1 / 33

GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz

GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz Zentralredaktion Sacherschließung des GBV SWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012. GND-Übergangsregeln Personen.

padma
Télécharger la présentation

GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz Zentralredaktion Sacherschließung des GBV SWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012

  2. GND-ÜbergangsregelnPersonen Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst gewählte Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt. Dies gilt auch für Vornamen, die in der selbst gebrauchten Anzahl, Reihenfolge und Form gewählt werden. Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt Beispiele: 100 Kennedy, John F. 100 Clinton, Bill 100 Gorbačēv, Michail Sergeevič 100 Hoffmann, E. T. A.

  3. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Vornamen Der erste Vorname ist im Allgemeinen zukünftig nicht mehr aufzulösen, wenn die Person selbst ihn überwiegend abkürzt oder abgekürzt hat Die AWB zu Vornamen regelt u.a.: Die vollständige Form, die als abweichende Namensform erfasst wird, erhält den Code navo in Unterfeld $4 Beispiel: 100 Hoffmann, E. T. A. 400 Hoffmann, Ernst Theodor Amadeus$4navo 3

  4. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Individualisierung • Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen durch identifizierende Merkmale • Diese Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst • Sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur abweichenden Namensform, aber können für das Anzeigeformat in Katalogen herangezogen werden • Die AWB Zusätze bei Personen regelt:Homonymenzusätze entfallen in Tp-Sätzen. Unterfeld $g für unterscheidende Zusätze wird nicht besetzt. 4

  5. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Individualisierung • Die AWB zur Individualisierung regelt die Anforderung an Tp-Sätze eines bestimmten Katalogisierungslevels. Tp-Sätze der Sacherschließung mit Level 3 müssen • die Pflichtfelder Entitäten- und Ländercode, Systematiknummer enthalten. Der Sprachencode wird gemäß RSWK § 18,3 vergeben • Dazu aus den Merkmalen der Gruppe 1 mindestens entweder Lebensjahre oder eine GND-Bezeichnung für einen Beruf, Tätigkeitsbereich, eine Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, der bzw. die für die Person charakteristisch ist oder zwei individualisierende Merkmale aus der Gruppe 2 wie Geburts-, Sterbeort, Studienfach, Beziehung zu einer anderen Person o.a. 5

  6. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Beinamen u.a. Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie Territorien und Titulaturensind Bestandteil des Namens. Sie werden in je eigenen Unterfeldern angegeben. Die Zählung erfolgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen, römische Zahlen werden in der korrekten Schreibweise (z.B. IX. statt VIIII.) und mit Punkt abgeschlossen angegeben Beispiele: 100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König 100 $PReginbert$Ivon Brixen 100 Baker, Ronald J.$nII.

  7. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Biblische Personen Für Biblische Personen wird der persönliche Name, gefolgt vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet, Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt Beispiele: 100 $PMose$IBiblische Person 100 $PJesaja$IProphet 100$PMarkus$IEvangelist 100$PPaulus$IApostel 7

  8. GND-ÜbergangsregelnPersonen des Mittelalters Bevorzugter Name für eine Person des Mittelalters ist im Allgemeinen ihr persönlicher Name einschließlich ihres Beinamens und zwar in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben hat bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt hat Beispiele: 100 $PHildegardis$IBingensis 100$PWalther$Ivon der Vogelweide 100 Boccaccio, Giovanni 8

  9. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Fürsten Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt, gefolgt von einer Zählung in römischen Ziffern und Territorium und Titel in der im Deutschen gebräuchlichsten Form Beispiele: 100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König 100 $PCharles$IWales, Prinz 100$PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof

  10. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Päpste, Patriarchen Für Päpste und Patriarchen wird der Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt, gefolgt von einer Zählung in römischen Ziffern und der Amtsbezeichnung Papst bzw. dem Patriarchat in deutscher Sprache und der Bezeichnung Patriarch Beispiele: 100 $PInnozenz$nIX.$IPapst 100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch

