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Bestandteile des Kaufvertrages Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen

Bestandteile des Kaufvertrages Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen. Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile Weitere kauf-männische Bestandteile Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen. Bestandteile des Kaufvertrages.

paloma
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Bestandteile des Kaufvertrages Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen

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  1. Bestandteile des Kaufvertrages • Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen

  2. Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen • Bestandteile des Kaufvertrages

  3. Bestandteile des Kaufvertrages Spätestens beim Abschluss des Kaufvertrages müssen sich Käufer und Verkäufer über alle gesetzlichen Bestandteile des Kaufvertrages einig worden sein. • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Bestandteile des Kaufvertrages weitere kaufmännische Bestandteile gesetzliche Bestandteile regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestand-teile • Warenart (Qualität) • Menge (Quantität) • Preis • Lieferbedingungen • Zahlungsbedingungen z. B. Verpackung, Gewähr-leistung und Garantie müssen immer vereinbart werden können zusätzlich vereinbart werden

  4. Bestandteile des Kaufvertrages Unter Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag versteht man die Angabe der Warenart und ihrer Eigenschaften. • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag Besichtigung Beschreibung,Abbildung Muster, Proben Marken, Typen Sonder-regelungen Normen, Qualitätsklassen Gütezeichen

  5. Bestandteile des Kaufvertrages Welche Form der Qualitätsfestlegung sich eignet, hängt davon ab, ob es sich um vertretbare oder nicht vertretbare Waren handelt: • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Es genügt, ein Stück oder eine Teilmenge zu sehen, und man weiß, dass alle Stücke oder die Gesamt-menge gleiche oder doch sehr ähn-liche Eigenschaften haben werden. Qualitätsfestlegung durch Muster, Proben, Marken, Typen, Normen oder Qualitätsklassen. • Beispiele • Handykauf nach Marke, Type und Be-schreibung (z. B. Nokia N93 laut Website) • Kauf eines Schulheftes nach Norm (z. B. DIN A4) Nicht vertret-bare Waren Es muss ein ganz bestimmtes Stück geliefert werden, denn jedes Stück der vertretbaren Ware ist einzig-artig. Qualitätsfestlegung nur durch Besichtigung oder genauere Be-schreibung und Abbildung möglich. • Beispiele • Gemälde • Grundstücke • Gebrauchte Güter • (z. B. Gebrauchtwagen) Vertretbare Waren

  6. Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen • Besichtigung • Käufer kann die Ware selbst prüfen. • Gebräuchliche Formulierung im Kaufvertrag: „Wie besichtigt“. • Beschreibung und Abbildung • Rationale Beschreibung: beinhaltet rechenmäßig erfassbare Merkmale. • Irrationale Beschreibung: beinhaltet Merkmale, die durch Zahlen nicht erfassbar sind. • Abbildungen unterstützen die Beschreibungen.

  7. Bestandteile des Kaufvertrages • Muster und Proben • Muster sind kleine Mengen einer Ware, die dem Käufer ermöglichen, auf die Qualität der Gesamtmenge zu schließen. • Proben sind meist kleine Mengen einer Ware, die dem Kunden durch Verbrauch eine Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften ermöglichen. • Marken • sind geschützte Zeichen • Arten von Marken • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Wort- bzw. Zahlenmarken Bildmarken Kombinierte Marken

  8. Bestandteile des Kaufvertrages • Die wertvollsten Marken 2014 • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  9. Bestandteile des Kaufvertrages • Markenschutz • Österreichweiter Schutz • Internationaler Schutz • Typen • Gleichartige Erzeugnisse eines Unternehmens. • Normen, Qualitätsklassen und Gütezeichen • Dienen dazu, die Qualität von Produkten kurz und einheitlich ausdrücken zu können. • Normen sind allgemein anerkannte Richtlinien zur Vereinheitlichung von Produkten oder einzelnen Produkteigenschaften. Die Mehrzahl der Normen ist gesetzlich nicht verbindlich. • Qualitätsklassen sind Normen besonderer Art, die die Waren nach ihrer Qualität abstufen. • Gütezeichen sind grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten. • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  10. Bestandteile des Kaufvertrages • Sonderregelung der Qualität • Spezifikationskauf • Die Qualität wird nur ungefähr im Kaufvertrag festgelegt. • Kauf in Bausch und Bogen • Der Käufer übernimmt die Ware zu einem Gesamtpreis, ohne dass für die einzelnen Stücke eine bestimmte Qualität zugesichert wird. • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  11. Bestandteile des Kaufvertrages Menge (Quantität) Die Quantität kann auf folgende Arten festgelegt werden: • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Mengenangabe im Kaufvertrag Verträge mit genauer Mengenangabe Verträge mit ungefährer Mengenangabe Verträge ohne Mengenangabe • Beispiele • 100 Paar Schuhe • 40 m² Bodenbelag • Beispiele • „circa“ • „ungefähr“ • Beispiele • Kauf der künftigen Ernte eines ganzen Weingartens in Bausch und Bogen

