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Die Teilzeitfalle

Die Teilzeitfalle. Die Teilzeitfalle Teilzeitproblematik aus Praxissicht. Mag. a Verena Nussbaum Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier. Mag. a Bernadette Pöcheim Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark. Entwicklungen der Teilzeitarbeit.

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Die Teilzeitfalle

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  1. Die Teilzeitfalle

  2. Die TeilzeitfalleTeilzeitproblematik aus Praxissicht Mag.a Verena Nussbaum Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier Mag.aBernadette Pöcheim Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

  3. Entwicklungen der Teilzeitarbeit • Von 1995 auf 2011 fast Verdoppelung der Teilzeit! • Teilzeitquote Frauen 46% (Männer 8%) • 1995 arbeiten 4 von 10 Frauen mit Kindern bis 15 Jahre in Teilzeit – 2011 sind es 7 von 10 Frauen • Geringere Teilzeit bei Männern mit Kindern (4%)

  4. Unselbstständig erwerbstätige Frauen in der Steiermark

  5. Entwicklungen bei der Teilzeitarbeit • 2/3 der Frauen arbeiten unter 25 Stunden • 17,3 % unter 12 Wochenstunden • Im Durchschnitt 24 Stunden • Beschäftigungsquote von Frauen in Vollzeitäquivalente • Finnland 61,5 % • Österreich 52,6 % • Italien 40,6 %

  6. Teilzeitfallen • geringere Stundenlöhne: im Schnitt – 24%(Führungskräfte – 30%, Hilfsarbeitskräfte – 19%) • häufig Einsatz unter dem Qualifikationsniveau • seltener beruflicher Aufstieg und Weiterbildung • häufig unbezahlte Mehr- und Überstunden (28,25% nicht bezahlt) • unzureichende Absicherung bei Arbeitslosigkeit und im Alter • Frauenbarometer: 71% der Frauen in Teilzeit sind gar nicht oder nur schlecht über Auswirkungen auf Pension informiert!

  7. Was ist Teilzeitarbeit ? • Verringerung der gesetzlichen (40 Std.) bzw. kollektivvertraglichen Arbeitszeit • lt. Statistik weniger als 36 Std. • Sonderform: geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsrechtliche Grenze € 376,26/Monat

  8. Was ist zu vereinbaren? • Ausmaß • Lage • Änderung der Teilzeitarbeit schriftlich • im beiderseitigen Einvernehmen • zu vereinbaren

  9. Überstunden und Mehrarbeit • Überstunden • Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit (8 Std.) oder der wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Std.) • 50% Zuschlag lt. Gesetz oder KV-Regelung • Mehrarbeit • = Stunden zwischen vertraglich vereinbarter und kollektivvertraglicher bzw. gesetzlicher Normalarbeitszeit • 25% Zuschlag

  10. Verpflichtung zur Mehrarbeit • Wenn gesetzliche Bestimmungen der KV oder der AV dies vorsehen und • ein erhöhter Arbeitsaufwand vorliegt oder die Mehrarbeit für Vor- und Abschlussarbeiten erforderlich ist und • wichtige Interessen der Arbeitnehmerin nicht entgegenstehenes müssen sämtliche Voraussetzungen gegeben sein.

  11. Arbeitsrechtlich geschützte Teilzeitbereiche • Elternteilzeit • Altersteilzeit • Familienhospizkarenz • Kurzarbeit • begrenzter Zeitraum bzw. Rückkehr auf vorherige Normalarbeitszeit • sozialrechtliche Absicherung

  12. Diskriminierungsverbot • Teilzeitrichtlinie aus 97/81 EG bzw. § 19 d (6) Arbeitszeitgesetz • Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten im Betrieb nicht benachteiligt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen unterschiedliche Behandlung • § 3 GlbG, mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, wenn scheinbar neutrale Vorschriften wesentlich höheren Anteil von Frauen betrifft • Festsetzung Entgelt • Aus- und Weiterbildung • freiwillige Sozialleistung, usw.