  11. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Familien Als bevorzugter Name für Familien wird der Familienname mit der Gattungsbezeichnung Familie gewählt, die als Bestandteil des Namens gilt, bei Herrscher- und Adelsfamilien die Pluralform ohne Gattungsbezeichnung Familie. Zur Individualisierung wird ein charakteristisches Geografikum als Beziehung erfasst Beispiele: 100 $PRothschild$IFamilie 100$PHabsburger 100 $PHahn$IFamilie 100$PHahn$IFamilie 551 !...!Wiesbaden$4ortc 551 !...!Sylt$4ortc

  12. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Heilige, Selige Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu sonstigen Personen ihrer Zeit gebildet. Ist bei persönlichen Namen kein Beiname bekannt, wird dem Namen die deutschsprachige Gattungsbezeichnung Heiliger, Heilige oderSeliger, Selige hinzugefügt. Wird der Gattungsname nicht als bevorzugter Name gewählt, wird er als abweichende Namensform erfasst Beispiele: 100$PSebastian$IHeiliger 100Soubirous, Bernadette 400 Soubirous, Bernadette$IHeilige 400 Soubirous, Bernadette$ISaint

  13. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Götter, Literarische Gestalten Der bevorzugte Name für Götter und literarische Gestalten wird in der Struktur der Namen natürlicher Personen gebildet in der im Deutschen gebräuchlichste Form. Die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin, Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als Bestandteil des Namens immer hinzugefügt Beispiele: 100 $PArtemis$IGöttin 100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt 100 $PLech$ISagengestalt 100$PDiomedes$IThrakien, König, Sagengestalt

  14. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Ehefrauen Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem Namen des Ehemanns nennen, wird der eigene Name gewählt, wenn er bekannt ist. Ist der eigene Name weder bekannt noch zu ermitteln, wird der Name des Ehemanns als bevorzugter Name gewählt, die weibliche Anredeform wird als Gattungsbezeichnung und Bestandteil des Namens dem Namen nachgestellt Beispiele: 100Pompidou, Claude 100Christner, John W.$IMrs.

  15. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Unterscheidende Bezeichnungen Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere oder mit Zählungen zitiert werden, wird ohne diese Bezeichnungen, Zählungen gebildet. Die Namensform mit unterscheidender Bezeichung, Zählung wird als abweichender Name erfasst Beispiel: 100 Dumas, Alexandre 400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere 400 Dumas, Alexandre$IVater 400 Dumas, Alexandre$Ipère

  16. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Adelstitel Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher Staatsbürger nach 1919werden wie bisher behandelt. Das Adelsprädikat wird in einem eigenen Unterfeld direkt hinter dem Namen erfasst. Der Adelstitel wird für den bevorzugten Namen nicht berücksichtigt. Der Name mit dem ehemaligen Adelstitel wird als abweichender Name erfasst, die Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat nicht Beispiele: 100 Dönhoff, Marion 400 Gräfin Dönhoff, Marion 100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon

  17. GND-ÜbergangsregelnPersonen: Pseudonyme Es gibt keine Übergangsregel für Pseudonyme, aber AWB für Pseudonyme und Sammelpseudonyme, die die Erfassung in der GND regeln. Als Codes werden in $4 zur Kennzeichnung der abweichenden Namensform bzw. der der Art Beziehungpseu für Pseudonym und nawi für den wirklichen Namen verwendet Beispiele: 100 Dickens, Charles 400Sparks, Timothy$4pseu 100 Carroll, Lewis 400 Dodgson, Charles L.$4nawi 17

  18. GND-ÜbergangsregelnPersonenWichtige Änderungen • Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach RSWK) und Ordnungshilfen nach RAK entfallen • Identifizierende Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst. Sie gehören nicht zum bevorzugten Namen • Ein abgekürzter erster Vorname wird nicht mehr obligatorisch aufgelöst

  19. GND-ÜbergangsregelnPersonenWichtige Änderungen • Bevorzugter Name von regierenden Fürsten, Mitgliedern regierender Fürstenhäuser, Päpsten und Patriarchen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form • Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in einem getrennten Unterfeld angegeben • Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben hat bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt hat 19