  12. Bestandteile des Kaufvertrages Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen • Gewichts- bzw. Mengenabzüge • Draufgabe: Zur vertraglich zu liefernden und zu zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben, z. B.: 10 Stk. bestellt, 10 Stk. bezahlt – 11 Stk. geliefert. • Dreingabe: Die vertraglich vereinbarte Menge wird geliefert, in Rechnung gestellt wird jedoch eine geringere Menge, z. B.: 10 Stk. bestellt, 10 Stk. geliefert – 9 Stk. zu bezahlen.

  13. Bestandteile des Kaufvertrages Preis Formen der Preisfestsetzung im Kaufvertrag • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Preisfestsetzung im Kaufvertrag Verträge mit festem Preis Verträge mit freibleibendem Preis Basiskauf Kostenschwankungsklausel Indexklausel Markt- oder Börsenpreis

  14. Bestandteile des Kaufvertrages • Preisnachlässe („Rabatt“) • Der Rabatt ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer dem Käufer gewährt. • Rabatte werden aus verschiedenen Gründen gewährt, z. B.: • Abnahme größerer Mengen • Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf • Besondere Ereignisse • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  15. Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Bestandteile des Kaufvertrages weitere kaufmännische Bestandteile gesetzliche Bestandteile regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestand-teile • Warenart (Qualität) • Menge (Quantität) • Preis • Lieferbedingungen • Zahlungsbedingungen z. B. Verpackung, Gewähr-leistung und Garantie müssen immer vereinbart werden • können zusätzlich vereinbart werden oder ergeben sich aus: • Allgemeinen Geschäftsbedingungen, • Usancen oder • dispositivem Recht

  16. Bestandteile des Kaufvertrages Lieferbedingungen • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Lieferbedingungen bestimmen Erfüllungsort Eigentums-(Risiko-) und Kostenübergang Erfüllungszeit

  17. Bestandteile des Kaufvertrages Erfüllungszeit der Lieferung • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Erfüllungszeit der Lieferung mögliche vertragliche Vereinbarungen Keine vertragliche Vereinbarung spätere Lieferung (Termingeschäft) sofortige Lieferung (Promptgeschäft) gewöhnliches Termingeschäft Fixgeschäft • genauer Termin (z. B. 24. Mai fix) oder • bestimmter Zweck • (z. B. Hochzeit) ungefährer Zeitpunkt oder Zeitraum

  18. Bestandteile des Kaufvertrages Erfüllungsort der Lieferung DerErfüllungsortder Lieferung ist der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss. Formen der Übergabe • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Beispiel Übergabe einer Kamera. Beispiele Erhalt von Papieren, z. B. Lagerschein, Frachtpa-pieren, mit denen man über eine Ware verfügen kann. Beispiel Kauf von Musik, Filmen, Software usw. über das Internet. Wurden die Daten erfolgreich auf die Festplatte des Käufers gespeichert, gelten sie als übergeben.

  19. Bestandteile des Kaufvertrages Bedeutung des Erfüllungsortes • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Eigentumsübergang Risikoübergang Kostenübergang Erfüllungsort

  20. Bestandteile des Kaufvertrages Bedeutung des Erfüllungsortes • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Ohne Vereinbarung im Kaufvertrag (gesetzlich) Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Handelsniederlassung hat. Mit Vereinbarung im Kaufvertrag (häufigste Form) Erfüllungsort kann frei vereinbart werden.

  21. Bestandteile des Kaufvertrages Bedeutung des Erfüllungsortes Wichtige Lieferklauseln sind: • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Lieferklauseln Risiko trägt Kosten trägt Risiko-(Eigentums-) und Kostenübergang an „ab Werk“ Käufer Käufer einem Ort (= Einpunktklausel) „frei Haus“ Verkäufer Verkäufer „frei …“ Verkäufer bis zum benannten Ort Verkäufer bis zum benannten Ort „frachtfrei …“ Käufer ab Über-gabe an den ersten Fracht-führer (z. B. Post, Bahn, Spediteur) Verkäufer bis zum benannten Ort verschiedenen Orten (= Zweipunktklausel)