  13. Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten – Judikatur EuGH • Urlaub • es widerspricht der Teilzeitarbeitsrichtlinie, wenn nach Änderung des Beschäftigungsausmaßes der noch nicht verbrauchte Erholungsurlaub dem reduzierten Stundenausmaß angepasst wird • Fortbildung • Schulungen, bei denen für die Betriebsratstätigkeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden und die während der betrieblichen Vollarbeitszeit stattfinden, jedoch über die individuelle Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten hinausgehen, dürfen nicht im Entgelt verkürzt werden • Entscheidung ist generell auch für Teilzeitbeschäftigte anzuwenden

  14. Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten • Diskriminierung durch erschwerte Vorrückungs-voraussetzungen • Teilzeitbeschäftigung muss bei der Berechnung der für eine Beförderung der Dienstnehmerin erforderlichen Dienstzeiten im gleichen Ausmaß wie eine Vollzeitarbeit berücksichtigt werden. • Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Kollektivvertrag • Angestellte nach der Rückkehr aus einem Karenzurlaub gem. MschG nur unter der Bedingung einer vorangehenden einvernehmlichen Auflösung und Eingliederung in einen eigenen Kollektivvertrag – mittelbare Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechtes.

  15. Eigenständige Alterssicherung • Durchschnittspension Dezember 2011: • Alterspension: • ArbeitnehmerInnen Frauen € 625,00 Männer € 1.102,00 € 477,00 • Angestellte: Frauen € 1.114,00 Männer € 1.895,00 € 781,00 • Alle PV-Träger: Frauen € 855,00 Männer € 1.437,00 € 582,00

  16. Neues Pensionsrecht mit 1.1.2005 • erhebliche Einschnitte bei der Pensionsberechnung • Formel: 65/45/80 • Berechnungsgrundlage durchschnittliches Erwerbseinkommen (trifft vor allem Frauen) • Versicherungsjahr 1,78% • Regelpensionsalter für Frauen 65 (Abschläge 4,2%)

  17. Armutsgefährdung • Armutsgefährdung von PensionistInnen: Jede/r 6. Pensionist/in ist armutsgefährdet. • 68% der Ausgleichszulagenbezieher sind Frauen! • Ausgleichszulagenrichtsatz € 814,82 (Durchschnitt € 287,00) • Armutsgefährdungsschwelle Ein-Personenhaushalt € 1.031,00

  18. Ursachen für schlechte Altersversorgung von Frauen • Ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern • Gesamtbelastung erwerbstätiger Frauen 64 Stunden, davon 34,5 bezahlt und 29,5 unbezahlt • Gesamtbelastung erwerbstätiger Männer 48,4 Stunden, davon 41 bezahlt und 7,4 unbezahlt

  19. Pflege • 75% der pflegebedürftigen Menschen werden von Angehörigen betreut • zu 80% übernehmen Frauen die Pflege

  20. Kinderbetreuung • Betreuungsquote von 19% für unter 3-jährige Kinder • 93% der 3 - 6-jährigen Kinder in Betreuung (nur 18% nach VIF-Kriterien) • 35.000 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige fehlen und bei 70.000 Betreuungsplätzen braucht es Verbesserungen, insbes. bei den Öffnungszeiten • Mängel im Schulsystem begünstigen ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit

  21. Struktur der Familienförderung • Österreich gibt zwar viel für Familien aus, allerdings v.a. Geldleistungen • Lediglich 17% der Gesamtausgaben für Familien gehen in die Kinderbetreuung (1,7 Mrd.) • OECD-Schnitt fast 40% für Sachleistungen • Anreize zur traditionellen Arbeitsleistung (Alleinverdienerabsetzbetrag – AVAB und Kinderzuschläge, Kinderbetreuungsgeld – Langvariante)

  22. Gewerkschaftliche Forderungen • Ausbau der sozialen Infrastruktur (Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen) • Partnerschaftliche Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit • Höherer Mindestgehalt in KV • Verpflichtung zur Bekanntgabe von frei werdenden Vollzeitarbeitsplätzen und • Recht auf Stundenaufstockung bei regelmäßiger Überschreitung der vertraglichen Arbeitszeit • Verbesserung der gesetzlichen Mehrarbeitsregelung

  23. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Abteilung für Frauen und Gleichstellung und Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at

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