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übertragbare Krankheiten erkennen , verhüten und bekämpfen Totalrevision des Gesetzes von 1970

Das neue Epidemiengesetz : Wirksamer Schutz vor den ansteckenden Krankheiten von heute Volksabstimmung vom 22. September 2013. Worum geht es?. übertragbare Krankheiten erkennen , verhüten und bekämpfen Totalrevision des Gesetzes von 1970 Revisionsziel: Bevölkerung besser schützen

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übertragbare Krankheiten erkennen , verhüten und bekämpfen Totalrevision des Gesetzes von 1970

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Presentation Transcript


  1. DasneueEpidemiengesetz:Wirksamer Schutz vor den ansteckendenKrankheiten von heuteVolksabstimmungvom 22. September 2013

  2. Worum geht es? • übertragbare Krankheiten erkennen, verhüten und bekämpfen • Totalrevision des Gesetzes von 1970 • Revisionsziel: Bevölkerung besser schützen • vom Parlament gutgeheissen • Referendum eingereicht  Volksabstimmung am 22. September 2013

  3. Ausgangslage • Geltendes Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 • ermächtigt Bund und Kantone, Massnahmen zum Schutz des Menschen zu treffen (Art. 1 EpG). • Information der Behörden, der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit über die aktuelle Lage • Meldepflicht: Systematische Überwachung mehrerer Infektionskrankheiten • Kantonsarzt/Kantonsärztin • Besondere Aufgaben für Laboratorien (Referenzzentren)

  4. Revisionsbedarf (1/2) • Veränderte Lebens- und Umweltbedingungen: Mobilität, Urbanisierung, Klimaveränderungen • Bekämpfungsstrategien wurden weiterentwickelt. • Es sind neue Krankheitserreger aufgetreten (SARS, H1N1). • SARS-Krise im 2003 machte weitere Mängel des Gesetzes erkennbar (z. B. Zuständigkeitskonflikte).

  5. Revisionsbedarf (2/2) • Das geltende Epidemiengesetz entspricht den fachlichen und rechtlichen Anforderungen nicht mehr: • Bestimmungen zur Erkennung, Verhütung und Vorbereitung auf neue Gesundheitsbedrohungen fehlen; • Bestimmungen zur Bewältigung gesundheitlicher Notlagen sind lückenhaft und unspezifisch; • Insbesondere ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen unklar; • Spektrum der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt •  Totalrevision notwendig

  6. Das revidierte Epidemiengesetz im Überblick

  7. Das bringt das neue Epidemiengesetz (1/6) • Raschere und gezieltere Massnahmen gegen ansteckende Krankheiten • Massnahmen gegen Epidemien und neue Bedrohungen

  8. Das bringt das neue Epidemiengesetz (2/6) • Verminderung von Ansteckungen und Resistenzen • Nationale Programme zum Schutz der Bevölkerung, z.B.: • Therapieassoziierte Infektionen (Spitalkeime) • Resistenzen bei Krankheitserregern (Antibiotikaresistenzen)

  9. Das bringt das neue Epidemiengesetz (3/6) • Einschränkungen des Impfobligatoriums: • Heute können die Kantone Impfungen für obligatorisch erklären. • Neu: Bedingungen, die für ein Obligatorium erfüllt sein müssen: • Beschränkung auf konkrete, klar definierte Personengruppe • Es muss eine erhebliche Gefahr bestehen • Die Anordnung muss verhältnismässig und zweckmässig sein. • Niemand darf gegen seinen Willen geimpft werden!

  10. Das bringt das neue Epidemiengesetz (4/6) • Effizientere Krisenbewältigung und Zusammenarbeit • Klärung der Zuständigkeiten Bund/Kantone • Ständiges Koordinationsgremium • Dreistufiges Eskalationsmodell: Normale Lage – Besondere Lage – Ausserordentliche Lage

  11. NeueSystematik: Kriseneintrittund Zuständigkeiten

  12. Das bringt das neue Epidemiengesetz (5/6) • Mehr Transparenz und besser Datenschutz • Im geltenden Epidemiengesetz fehlen Datenschutzbestimmungen. • Das revidierte Epidemiengesetz schliesst diese Lücke.

  13. Das bringt das neue Epidemiengesetz (6/6) • Altersgerechte Information für Schülerinnen und Schüler • Optimale Verhütung von künftigen Gefahren • Informationszugang für alle, Chancengleichheit • Kantone und Lehrpersonal bleiben verantwortlich

  14. Hauptargumente für ein JA: • Besserer Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten • Weniger Ansteckungen im Spital und weniger Antibiotikaresistenzen • Starke Einschränkungen von allfälligen Impfobligatorien • Verstärkter Datenschutz

  15. Kritik der Gegner: Fakten statt Emotionen • «Imfpfzwang» : trifft nicht zu, im Gegenteil: Obligatorium wird stark eingeschränkt • «Zentralisierung, Machtkonzentration beim Bund»:erfolgt auf Wunsch der Kantone, ermöglicht Koordination und Führungsrolle; eher Zusammenarbeit, nicht Zentralisierung • «Diktat der WHO»: kein Weisungsrecht gegenüber Mitgliedstaaten, Schweiz bleibt vollkommen autonom! • «Macht der Pharma-Industrie»: mit neuem Gesetz gibt es nicht mehr Impfungen als mit dem alten • «Zuviele „Kann“-Formulierungen»: Ausserordentliche Lage ist nicht vorhersehbar, es braucht Flexibilität; Konkretisierung folgt auf Verordnungsstufe

  16. Fazit: • Anpassung an heutige Realitäten ist dringend nötig • Mit dem neuen Gesetz wird die Bevölkerung besser vor ansteckenden Krankheiten geschützt • Grundsatz der Impffreiheit wird gestärkt • Fakten statt Emotionen  Klares Ja am 22. September 2013!

  17. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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