • Verringerung der Zahl der Schulabbrecher • Größere Transparenz der Bildungsnachweise • Förderung der Mobilität von Schülern, Auszubildenden, Ausbildungspersonal, Studenten und Arbeitnehmern.

  7. Freizügigkeitsgesetz „Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Art. 18 des EG-Vertrages garantiert. Neben dieser aufenthaltsrechtlichen Komponente beinhaltet das Freizügigkeitsrecht zum anderen die Möglichkeit, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich zu betätigen, d.h. unselbständig oder selbständig tätig zu sein, Dienstleistungen zu erbringen usw.“ Quelle: www.bmi.bund.de

  8. Europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt (FreizügigG/EU als Art. 2 des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 in Kraft getreten) • Freizügigkeitsberechtigte Personengruppen: UnionsbürgerInnen, ArbeitnehmerInnen, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erbringer/Empfänger von Dienstleistungen, Nichterwerbstätige, Daueraufenthaltsberechtigte, jeweilige Familienangehörige • Übergangsregelungen für neue Mitgliedsländer: “ 2+3+2”-Modell

  9. Qualifikation und Mobilität • Bologna-Prozess (1999) – Harmonisierung der Hochschulbildung im Sinne eines wissensbasierten Europas • Stockholm 2001 – Abbau von Mobilitätshindernissen durch Anerkennung beruflicher Qualifikationen • Barcelona 2002 – Detailliertes Arbeitsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung • Kopenhagener Erklärung (2002): Bestimmung der Handlungsfelder für Zusammenarbeit in beruflicher Bildung (z.B. durch Europäischen Qualifikationspass) • Lissabon-Konvention: Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit von Studienleistungen bzw. Hochschulqualifikationen • Europäischer Qualifikationsrahmen: europäischer Rahmen für die Zuordnung von Bildungsabschlüssen zu europäischen Niveaustufen

  10. Zur Anerkennung im Herkunftsland erworbener Abschlüsse in Deutschland • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen • „anabin“ – Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise • Anerkennungspraxis: „Ländersache“ • reglementierte und nicht-reglementierte Berufe • „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ (2005) → Transparenzinstrument bzgl. des Europäischen Qualifikationsrahmens • Profilpass • Ratifikation der Lissabon-Konvention (2007)

  11. EU-BürgerInnen Bologna-Prozess ... DrittstaatlerInnen Lissabon-Kovention Migration Mobilität Qualifikation (Spät-) AussiedlerInnen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen/ “anabin” Aufenthaltsstatus Reglementierte/ nicht-reglementierte Berufe

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