  22. Bestandteile des Kaufvertrages Zahlungsbedingungen • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Zahlungsbedingungen bestimmen Erfüllungszeit der Zahlung Erfüllungsort der Zahlung Zahlungsform

  23. Bestandteile des Kaufvertrages Erfüllungszeit der Zahlung Die Erfüllungszeit der Zahlung gibt an, wann der Kaufpreis bezahlt werden muss. Folgende Regelungen sind möglich: • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Vorauszahlung Prompte Zahlung „Kassakauf“ Spätere Zahlung „Zielkauf“ Sonderformen • vor der Lieferung • bei Lieferung, bei Rechungserhalt • nach der Lieferung • Anzahlung • Teilzahlung • Beispiele • Spezialanfertigun-gen • Onlineshopping • Beispiele • Sofortige Zahlung • Zahlbar bei Über-nahme • Zahlbar nach Erhalt der Rechnung • Beispiele • Zahlbar innerhalb von 30 Tagen • Zahlung: 8 Tage bei 3 % Skonto, 30 Tage netto • Abzahlungs-geschäft • (Ratengeschäft)

  24. Bestandteile des Kaufvertrages Erfüllungsort der Zahlung Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an dem der Käufer den geschuldeten Betrag bezahlen muss. Der Wohnort bzw. Geschäftssitz des Käufers gilt aber dennoch als Erfüllungsort der Zahlung, der vertraglich abänderbar ist. • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Unternehmer Ist Käufer Konsument • Verlegung des Zahlungsortes muss im Kaufvertrag vereinbart werden. • Vermerk auf der Rechnung reicht. • Rechnung muss spätestens mit der Ware versandt und vom Käu-fer ohne Beanstandung über-nommen werden.

  25. Bestandteile des Kaufvertrages • Erfüllungsort der Zahlung • Geldschulden sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, Schickschulden. Das bedeutet: • Der Käufer muss dem Verkäufer das Geld schicken, sofern nicht bar bezahlt wurde. • Kosten, z. B. Überweisungsspesen, hat der Käufer zu tragen. • Langt das Geld aus irgendeinem Grund nicht beim Verkäufer ein, so trägt der Käufer dafür das Risiko und muss es unter Umständen erneut senden. • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  26. Bestandteile des Kaufvertrages • Weitere kaufmännische Bestandteile • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen Weitere kaufmännische Vertragsbestandteile Vereinbarungen zur Sicherheit der Forderung Vereinbarungen zur Sicherung ordnungsgemä-ßer Lieferung Vereinbarungen zum Schutz des Käufers bei Warenmängeln Vereinbarungen zur Sicherung einer Vertrags-rücktrittsmöglich-keit Sonstige Vereinbarungen • Verpackung • Montage, Mon-tageanleitung, Einschulung • Umtauschrecht • Eigentumsvor-behalt • Pönale • Gewährleistung und Garantie • Reuegeld • (Stornogebühr) • Produkthaftung • Angebot

  27. Bestandteile des Kaufvertrages • Inhalt der AGB • Sind vorformulierte Vertragsinhalte, die die Bedingungen für den Abschluss von Verkäufen bzw. Einkäufen zusammenfassen. • Findet man häufig in kleiner Schrift auf der Rückseite von Bestellscheinen oder Verträgen. • Geltung der AGB • AGB gelten nur, wenn • dies ausdrücklich vereinbart wurde oder • der Kunde erkennen konnte, dass der Unternehmer nur zu seinen AGB abschließen will, und die AGB vor Vertragsabschluss einsehen konnte. • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  28. Bestandteile des Kaufvertrages • Gefahren der AGB • AGB sind für den Kunden problematisch, weil der Vertragspartner nicht bereit ist, sie zu ändern, kaum ein Kunde die AGB durchliest und nicht alle Formulierungen für jeden Kunden gut verständlich sind. • Das Gesetz schützt den Kunden daher durch folgende Regelungen • Grob benachteiligte Bestimmungen sind immer unwirksam. • Auf ungewöhnliche nachteilige Bestimmungen muss der Vertragspartner besonders hingewiesen werden, sonst sind sie unwirksam. • Bei Verbrauchergeschäften sind außerdem unverständliche und unklare Bestimmungen unwirksam sowie solche, die gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen. • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) • Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages • Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile • Weitere kauf-männische Bestandteile • Allgemeine Ge-schäftsbedin-gungen

  29. Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen • Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen

  30. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Anpreisung des Käufers • Tipps für schriftliche Anpreisungen • Bei der Erstellung von Anpreisungen sollten Sie daran denken, dass diese eine Anfrage nach sich ziehen können und dass somit von vornherein ausreichende Informationen geboten werden sollten. • Anfrage des Käufers • In der Anfrage bittet der Käufer den Anbieter, • ein Angebot zu erstellen bzw. • ein bereits erstelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern oder • nur allgemeine Informationen (z. B. Kataloge) zuzuschicken. • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  31. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Vorbereitung der Anfrage • Sowohl interne als auch externe Quellen können zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsvorbereitung herangezogen werden. • Firmenintern informiert man sich über bereits bekannte Geschäftspartner in der eigenen Bezugsquellendatei. • Externe Bezugsquellenermittlung erhält man z. B. durch: • Anpreisung von Verkäufern, z. B. in Prospekten, TV-Spots • Markt- und Börsenberichte • Besuch von Ausstellungen und Messen • Abfragen im Internet, z. B. über Google • Herolds Gelbe Seiten • Informationen der Wirtschaftskammer • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  32. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Ausschreibungen Unternehmen werden öffentlich aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Angebote zu den ausgeschriebenen Leistungen einzureichen. • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  33. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Schriftliche und mündliche Anfragen • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Checkliste: Anfrage Zweck der Anfrage angeben  Anfragegegenstand klar und eindeutig beschreiben (z. B. geplante Verwendung anführen, Qualitätsanforderungen definieren) Warum schreibe ich? •  Informationen, die benötigt werden, anführen • Allgemeine Informationen (z. B. Kataloge, Prospekte) • Spezielle Informationen (z. B. über Qualität, Preise bei einer bestimmten Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen etc.)  Um Erstellung eines Angebots oder Zusendung allgemeiner Informationen (z. B. Kataloge, Prospekte) ersuchen Was will ich?  Ansprechpartner für Fragen und weitere Informationen bekannt geben  Form und Termin für die Abgabe des Angebots festlegen

  34. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Angebot Mit dem Angebot im rechtlichen Sinn erklärt der Geschäftspartner (Käufer oder Verkäufer), dass er ein bestimmtes Geschäft abschließen will. • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  35. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Schriftliche Angebote • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Checkliste: Angebot  Bei verlangtem Angebot: für das Interesse danken  Bei unverlangtem Angebot: Anlass des Schreibens, z. B. neuer Katalog, neue Produkte, spezielle Aktionen, besondere Anlässe (Firmenjubiläum etc.)  Genaue Angaben über die Ware (Art, Beschaffenheit, Güte)  Menge Warum schreibe ich?  Preis  Umsatzsteuer  Befristung/Einschränkung des Angebots (z. B. unverbindlich; freibleibend)  Lieferbedingungen  Zahlungsbedingungen  Allgemeine Geschäftsbedingungen  Beilagenhinweis Was will ich? Hinweis, dass man sich über einen positiven Geschäftsabschluss freuen würde

  36. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Rückfragen zum Angebot und Gegenangebot Oftmals richtet der Empfänger des Angebots eine Rückfrage an das Unternehmen, z. B. weil weitere Informationen benötigt werden. Oder er erstellt ein Gegenangebot, weil Bedingungen (z. B. Preis, Liefertermin, Menge oder Zahlungsbedingungen) des ursprüngliche Angebots abgeändert werden sollen. • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  37. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Angebot • Angebotsvergleich • Anfrage richtet sich gleichzeitig an mehrere Anbieter bzw. Lieferanten. • Bei einem Vergleich der Preise erhält man den billigsten Anbieter. • Den besten Anbieter findet man, unter Einbeziehung produkt- und lieferantenbezogener Merkmale. • Anbahnung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  38. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Abschluss des Kaufvertrages • Abschluss von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Angebot (Antrag) Annahme unveränderte und rechtzeitige Bestellung durch Käufer verbindliches Angebot durch Verkäufer oder Bestellung durch Käufer (Basis: unverbindliches Angebot oder Anpreisung des Verkäufers) Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Verkäufer „übereinstimmende Willenserklärung“