  20. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften • Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt. Andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst Beispiele: 151 Florenz 151 Kairo 451 Firenze 451 AlQāhira 451 Florentia 451 al- @Qāhira 451 Comune di Firenze 451 Città di Firenze

  21. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Sankt u.Ä. • Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt, Grafschaft u.Ä. bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt. Es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert Beispiele: 151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben 151 Saint-Tropez 151 St. Moritz 151 Kreis Herzogtum Lauenburg 151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya

  22. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Bad u.Ä. • Bad, Seebad, Luftkurort u.Ä. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen Beispiele: 151 Bad Segeberg 151 Seebad Ahlbeck 151 Aix-les-Bains 151 Evian-les-Bains

  23. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile • Erläuternde Bestandteilewerden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird Beispiele: 151 Brandenburg an der Havel 151 Frankfurt am Main 151 St. Johann in Tirol

  24. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile • Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt Beispiele: 151 New York, NY 151 Las Vegas, Nev.

  25. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Ortsteile • Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum ohne Schweiz gilt die Bindestrichform (Hauptort-Ortsteil) als gebräuchliche Form und wird als bevorzugter Name gewählt. Für Ortsteile in der Schweiz und außerhalb des deutschsprachigen Raums wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform, i.d.R. eine selbstständige Form gewählt. Beispiele: 151 Hofheim-Lorsbach 151 Riedbach$gBern

  26. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Verwaltungseinheiten • Verwaltungseinheitenerhalten als bevorzugten Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder Umstellungen. Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen Namen gehören, entfallen nicht. Beispiele: 151 Landkreis Starnberg 451 Starnberg$gLandkreis 550 !...!Landkreis$4obin

  27. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Religionsgemeinschaften, regionale Einheiten • Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden analog zu Verwaltungseinheiten behandelt. Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen Namen gehören, werden nicht weggelassen. Beispiele: 151 Diözese Mainz 550 !...! Diözese$4obin 151 Erzdiözese Gnesen 151 Kirchenkreis Lauenburg 151 Dekanat Cochem an der Mosel

  28. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Namensänderung • Ändert sich der bevorzugte Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet. Die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt[Vorgänger – Nachfolger]. Beispiel: 151 Tschechoslowakei 551!...!Tschechische Republik$4nach 551 !...!Slowakei$4nach 151 Tschechische Republik 151 Slowakei 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg

  29. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Namensänderung Beispiele: 151 Demokratische Republik Kongo 551 !...!Zaïre$4nazw 551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg 551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw 151 Chemnitz 551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw

  30. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: SplitVerwendungsregel Verwendungsregel in der Sacherschließung (ÜR R10): Gibt es chronologische Splits, wird der Datensatz für den chronologisch jüngsten Namen einer Gebietskörperschaft verwendet. Die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet. Beispiel: 151 Sankt Petersburg 151 Leningrad 451 Sankt-Peterburg 451 Leningrad$4naaf 451 Petrograd$4naaf 551 !...!Leningrad$4nazw 551 !...!Petrograd$4vorg 551 !...!Petrograd$4nazw 551 !...!Sankt Petersburg$4nach

  31. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: SplitVerwendungsregel Ausnahme: Split Ort – Ortsteil (ÜR R10) Führt die Statusänderung aufgrund der Namensänderung zu einem Split von früher selbständigem Ort und Ortsteil, wird in der Sacherschließung der jeweils zutreffende Datensatz verwendet. Beispiel: 151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]

  32. GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität. Das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis in Landkreis o.Ä. Beispiele: 151 Bayern 451 Freistaat Bayern 451 Herzogtum Bayern 451 Königreich Bayern 151 Enzklösterle 451 Luftkurort Enzklösterle

  33. GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften Wichtige Änderungen • Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet • Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen • Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet • PlanungsgemeinschaftenwerdenKörperschaften

More Related