  39. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Bestellung • Bei der Bestellung unterscheidet man: • Bestellung nach verbindlichem Angebot: • Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zu den angebotenen Bedingungen zu liefern. • Der Käufer muss die bezahlte Ware zu den vereinbarten Bedingungen abnehmen und bezahlen. • Bestellung nach Anpreisung oder unverbindlichem Angebot: • In diesem Fall gilt die Bestellung als Antrag des Käufers zum Abschluss des Kaufvertrages. • Abschluss von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  40. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Schriftliche Bestellung • Abschluss von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Checkliste: Bestellung  Für das verlangte Angebot danken oder auf die Anpreisung, Vorgespräche etc. hinweisen Warum schreibe ich?  Bestellerklärung abgeben  Konditionen aus dem verlangten Angebot/der Anpreisung wiederholen: Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung (Art, Beschaffenheit, Güte)  Menge  Preis  Lieferbedingungen Was will ich?  Lieferzeit  Zahlungsbedingungen  Sonstige Bedingungen, wie z. B. Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt  Eventuelle Abweichungen vom Angebot aufzeigen Auftragsbestätigung anfordern, auf termingerechte Lieferung hinweisen

  41. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Auftragsbestätigung • Entweder eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers über den Erhalt der Bestellung oder • Sie bestätigen die Annahme der Bestellung durch den Käufer. • Auftragsbestätigung NACH Abschluss des Kaufvertrages: • Die Auftragsbestätigung ist in diesem Fall eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers über den Erhalt der Bestellung. • Auftragsbestätigung ALS Abschluss des Kaufvertrages: • Ist die Bestellung ein Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages, erfolgt die Annahme durch den Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung. • Abschluss von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  42. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Schriftliche Auftragsbestätigung • Abschluss von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Checkliste: Auftragsbestätigung Warum schreibe ich?  Für die Bestellung danken  Bestelldatum  Ordnungsgemäße Ausführung zusichern  Genaue Angabe über die Ware oder Dienstleistung  Menge Was will ich?  Preis  Wiederholung der Konditionen der Bestellung oder auf Lieferung zu eigenen Bedingungen hinweisen

  43. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Erfüllung der Pflichten des Kaufvertrages Verkäufer Käufer Lieferung oder Bereitstellung der Ware (lt. Vertrag) Annahme der Ware (lt. Vertrag) Rechnungslegung (lt. Vertrag) Zahlung (lt. Vertrag)

  44. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Lieferung der Ware • Angekündigt werden können: • der Versand (Versandanzeige) – die Versandanzeige ist eine Information für den Käufer über den Versand der Ware. Dieser kann somit rechtzeitig Vorsorge für die ordnungs-gemäße Übernahme der Ware treffen. • die Bereitstellung (Bereitstellungsanzeige) – sie wird verwendet, wenn der Käufer die Ware selbst abholt oder abholen lässt. • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  45. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Begleitpapiere • Lieferschein: Liefert der Verkäufer die Ware selbst, wird ein Lieferschein ausgestellt. Er enthält eine Auflistung der gelieferten Waren und besteht zumindest aus zwei Teilen: • dem Lieferschein: Dieser bleibt beim Käufer. • dem Gegenschein: Auf ihm bestätigt der Käufer mit seiner Unterschrift die Übernahme der Ware; er geht an den Verkäufer zurück. • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  46. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Frachtdokument • Die Ware wird von einem Frachtdokument auf dem Transport begleitet. • Der Frachtführer schließt mit dem Auftraggeber (in diesem Fall dem Verkäufer) einen Frachtvertrag, der einzelne Bedingungen für den Transport der Ware festhält. • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

  47. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Rechnung erstellen • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Rechnungsbestandteile laut UStG Abweichungen bei Kleinbetragsrech-nungen (unter 150,00 EUR inkl. USt) bzw. bei Rechnungen an Letztverbraucher 1. Name und Anschrift des Verkäufers  2. Name und Anschrift des Käufers Kann entfallen 3. Menge und Bezeichnung der Ware oder sonstigen Leistung  7. UID-Nummer des Verkäufers Kann entfallen 4. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum)  8. USt-Satz oder Hinweis auf Steuerbe-freiung  5. Entgelt ohne USt (Nettobetrag) Entgelt inkl. USt (Bruttobetrag) 9. Ausstellungsdatum  6. USt-Betrag Kann entfallen 10. Fortlaufende Rechnungsnummer Kann entfallen 11. Bei Rechnungen über 10.000,00 EUR: UID-Nummer des Empfängers

  48. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen Annahme der Ware Ablaufschema: Warenannahme und Zahlungsfreigabe • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen Ware annehmen und prüfen Ware einlagern Wareneingang verbuchen Rechnung prüfen Zahlung freigeben

  49. Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen • Zahlung der Rechnung • Zahlung erfolgt laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. • Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann muss der Käufer • sofort und • bar oder mit anderen Zahlungsformen, die der Verkäufer akzeptiert, bezahlen. • Erfüllung von Kaufverträgen • Anbahnung von Kaufverträgen • Abschluss von Kaufverträgen • Erfüllung von Kaufverträgen

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